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BUNDESTAG/3782: Heute im Bundestag Nr. 182 - 02.04.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 182
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 2. April 2013 Redaktionsschluss: 11:00 Uhr

1. Gesetzentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts vorgelegt
2. Regierung informiert über Runderlass zu Urteil über Sprachanforderungen
3. Regierung: "Vereinzelte Kontakte" zwischen NPD und rechtsextremer griechischer Partei
4. Zahl der Auskunftsverlangen der Nachrichtendienste ist 2011 gesunken
5. Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses 2011 gestiegen
6. Im syrischen Bürgerkrieg werden Kindersoldaten eingesetzt
7. 1.200 Fuchs-Radpanzer für Algerien
8. Im Bundestag notiert: Haftbefehle gegen Neonazis
9. Im Bundestag notiert: Adolf Eichmann



1. Gesetzentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts vorgelegt

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Das Waffenrecht soll nach dem Willen des Bundesrates verschärft werden. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse im Zusammenhang mit der sogenannten Zwickauer Terrorzelle sei deutlich geworden, dass der legale Waffenbesitz von Extremisten ein "erhebliches sicherheitspolitisches Problem darstellt", heißt es in einem entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates (17/12854). Um den Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum besser kontrollieren und eindämmen zu können, soll daher laut Vorlage das Verfahren der "waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung" um eine Verpflichtung der Waffenbehörden "zur Einholung von Informationen bei den Verfassungsschutzbehörden ergänzt werden".

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, sie halte "nach wie vor eine Erörterung des Themas auf der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder für erforderlich".

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2. Regierung informiert über Runderlass zu Urteil über Sprachanforderungen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die "Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug" sind Thema der Antwort der Bundesregierung (17/12780) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12493). Darin informiert die Regierung über einen Runderlass des Auswärtigen Amtes an seine Auslandsvertretungen vom 6. Dezember 2012, der die einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September 2012 (10 C 12.12) zugrunde liegenden Erwägungen "näher erläutert".

Der Vorlage zufolge wurden die Auslandsvertretungen mit dem Runderlass darüber informiert, dass Ausnahmen vom Spracherfordernis "für Ehegatten eines Deutschen geboten sind". Der Runderlass weise ausdrücklich darauf hin, dass nach dem Urteil des Gerichts dem ausländischen Ehepartner eines Deutschen "grundsätzlich nur zumutbare Bemühungen zum Spracherwerb abverlangt werden dürfen und dazu ein zeitlicher Rahmen von einem Jahr nicht überschritten werden darf". Sind entsprechende Bemühungen im Herkunftsstaat im Einzelfall in zumutbarer Weise nicht möglich oder führen sie innerhalb eines Jahres nicht zum Erfolg, sei dem ausländischen Ehepartner nunmehr dennoch ein Einreisevisum zu erteilen. Dies enthebe ihn allerdings nicht "von Bemühungen, die gesetzlich geforderten Sprachkenntnisse nach der Einreise zu erwerben".

Vor diesem Hintergrund sind die Auslandsvertretungen der Antwort zufolge angewiesen worden, "ab sofort bei Vorliegen der übrigen Erteilungsvoraussetzungen das Visum auch dann zu erteilen, wenn der nicht Deutsch sprechende ausländische Ehegatte glaubhaft machen kann, dass ihm der Erwerb von Sprachkenntnissen von vornherein nicht zumutbar war oder er sich zumindest ein Jahr lang in zumutbarer Weise um den Erwerb der notwendigen Sprachkenntnisse bemüht hat". Wie die Bemühungen nachzuweisen sind, hänge von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Davon, dass die Bemühungen zum Spracherwerb von vornherein nicht zumutbar sind, sei dann auszugehen, "wenn Sprachkurse im betreffenden Land nicht angeboten werden oder deren Besuch mit einem hohen Sicherheitsrisiko verbunden ist und auch sonstige erfolgversprechende Alternativen zum Spracherwerb nicht bestehen". In diesem Fall brauche die Jahresfrist nicht abgewartet zu werden.

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3. Regierung: "Vereinzelte Kontakte" zwischen NPD und rechtsextremer griechischer Partei

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die rechtsextremistische griechische Partei "Goldene Morgenröte" (GM) unterhält nach Kenntnis der Bundesregierung Beziehungen zu anderen rechtsextremistischen Kräften in Europa. In diesem Zusammenhang liegen auch "Erkenntnisse über vereinzelte Kontakte der GM zur NPD und zur freien Kameradschaftsszene in Deutschland" vor, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12791) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12568) schreibt. So habe am 13. Februar 2011 eine Delegation der GM auf Einladung der NPD an einem "Gedenkmarsch in Dresden für die Opfer der Bombardierung durch die Alliierten im Zweiten Weltkrieg" teilgenommen. Ferner sind der Bundesregierung laut Vorlage Berichte über die Teilnahme deutscher Rechtsextremisten an Veranstaltungen der GM in Griechenland bekannt. Wie es in der Antwort weiter heißt, liegen der Regierung "weder bestätigte Erkenntnisse, dass die GM in Deutschland Fuß gefasst hat, noch über die Zahl möglicher Anhänger der GM in Deutschland vor".

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4. Zahl der Auskunftsverlangen der Nachrichtendienste ist 2011 gesunken

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2011 weniger Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als im Vorjahr. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (17/12774) hervor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) dürfen nach den gesetzlichen Regelungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen etwa von Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten, Post- und Telekommunikationsunternehmen kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte verlangen sowie technische Mittel zur Ortung und Identifizierung aktiv geschalteter Mobiltelefone - sogenannte IMSI-Catcher - einsetzen.

Den Angaben zufolge hat das BfV im Jahr 2011 insgesamt 56 Auskunftsverlangen vorgenommen, von denen 115 Personen betroffen waren, und 14 IMSI-Catcher-Einsätze mit 19 Betroffenen durchgeführt. Der überwiegende Teil sei auf Auskunftsverlangen bei Telekommunikations- und Teledienstunternehmen entfallen. BND und MAD nahmen laut Vorlage 2011 keine der Maßnahmen vor.

Im Vergleich zum Jahr 2010 habe sich die Anzahl der Maßnahmen damit um 15 verringert, heißt es in der Unterrichtung weiter. Festzustellen sei auch eine Reduzierung der von den Maßnahmen insgesamt betroffenen Personen von 165 im Jahre 2010 auf 134 im Jahr 2011.

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5. Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses 2011 gestiegen

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2011 sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) insgesamt etwas mehr Individualmaßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses genehmigt worden als im Jahr davor. Das geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (17/12773) hervor. Danach bildeten wie in den vorangegangenen Jahren Anordnungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus den Schwerpunkt.

Laut Vorlage genehmigte die G 10-Kommission den drei Nachrichtendiensten im ersten Halbjahr 2011 insgesamt 79 Beschränkungsmaßnahmen in Einzelfällen und im zweiten Halbjahr 77. Im Vorjahr waren es den Angaben zufolge noch 62 Einzelmaßnahmen im ersten Halbjahr und 75 im zweiten Halbjahr.

Der Anteil der Beschränkungsmaßnahmen des BfV lag 2011 bei 67 Einzelmaßnahmen im ersten und 64 Einzelmaßnahmen im zweiten Halbjahr, wie es in der Unterrichtung weiter heißt. Im ersten Halbjahr handelte es sich den Angaben zufolge um 16 neu begonnene und 50 aus dem Jahr 2010 fortgeführte Überwachungen. Eine bereits beendete Maßnahme sei wieder aufgenommen worden. Im zweiten Halbjahr waren es der Vorlage zufolge zwölf neu begonnene und 52 aus dem ersten Halbjahr 2011 fortgeführte Überwachungen.

Den Arbeitsbereich des BND betrafen 2011 laut Unterrichtung im ersten Halbjahr zwölf Anordnungen, von denen neun aus 2010 übernommen wurden. Im zweiten Halbjahr seien es 13 Anordnungen gewesen, von denen sechs aus der ersten Jahreshälfte übernommen worden seien. Seitens des MAD wurden 2011 den Angaben zufolge keine Einzelbeschränkungen vorgenommen.

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6. Im syrischen Bürgerkrieg werden Kindersoldaten eingesetzt

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Nach Einschätzung der vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingesetzten unabhängigen internationalen Untersuchungskommission ist das offizielle Einschreibungssystem für Wehrpflichtige der syrischen Armee nicht mehr vollständig intakt. Dies ist der Antwort der Bundesregierung (17/12801) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12613) zu entnehmen. Als Folge würden regierungsnahe Milizen Personen unter 18 Jahren an Checkpoints aussortieren, um sie gegebenenfalls als Informanten zu nutzen oder ihnen andere Aufgaben zuzuteilen. Dadurch sei die Verwendung von Kindersoldaten in Kampfhandlungen nicht auszuschließen. Entsprechend gebe es auch Hinweise, dass die Regierung Kinder unter 15 Jahren für Spitzel- und Informantendienste einsetze, was ebenfalls ein Kriegsverbrechen darstellt.

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7. 1.200 Fuchs-Radpanzer für Algerien

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Es ist damit zu rechnen, dass der Bundesregierung 1.200 Fuchs-Radpanzer für Algerien zur Bekämpfung von Terrorismus und zur Sicherheit seiner Grenzen freigeben könnte. Das ist ihrer Antwort (17/12802) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12388) zu entnehmen. Das Land habe "Verantwortungsbewusstsein und Kooperationsbereitschaft" gezeigt. Wie es weiter heißt, sei Algerien der größte afrikanische Staat mit - teilweise schwer zu überwachenden - Landesgrenzen zu Libyen (982 Kilometer), Mali (1.376 km), Marokko (1.559 km), Mauretanien (463 km), Niger (956 km), Tunesien (965 km) und dem Gebiet der Westsahara. Grenzüberschreitender Terrorismus - wie aktuell in Mali - sei für Algerien und die Länder der Region eine "ernste Bedrohung".

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8. Im Bundestag notiert: Haftbefehle gegen Neonazis

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Mit Stand November 2012 sind laut Bundesregierung 266 Personen mit Bezügen zur politisch rechts motivierten Kriminalität mit offenem Haftbefehl gesucht worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12706) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12334) über "Unvollstreckte Haftbefehle gegen Neonazis" weiter schreibt, hat eine Abfrage im polizeilichen Informationssystem am 22. Februar 2013 ergeben, "dass nur noch zu 182 dieser Personen Fahndungen aufgrund von Haftbefehlen Bestand haben". Bei 44 der 266 Personen lag dem Haftbefehl laut Vorlage zumindest eine politisch rechts motivierte Straftat zugrunde.

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9. Im Bundestag notiert: Adolf Eichmann

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Aufklärung über die Beziehungen von Bundesregierung und Bundesnachrichtendienst zu Adolf Eichmann" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12884). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, was die Bundesregierung nebst nachgeordneten Behörden unternahm, nachdem die Frau des "Holocaust-Organisators" Adolf Eichmann und seine drei Söhne "1952 aus ihrem Wohnort Altaussee (Österreich) verschwanden und nach Argentinien auswanderten, um dort mit Adolf Eichmann zusammenzuleben". Ferner wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, wie die Bundesregierung es beurteilt, dass der damaligen "Organisation Gehlen", der Vorläuferorganisation des Bundesnachrichtendienstes, "aufgrund dieses Nachzugs der Familie Eichmann der Deckname und die Kontaktadresse Adolf Eichmanns in Argentinien spätestens seit dem 24. Juni 1952 bekannt waren".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 182 - 2. April 2013 - 11:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2013