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BUNDESTAG/3919: Heute im Bundestag Nr. 319 - 12.06.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 319
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 12. Juni 2013 Redaktionsschluss: 10:10 Uhr

    1. Bundestag debatiert über Pkw-Maut nur für Ausländer
    2. Verfassungskonforme Regelung zur Kleingruppenhaltung von Legehennen gefordert
    3. Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften soll beendet werden
    4. Ehegattensplitting auch für Lebenspartnerschaften
    5. EZB soll Bankenaufsicht übernehmen
    6. Bundesregierung legt Entwurf für Gesetz für ein Endlager für radioaktive Abfälle vor
    7. Grüne wollen Klimaschutzziele gesetzlich festschreiben
    8. SPD und Grünen fordern neue Maßnahmen für Klimaschutz
    9. Bundesregierung für Beitritt Lettlands zum Euroraum
10. Im Bundestag notiert: Traditionsschiffe



1. Bundestag debatiert über Pkw-Maut nur für Ausländer

Verkehr und Bau/Aktuelle Stunde

Berlin: (hib/MIK) Die Pkw-Maut ist Thema einer Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages, die am Donnerstag, den 13. Juni, gegen 13.00 Uhr beginnt. Auf Verlangen der Fraktionen von SPD-Fraktion wird zum Thema "Haltung der Bundesregierung zu den Plänen des CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer zur Einführung einer Pkw-Maut nur für Ausländer" diskutiert.

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2. Verfassungskonforme Regelung zur Kleingruppenhaltung von Legehennen gefordert

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss fordert verstärkte Anstrengungen, um in der Frage der Kleingruppenhaltung von Legehennen eine verfassungskonforme Regelung, die sowohl vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) als auch vom Bundesrat getragen wird, zu erreichen. In seiner Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss daher mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, eine dahingehende Petition dem BMELV "als Material" zu überweisen sowie den Länderparlamenten zuzuleiten. Die Oppositionsfraktionen hatten für das höhere Votum "zur Erwägung" plädiert.

In der Petition wird kritisiert, dass Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010, die Abschaffung der Haltung von Legehennen in Legebatterien betreffend, nicht umgesetzt habe. Das Bundesverfassungsgericht hat nach Aussage der Petentin in der genannten Entscheidung festgestellt, dass die sogenannte Kleinvolierenhaltung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verfassungswidrig sei und die Tierschutzkommission nicht angehört worden sei. Sie fordert daher eine zeitnahe Umsetzung des Urteils und des "Kleingruppenkäfig-Kompromisses" entsprechend den Vorschlägen des Bundesrates.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, hat das zuständige Ministerium als Reaktion auf das Urteil, in dem die Regelung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zur Kleingruppenhaltung von Legehennen "aus formalen Gründen" für verfassungswidrig erklärt worden sei, dem Bundesrat eine Verordnung zugeleitet. Diese habe das Auslaufen der Kleingruppenhaltung bis Ende 2035 vorgesehen. Dem habe aber der Bundesrat nicht zugestimmt, heißt es weiter. Die Länderkammer habe ihrerseits im März 2012 einen Beschluss vorgelegt, der ein Auslaufen der Gruppenhaltung bis zum Jahr 2023 vorsieht.

Dieser Beschluss begegne jedoch verfassungsrechtlichen Bedenken, schreibt der Petitionsausschuss. Es sei nicht zulässig eine Haltungsform ausdrücklich zu verbieten, die in der Praxis bestehe. Weder das Ministerium noch der Bundesrat gingen zudem in ihren Verordnungsentwürfen von einer Tierschutzwidrigkeit der Kleingruppenhaltung aus. Der Verordnungsgeber könne daher die Haltungsform lediglich auslaufen lassen. heißt es weiter. Die Frist dafür beziehe sich auf den Zeitraum der Amortisation der Investitionen in die betreffenden Haltungseinrichtungen. Ob die von der Länderkammer genannte Frist bis 2023 - beziehungsweise in Härtefällen bis 2025 - ausreicht, lässt sich aus Sicht des BMELV jedoch "nicht mit Sicherheit sagen".

Das Ministerium sehe sich daher "rechtlich gehindert, die vom Bundesrat vorgelegte Verordnung zu erlassen", heißt es in der Vorlage. Gleichwohl sei man bereit, mit den Ländern über eine verfassungskonforme Lösung zu beraten.

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3. Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften soll beendet werden

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die bisherige Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht soll umfassend und rückwirkend beseitigt werden. Dieses Ziel verfolgt ein von der SPD-Fraktion eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht (17/13871). Damit soll das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 umgesetzt werden, mit dem der Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting für verfassungswidrig erklärt und der Gesetzgeber verpflichtet wurde, die Rechtslage umgehend und rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 zu ändern. (BVerfG, 2 BvR 909/06). Der Entwurf steht am Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

Über die zwingenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus sollen aber nach dem Willen der SPD-Fraktion auf Antrag der Lebenspartner auch bestandskräftige Steuerfestsetzungen geändert werden. Dazu heißt es, das Gericht habe dem Gesetzgeber die Entscheidung überlassen, ob die begünstigenden Neuregelungen auch für bereits abgeschlossene Steuerfälle gelten sollen.

Die Gleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaften will die SPD-Fraktion auch durch Änderungen der Nebengesetze zum Einkommensteuergesetz (Wohnungsbau-Prämiengesetz, Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz, Eigenheimzulagengesetz) herstellen.

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4. Ehegattensplitting auch für Lebenspartnerschaften

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Ungleichbehandlung von Verheirateten und Lebenspartnern beim steuerlichen Ehegattensplitting soll beendet werden. Damit soll das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting umgesetzt werden. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP haben dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 (17/13870) zum allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3 Absatz 1 des Grundgesetzes eingebracht. Damit sollen die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zu Ehegatten und Ehen nach Maßgabe des Gerichtsurteils auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften angewendet werden.

Zu den Haushaltsausgaben heißt es in dem Entwurf, die Steuermindereinnahmen würden in diesem Jahr 175 Millionen Euro betragen. 150 Millionen davon entstehen wegen der rückwirkenden Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe für alle noch offenen Fälle. 2014 wird mit Mindereinahmen in Höhe von 40 Millionen Euro gerechnet, 2015 mit 65 Millionen Euro und ab 2016 mit 70 Millionen Euro für alle staatlichen Ebenen zusammen.

In der Begründung des Gesetzentwurfs wird darauf hingewiesen, dass durch die Teilnahme von Lebenspartnern an der pauschalierenden Wirkung des Splittingverfahrens Unterhaltszahlungen für den Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin nicht mehr nachgehalten und für den steuerlichen Abzug im einzelnen nachgewiesen werden müssten.

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5. EZB soll Bankenaufsicht übernehmen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Bisher national wahrgenommene Aufgaben der Bankenaufsicht sollen in Zukunft von der Europäischen Zentralbank (EZB) übernommen werden. Ein von der Bundesregierung eingebrachter Entwurf für ein Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (17/13829) soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der deutsche Vertreter im Europäischen Rat zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (SSM-Verordnung) in der Fassung vom 16. April 2013 (Ratsdokument 7776/1/13 REV 1) seine förmliche Zustimmung erteilen darf. Dem neuen einheitlichen Aufsichtsmechanismus werden automatisch sämtliche Eurozonen-Mitgliedsländer angehören. Nicht-Eurozonen-Mitgliedstaaten können freiwillig teilnehmen. Der Entwurf steht am Mittwoch auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP hatten bereits zuvor einen gleichlautenden Gesetzentwurf (17/13470) eingebracht.

Wie die Regierung in der Begründung des Gesetzentwurfs erläutert, konzentriert sich die direkte EZB-Aufsicht auf "bedeutende" Kreditinstitute der teilnehmenden Länder. Kreditinstitute oder Konzerne mit einer Bilanzsumme über 30 Milliarden Euro oder mehr als 20 Prozent des Bruttoninlandsprodukts eines Mitgliedslandes gelten grundsätzlich als bedeutend. "Unabhängig von diesen Kriterien beaufsichtigt die EZB mindestens die drei bedeutendsten Kreditinstitute eines jeden teilnehmenden Mitgliedstaats direkt", schreibt die Regierung. Außerdem soll die EZB jene Kreditinstitute beaufsichtigen, die vom Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) oder der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) direkte Unterstützung beantragt oder erhalten hätten.

Die direkte Aufsicht über die übrigen Kreditinstitute soll weiter durch die nationalen Bankenaufsichtsbehörden erfolgen. "Die EZB kann nationalen Bankenaufsichtsbehörden in deren Zuständigkeitsbereich nur allgemeine Weisungen erteilen und verfügt zur Sicherstellung der einheitlichen Anwendung hoher Aufsichtsstandards über ein Selbsteintrittsrecht, durch das sie die direkte Aufsicht über einzelne Kreditinstitute an sich ziehen kann", schreibt die Regierung.

Der Bundesrat bezeichnet in seiner Stellungnahme die mit dem Verordnungsvorschlag vorgesehene Schaffung einer einheitlichen europäischen Bankenaufsicht als notwendigen Schritt hin zur Schaffung einer Bankenunion. Gleichzeitig bekräftigen die Länder ihre Bedenken, indem sie schreiben, "auch die erweiterten organisatorischen Vorgaben können die Unabhängigkeit der EZB in Angelegenheiten der Geldpolitik nicht zweifelsfrei sicherstellen".

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6. Bundesregierung legt Entwurf für Gesetz für ein Endlager für radioaktive Abfälle vor

Umwelt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung hat einen Entwurf für die Suche nach einem Standort zur Lagerung hochradioaktiver Abfälle vorgelegt (17/13833). Es handelt sich um den gleichen Gesetzestext (17/13471), der in einem gemeinsamen Antrag bereits von den Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht worden war (17/13471). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält die Stellungnahme des Bundesrates. Die Länderkammer begrüßt darin, dass ein wissenschaftsbasiertes und transparentes Standortauswahlverfahren erfolgen soll. Der Bundesrat stellt fest, dass in Zukunft keine Transporte von radioaktiven Abfällen in das Transportbehälterlager nach Gorleben erfolgen soll. Außerdem begrüßt der Bundesrat, dass es am Salzstock Gorleben keine vorzeitige Enteignung, insbesondere für die Offenhaltung, geben wird.

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7. Grüne wollen Klimaschutzziele gesetzlich festschreiben

Umwelt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf vorgelegt (17/13757), mit dem nationale Klimaschutzziele und die Förderung des Klimaschutzes rechtsverbindlich festgelegt werden sollen. Konkret fordern die Grünen darin, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 (gegenüber 1990) um 40 Prozent und bis 2050 um 95 Prozent zu senken. Jährliche Zwischenziele sollen dabei eine Erfolgskontrolle ermöglichen. Das Umweltbundesamt würde die Aufgabe erhalten, festzustellen, ob die Ziele erreicht würden. Die Regierung wird nach dem Gesetz verpflichtet, einmal jährlich Bundestag und Bundesrat einen Klimaschutzbericht vorzulegen.

Für bestimmte Sektoren wie die Stromwirtschaft, die Bereiche Verkehr oder Landwirtschaft sollen dem von den Grünen geplanten Gesetz zufolge in Zukunft verbindliche Ziele festgelegt werden, nach denen etwa der Strombereich bis 2020 insgesamt 40 Prozent weniger CO2 ausstoßen dürfte. Weitere Eckpunkte des "grünen Klimaschutzplans" sind die Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis zum Jahr 2020 oder eine Energiesparverpflichtung für die Energieversorger, jedes Jahr 1,5 Prozent Energie bei ihren Kunden einzusparen. Für den angeschlagenen Emissionshandel sieht das Gesetz vor, eine Preisuntergrenze für CO2 festzusetzen. Danach sollte für Kraftwerksbetreiber und Industrien, die dem Emissionshandel unterliegen, ein CO2-Mindestpreis von 15 Euro pro Tonne gelten. Die Bundesregierung und die Bundesverwaltung sollten bei den erneuerbaren Energien, der Gebäudesanierung und für sparsame Dienstwagen eine Vorbildrolle übernehmen.

Zur Begründung schreiben die Grünen, dass es für die Zeit nach 2020 keine verbindlichen Klimaziele und keine langfristigen Strategien für die Minderung von Kohlendioxidemissionen gebe. Zwar habe sich die Bundesregierung verpflichtet, die deutschen Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent zu senken, es gebe dafür aber keine rechtliche Verpflichtung. Dies stelle eine Planungs- und Investitionsunsicherheit dar und sei damit ein Hindernis für den Erfolg der Energiewende.

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8. SPD und Grünen fordern neue Maßnahmen für Klimaschutz

Umwelt/Antrag

Berlin: (hib/AS) Die SPD und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordern neue Impulse für den Klimaschutz. In einem Antrag (17/13758) sprechen sie sich dafür aus, die deutschen Klimaschutzziele in einem Klimaschutzgesetz verbindlich festzulegen. Bis 2020 soll dazu unter anderem der Ausstoß von CO2-Emissionen um 40 Prozent gesenkt werden. Die Abgeordneten fordern zudem eine "ehrgeizige Umsetzung" der Energieeffizienzrichtlinie sowie einen weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung auf 45 Prozent. Auch der Ausbau der energetischen Gebäudesanierung und ambitionierte CO2-Grenzwerte für Pkws und Nutzfahrzeugen gehören zu dem umfangreichen Maßnahmenpaket. Zur Begründung ihres Antrags schreiben die Abgeordneten, dass der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase nach den Berechnungen des Umweltbundesamtes in Deutschland im Jahr 2012 um 1,6 Prozent gestiegen sei. Die Oppositionsfraktionen warfen der Regierung vor, das bestehende Klimaschutzziel nicht mit den notwendigen Maßnahmen unterfüttert zu haben. Sie kritisierten außerdem eine massive Unterfinanzierung des Energie- und Klimafonds, die Aufweichung der nationalen und europäischen Energieeffizienz-Ziele und bemängelten, dass auch die "überfälligen Reparaturen" am Emissionshandel blockiert würden.

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9. Bundesregierung für Beitritt Lettlands zum Euroraum

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung will den Beitritt Lettlands zum Euroraum zustimmen. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (17/13831) gemäß Paragraf 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union hervor.

Danach attestieren Berichte der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank, dass in Lettland die rechtliche Konvergenz gegeben ist, die Inflationsrate sowie der langfristige Zinssatz in der Referenzperiode unterhalb des Referenzwert liege, die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen erreicht werde, die Wechselkursstabilität gegenüber dem Euro bestehe und sich die realwirtschaftliche Konvergenz als hinreichend darstelle.

Auf europäischer Ebene sei geplant, den Rat für Wirtschaft und Finanzen am 20./21. Juni mit dem Beitritt Lettlands zu befassen. Die abschließende Entscheidung des Rates solle am 9. Juli erfolgen. Deshalb bittet die Regierung den Bundestag, von seinem Recht zur Stellungnahme so frühzeitig wie möglich Gebrauch zu machen.

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10. Im Bundestag notiert: Traditionsschiffe

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie sich die Zahl der Traditionsschiffe in Deutschland seit dem Jahr 2000 entwickelt hat und wie viele diese Schiffe sich in Museumshäfen befinden. Dies betont sie in ihrer Antwort (17/13679) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/13577). Seit 2011 seien 62 Erneuerungsanträge für die Zulassung als Traditionsschiff gestellt worden. Davon sei kein Antrag abgelehnt worden, heißt es weiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 319 - 12. Juni 2013 - 10:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juni 2013