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BUNDESTAG/4072: Heute im Bundestag Nr. 472 - 04.10.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 472
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 4. Oktober 2013 Redaktionsschluss: 11:00 Uhr

1. Gründungsgeschehen rückläufig
2. Bundesrepublik nicht direkt an Finanzierung des Kernfusionsreaktors ITER beteiligt
3. Finanzielle Situation des Max-Dellbrück-Centrums
4. Bundesrat schickt Präventionsgesetz in den Vermittlungsausschuss
5. Regierung: Flutkatastrophe dieses Jahres hat die von 2002 zum Teil übertroffen



1. Gründungsgeschehen rückläufig

Wirtschaft und Technologie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Das Gründungsgeschehen in Deutschland ist stark rückläufig. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14763) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/14675) mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 346.400 gewerbliche Gründungen registriert. 2009 waren es noch 412.600 gewesen. Die Zahl der Nebenerwerbsgründungen sank in diesem Zeitraum von 268.900 auf 241.200. Die Zahl der Unternehmensgründungen ging von 368.900 auf 311.000 zurück, berichtet die Bundesregierung unter Berufung auf Zahlen des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM). Der Zahlenrückgang wird vor allem auf die "stetige Verbesserung der Arbeitsmarktsituation" zurückgeführt.

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2. Bundesrepublik nicht direkt an Finanzierung des Kernfusionsreaktors ITER beteiligt

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht unmittelbar an der Finanzierung und am Bau des Kernfusionsreaktors ITER beteiligt, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (17/14764) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14547). Partner für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts seien China, Indien, Japan, Korea, die Russische Föderation, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom). ITER habe als multinationales wissenschaftliches Forschungsexperiment das Ziel, zu untersuchen, ob Kernfusion eine mögliche zukünftige Energiequelle sein könne. Die europäische ITER-Agentur Fusion for Energy (F4E) gehe, soweit der Bundesregierung bekannt sei, bis zum Ende der Bauzeit von weiteren Kostensteigerungen für Euratom aus. Der zu leistende Anteil läge bei etwa 180 bis 250 Millionen Euro. Die F4E verifiziere und prüfe gegenwärtig Kostenreduzierungsmaßnahmen.

Die Grünen hatten in ihrer Kleinen Anfrage unter anderem wissen wollen, ob die Bundesregierung an der Finanzierung und dem Bau des Kernfusionsreaktors ITER festhalten wolle und welche Erkenntnisse die Bundesregierung über weitere Kostenerhöhungen für den Bau von ITER habe.

Schon in einer früheren Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen (17/690) vom 10. Februar 2010, habe die Bundesregierung ausgeführt, dass das ITER-Abkommen, das am 25. September 2006 vom Rat der Europäischen Union genehmigt wurde, für Euratom als Gastgeber-Partner keine Rücktrittsmöglichkeit vorsehe. Gemäß Artikel 24 Absatz 6 des ITER-Abkommens sei eine Beendigung des Vertrages nur durch eine Vereinbarung aller Partner möglich. In der internationalen Energieforschung unterstütze die Bundesregierung alle technologischen Forschungsansätze, die geeignet seien, den weltweit wachsenden Energiebedarf zu decken.

Die Grünen hatten in der Kleinen Anfrage konstatiert, dass trotz des fraktionsübergreifend beschlossenen Atomausstiegs vom 30. Juni 2011 die Bundesregierung nach wie vor in atomare Forschung investiere. Das geschehe sowohl auf nationaler Ebene mittels des sechsten Energieforschungsrahmenprogramms als auch durch Deutschlands Mitgliedschaft in der Europäischen Atomgemeinschaft auf internationaler Ebene. Das Projekt des Kernfusionsreaktors ITER sei in den 1980er-Jahren vom damaligen US-Präsidenten Ronald Reagan und dem KPdSU-Generalsekretär Michail Gorbatschow unter der Maßgabe angestoßen worden, dass 30 Jahre später der Versuchsreaktor mittels Kernfusion unerschöpfliche Energiequellen erschließen sollte. Sowohl der Zeitplan als auch der Finanzierungsrahmen seien jedoch immer weiter ausgedehnt worden. Derzeit sei von einer Fertigstellung des ITER im Jahr 2018 und von einem Einsatz der Kernfusion im Jahr 2050 die Rede.

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3. Finanzielle Situation des Max-Dellbrück-Centrums

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung hat von der defizitären Haushaltslage des Max-Dellbrück-Centrums für Molekulare Medizin mündlich am 12. Februar 2013 erfahren. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (17/14775) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/14672), in der nach der Höhe des Haushaltsdefizits und dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens gefragt wurde. Das Max-Dellbrück-Centrum gehört zur Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren.

Nähere Informationen habe die Bundesregierung durch Presseberichte, wie zum Beispiel einen Artikel in der Zeitung "Der Tagesspiegel" vom 12. August 2013 erhalten. Als Einrichtung der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren würden 90 Prozent der Grundfinanzierung durch den Bundeshaushalt bereitgestellt. Das Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin soll als Partner des Bundes beim Aufbau eines gemeinsamen Forschungsraumes mit der Charité Berlin zum sogenannten Berliner Institut für Gesundheitsforschung mitwirken.

Die Bundesregierung geht auf Grundlage der Angaben der Vorstände des Max-Dellbrück-Centrums sowie der Feststellungen der Wirtschaftsprüfer davon aus, dass der administrative Vorstand im August 2012 und der wissenschaftliche Vorstand im Dezember 2012 Kenntnis von einer drohenden Deckungslücke erlangt haben. Der geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 weise zahlungswirksame Verbindlichkeiten für das Jahr 2013 in Höhe von 12,73 Millionen Euro aus. Für 2013 könne derzeit noch nicht abschließend festgestellt werden, wie hoch ein eventuelles Haushaltsdefizit sein werde. Dies hänge vor allem davon ab, wie die beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt werden.

Die Jahresabschlussprüfung 2011 habe noch keinen Hinweis auf das Entstehen einer Deckungslücke ergeben, heißt es in der Antwort. Die Bundesregierung werde zunächst den festgestellten Sachverhalt und die Hintergründe umfassend prüfen und auswerten, um anschließend zu entscheiden, ob gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Finanzmanagements beim Max-Dellbrück-Centrums, dem Berliner Institut für Gesundheitsforschung oder den Helmholtz-Einrichtungen ergriffen werden sollen.

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4. Bundesrat schickt Präventionsgesetz in den Vermittlungsausschuss

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat fordert Nachbesserungen an dem Ende Juni vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Förderung der Prävention und ruft deswegen den Vermittlungsausschuss an. Die Länderkammer halte das Gesetz (17/13080) in Hinblick auf das Ziel, Gesundheitsförderung und Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgaben wirksam zu organisieren, für "völlig unzureichend" und verlange "eine grundlegende Überarbeitung", heißt es in der jetzt vorgelegten Unterrichtung (17/14791) durch den Bundesrat.

Nötig ist aus Sicht des Bundesrates ein eigenständiges Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz unter Beteiligung aller Sozialversicherungsträger und der Privaten Krankenversicherung. Die von den Fraktionen von CDU/CSU und FDP vorgelegte Regelung zur Stärkung der Prävention ziele fast ausschließlich auf ein modifiziertes Leistungsspektrum der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab, teilt die Länderkammer mit. Außer der GKV spielten weitere Sozialversicherungsträger (Unfall-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie die PKV bei der Mitgestaltung einschließlich der Finanzierung keine Rolle. Besonders zu kritisieren sei, dass über die GKV-Beiträge die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, also eine Bundesbehörde, finanziert werden solle.

Das Gesetz sei zudem von einem "überholten und engen Verständnis von Prävention geprägt", das überwiegend auf individuelle Verhaltensänderungen abziele. Die Regelungen seien nicht geeignet, "bestehende soziale Ungleichheit bezüglich der Gesundheitschancen in der Bevölkerung zu reduzieren".

Der Bundesrat fordert außerdem, die Regelungen zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen grundlegend zu überarbeiten, weil das vorgelegte Gesetz hier nicht weit genug gehe. Das Ziel müsse darin bestehen, "jegliche Vorteilsnahme als Gegenleistung für eine Gesundheitsdienstleistung strafbewehrt zu sanktionieren". Der Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen müsse in das Strafgesetzbuch eingefügt werden. Der neue Straftatbestand sollte zudem als sogenanntes Offizialdelikt verfolgt werden, also stets von Amts wegen und nicht nur auf Antrag.

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5. Regierung: Flutkatastrophe dieses Jahres hat die von 2002 zum Teil übertroffen

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Flutkatastrophe dieses Jahres hat "mit ihren verheerenden Ausmaßen die Hochwasserkatastrophe des Jahres 2002 zum Teil noch übertroffen". Dies geht aus dem als Unterrichtung durch die Bundesregierung (17/14743) vorliegenden "Bericht zur Flutkatastrophe 2013: Katastrophenhilfe, Entschädigung, Wiederaufbau" hervor. Wie die Regierung darin schreibt, stellt der Bericht die Hochwasserlagen in den betroffenen Gebieten, die unmittelbar ergriffenen Maßnahmen zur Schadens- und Gefahrenabwehr und die bisher ermittelten Schäden vor. Dabei werde auch auf die Optimierung des Bevölkerungsschutzes und die aus dem Hochwasser 2002 gezogenen Lehren Bezug genommen. Schließlich werde das "von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte und mit den Ländern abgestimmte Maßnahmenbündel an Sofort- und Aufbauhilfen vorgestellt, durch das den Betroffenen unmittelbar geholfen wurde und der Wiederaufbau ermöglicht wird".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 472 - 4. Oktober 2013 - 11:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Oktober 2013