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BUNDESTAG/4142: Heute im Bundestag Nr. 007 - 09.01.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 007
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 9. Januar 2014 Redaktionsschluss: 12:45 Uhr

1. Radioaktive Stoffe bei Wismut GmbH
2. Arbeitsmarkt nicht in Gefahr
3. Zwischenbilanz der "Bürgerarbeit"
4. Tätigkeitsbericht des PKGr vorgelegt
5. Beschränkung von Post- und Fernmeldegeheimnis
6. 2012 mehr Auskunftsverlangen



1. Radioaktive Stoffe bei Wismut GmbH

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Bei der Sanierung der Hinterlassenschaften des früheren Uranbergbaus in der DDR durch die bundeseigene Wismut GmbH fallen radioaktive Stoffe an, die mit Genehmigung der zuständigen Behörden in Halden, Absetzanlagen und anderen bergbaulichen Objekten eingebaut und anschließend abgedeckt werden. Nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort (18/243) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/58) ist diese Vorgehensweise bei der Verbringung von radioaktiven Stoffen aus der Sanierung von uranbergbaulichen Hinterlassenschaften internationaler Standard. Auf die Frage der Abgeordneten, ob die radioaktiven Stoffe wieder zurückgeholt und in ein "Bundesendlager" gebracht werden könnten, heißt es: "Da es sich hierbei nicht um radioaktive Abfälle im Sinne des Atomgesetzes handelt, stellt sich die Frage nach der Verbringung in ein 'Bundesendlager' weder sachlich noch rechtlich."

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2. Arbeitsmarkt nicht in Gefahr

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die seit dem 1. Januar 2014 geltenden Regelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit für rumänische und bulgarische Staatsbürger werden sich nicht "erheblich" auf den deutschen Arbeitsmarkt auswirken. Davon geht die Bundesregierung laut ihrer Antwort (18/223) auf eine Kleine Anfrage (18/73) der Fraktion Die Linke aus.

Darin heißt es weiter, dass zum Stichtag 31. März 2013 in Deutschland 73.000 sozialversicherungspflichtige und 16.000 ausschließlich geringfügig Beschäftigte mit rumänischer und 30.000 beziehungsweise 6.000 Beschäftigte mit bulgarischer Staatsangehörigkeit arbeiteten. Daten zur Arbeitslosigkeit würden für November 2013 vorliegen, schreibt die Regierung. Demnach gab es in diesem Monat 8.000 Arbeitslose mit rumänischer und 7.000 Arbeitslose mit bulgarischer Staatsangehörigkeit. In der Grundsicherung für Arbeitssuchende wurden im Juli 2013 18.000 rumänische und 20.000 bulgarische Leistungsberechtigte geführt. Der Anteil bulgarischer beziehungsweise rumänischer Staatsangehöriger an allen SGB-II-Leistungsberechtigten habe in diesem Monat jeweils 0,3 Prozent betragen, erläutert die Bundesregierung.

Sie schreibt in der Antwort weiter, dass laut Angaben aus dem Ausländerzentralregister (AZR) die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ausländischer Staatsbürgerschaft von Dezember 2010 bis Dezember 2012 um 16,6 Prozent gestiegen sei. Bei den bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen habe die Zunahme bei 67,8 beziehungsweise bei 73 Prozent gelegen. Die Regierung weist aber darauf hin, dass bei solchen Vergleichen auch das unterschiedliche absolute Niveau berücksichtigt werden müsse. So machten Rumänen und Bulgaren zusammen nur 4,5 Prozent der ausländischen Bevölkerung in Deutschlands aus. Die Zuname der Beschäftigungsaussichten deute weiterhin auf eine gute Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes hin, heißt es in der Antwort.

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3. Zwischenbilanz der "Bürgerarbeit"

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Laut Bundesregierung gibt es keine Belege dafür, dass die Jobcenter beim Modellprojekt "Bürgerarbeit" stärker auf eine schnelle Integration als auf eine existenzsichernde Beschäftigung der Teilnehmer abzielen. Ziel des Programmes sei vielmehr, arbeitsmarktferne Kunden in sozialversicherungspflichtige Jobs zu integrieren, betont die Regierung in ihrer Antwort (18/167) auf eine Kleine Anfrage (18/108) der Fraktion Die Linke.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit seien die Teilnehmer umso häufiger in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, je länger ihre Teilnahme an diesem Modellprojekt zurückliegt. So seien von den Teilnehmern des ersten Jahrgangs (bis Juni 2011) im Monat nach Ende des Projekts 22,1 Prozent sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen. Bei denjenigen, bei denen die Maßnahme 18 Monate zurücklag, seien es bereits 45,2 Prozent gewesen, schreibt die Regierung.

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4. Tätigkeitsbericht des PKGr vorgelegt

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) zur Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes hat seinen Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom November 2011 bis Oktober 2013 vorgelegt. Wie aus der Unterrichtung (18/217) hervorgeht, stellte sich thematisch auch in diesem Zeitraum die Bekämpfung des internationalen Terrorismus weiterhin als eine zentrale Aufgabe der deutschen Sicherheitsbehörden dar. Weitere thematische Schwerpunkte seien "die Aufarbeitung der Ereignisse um die Terrorgruppe 'NSU', die Aufklärung der Aktivitäten US-amerikanischer und britischer Geheimdienste im Zusammenhang mit der Nutzung von Überwachungsprogrammen wie PRISM und Tempora, die Lage in Nordafrika und im Nahen Osten, die weiteren Entwicklungen in Afghanistan und Nordkorea und das iranische Atomprogramm" gewesen.

Im Berichtszeitraum unterrichtete laut Vorlage "die Bundesregierung - soweit dies für das Gremium ersichtlich war - in der überwiegenden Zahl der Fälle angemessen, zeitnah und im gebotenen Umfang über die aus ihrer Sicht relevanten nachrichtendienstlichen Vorgänge". Dies gelte grundsätzlich auch für die Information durch die Nachrichtendienste.

Wie es in der Unterrichtung weiter heißt, wurde im Dezember 2011 erstmals ein Arbeitsprogramm für das darauffolgende Jahr beschlossen. Dazu habe das Kontrollgremium drei Themenbereiche ausgewählt, die einer "vertieften strukturellen und systematischen Kontrolle unterworfen" worden seien, und sein Sekretariat beauftragt, unterstützende Prüfaufgaben für das Kontrollgremium durchzuführen. Dadurch habe die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste weiter verbessert werden können. Das Kontrollgremium werde künftig jedes Jahr ein Arbeitsprogramm beschließen.

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5. Beschränkung von Post- und Fernmeldegeheimnis

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2012 sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) insgesamt 157 Individualmaßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses genehmigt worden und damit eine mehr als im Jahr davor. Das geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (18/218) hervor. Danach betrafen die Anordnungen "insbesondere die Bereiche Ausländerextremismus mit dem Schwerpunkt Bekämpfung des internationalen Terrorismus sowie Spionage und sonstige nachrichtendienstliche Aktivitäten".

Laut Vorlage genehmigte die G 10-Kommission den drei Nachrichtendiensten im ersten Halbjahr 2012 insgesamt 73 Beschränkungsmaßnahmen in Einzelfällen und im zweiten Halbjahr 84. Im Vorjahr waren es den Angaben zufolge noch 79 Einzelmaßnahmen im ersten Halbjahr und 77 im zweiten Halbjahr.

Der Anteil der Beschränkungsmaßnahmen des BfV lag 2012 bei 60 Einzelmaßnahmen im ersten und 61 Einzelmaßnahmen im zweiten Halbjahr, wie es in der Unterrichtung weiter heißt. Im ersten Halbjahr handelte es sich den Angaben zufolge um 13 neu begonnene und 47 aus dem Jahr 2011 fortgeführte Überwachungen. Im zweiten Halbjahr waren es laut Vorlage 17 neu begonnene und 44 aus dem ersten Halbjahr 2012 fortgeführte Überwachungen.

Den Arbeitsbereich des BND betrafen 2012 im ersten Halbjahr 13 Anordnungen, von denen zehn aus 2011 übernommen wurden, wie aus der Unterrichtung ferner hervorgeht. Im zweiten Halbjahr seien es 21 Anordnungen gewesen, von denen neun aus der ersten Jahreshälfte übernommen worden seien. Seitens des MAD wurden 2012 den Angaben zufolge zwei Einzelbeschränkungen vorgenommen.

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6. 2012 mehr Auskunftsverlangen

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2012 mehr Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als im Vorjahr. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (18/216) hervor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) dürfen nach den gesetzlichen Regelungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern, Post- sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen und technische Mittel zur Ortung und Identifizierung aktiv geschalteter Mobiltelefone - sogenannte IMSI-Catcher - einsetzen.

Den Angaben zufolge haben das BfV und der BND im Jahr 2012 insgesamt 70 Auskunftsverlangen vorgenommen, von denen 156 Personen betroffen waren, und 17 IMSI-Catcher-Einsätze mit 20 Betroffenen durchgeführt. Der überwiegende Teil sei auf Auskunftsverlangen gegenüber Telekommunikations- und Teledienstunternehmen sowie Finanzdienstleistern entfallen. Der MAD nahm laut Vorlage 2012 keine der Maßnahmen vor.

Im Vergleich zum Jahr 2011 habe sich die Anzahl der Maßnahmen damit um 17 erhöht, heißt es in der Unterrichtung weiter. Die Gesamtzahl der von den Maßnahmen betroffenen Personen sei von 134 im Jahr 2011 auf 176 im Berichtsjahr 2012 angestiegen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 007 - 9. Januar 2014 - 12:45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Januar 2014