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BUNDESTAG/4284: Heute im Bundestag Nr. 149 - 20.03.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 149
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do, 20. März 2014 Redaktionsschluss: 11:15 Uhr

1. Parlamentarische Minderheitenrechte
2. "ISF-Polizei" löst "CIPS-Programm" ab
3. Reform des Entlastungsbetrages
4. Mehreinnahmen durch kalte Progression



1. Parlamentarische Minderheitenrechte

Bundestagsnachrichten/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Im Grundgesetz geregelte Rechte der parlamentarischen Minderheit sollen nach dem Willen der Fraktion Die Linke künftig auch von der Gesamtheit der Oppositionsfraktionen wahrgenommen werden können. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Grundgesetzes (18/838) hervor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach sollen diese Minderheitsrechte nicht nur von einem Viertel beziehungsweise einem Drittel der Mitglieder des Bundestages ausgeübt werden können, "sondern auch von der Gesamtheit der Fraktionen, die nicht die Bundesregierung tragen". Dies betrifft unter anderem die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sowie die Erhebung einer Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht.

Zur Begründung schreibt die Fraktion in der Vorlage, dass im parlamentarischen Regierungssystem in erster Linie nicht die Mehrheit die Regierung überwache, sondern diese Aufgabe vorwiegend von der Opposition wahrgenommen werde. Die Wahrnehmung "wichtiger im Grundgesetz geregelter Minderheitsrechte wie die verpflichtende Einrichtung eines Untersuchungsausschusses oder die Erhebung einer abstrakten Normenkontrolle" sei jedoch "an bestimmte Quoren gebunden, welche die Opposition unter einer von den beiden stärksten Fraktionen im Bundestag getragenen Regierungskoalition (...) typischerweise nicht erreicht". Sie könne daher "ihre Aufgabe als parlamentarische Kontrollinstanz der Bundesregierung nicht wirksam wahrnehmen, wenn sie vom guten Willen der Regierungsfraktionen abhängig ist". Dies sei verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar.

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2. "ISF-Polizei" löst "CIPS-Programm" ab

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Das EU-Programm "Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken für den Zeitraum 2007 bis 2013" ("CIPS-Programm") wird von einem "Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements" ("ISF-Polizei") abgelöst. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/824) hervor, der am Donnerstag in erster Lesung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll einem Vorschlag der Europäischen Kommission zufolge der Beschluss zur Auflegung des CIPS-Programms mit Inkrafttreten der Verordnung zur Schaffung von ISF-Polizei aufgehoben werden. Mit dem Gesetz sollen die innerstaatlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit der deutsche Vertreter im Rat diesem Vorschlag zustimmen darf.

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3. Reform des Entlastungsbetrages

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Eine Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende von derzeit 1.308 Euro auf 1.542 Euro würde zu jährlichen Steuermindereinnahmen von 67 Millionen Euro führen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/757) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/658) mitteilt, würde der Entlastungsbetrag bei 1.542 Euro liegen, wenn er im Gleichklang mit der Entwicklung des Verbraucherpreisindex erhöht worden wäre. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll die höheren Kosten für die eigene Lebens- beziehungsweise Haushaltsführung der Alleinerziehenden in pauschaler Weise abgelten. "Der Gesetzgeber hat dabei unterstellt, dass die alleinige Verantwortung für die Kinder die Gestaltungsspielräume bei der Alltagsbewältigung einenge und insbesondere bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit zu einer besonderen wirtschaftlichen Belastung führe, weil keine Synergieeffekte aufgrund einer gemeinsamen Haushaltsführung mit einer anderen erwachsenen Person genutzt werden könnten", schreibt die Bundesregierung in der Antwort.

Der Entlastungsbetrag ist bereits in der Lohnsteuerklasse II eingearbeitet. Allerdings wird der Betrag nur unter bestimmten Bedingungen gewährt: "Allein stehend ist aber grundsätzlich nicht, wer eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bildet. Ausgeschlossen sind daher nicht nur Verheiratete, sondern alle Gemeinschaften mit zwei Erwachsenen in einem gemeinsamen Haushalt", schreibt die Regierung. Von der Steuerentlastung ausgeschossen seien also auch nichteheliche Lebensgemeinschaften sowie eingetragene Lebenspartnerschaften.

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4. Mehreinnahmen durch kalte Progression

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Für die Höhe der in der 18. Legislaturperiode zu erwartenden steuerlichen Mehreinnahmen aus der sogenannten kalten Progression interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/811). Die Regierung soll unter anderem auch angeben, wie der Einkommensteuertarifverlauf aussieht, wenn der Solidaritätszuschlag in die Einkommensteuer integriert werden würde. Auch werden Angaben zum Einfluss einer Anhebung des Grundfreibetrages auf den Effekt der kalten Progression erwartet.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 149 - 20. März 2014 - 11:150 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2014