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BUNDESTAG/4401: Heute im Bundestag Nr. 266 - 21.05.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 266
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 21. Mai 2014 Redaktionsschluss: 14:05 Uhr

1. Pericles-Programm wird ausgedehnt
2. Mortler warnt vor Droge Crystal Meth
3. Kinder kranker Eltern brauchen Hilfe
4. Grüne wollen fairen Handel mit Amerika
5. 14.800 Petitionen im Jahr 2013



1. Pericles-Programm wird ausgedehnt

Finanzausschuss/

Berlin: (hib/HLE) Zur besseren Bekämpfung von Geldfälschungen will die Europäische Union bis 2020 rund 7,3 Millionen Euro ausgeben. Der deutsche Anteil an diesem "Pericles 2020" genannten Programm beträgt 20 Prozent, heißt es in dem vom Finanzausschuss am Mittwoch gebilligten Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten (18/1225). Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD votierten ebenso für den Entwurf wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Das Programm fördert die Zusammenarbeit zwischen nationalen, europäischen und internationalen Behörden, die gegen Euro-Fälschungen vorgehen. Über das Programm können Seminare, Praktika, Workshops und sonstige Maßnahmen gefördert werden. Mit dem Gesetz sollen die innerstaatlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit der deutsche Vertreter im Rat der EU-Verordnung zustimmen darf.

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2. Mortler warnt vor Droge Crystal Meth

Ausschuss für Gesundheit/

Berlin: (hib/PK) Die Ausbreitung der Modedroge "Crystal Meth" macht nach Einschätzung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), eine gezielte Präventionsstrategie notwendig. Im Gesundheitsausschuss berichtete Mortler am Mittwoch in Berlin, Methamphetamin sei nicht mehr nur eine einschlägige Partydroge, sondern werde etwa auch von manchen alleinerziehenden Müttern genommen, die glaubten, sie könnten ihre Alltagsaufgaben nicht ohne dieses leistungssteigernde Mittel bewältigen. Mortler will sich nun am 24. Juni erneut mit Experten treffen, um zielgenaue Modellprojekte gegen die Crystal-Sucht zu erarbeiten.

Hergestellt wurde Methamphetamin in Deutschland schon in den 1930er Jahren. Wehrmachtssoldaten sollen das Stimulantium, das damals unter dem Namen Pervitin im Handel verfügbar war, im Krieg eingenommen haben, um länger wach und kampffähig zu bleiben. Die Droge wird heutzutage meist als kristallines Pulver geschnupft. Die Wirkung hält deutlich länger an als bei Kokain, die Droge, die auch generell als Stimmungsaufheller genutzt wird, ist aber deutlich billiger zu haben. Als wichtiges Produktionsland gilt derzeit Tschechien. Crystal Meth macht abhängig und kann den Organismus sowie die Psyche schwer und dauerhaft schädigen.

Laut einer Studie des Zentrums für Interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg (ZIS), die im Gesundheitsausschuss vorgestellt wurde, wird Crystal nicht nur an Wochenenden von jungen Leuten in einschlägigen Szenen genommen, die pausenlos Partys veranstalten wollen, sondern spielt inzwischen auch am Arbeitsplatz und an Schulen eine Rolle. Mortler sagte, das Motiv der Leistungssteigerung ziehe sich durch praktisch alle Anwendungen.

Sie habe viele Gespräche geführt insbesondere mit Fachleuten im Grenzraum zu Tschechien, um dem Problem auf den Grund zu gehen. In Tschechien sei Crystal Meth als Alltagsdroge schon länger ein Thema. Derzeit könne von rund 30.000 Abhängigen im Nachbarland ausgegangen werden, die wegen ihrer Sucht in Behandlung seien. Die Droge verbreite sich in Richtung Westen und Norden und sei in einigen deutschen Großstädten sehr präsent, aber nicht in allen. Ein Gramm der Droge sei in Tschechien schon für rund 20 Euro zu haben, in Nürnberg dagegen für rund 80 Euro. Dies verdeutliche, dass hier ein kleiner Kreis von Dealern ein "dickes Geschäft" machen könne. Grundsätzlich sei zu beobachten, dass der Konsum umso höher ausfalle, je größer die Verfügbarkeit ist.

Mortler sprach sich in dem Zusammenhang dafür aus, Präventionsprojekte auszubauen und zielgruppenspezifische Lösungen zu erarbeiten. Wichtig sei vor allem Aufklärung an Schulen.

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3. Kinder kranker Eltern brauchen Hilfe

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend/

Berlin: (hib/AW) Eine Sachverständigenkommission soll die Bedürfnisse von Kindern psychisch kranker Eltern ermitteln und gegebenenfalls Vorschläge für Anpassungen in der Sozialgesetzgebung erarbeiten. Dies forderten Experten am Mittwoch vor dem Familienausschuss in einem nichtöffentlichen Fachgespräch. Jutta Decarli, Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Erziehungshilfe e.V., der Psychologe Albert Lenz von der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen und die Pflegewissenschaftlerin Sabine Metzing informierten den Ausschuss über die spezifischen Probleme der geschätzt drei Millionen Kinder in Deutschland, bei denen mindestens ein Elternteil psychisch erkrankt ist. Die Experten begründeten ihre Forderung nach einer Sachverständigenkommission mit der hohen Komplexität des Problems. Die betroffenen Kinder stellten keine homogene Gruppe dar, für die einheitliche Hilfsangebote entwickelt werden könnten, sagte Mentzing.

Albert Lenz legte dar, dass es zwar große Fortschritte bei den Hilfen für die betroffenen Kinder gebe, allerdings sei man von einer flächendeckenden Versorgung als Regelangebot in den Kommunen noch weit entfernt. Die überwiegende Zahl der bestehenden Angebote werde in Form von Projekten regionaler Träger oder Stiftungen organisiert und finanziert, sagte Lenz. Übereinstimmend stellten alle drei Sachverständigen fest, dass das Hauptproblem in der unzureichenden Abstimmung der Sozialgesetzgebung liege. Das für die Kinder- und Jugendhilfe relevante Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sehe zwar einen umfangreichen Katalog von Hilfen vor, es sei aber nur unzureichend mit den anderen Sozialgesetzbüchern verzahnt, erläuterte Jutta Decarli. Vor allem das im SGB V geregelte System der Gesetzlichen Krankenkassen sei nicht entsprechend auf das SGB VIII abgestimmt. Die Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern müssten reformiert werden.

Sabine Metzing erläuterte, dass viele psychisch erkrankte Eltern die Folgen für ihre Familien und Kinder oftmals unterschätzen oder Hilfen nur zögernd in Anspruch nehmen würden. Dahinter stehe oftmals die Angst, dass die Kinder ihrer Obhut entzogen würden. In der Folge würden sich viele der betroffenen Familien zunehmend von ihrer Umwelt abkapseln. Das Familienleben sei oftmals ausschließlich von der Bewältigung des Alltagsleben geprägt. Die Bedürfnisse der Kinder rückten dadurch gegenüber der Krankheit der Eltern in den Hintergrund. Es bestehe die Gefahr, dass die Kinder in einer solchen Familiensituation selbst psychisch erkranken, warnte Dercali. Probleme bereiten nach Ansicht der Sachverständigen auch datenschutzrechtliche Regelungen. Diese erschwerten die Zusammenarbeit zwischen den behandelnden Ärzten der Eltern und denen der Kinder sowie den Institutionen in der Kinder- und Jugendhilfe.

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4. Grüne wollen fairen Handel mit Amerika

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll sich im Rat der Europäischen Union (EU) dafür einsetzen, dass weder die Freihandelsabkommen mit Kanada noch mit den USA Regelungen beinhalten, die die Handlungs- und Gestaltungsspielräume der demokratisch legitimierten Gesetzgeber einschränken. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag für "fairen Handel ohne Demokratie-Outsourcing" (18/1457) auch, Gemeinwohlinteressen dürften nicht hinter den Partikularinteressen großer Konzerne zurücktreten oder nationale Rechtssysteme unterlaufen. Die Bundesregierung soll sich außerdem dafür einsetzen, dass weder in das mit den USA geplante "Transatlantic Trade and Investment Partnership" (TTIP) noch in das mit Kanada geplante "Comprehensive Economic and Trade Agreement" (CETA) ein Mechanismus zu außergerichtlichen Schiedsverfahren zwischen Investoren und Staaten aufgenommen wird. Der Antrag steht an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

Außerdem verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Bundesregierung, gegen ein Abkommen zu stimmen, "wenn darin Regelungen zur regulatorischen Kooperation getroffen werden, die kurz- oder langfristig zu einer Absenkung von Umwelt-, Verbraucher und Datenschutz- oder Sozialstandards führen könnten, die das Vorsorgeprinzip in Frage stellen oder in Zukunft gesetzgeberische Handlungsmöglichkeiten, beispielsweise im Urheberrecht, einschränken könnten". Im Bereich der Dienstleistungen soll es Positivlisten geben, die zunächst nur den "Marktzugang für wenige, auch unter kommunalen Akteuren unstrittige Bereiche schaffen und explizit nicht für die kommunale Daseinsvorsorge, insbesondere Bereiche, wie die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich".

Die Fraktion begründet ihren Antrag damit, es gehe bei den Abkommen in erster Linie nicht um die Senkung von Zöllen. Der Schwerpunkt liege eindeutig bei der Schaffung eines umfassenden Investitionsschutzes und der Angleichung regulatorischer Standards. "Die Angleichung bestehender Zulassungsverfahren und Standards darf in keinem Fall zu einer Senkung des Schutzniveaus etablierter Standards führen. Dies gilt sowohl für europäische als auch für US-amerikanische und kanadische Schutzstandards. Statt dessen sollten bewährte und hohe Standards auf eine mögliche Übernahme hin geprüft werden, etwa im Bereich der Finanzmarktregulierung oder bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln", schreiben die Abgeordneten. Erklärtes Ziel amerikanischer Konzerne wie Monsanto sei die "Aushebelung oder Aufweichung europäischer Standards wie der Nulltoleranz bei Gentechnik in Lebensmitteln".

Die Probleme mit bestehenden Investitionsschutzbestimmungen resultieren nach Angaben der Fraktion insbesondere aus der Verwendung unklar definierter Rechtsbegriffe, die eine weite und oft widersprüchliche Auslegung der Abkommen ermöglichen würden: "Denn die entsprechenden Konzernklagen erfolgen in der Regel nicht vor den nationalen Gerichten, sondern vor so genannten Investor-Staat-Schiedsgerichten." Bei diesen Verfahren gebe es zu wenig Transparenz. Verhandlungen seien für die Öffentlichkeit im Regelfall nicht nachvollziehbar, und die Option einer Berufung sei auch nicht vorgesehen. Zunehmend würden Konzerne solche Bestimmungen nutzen, um unliebsame Regulierungen zu Fall zu bringen oder hohe Schadenersatzforderungen, teilweise in Milliardenhöhe, geltend zu machen, für die dann die Steuerzahler in Haftung genommen würden. "Die Klage Vattenfall gegen Deutschland, bei der 3,7 Milliarden Euro aufgrund des demokratisch beschlossenen Atomausstiegs eingefordert werden, ist eines von vielen Beispielen", erläutern die Abgeordneten.

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5. 14.800 Petitionen im Jahr 2013

Petition/Bericht

Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2013 wurden 14.800 Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Das geht aus dem Jahresbericht zur Tätigkeit des Ausschusses im Jahr 2013 (18/1300) hervor, der am morgigen Donnerstag im Plenum des Bundestages beraten wird. Danach hat sich die Gesamtzahl der Petitionen im Vergleich zum Vorjahr um 924 verringert. Bei 250 Werktagen, so heißt es in dem Bericht weiter, ergebe sich ein täglicher Durchschnitt von etwa 60 Zuschriften. 6.658 davon seien auf elektronischem Wege, also als Web-Formular über www.bundestag.de, eingegangen. "Mit 45 Prozent erreichte der Anteil an elektronisch eingereichten Petitionen damit einen neuen Spitzenwert und führte den Trend weiter, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger das Internet nutzen, um sich mit ihren Anliegen an das Parlament zu wenden", schreibt der Petitionsausschuss.

In der Rangliste der Zuständigkeiten der einzelnen Ministerium liege das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit 21 Prozent der Eingaben (3.067) vorn, gefolgt vom Bundesministerium für Justiz (13 Prozent, 1.879) und dem Innenministerium (12 Prozent, 1.791), schreibt der Ausschuss in seinem Bericht. Die größte Steigerungsrate habe es beim Bundesministerium der Verteidigung (+127 Petitionen, +52,5 Prozent) und dem Bundeskanzleramt (+182 Petitionen, + 50 Prozent) gegeben.

Am Eingabefreudigsten - ausgehend von der Anzahl der Petitionen, die im Durchschnitt auf eine Million Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Bundeslandes entfielen - hätten sich wie schon in den vergangenen Jahren die Bürger aus Berlin und aus Brandenburg gezeigt, heißt es in dem Bericht weiter. Die Bundesländer Saarland und Baden-Württemberg belegten danach die Plätze 15 und 16. Mehr als ein Drittel der Vorgänge gehören nach Aussage der Abgeordneten zu den positiv erledigten Petitionen - also jenen, in denen die Eingabe im Sinne der Petenten erfolgreich war. Dabei seien einige Anfragen der Petenten bereits im Vorfeld des parlamentarischen Verfahrens abgeschlossen worden.

In seinem Jahresbericht macht der Petitionsausschuss auch deutlich, dass das Jahr 2013 intensiv dazu genutzt worden sei, den Betrieb der im Herbst 2012 gestarteten neuen E Petitionsplattform zu optimieren. Besondere Berücksichtigung habe dabei das laufende Feedback der Nutzer gefunden. Im weiteren Verlauf des Jahres seien dann Projekte zur funktionalen Weiterentwicklung der Anwendung initiiert worden, wie etwa die Integration des neuen Personalausweises. Als nächstes große Ziel gibt der Ausschuss die Einrichtung von Mechanismen zur einfacheren und strukturierteren Auswertung der Diskussionsforen an, "damit die Meinungen der Bürgerinnen und Bürger noch besser in die Petitionsbearbeitung des Ausschusses einfließen können - und auch die Öffentlichkeit nach Ablauf der Mitzeichungsphase eine übersichtliche Zusammenfassung der Diskussion zur jeder öffentlichen Petition einsehen kann".

Weiter wird in dem Tätigkeitsbericht darauf verwiesen, dass im Jahr 2013 in drei öffentlichen Sitzungen insgesamt zehn Eingaben beraten wurden. Dabei ging es unter anderen um die Personalvorgaben in Pflegeheimen, die Verpflichtung der Internetanbieter zur Netzneutralität und bezahlbaren Strom für alle Verbraucher.

Neben den drei öffentlichen Sitzungen habe der Ausschuss weitere 16 Mal nichtöffentlich getagt, heißt es im Bericht. Dabei seien insgesamt 484 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen worden. Die vergleichsweise geringe Zahl an Sitzungen - 2012 waren es 26 Sitzungen - wird damit begründet, dass die der Bundestagswahl folgenden Sondierungs- und Koalitionsgespräche den Abgeordneten des Petitionsausschusses eine "unfreiwillige und ungewohnt lange Pause" beschert hätten: "Faktisch war knapp die Hälfte des Jahres keine parlamentarische Beratung der Petitionen möglich", heißt es in dem Bericht.

Eine denkbare Lösung für dieses Problem, so schreiben die Abgeordneten, habe sich durch eine Petition offenbart. Ein Bürger habe den Bundestag mittels einer öffentlichen Petition zu einem Gesetz aufgefordert, mit dem die Mitglieder des Petitionsausschusses ihre Tätigkeit nach dem Ende einer Wahlperiode des Deutschen Bundestages so lange ausüben, bis der Ausschuss der neuen Legislaturperiode eingesetzt ist. Diese Petition befinde sich derzeit in der parlamentarischen Prüfung, heißt es weiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 266 - 21. Mai 2014 - 14:05 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Mai 2014