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BUNDESTAG/4406: Heute im Bundestag Nr. 271 - 21.05.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 271
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 21. Mai 2014 Redaktionsschluss: 18:50 Uhr

1. Rückgabe von Raubkunst bleibt umstritten
2. Mehr Opferschutz bei Menschenhandel
3. Mehr Sicherheit in Fußballstadien
4. Keine Angaben zu regionalen Ausgaben
5. Kein Terminplan für Flughafeneröffnung
6. Zukunft der Breitbandversorgung



1. Rückgabe von Raubkunst bleibt umstritten

Ausschuss für Kultur und Medien/

Berlin: (hib/AW) Experten sind uneins, ob und wie die Rückgabe von NS-Raubkunst gesetzlich neu geregelt und die abgelaufenen 30-jährigen Verjährungsfristen unter bestimmten Vorgaben verlängert werden sollen. Dies wurde in einem nichtöffentlichen Expertengespräch des Kulturausschusses am Mittwoch deutlich. Der Ausschuss hatte die Sachverständigen eingeladen, um mit ihnen über die politischen und rechtlichen Konsequenzen aus dem Schwabinger Kunstfund für öffentliche und private Kunstsammlungen zu diskutieren.

Für ein bindendes Kunstrückgabegesetz plädierte Julius H. Schoeps, Leiter des Moses Mendelssohn Zentrum für europäische Studien in Potsdam. Die ursprünglichen meist jüdischen Besitzer der enteigneten Kunstgüter beziehungsweise deren Erben empfänden den Verweis deutscher Museen, dass die Fristen des Bundesrückerstattungsgesetzes oder des Bundesentschädigungsgesetzes abgelaufen seien oder dass globale Ausgleichzahlungen an die Jewish Claims Conference von Deutschland geleistet worden seien, als "unerträglich". Dies widerspreche auch dem Geist der Washingtoner Erklärung von 1998, nach der bei der Restitution von Raubkunst "gerechte und faire Lösungen" gefunden werden sollen. Schoeps plädierte für ein Kunstrückgabegesetz nach dem Vorbild Österreichs. Dies ermächtigt staatliche Museen, geraubte Kunstgegenstände eigenständig zurückzugeben, ohne dass deswegen strafrechtliche oder haushaltsrechtliche Vorwürfe gegen sie erhoben werden können. Schoeps sprach sich darüber hinaus deutlich gegen Verjährungsfristen im Zusammenhang mit nationalsozialistischer Raubkunst aus. Auch der Jurist Haimo Schack, Professor für Bürgerliches Recht sowie internationales Privat- und Zivilprozessrecht an der Universität Kiel, sprach sich für eine Regelung nach österreichischem Vorbild aus. Eine rechtliche Verpflichtung zur Rückgabe dürfe sich daraus jedoch nicht ergeben. Schack sprach sich zugleich gegen eine Verlängerung der Verjährungsfristen aus, wie dies ein Gesetzesvorstoß Bayerns im Bundesrat vorsieht. Dies gefährde das hohe Gut des Rechtsfriedens, der mit diesen Fristen geschaffen werden sollte. Die moralische Pflicht zur Rückgabe von NS-Raubkunst ließe sich prinzipiell nur sehr schwer auf juristischem Weg klären.

Als weitgehend unproblematisch hingegen schätzten die Sachverständigen den Bereich des privaten Kunsthandels ein. Auktionshäuser könnten es sich faktisch nicht leisten, NS-Raubkunst in den Handel zu bringen, erläuterte die freie Kunsthistorikerin Sibylle Ehringhaus. Solche Kunstwerke seien auf dem freien Markt in der Regel nicht "zu verkaufen". Die großen Auktionshäuser würden sich deshalb schon allein aus wirtschaftlichen Gründen der Dienste von Provenienzforschern bedienen, um die Herkunft der zu verkaufenden Kunstgegenstände aufklären zu lassen. Dies bestätigte auch Schack. Er forderte allerdings, dass die Namen der privaten Verkäufer von Kunstwerken durch die Auktionshäuser veröffentlicht werden sollten. Dies würde die Klärung der Herkunft der Werke deutlich vereinfachen.

Unterschiedliche Auffassungen herrschten zwischen den Sachverständigen über die Frage, ob Museen und andere Institutionen in Deutschland genügend für die Provenienzforschung tun würden. Sibylle Ehringhaus kritisierte, dass rund 90 Prozent Provenienzforscher in den Museen nicht unbefristet angestellt seien. Ein Forscher, der nur über einen befristeten Arbeitsvertrag verfüge, werde im Zweifelsfall eher im Interesse des Museums handeln, wenn er um seine Weiterbeschäftigung bangen muss. Das Problem einer wirklich unabhängigen Forschung ließe sich nur lösen, wenn jedes Museum oder andere Kunstsammlungen die Forscher unbefristet beschäftigen würden. Dem Vorwurf, die Forscher an den Museen könnten nicht unabhängig arbeiten, trat Dorothea Kathmann, Justiziarin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), zumindest für ihr Haus entschieden entgegen. Dies bestätigte auch Julius Schoeps, die SPK arbeite in diesem Bereich "vorbildlich". Allerdings treffe dies eben nicht für alle Museen zu, viele würden in der Frage der Provenienzforschung und der Rückgabe von Raubkunst "mauern".

Personelle Engpässe im Bereich der Provenienzforschung monierte Meike Hoffmann, Projektleiterin der Forschungsstelle "Entartete Kunst" beim Kunsthistorischen Institut der Freien Universität Berlin. Die regelmäßige Pflege etwa der Datenbank der Forschungsstelle, in der rund 21.000 Kunstwerke erfasst sind, die von den Nationalsozialisten als "entartet" eingestuft und beschlagnahmt worden waren, sei derzeit kaum noch zu leisten. Sie müsse verstärkt auf studentische Hilfskräfte zurückgreifen, die auch nur mit befristeten Verträgen arbeiten könnten. Auch Ehringhaus mahnte, dass existierende Datenbanken zur Provenienzforschung, wie beispielsweise die Datenbank "Lost Art" der Koordinierungsstelle Magdeburg, verbessert und ausgebaut werden müssten.

Weitestgehend positiv bewerteten die Sachverständigen den Vorstoß von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) zur Einrichtung eines Deutschen Zentrums für Kulturgüterverlust. Dies müsse allerdings auch wirklich unabhängig arbeiten können, forderte Schoeps.

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2. Mehr Opferschutz bei Menschenhandel

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe/

Berlin: (hib/JBB) Die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution sollen besser geschützt und die kriminellen Hintermänner stärker verfolgt werden. Darüber herrschte große Einigkeit unter den Sachverständigen am Mittwoch im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Bundestages. Die Abgeordneten hatten zu einer öffentlichen Anhörung eingeladen, um über die menschenrechtliche Situation von Zwangsprostituierten in Deutschland und Europa zu diskutieren.

Petra Follmar Otto vom Deutschen Institut für Menschenrechte sah Handlungsbedarf an drei kritischen Punkten: Sie forderte, das Aufenthaltsrecht von Betroffenen aus Drittstaaten, also Nicht-EU-Staaten, von deren Rolle im Strafverfahren abzukoppeln. Derzeit dürfen Frauen, in vor Gericht gegen ihre Zuhälter aussagen, nur bis zum Abschluss des Verfahrens in Deutschland bleiben. Zudem müsse es ein Recht auf Familiennachzug geben. Eine Abkopplung erhöhe auch die Effektivität der Strafverfahren, sagte Follmar-Otto. Zweitens müssten die Opferentschädigungen gegenüber den Tätern verbessert und allen Opfern zu Gute kommen. Derzeit bekämen nur die Opfer eine Entschädigung, die nachweisen können, dass sie in Deutschland Opfer von körperlicher Gewalt geworden sind, nicht schon in ihren Herkunftsländern. Drittens beklagte die Juristin, dass es leider immer noch nur unzureichendes Wissen um das genaue Ausmaß der Zwangsprostitution und Menschenhandels gebe. Deshalb forderte sie den Aufbau einer unabhängigen Berichterstatterstelle gegen Menschenhandel, wozu Deutschland nach einer EU-Richtlinie gegen Menschenhandel verpflichtet sei.

Suzanne Hoff, von der internationalen Nichtregierungsorganisation LSI -"La Strada International" aus Amsterdam wies auf die gleiche Schwachstelle hin. Genaue und verlässliche statistische Zahlen zu Menschenhandel und Zwangsprostitution fehlten bisher leider. Die europäischen Länder nützen alle unterschiedliche Methoden zur Sammlung der Daten. Hoff sprach sich dagegen aus, die Freier zu bestrafen. Diese würden oft dazu beitragen, dass Opfer aussagten. Eine Kriminalisierung der Freier, wie in Schweden geschehen, führe nur zu mehr Gewalt gegen die Frauen. Der Journalist Michael Jürgs gab ihr Recht. Prostitution zu verbieten sei sinnlos. Die Nachfrage sei da, geschätzt würden täglich 1,2 Millionen Freier in Deutschland zu Prostituierten gehen. Er forderte ein komplettes Einfrieren der Vermögenswerte von angeklagten Zuhältern und Menschenhändlern und eine Beweislastumkehr, was die Herkunft deren Geldes anbelangt.

Carsten Moritz vom Bundeskriminalamt in Wiesbaden wies auf die Schwierigkeit hin, Opfer zur Aussage gegenüber ihren Peinigern zu bewegen. Die Opfer stammten zum größten Teil als Rumänien und Bulgarien und seien Angehörige von Clanstrukturen. Deshalb sagen sie nicht gegen ihr soziales Umfeld aus. Zudem seien sie oft traumatisiert und ihre Familien daheim benötigten das Geld oder würden bedroht.

Elvira Niesner von der Beratungsstelle "Frauenrecht ist Menschenrecht" (FIM) in Frankfurt am Main sagte, die meisten Opfer seien Armutsmigrantinnen aus Osteuropa ohne festen Wohnsitz, Steuernummer oder Krankenversicherung. Es sei schwer, diese Frauen zu erreichen, trotz gesetzlicher Verbesserungen. Niesner forderte, die Informationsangebote für die Frauen zu verbessern. Diese wüssten ihre Rechte nicht, hätten oftmals keine oder nur ungenügende Schulbildung, kein Vertrauen in die Behörden und kein Bewusstsein für die gesundheitlichen Risiken. Allerdings sprach sich Niesner gegen die Wiedereinführung einers verpflichtenden amtlichen Gesundheitskontrolle ("Bockschein") aus. Hier würden neue Ideen benötigt.

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3. Mehr Sicherheit in Fußballstadien

Sportausschuss/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Im Interesse der Sicherheit der Besucher von Fußballstadien in Deutschland ist eine verbesserte Kommunikation zwischen Verbänden, Vereinen, Fans und Polizei unabdingbar. In dieser Einschätzung waren sich die zu einer von Innen- und Sportausschuss gemeinsam veranstalteten öffentlichen Anhörung am Mittwochnachmittag geladenen Experten einig. Unterschiedliche Ansichten wurden hingen bei der Frage deutlich, wer für den derzeitigen Mangel an Kommunikation verantwortlich ist. Daniel Nowara, Sprecher der Fanorganisation "Unsere Kurve" kritisierte die Deutsche Fußballiga (DFL), die Dachorganisation der Vereine der 1. und 2. Bundesliga, für ihr 2012 verabschiedetes Sicherheitskonzept, in dem den Fans bei Fehlverhalten Strafen angedroht würden, "die Kommunikation als größte Präventiv- und Problemlösungsmaßnahme jedoch komplett ignoriert wird".

Andreas Rettig, Geschäftsführer der DFL, sah das anders. Über die Vereine habe man sehr wohl die Kommunikation mit den Fans auf den Weg gebracht. Rettig kritisierte wiederum bestimmte Fangruppen. Diese würden zwar auf der einen Seite einen Dialog einfordern, sprächen aber andererseits nicht mit "Uniformträgern". "Dafür fehlt mir jedes Verständnis", sagte der DFL-Chef. Hendrik Große-Lefert, Sicherheitsbeauftragter beim Deutschen Fußballbund (DFB), verwies unter anderem auf die Investitionen von DFB und DFL in die Fanarbeit. So seien drei neue Vollzeit-Stellen geschaffen worden. Zudem habe sich der Anteil der Verbände an der Finanzierung von sozialpädagogischen Fanprojekten um mehr als 2,5 Millionen Euro erhöht. Große-Lefert machte zugleich deutlich, dass es beim Thema Pyrotechnik aus Sicht des DFB keinen Spielraum gebe. "Wir werden hier definitiv nicht in Gespräche einsteigen", sagte er.

Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, stellte klar, dass Kommunikation Bestandteil der Einsatzstrategie der Polizei sei. Man stoße jedoch an eine Grenze, "wenn andere nicht mit uns reden wollen". Wendt trat dem Vorwurf entgegen, die Polizei gehe mit dem Bild des bösen Fans in den Einsatz. "Wir haben kein Gut-Böse-Denken, müssen aber die Besucher von Fußballspielen vor Gewalttaten schützen", sagte er. Auf die Frage, ob die kriminellen Gewalttäter unter den Fans bekannt seien, räumte Fan-Vertreter Nowara ein, dass dies in den einzelnen Fangruppen durchaus der Fall sein könne. Diese würden jedoch nicht an die Sicherheitskräfte "verpfiffen" sondern eher intern gemaßregelt.

Gewalttätern dürfe es nicht gelingen, sich hinter den anderen Fans zu verstecken, forderte Jörg Radek von der Gewerkschaft der Polizei. Angesichts des großen Aufwandes, der betrieben werde müsse, um zu verhindert, dass einige wenige Gewalttäter eine Gefahr für andere Stadionbesucher darstellen, sollte darüber nachgedacht werden, "wie wir die von der Bühne nehmen können". Zugleich machte Radek deutlich, dass er kein Verständnis dafür habe, dass Vereine gewissen Gruppierungen Privilegien einräumen würden, "obwohl wir genau wissen, das in von denen genutzten Vereinsräumen die Pyrotechnik gehortet wird".

Aus Sicht des Fanforschers Jonas Gabler ist das Problem der Stadionsicherheit medial aufgebauscht. Dies sei ableitbar aus einer DFL-Umfrage in der deutschen Bevölkerung, wonach nur 68 Prozent die Stadien für sicher halten. Unter Stadionbesuchern liege der Anteil hingegen bei 97 Prozent. Gerade aus Sicht der gut organisierten Ultras werde daher die Diskussion über weitere Sicherheitsmaßnahmen als Einschränkung der Rechte von Fußballfans gesehen, sagte Gabler. Auch Michael Gabriel von der Koordinationsstelle Fanprojekte bei der Deutschen Sportjugend (KOS) sieht den Stadionbesuch als sicher an. Er machte deutlich, dass viele Stadionbesucher nicht nur wegen des Fußballs, sondern auch wegen der Fankultur den Weg in die Arenen finden würden. Derzeit jedoch, so Gabriel, gelte bei vielen Fans die Polizei als Feindbild. Ebenso gebe es auch Vorbehalte bei der Polizei gegenüber den Fans.

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4. Keine Angaben zu regionalen Ausgaben

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Der Bundesregierung liegen keine Angaben über Infrastrukturinvestitionen zu einzelnen Regionen oder Landkreisen vor. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (18/1432) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1261) zu "Investitionen des Bundes in Schiene und Straße in der Bodenseeregion seit dem Jahr 1965".

Eine nachträgliche regionale Zuordnung der einzelnen Projekte sei nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich, schreibt die Regierung weiter. Eine Auswertung über einen der Fragestellung entsprechenden Zeitraum von rund 50 Jahren sei überdies vor dem Hintergrund der Gebietsreform in Baden-Württemberg Anfang der 70er Jahre, bei der neben den Kreis- auch die Regierungsbezirksgrenzen verändert wurden, nicht möglich.

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5. Kein Terminplan für Flughafeneröffnung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) hat dem Gesellschafter Bund bisher keinen Terminplan zur Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) vorgelegt. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1431) auf eine Kleine Anfrage (18/1232) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Laut Angaben der FBB habe sich seit 2012 die Prognose für die Kosten des Projektes von 3,1 Milliarden Euro auf 4,23 Milliarden Euro erhöht, heißt es weiter. In diesem Betrag inbegriffen sei eine Steigerung der Kosten für das Schallschutzprogramm um 305 Millionen Euro.

Von den 1,2 Milliarden Euro zugesagten Gesellschaftermitteln seien nach Auskunft der FBB bislang 343,5 Millionen Euro an die FBB geflossen, die die FBB unmittelbar zur Zahlung ihrer Verpflichtungen verwendet habe.

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6. Zukunft der Breitbandversorgung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Die Zukunft der Breitbandversorgung ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/1429) der Fraktion Die Linke. Die Bundesregierung soll mitteilen, welche Sanktionen sie zu ergreifen will, wenn die Telekommunikationsunternehmen ihre Verpflichtung nach Artikel 87f Absatz 2 GG nicht realisieren würden und wie die finanzielle und personelle Ausstattung des Breitbandbüros des Bundes ist. Weiter interessiert die Abgeordneten unter anderem, in welcher Weise sich der Bund gegenüber der EU-Kommission für die rasche Genehmigung einer beihilferechtlichen Rahmenregelung einsetzen wird, um Investitionen auch in moderne Netze zu ermöglichen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 271 - 21. Mai 2014 - 18:50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Mai 2014