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BUNDESTAG/4415: Heute im Bundestag Nr. 280 - 28.05.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 280
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 28. Mai 2014, Redaktionsschluss: 09.45 Uhr

1. Steuern bei verkauften Lebensversicherungen
2. Exporte von Kleinwaffen
3. Filtersysteme auf Rechnern des Bundes
4. Gutachten zu NSA-Ausschuss thematisiert
5. Grüne fordern Sammelklagen
6. Bologna-Reform auf dem Prüfstand



1. Steuern bei verkauften Lebensversicherungen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Nach einem Verkauf von Lebensversicherungen sollen die Auszahlungen bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht mehr steuerfrei sein. Diese und andere Änderungen des Einkommensteuerrechts sowie weiterer Steuergesetze sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/1529) vor.

Die Bundesregierung begründet die Rechtsänderung damit, dass Kapital- und Rentenversicherungen der Absicherung wirtschaftlicher Risiken dienen, die aus der Ungewissheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens erwachsen würden. Bisher sei die ausbezahlte Versicherungssumme bei Eintritt des versicherten Risikos (Todesfall) nicht steuerpflichtig. Steuerpflichtig sei die Versicherungsleistung im Erlebnisfall. Durch den Verkauf einer Lebensversicherung verliere die Versicherung jedoch den Zweck der Risikovorsorge bei Eintritt des Versicherungsfalls. "Denn für den Erwerber einer gebrauchten Lebensversicherung ist die Absicherung des versicherten Risikos nicht von Bedeutung", heißt es. Es gebe inzwischen regelrechte Anlagemodelle bei gekauften Lebensversicherungen. "Diese Anlagemodelle zeigen, dass beim entgeltlichen Erwerb gebrauchter Versicherungen die Grundlage für den steuerfreien Bezug der Versicherungssumme entfällt, da für den Erwerber ausschließlich die Renditeerwartungen aus der Kapitalanlage relevant sind."

Klargestellt werden soll durch den Gesetzentwurf auch, dass bei der Veräußerung von Dividendenansprüchen vor dem Dividendenstichtag keine Steuerfreiheit besteht. Die Auffassung, dass in solchen Fällen Steuerfreiheit bestehe, sei oft vertreten worden, beruhe aber "auf einem nicht zutreffenden Verständnis der geltenden Rechtslage", heißt es in dem Entwurf. Daher erfolge jetzt eine Klarstellung. Änderungen erfolgen auch im Bereich von Fremdwährungsgeschäften.

Klargestellt wird im Einkommensteuerrecht sowie im Gewerbesteuerrecht ebenfalls, dass in der ausschließlichen Wirtschaftszone vor der deutsche Küste der erweiterte Inlandsbegriff gilt. Bisher nahm dieser erweiterte Inlandsbegriff nur Bezug auf den Festlandsockel. Die Änderung betrifft die Energieerzeugung durch Offshore-Windenergieanlagen. Dazu heißt es im Entwurf "Diese Art der Tätigkeit wird regelmäßig nicht auf dem Meeresgrund beziehungswiese im Meeresuntergrund, sondern oberhalb der Wasseroberfläche ausgeübt (wobei die entsprechenden Anlagen regelmäßig auf dem Meeresgrund verankert sind). Folglich könnte fraglich sein, ob derartige Tätigkeiten vom erweiterten Inlandsbegriff erfasst werden." Durch die Änderung soll auch klargestellt werden, dass Tätigkeiten in der ausschließlichen Wirtschaftszone, die der Errichtung der Energieerzeugungsanlagen dienen, im Inland ausgeübt werden.

Eine weitere Änderung betrifft Unterhaltszahlungen, deren steuerlicher Abzug seit vielen Jahren als verwaltungsaufwändig sowie fehler- und missbrauchsanfällig gilt. Künftig müssen die steuerlichen Identifikationsnummern der unterhaltenen Personen angegeben werden, damit deren Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann.

Nach dem Vorschlag der Bundesregierung sollen Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation von der Gewerbesteuerpflicht befreit werden. Sie würden damit stationären Einrichtungen gleichgestellt.

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2. Exporte von Kleinwaffen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Im vergangenen Jahr sind Kleinwaffen im Wert von rund 153 Millionen Euro in die Vereinigten Staaten exportiert worden. Damit ging der größte Teil der deutschen Kleinwaffen-Exporte in die USA, geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/1422) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1155) hervor. Insgesamt wurden Kleinwaffen im Wert von 254,7 Millionen Euro exportiert. Weitere Empfänger neben den USA waren unter anderem Saudi-Arabien (35,2 Millionen), Norwegen (28,8 Millionen) und Russland (16,4). Die Antwort enthält zahlreiche weitere Daten zum Export von Kleinwaffen und leichten Waffen.

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3. Filtersysteme auf Rechnern des Bundes

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Erstellung und der Einsatz von Filterregeln oder Filtersystemen auf Dienstrechnern des Bundes dienen laut Bundesregierung insbesondere dem Schutz der Mitarbeiter, der IT-Infrastruktur sowie des Ansehens der Einrichtungen des Bundes. Dabei würden einerseits Kategorien gebildet, die eine "missbräuchliche Nutzung des Internets bedeuten, insbesondere hinsichtlich rassistischer, diskriminierender, Gewalt verherrlichender und pornografischer Aktivitäten und Äußerungen", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1113) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/747). Neben strafrechtlich relevanten Inhalten würden auch Kategorien zu Schadsoftware und Phishing-Seiten gebildet.

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4. Gutachten zu NSA-Ausschuss thematisiert

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Beauftragung und Weitergabe ausländischer Rechtsgutachten durch die Bundesregierung im Rahmen des 1. Untersuchungsausschusses" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1437). Darin schreiben die Abgeordneten, dass die Bundesregierung am 2. Mai 2014 als Antwort auf ein allgemein gehaltenes Ersuchen des Untersuchungsausschusses zum internationalen Geheimdienst- und Überwachungsskandal als Anlagen zu ihrer erbetenen Stellungnahme unaufgefordert zwei Gutachten ausländischer Rechtsanwaltskanzleien übermittelt habe. Der Fraktion zufolge bewerteten die beigefügten Gutachten eine mögliche Strafbarkeit deutscher Abgeordneter nach britischem beziehungsweise US-amerikanischem Recht, wenn der Untersuchungssauschuss "Edward Snowden vernimmt, den Zeugen zur Aussage veranlasst oder terminiert".

Die Anwaltskanzleien sandten ihre Gutachten laut Vorlage am 17. beziehungsweise 21. April 2014 "an die auftraggebenden Stellen der Bundesregierung". "Bereits deutlich bevor die Bundesregierung zusammen mit ihrer Stellungnahme diese Gutachten an den 1. Untersuchungsausschuss übermittelte, ließ sie diese Dokumente an zahlreiche Medien gelangen", heißt es in der Kleinen Anfrage weiter. Dies habe als erstes Medium die "BILD am Sonntag" am 27. April unter der Schlagzeile "Die Bundesregierung hat entschieden: Snowden kommt nicht nach Deutschland" vermeldet.

Wissen will die Fraktion, wer in welchem Ministerium wann entschied, "die Gutachten zur möglichen Strafbarkeit der Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses nach britischem sowie nach US-amerikanischem Recht bei ausländischen Kanzleien in Auftrag zu geben". Auch erkundigen sich die Abgeordneten danach, in welchem Ministerium oder welcher nachgeordneten Behörde jeweils wer wann entschied, "die erhaltenen Gutachten der ausländischen Kanzleien sowie die vom Untersuchungsausschuss angeforderte Stellungnahme der Bundesregierung vor offiziellem Versand an diesen" an Medien zu übermitteln. Ferner fragen sie unter anderem, wie viel Honorar die zwei Gutachten jeweils kosteten.

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5. Grüne fordern Sammelklagen

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/KOS) Für die Einführung von Sammelklagen macht sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/1470) stark. Konkret will die Oppositionsfraktion von der Bundesregierung wissen, wie sie die im Juni 2013 formulierte Aufforderung der Brüsseler Kommission an die EU-Länder, kollektive Rechtsinstrumente wie etwa Sammelklagen zu schaffen, umzusetzen gedenkt. Allerdings ist dieser Appell der Kommission für die einzelnen EU-Staaten nicht verbindlich.

Aus Sicht der Grünen geht es bei Sammelklagen darum, Verbraucherrechte zu stärken und Bürgern bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu helfen. Als Beispiele werden in der Anfrage Rückzahlungen bei überhöhten Strompreisen oder Kompensationen für Flugausfälle genannt. Solche Anliegen könnten Verbraucher mit Hilfe von Sammelklagen vor Gericht leichter und kostengünstiger durchsetzen. Im Fall von Einzelklagen existiere bislang ein "Ungleichgewicht" zwischen den "wirtschaftlich ohnmächtigen" Konsumenten und den mächtigen Unternehmen, schreibt die Fraktion. Dieses Missverhältnis müsse abgebaut werden. Zu dem ökonomischen Ungleichgewicht komme die Scheu vor Prozessrisiken hinzu. Im Ergebnis führe dies dazu, dass Rechte und Ansprüche von Verbrauchern nur unzureichend realisiert werden könnten, kritisieren die Grünen. Die Angeordneten fordern deshalb, das Prozessrecht um neue Formen einer kollektiven Rechtsdurchsetzung zu erweitern: "Geschädigten muss es möglich sein, sich zusammenzuschließen, um eine gemeinsame Klage führen zu können."

Unter anderem wollen die Grünen von der Regierung erfahren, in welchen EU-Ländern Sammelklagen bereits gestattet sind und wie dies in solchen Fällen konkret geregelt ist.

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6. Bologna-Reform auf dem Prüfstand

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Der Bologna-Prozess hat die deutsche Hochschullandschaft und Studienstruktur tiefgreifend verändert und zur Internationalisierung der Universitäten und Fachhochschulen beigetragen. Gleichwohl weist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/1511) auf die Kritik hin, die bei der Umsetzung der Bologna-Reform laut geworden sei. Dabei nennt die Fraktion als Beispiel die starren Studienstrukturen ("Verschulung"), die Stagnation der Mobilität der Studenten, die mangelhafte Anerkennungspraxis, das bürokratische Akkreditierungsverfahren sowie die unzureichende soziale Öffnung.

Die Grünen wollen nun wissen, welches Fazit die Bundesregierung für die im Rahmen des Bologna-Prozesses angestoßene Umstellung auf das gestufte Studiensystem zieht und inwieweit sie in einzelnen Bereichen Handlungsbedarf sieht, etwa bei der Erhöhung der Studienerfolgsquote und der Verkürzung der Studiendauer. Die Fraktion fragt ferner, ob die Bundesregierung aktuell bei Ländern und Hochschulen darum wirbt, dass das gestufte Abschlusssystem auch in den Lehramtsstudiengängen, der Rechtswissenschaft und der Medizin zur Regel wird. Ferner interessiert die Fraktion, welches Fazit die Bundesregierung für die im Rahmen des Bologna-Prozesses angeregte Umstellung auf studienzentriertes Lernen an den Hochschulen zieht und welche Meinung die Bundesregierung zur Idee der Hochschulrektorenkonferenz vertritt, die klassische Notengebung in den ersten Semestern des Bachelorstudiums durch so genannte Lernportfolios abzulösen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 280 - 28. Mai 2014 - 09.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Mai 2014