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BUNDESTAG/4417: Heute im Bundestag Nr. 282 - 30.05.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 282
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 30. Mai 2014, Redaktionsschluss: 10.50 Uhr

1. Verzugszinsen sollen steigen
2. Anhörung zur Novelle des EEG
3. Sozialbetrug: Mehr Verfahren
4. Ergänzende Antwort zu Rüstungsexporten
5. Sanktionen bei Hartz IV
6. Neuanträge von Hartz-IV-Leistungen



1. Verzugszinsen sollen steigen

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (Anhörung)

Berlin: (hib/KOS) Firmen, die für staatliche Einrichtungen oder private Unternehmen Leistungen erbringen, sollen künftig ihr Geld rascher erhalten. Eine schnellere Begleichung von Rechnungen durch Auftraggeber soll vor allem mit höheren Verzugszinsen im Fall überschrittener Zahlungstermine und mit einer Begrenzung solcher Fristen erreicht werden. Zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung (18/1309) veranstaltet der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 4. Juni 2014 eine öffentliche Anhörung.

Besonders beim Mittelstand sind in Deutschland und in anderen EU-Staaten seit Jahren Klagen zu vernehmen, dass wegen der späten Bezahlung von Rechnungen durch Unternehmen wie auch durch die öffentliche Hand Auftragnehmer in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten können. Die EU hat deshalb 2011 eine Richtlinie zur besseren Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr verabschiedet und die EU-Länder verpflichtet, in diesem Sinne aktiv zu werden. Mit ihrer Initiative will die Regierung diese Brüsseler Vorgabe nun im nationalen Recht verankern, wobei die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie bereits abgelaufen ist.

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, über das Ziel des Vorstoßes: "Mit dem Gesetz soll die Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr verbessert werden." Auf diese Weise würden Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen gestärkt, so der SPD-Politiker.

Eigentlich stehen staatliche Instanzen und private Firmen in der Pflicht, die von Auftragnehmern erbrachte Leistung sofort zu vergüten. Jedoch können Unternehmen und öffentliche Auftraggeber mit den Auftragnehmern bestimmte Zahlungstermine vereinbaren. Überschreiten Auftraggeber solche Fristen, so will die Regierung die Konsequenzen künftig verschärfen. Der gesetzliche Verzugszins soll um einen Prozentpunkt auf neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz steigen. Überdies soll Gläubigern das Recht zugestanden werden, im Fall eines Zahlungsverzugs von säumigen Schuldnern eine Pauschalgebühr in Höhe von 40 Euro zu erheben.

Einschränken will die Regierung die Möglichkeit, die Pflicht zur sofortigen Begleichung von Rechnungen mit Hilfe von Vereinbarungen zu umgehen, in denen Auftraggeber und Auftragnehmer Zahlungsfristen lange hinausschieben.

Deshalb dürfen laut Gesetzesvorlage Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Zahlungsaufschub von mehr als einem Monat mehr vorsehen. Abweichen kann man von diesem Prinzip nur, wenn ein Auftraggeber besondere Gründe für einen Aufschub über 30 Tage hinaus anzuführen vermag.

Nun können Auftraggeber und Auftragnehmer unabhängig von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen individuelle Regelungen zu Zahlungsterminen vereinbaren. Solche Fristen will die Regierung fortan begrenzen. Handelt es sich beim Auftraggeber um eine private Firma, so darf ein solcher Aufschub für die Begleichung der vom Auftragnehmer gestellten Rechnung künftig zwei Monate nicht überschreiten. Fristen, die über 60 Tage hinausgehen, sollen nur dann zulässig sein, wenn dies für den Gläubiger nicht "grob unbillig" ist. Noch striktere Regelungen sieht der Gesetzentwurf für staatliche Instanzen vor: Als Auftraggeber dürfen sie sich mit der Bezahlung einer Rechnung höchstens einen Monat Zeit lassen. Wollen öffentliche Einrichtungen mit Auftragnehmern Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen vereinbaren, so soll dies nur dann erlaubt sein, wenn dies "sachlich gerechtfertigt" ist - wobei zwei Monate in keinem Fall überschritten werden dürfen.

Das Hearing beginnt am 4. Juni 2014 um 14 Uhr im Raum 2.600 des Paul-Löbe-Hauses. Zu der Anhörung sind sieben Sachverständige geladen.

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Rechtsausschusses anmelden (Tel: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, e-mail: rechtsausschuss@bundestag.de).

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2. Anhörung zur Novelle des EEG

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Öffentliche Anhörung)

Berlin: (hib/JOH) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (18/1304) ist am Mittwoch, den 4. Juni 2014, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

Die Anhörung findet von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Paul-Löbe-Haus in Sitzungssaal E.700 statt. Als Sachverständige sind geladen: Regine Günther vom World Wide Fund For Nature (WWF), Professor Beate Jessel vom Bundesamt für Naturschutz, Harry Lehmann vom Umweltbundesamt, Thomas E. Banning vom Bündnis Bürgerenergie e.V., Hermann Falk vom Bundesverband Erneuerbare Energien e.V. (BEE) sowie Professor Hubert Weiger vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Interessierte Besucher werden gebeten, sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss unter folgender E-Mailadresse anzumelden: umweltausschuss@bundestag.de. Ein gültiger Personalausweis ist mitzubringen.

Mit der EEG-Novelle will die Bundesregierung "die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energien konsequent und planvoll fortführen", wie es im Gesetzesentwurf heißt. Zudem solle die Reform "die Kostendynamik der vergangenen Jahre beim Ausbau der Erneuerbaren Energien durchbrechen und so den Anstieg der Stromkosten für die Stromverbraucher begrenzen". Wesentliches Ziel des Entwurfs sei es, die EEG-Umlage in den nächsten Jahren auf dem heutigen Niveau zu stabilisieren. Unter anderem soll spätestens im Jahr 2017 die finanzielle Förderung und ihre Höhe für die Erneuerbaren Energien über Ausschreibungen ermittelt werden.

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3. Sozialbetrug: Mehr Verfahren

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Sie erhöhte sich von 2.980 im Jahr 2009 auf 5.103 im Jahr 2013, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/1518) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1372).

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4. Ergänzende Antwort zu Rüstungsexporten

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat eine ergänzende Antwort (18/1424) zu ihrer Antwort auf Drucksache 18/799 zum Umgang mit Rüstungsexporten gegeben. Gestellt worden war die Kleine Anfrage von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen(18/587). Ergänzt werden die Antworten auf Fragen zu Rüstungsexporten in Länder Asiens, des Nahen Ostens und Afrikas. Außerdem werden weitere Angaben zu Exporten nach Griechenland gemacht.

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5. Sanktionen bei Hartz IV

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2013 wurden laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit rund eine Million neue Sanktionen gegenüber Menschen im Leistungsbezug des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Hartz IV) verhängt. Mit 72 Prozent seien Meldeversäumnisse der häufigste Grund dafür gewesen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1404) auf eine Kleine Anfrage (18/1154) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weiter. An zweiter Stelle folgte die Weigerung zur Aufnahme einer Arbeit, Ausbildung oder anderer Maßnahmen. Im Jahresdurchschnitt 2013 habe es demnach im Bestand rund 8.900 so genannte vollsanktionierte Personen gegeben, von denen rund 5.000 (56 Prozent) unter 25 Jahren waren. Die Bundesregierung betont, dass die Mitarbeiter der Jobcenter bemüht seien, die Leistungsberechtigten vor Meldeversäumnissen zu bewahren, unter anderem durch kostenlose SMS-Terminerinnerungen, von denen monatlich fast 500.000 verschickt würden.

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6. Neuanträge von Hartz-IV-Leistungen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Eine Verweigerung von Anträgen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch steht im Widerspruch zur Aufklärungs- und Beratungspflicht der Leistungsträger und ist rechtsaufsichtlich zu beanstanden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1443) auf eine Kleine Anfrage (18/1188) der Fraktion Die Linke. Die Leistungsträger seien gesetzlich verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden, heißt es in der Antwort weiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 282 - 30. Mai 2014 - 10.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2014