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BUNDESTAG/4468: Heute im Bundestag Nr. 333 - 24.06.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 333
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 24. Juni 2014, Redaktionsschluss: 16.45 Uhr

1. Entwicklungsbank im Fokus
2. Mehr als 6.000 Asylanträge von Eziden
3. Sicherheitslage in Brasilien
4. Hilfen für Nationale Koalition in Syrien
5. Verhandlungen zum Transnistrienkonflikt
6. Produktion und Export von Landminen



1. Entwicklungsbank im Fokus

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Aufgrund banken- und aufsichtsrechtlicher Bestimmungen kann die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) nur mit ausdrücklicher Zustimmung ihrer Kunden Informationen zur Geschäftstätigkeit veröffentlichen. "Als Kreditinstitut, das mit den Partnern privatrechtliche Verträge eingeht, ist die DEG dem Bankgeheimnis verpflichtet", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1717) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1467), die eine "generelle Intransparenz der Arbeitsweise" der DEG bemängelt hatte.

"Bei Vorhaben, die mit Eigenmitteln der DEG finanziert werden, muss das Ziel einer möglichst umfassenden Transparenz und Offenlegung auch von Projektinformationen im Lichte der strengen Anforderungen des Bankgeheimnisses und des privatrechtlichen Charakters der DEG-Engagements betrachtet werden", schreibt die Bundesregierung. Größere Transparenz werde die DEG nur mit Zustimmung ihrer Kunden herstellen können, dies werde nur mittel- bis langfristig erfolgreich sein können. Die Bundesregierung werde diesen Prozess im Aufsichtsrat weiter unterstützend begleiten.

Rund 30 Prozent des DEG-Engagements liegt nach Darstellung der Bundesregierung im Finanzsektor. "Hierbei handelt es sich in der Regel um die Unterstützung lokaler Finanzinstitute in Entwicklungsländern mit dem Ziel, lokale kleine und mittlere Unternehmen" mit Finanzdienstleistungen zu erreichen. Das Institut kooperiert laut Antwort mit "bekannten, langfristig orientierten Partnern". Und: "Finanzinvestitionen in per se risikoreicheren Entwicklungsländern erfolgreich zu leisten und dabei Risiken einzugehen und erfolgreich zu managen, ist Kernkompetenz der DEG", schreibt die Bundesregierung weiter. Die Geschäftsrisiken, die die DEG eingehe, würden regelmäßig beobachtet, bewertet und in den Aufsichtsgremien thematisiert. "Es sind bislang keine Fälle bekannt, die einen Ausstieg der DEG aus solchen Finanzinstituten beziehungsweise aus deren Finanzierung notwendig gemacht haben", schreibt die Bundesregierung, die im Engagement der DEG einen "wesentlichen Beitrag zur Einbindung privater Investoren in die Entwicklungszusammenarbeit" sieht.

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2. Mehr als 6.000 Asylanträge von Eziden

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Im Jahr 2013 haben 6.031 Angehörige der ezidischen Religionsgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland einen Asylantrag gestellt. Die Zugehörigkeit werde statistisch vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfasst, "sofern dies dort vom Asylbewerber entsprechend vorgetragen wurde", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1744) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1541). Von den 5.404 bearbeiteten Anträgen wurden 1.455 durch das BAMF abgelehnt, 30 Eziden wurde Asyl nach Artikel 16a Grundgesetz erteilt. 1.611 Antragsstellern wurde Flüchtlingsschutz zugestanden und weiteren 1.727 ein Abschiebungsverbot, über 581 Anträge sei in "sonstigen Verfahrenserledigungen" entschieden worden. Die Mehrzahl der Eziden kamen 2013 laut Antwort aus Syrien und dem Irak mit 2.492 beziehungsweise 2.387 Antragsstellern.

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3. Sicherheitslage in Brasilien

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung liegen derzeit hinsichtlich der Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien keine Erkenntnisse vor, die bedeutsame Änderungen in der Einschätzung der Sicherheitslage vor Ort nach sich gezogen haben. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1747) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1538) schreibt, sei die allgemeine Sicherheitslage in Brasilien weiter durch "hohe Allgemeinkriminalität mit hoher Gewaltbereitschaft und Straftaten im Bereich der Organisierten Kriminalität geprägt".

Im Vorfeld der Fußball-Weltmeisterschaft sei es in verschiedenen Städten Brasiliens zu Demonstrationen und Streiks gekommen, in der Vergangenheit hätte es dabei auch gewalttätigen Ausschreitungen gegeben. Bei Streiks der Sicherheitsorgane sei aus einigen Provinzen auch über lokale Zusammenbrüche der öffentlichen Ordnung berichtet worden. Für Reisende nach Brasilien stehen im Internet unter www.diplo.de die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zur Verfügung, die nach Bedarf jederzeit aktualisiert werden, schreibt die Bundesregierung. Zusätzliche Hinweise der deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien zur Fußball-WM 2014 seien unter www.brasilienwm.de abrufbar.

Zudem sei auf Einladung der brasilianischen Sicherheitsbehörden eine siebenköpfige deutsche Polizeidelegation unter Leitung der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) nach Brasilien entsandt worden. "Im Übrigen verrichten eingesetzte Verbindungsbeamte des Bundeskriminalamts permanent ihren Dienst an der Deutschen Botschaft in Brasília und dem Generalkonsulat in Sao Paulo." Die Beamten können die brasilianischen Behörden hinsichtlich des Verhaltens deutscher Fußballanhänger beraten beziehungsweise für die Fußballanhänger als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, schreibt die Bundesregierung weiter. Für die Lösung von Konfliktsituationen seien aber in erster Linie die brasilianischen Behörden selbst zuständig.

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4. Hilfen für Nationale Koalition in Syrien

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bedingungen für eine Fortsetzung des Genfer Prozesses für eine politische Lösung des Syrien-Konflikts haben sich aus Sicht der Bundesregierung bislang nicht verbessert. Der frühere Sondergesandte der Vereinten Nationen und der Arabischen Liga für Syrien, Lakhdar Brahimi, habe seinen Rücktritt zum 31. Mai 2014 mit gegenwärtig fehlenden Perspektiven für einen erfolgreichen Verhandlungsprozess zur Lösung des Syrienkonflikts begründet", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1746) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1578). "Die primäre Verantwortung hierfür liegt nach Einschätzung Brahimis beim Assad-Regime".

Zudem habe Russland gemeinsam mit der Volksrepublik China am 22. Mai 2014 sein Veto gegen einen Resolutionsentwurf zur Verweisung der Situation in Syrien an den Internationalen Strafgerichtshof eingelegt. "Damit hat es bereits zum vierten Mal eine Resolution des Sicherheitsrats zu Syrien durch Inanspruchnahme seines Vetorechts verhindert", schreibt die Bundesregierung. Man werde weiterhin gegenüber Russland dafür eintreten, "dass es seinen Einfluss auf das Assad-Regime geltend macht, um die Perspektive für eine Beilegung des Konflikts durch eine politische Lösung aufrechtzuerhalten, die Beseitigung der syrischen Chemiewaffen zu gewährleisten und ungehinderten humanitären Zugang zu ermöglichen".

Die Bundesregierung unterstützt laut Antwort die moderaten Kräfte der syrischen Opposition und betrachtet die im November 2012 gegründete "Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte" (Nationale Koalition), in der die verschiedenen ethnischen und religiösen Minderheiten Syriens und Vertreter unterschiedlicher politischer Gruppierungen repräsentiert sind, als legitime Vertreterin des syrischen Volkes. Diese Einschätzung werde von rund 120 Staaten (der sogenannten "Gruppe der Freunde des syrischen Volkes") einschließlich aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union geteilt.

Die Bundesregierung betrachte darüber hinaus die Nationale Koalition als von der UN-Generalversammlung eingesetzte Interimsregierung "als Partner für Unterstützungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung in syrischen Gebieten, in denen das Regime keine umfassende Staatsgewalt mehr ausübt". Beispiele ist laut Antwort Unterstützung lokaler

(Selbst-)Verwaltungsstrukturen, für die die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) 2013 mit Maßnahmen im Umfang von knapp 13 Millionen Euro beauftragt wurde. Zudem habe die Bundesregierung gemeinsam mit den Vereinigten Arabischen Emiraten und den USA einen Treuhandfonds für den Wiederaufbau Syriens (SRTF) ins Leben gerufen und bisher 18,6 Millionen Euro eingezahlt.

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5. Verhandlungen zum Transnistrienkonflikt

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung setzt zur Lösung des Transnistrienkonfliktes weiter auf die im Meseberg-Memorandum von 2010 zwischen Deutschland und Russland vorgesehenen Verhandlungen im 5+2-Format (Republik Moldau und transnistrische "Führung", als Mediatoren: Organisation für Sicherheit- und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, Russland und die Ukraine; als Beobachter: Europäische Union und USA). Seit dem Meseberg-Memorandum seien vier Konferenzen der OSZE zu vertrauensbildenden Maßnahmen im Transnistrienkonflikt in Deutschland mit Mitteln des Auswärtigen Amts gefördert worden: "Die Bundesregierung wird diesen Weg weiter mit Nachdruck verfolgen", heißt es in der Antwort (18/1745) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1539). Zudem unterstütze die Bundesrepublik die Europäische Kommission seit dem Jahr 2005 bei der Erfüllung des Mandates der Grenzmission EUBAM Moldau/Ukraine durch die Entsendung von bis zu 15 und Polizisten des Bundes sowie Zollbeamten.

Weiter schreibt die Bundesregierung, dass sie ein Referendum in der Autonomen Territorialen Einheit Gagausien im Süden Moldaus vom 2. Februar 2014 über die außenpolitische Orientierung des Landes nicht anerkenne. Nach Angaben des gagausischen Wahlkomitees hätten sich mehr als 70 Prozent der circa 100.000 Wahlberechtigten an der Abstimmung beteiligt. Die Auszählung habe Mehrheiten von jeweils mehr als 98 Prozent für die Orientierung des Landes in Richtung Russland und Zollunion (mit Russland, Weißrussland und Kasachstan) beziehungsweise für den Gesetzentwurf, der Gagausien die Unabhängigkeit vorbehält, ergeben. Dazu schreibt die Bundesregierung: "Ein Referendum zu außenpolitischen Fragen steht der Autonomen Territorialen Einheit Gagausien nach der moldauischen Verfassung nicht zu. Es ist somit verfassungswidrig."

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6. Produktion und Export von Landminen

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach der Produktion und Verbreitung von Land- und Antifahrzeugminen, die nicht dem Ottawa-Abkommen zur Ächtung von Anti-Personenminen unterliegen, erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/1767). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie viele Ausfuhrgenehmigungen für solche Minen von in Deutschland ansässigen oder tätigen Unternehmen seit 2005 erteilt und wie viele davon exportiert worden sind. Die Abgeordneten fragen zudem nach dem Export von Einzelkomponenten und Verlegesystemen für solche Minen sowie nach dem Bestand von Landminen bei der Bundeswehr.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 333 - 24. Juni 2014 - 16.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2014