Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/4531: Heute im Bundestag Nr. 396 - 31.07.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 396
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 31. Juli 2014, Redaktionsschluss: 10.10 Uhr

1. Regierung: Mandat für TTIP veröffentlichen
2. Forschungsgebiet Kinderernährung
3. Meeresschutzgebiet in der Antarktis
4. Umstrittene Brustkrebsvorsorge
5. Lage in klinischen Notaufnahmen
6. Chancen des Climate Engineering umstritten



1. Regierung: Mandat für TTIP veröffentlichen

Wirtschaft und Energie/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung tritt dafür ein, das EU-Verhandlungsmandat zum europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommen TTIP zu veröffentlichen. "Der hierfür erforderliche Ratsbeschluss, der Einstimmigkeit erfordert, kam aber bisher nicht zustande", heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/2100) auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke (18/432). Die Regierung verweist in der Antwort auf Angaben der EU-Kommission, die wiederholt klargestellt habe, "dass die strengen europäischen Rechtsvorschriften für die Zulassung und Kennzeichnung gentechnisch veränderter Organismen beibehalten werden. Auch wird es Geflügelimporte nur von US-Betrieben geben, die den europäischen Vorschriften entsprechen. Hormone bei der Mast in der Tierhaltung bleiben in der Europäischen Union weiterhin verboten, so dass auch kein hormonbehandeltes Fleisch aus den USA in die Europäische Union eingeführt wird." Die Bundesregierung erklärt in diesem Zusammenhang unter Berufung auf das Verhandlungsmandat, dass es durch das Abkommen zu keinem Abbau des Schutzniveaus in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Verbraucherschutz, Arbeit und Umwelt sowie kulturelle Vielfalt kommen werde. "Aus TTIP werden sich keine Nachteile für Verbraucher ergeben", heißt es. Auch in der EU stehe eine Absenkung des Verbraucherschutzniveaus nicht zur Diskussion.

Ebenso wendet sich die Regierung gegen eine Einbeziehung des Investitionsschutzes einschließlich eines Investor-Staat-Schiedsverfahrens in das Abkommen. Sie habe von Anfang an betont, "dass sie keine Notwendigkeit für die Einbeziehung von Regelungen zum Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren im Abkommen sieht, da EU-Investoren in den USA und US-Investoren in Deutschland hinreichenden Schutz vor nationalen Gerichten haben." Über eine Einbeziehung des Investitionsschutzes in TTIP werde erst nach Vorlage der Verhandlungsergebnisse entschieden, teilt die Regierung weiter mit.

Andererseits sieht die Regierung enorme Chancen im TTIP-Abkommen. So könnten einer globalisierten Wirtschaft damit "Spielregeln" gegeben werden. "Der Verzicht auf ein solches Freihandelsabkommen zwischen den beiden größten Wirtschaftsräumen der Welt - Europa und USA - würde zugleich den Verzicht auf Einflussnahme für internationale Standards in den globalisierten Wirtschaftsbeziehungen bedeuten", schreibt die Bundesregierung und weist darauf hin, dass die "normsetzende Kraft" des Abkommens zum "Hebel einer politischen Gestaltung der wirtschaftlichen Globalisierung" werden könne. Auf die Frage der Abgeordneten, ob bei einem so weitreichenden Verfahrensansatz wie TTIP ein Volksentscheid nicht zwingend erforderlich sei, heißt es, ein Volksentscheid sei weder im Grundgesetz noch auf europäischer Ebene nach dem Unionsrecht vorgesehen. Dass durch TTIP Änderungen am Grundgesetz erforderlich werden könnten, erwartet die Regierung nicht.

Unter Berufung auf eine im Auftrag der EU-Kommission erstellte Studie heißt es, durch die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft könne es zu einem EU-weiten Wohlfahrtszuwachs von rund 120 Milliarden Euro beziehungsweise 0,5 Prozent im Verhältnis zum EU-weiten Bruttoinlandsprodukt bis zum Jahr 2027 kommen. Dies entspreche einem Zuwachs für das Jahreseinkommen in Höhe von 545 Euro für eine vierköpfige Familie in der EU.

*

2. Forschungsgebiet Kinderernährung

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Arbeit des Forschungsinstituts für Kinderernährung e.V. in Dortmund (FKE) ist auch über das Jahr 2014 hinaus gesichert. Dies habe der Förderverein des FKE versichert, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2170) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2057). Die ordnungsgemäße Durchführung von längerfristigen Projekten sei gesichert. Durch die Förderung qualitativ hochwertiger Forschungsprojekte trägt die Bundesregierung nach eigenen Angaben themenbezogen zur Finanzierung des FKE bei. Die Anwendungsforschung im Bereich der präventiven Kinderernährung sei gesellschaftlich und gesundheitspolitisch von hoher Bedeutung, da ernährungsassoziierte Krankheiten wie Übergewicht, Diabetes Typ 2 und diverse Krebserkrankungen in Deutschland ständig zunähmen.

*

3. Meeresschutzgebiet in der Antarktis

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Auf der Jahrestagung der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze in der Antarktis (CCAMLR) im Oktober 2015 könnte ein Vorschlag zur Einrichtung eines Meeresschutzgebietes im Weddellmeer (Antarktis) beraten werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2165) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2033) mit. Gegen frühere Vorschläge zur Einrichtung von Schutzgebieten habe es Vorbehalte von Russland, China und Japan gegeben.

*

4. Umstrittene Brustkrebsvorsorge

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit dem Nutzen und den Risiken von Mammographie-Screenings zur Brustkrebsfrüherkennung befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/2194). Die Abgeordneten verweisen auf widersprüchliche Einschätzungen aus Fachkreisen, was den Nutzen einer solchen Reihenuntersuchung betrifft, und wollen von der Bundesregierung wissen, wie ihr Kenntnisstand diesbezüglich ist.

Das flächendeckende Mammographie-Screening sei 2005 in Deutschland eingeführt worden, heißt es in der Anfrage. Jede Frau zwischen 50 und 69 Jahren werde demnach alle zwei Jahre zu einer Röntgenuntersuchung der Brust eingeladen. Manche Experten, so heißt es in der Anfrage, machten gravierende Vorbehalte gegen die Untersuchungen geltend, weil sie riskant seien und wenig brächten. Ein Fachmann wird zitiert, der sich dafür ausspricht, Reihenuntersuchungen wie diese "regelmäßig zu überdenken und eventuell neu zu justieren".

*

5. Lage in klinischen Notaufnahmen

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit der Situation in den klinischen Notaufnahmen befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/2191). Die Notaufnahmen übernähmen bei akuten Krankheiten oder Unfällen die medizinische Betreuung, Sofortdiagnostik und Soforttherapie. In vielen Kliniken gebe es jedoch immer noch viele Ambulanzen und Aufnahmebereiche, was Patienten in einer Notlage überfordere, weshalb die Einrichtung einer zentralen Notaufnahme mit Lotsenfunktion sinnvoll sei.

Zudem habe sich die Lage in vielen Notaufnahmen durch immer mehr Patienten zugespitzt. Viele Einrichtungen arbeiteten am Rande ihrer Belastbarkeit, vor allem nachts und an den Wochenenden. Die Personalausstattung sei unzureichend, und der erhöhte Aufwand im Notfallbereich werde im Vergütungssystem der Fallpauschalen nur unzureichend abgebildet. Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung nun unter anderem nach der Entwicklung der Auslastung der Notaufnahmen in den vergangenen Jahren.

*

6. Chancen des Climate Engineering umstritten

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Bericht

Berlin: (hib/ROL) Die Erfolge, die mit dem Climate Engineering (CE) erzielt werden können, beurteilt das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) in weiten Teilen sehr zurückhaltend. Das geht aus dem 231 Seiten starken Bericht (18/2121) hervor, den der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung beim TAB in Auftrag gegeben hat.

Mit dem Climate Engineering soll aktiv in den CO2- oder Strahlungshaushalt der Erde eingegriffen werden. "Das eigentlich neue Element im Zusammenhang mit der Entwicklung von CE-Technologien sind (...) die anvisierten notwendigen Größenordnungen: eine absichtliche Manipulation der Umwelt in großen und größten Dimensionen auf globaler Skala", schreibt das TAB in seinem Bericht: "Das ist in der Geschichte der Menschheit ohne Beispiel."

Der Ausschuss hatte den Bericht in Auftrag gegeben, da die Diskussionen über das Für und Wider von Climate Engineering nicht nur in den Wissenschaften geführt werden sollen. Über die gesellschaftliche Wünschbarkeit und Nützlichkeit weiterer Forschungs- und Entwicklungsbemühungen im Bereich des Climate Engineering habe die Politik und die Gesellschaft als Ganzes zu urteilen, schreibt der Ausschuss im Vorwort des Berichts.

Das Climate Engineering wecke nicht zuletzt deshalb Hoffnungen, da ungeachtet des weltweit stark ausgeprägten Problembewusstseins für die Risiken des Klimawandels es der internationalen Gemeinschaft bisher nicht gelungen sei, den weiteren Anstieg der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre aufzuhalten. Denn auch im Jahr 2013 habe die atmosphärische CO2-Konzentration wieder einen neuen Rekordwert (von fast 400 ppm im Jahresmittel) erreicht.

Grundsätzlich müsse man bei den CE-Maßnahmen zwei Technologieansätze unterscheiden: Die erste Technologie, die als Carbon-Dioxide-Removal-Technologien (CDR) bezeichnet wird, soll eine Veränderung des Kohlenstoffkreislaufs bewirken, indem sie CO2 nach dessen Emission durch die Verstärkung der natürlichen Aufnahmekapazität von Meeren, Pflanzen oder terrestrischen Strukturen wieder aus der Atmosphäre entfernt. Die zweite Technologie, die Radiation-Management-Technologien (RM), zielt auf die Veränderung der Balance zwischen eingehender Sonnenstrahlung und ausgehender Strahlung des Erdsystems ab.

Das Potenzial der meisten globalen und lokalen CDR-Technologien ist nach Auffassung des TAB selbst unter optimistischen Annahmen nicht groß. Laut Berechnungen ließen sich dadurch bestenfalls rund zehn Prozent des aktuellen CO2-Ausstoßes aus der Nutzung fossiler Energieträger und der Zementproduktion wieder eingefangen. Der Wissensstand zum Potenzial von RM-Technologien sei zwar sehr lückenhaft, doch werde das theoretische Potenzial der globalen RM-Technologien als hoch eingestuft: Danach ließe sich die globale Mitteltemperatur durch weltraumgestützte Maßnahmen oder durch Aerosolinjektionen in die Stratosphäre prinzipiell um viele Grad Celsius, durch die Aufhellung mariner Schichtwolken oder die Auflösung von Zirruswolken um etwa ein bis vier Grad Celsius herunterkühlen. Wie hoch allerdings das tatsächlich technisch realisierbare Potenzial ist, sei aktuell allerdings sehr ungewiss. Bei weltraumgestützten Maßnahmen erscheine die Realisierbarkeit sehr fragwürdig und bei den anderen RM-Konzepten bestünden gegenwärtig noch hohe Modellunsicherheiten.

Grundsätzlich stelle sich bei den globalen CE-Technologien angesichts ihres inhärent globalen Wirkungscharakters die Problematik, dass der aus diesen Forschungsaktivitäten zu erwartende Erkenntnisgewinn möglicherweise nicht ausreichend für einen fundierten Bewertungsprozess sei und dazu größere und unter Umständen mit deutlichen Umweltrisiken verbundene Feldversuche notwendig seien.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 396 - 31. Juli 2014 - 10.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. August 2014