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BUNDESTAG/4544: Heute im Bundestag Nr. 409 - 13.08.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 409
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. August 2014, Redaktionsschluss: 14.05 Uhr

1. Bund will 2018 rund 330 Mrd. Euro ausgeben
2. UN-Konvention gegen Korruption
3. Zugang zu Stasi-Akten von Rechtsextremisten
4. Flugreisen in Krisengebieten
5. Planungen einer Maut für Pkw



1. Bund will 2018 rund 330 Mrd. Euro ausgeben

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Die Ausgaben des Bundes sollen bis 2018 auf 329,3 Milliarden Euro steigen. In diesem Jahr sollen die Ausgaben 296,5 Milliarden Euro betragen, im vergangenen Jahr waren es 307,8 Milliarden. Eine Nettokreditaufnahme, die in diesem Jahr bei 6,5 Milliarden Euro liegen soll und im Haushalt 2013 noch 22,1 Milliarden Euro betrug, ist ab 2015 nicht mehr vorgesehen, heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/2001) vorgelegten Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018.

Damit kann es auch zur Absenkung der Schuldenstandsquote kommen. Sie sank nach Angaben der Bundesregierung aufgrund der strukturellen Überschüsse 2013 um 2,6 Prozentpunkte auf 78,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Auch für 2014 wird eine weitere Absenkung um 2,5 Prozentpunkte auf 76 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erwartet. "Ziel der Bundesregierung ist es, die Schuldenstandsquote bis Ende 2017 auf weniger als 70 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu senken, um damit die Grundlage zu schaffen, den Schuldenstand innerhalb der nächsten zehn Jahre auf weniger als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu reduzieren", heißt es in der Unterrichtung.

In der Unterrichtung geht die Bundesregierung davon aus, "dass sich die konjunkturelle Expansion im weiteren Jahresverlauf fortsetzen wird. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich Deutschland in einem breit angelegten Aufschwung befindet." Das Wirtschaftswachstum soll laut Frühjahrprognose in diesem Jahr bei 1,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen. Im nächsten Jahr werden zwei Prozent erwartet. Die gute Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung werde weiterhin dämpfend auf die Entwicklung wesentlicher Ausgabenbereiche wirken, während sich die Steuereinnahmen im Finanzplan weiter positiv entwickeln würden. Zum Verzicht auf die Neuverschuldung heißt es, die "schwarze Null" im Jahr 2015 markiere zugleich den Beginn eines nachhaltig ausgeglichenen Bundeshaushalts für den gesamten Finanzplanungszeitraum: "Das ist eine historische Leistung."

Bei den einzelnen Ausgabenbereichen liegen die Leistungen für die Rentenversicherung an der Spitze. Sie sollen laut Haushaltsentwurf 2015 84,861 Milliarden betragen und bis 2018 auf 94,098 Milliarden Euro steigen. Die familienpolitischen Leistungen sollen in diesem Zeitraum von 7,285 auf 7,786 Milliarden Euro angehoben werden.

Die Ausgaben für Investitionen insgesamt sollen von 26,1 Milliarden (2015) auf 27,2 Milliarden im Jahr 2018 steigen. Im Verkehrsbereich sollen die Leistungen für die Eisenbahnen des Bundes von 10,464 Milliarden (2015) auf 11,047 Milliarden im Jahr 2018 steigen. Für Bundesfernstraßen sind 2018 6,22 Milliarden Euro vorgesehen. Die Ausgaben für Wohnungs- und Städtebau sollen bis 2018 leicht auf 1,53 Milliarden Euro sinken. Von 9,7 Milliarden auf 11,011 Milliarden Euro im Jahr 2018 steigen sollen die Ausgaben für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung außerhalb der Hochschulen, während der Betrag für Hochschulen mit 3,814 Milliarden nur leicht angehoben werden soll. Die für 2015 mit 27,011 Milliarden Euro angegebenen Zinsausgaben des Bundes sollen sich bis 2018 auf 34,383 Milliarden Euro erhöhen.

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2. UN-Konvention gegen Korruption

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesrepublik Deutschland soll nach Willen der Bundesregierung das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption ratifizieren. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (18/2138) vorgelegt, der die Voraussetzungen für die Ratifikation schaffen soll. Laut Bundesregierung ist die Rechtslage sowie das materielle Strafrecht in Deutschland inzwischen soweit angepasst, dass eine Ratifikation der UN-Konvention möglich ist. Zuletzt hatte der Bundestag im April 2014 den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung erweitert, um den Anforderungen des Übereinkommens nachzukommen. Die Vereinten Nationen hatten die Konvention bereits am 31. Oktober 2003 beschlossen, die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete sie am 9. Dezember desselben Jahres, knapp zwei Jahre später trat das Übereinkommen in Kraft. Die UN-Konvention sieht vor, dass die Vertragsstaaten zur Bekämpfung der Korruption sowohl präventive Maßnahmen, zum Beispiel Verhaltenskodizes, fördern als auch strafrechtliche Instrumente zur Verfolgung schaffen beziehungsweise schärfen. Zudem soll die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Bestechung und Bestechlichkeit verstärkt werden. Die Bundesrepublik ist einer der letzten verbliebenen Vertragsparteien, die das Übereinkommen noch ratifizieren müssen. Andere Staaten, die die Konvention noch nicht ratifiziert haben, sind unter anderem Japan, Neuseeland und Syrien.

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3. Zugang zu Stasi-Akten von Rechtsextremisten

Kultur und Medien/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Der Umgang mit Akten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR über den rechtsextremistischen Terroristen Odfried Hepp und andere ist Thema einer Antwort der Bundesregierung (18/2237) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1943). Konkret wollten die Fragesteller wissen, ob "Schwärzungen und Ausdünnungen" eben jener Akten in einem Zusammenhang mit vermuteten Tätigkeiten der betroffenen Personen als V-Leute für einen der westdeutschen Geheimdienste stehen. Über diesen Vorgang sei in Büchern der Publizistin Regine Igel sowie der Journalisten Stefan Aust und Dirk Laabs berichtet worden. In der Vorbemerkung zu ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung, dass sie zu der Frage, ob eine Person ein V-Mann eines Nachrichtendienstes war oder nicht war, "aus Gründen des Staatswohls" keine Auskunft geben könne. Auskünfte über "Einzelheiten zur V-Mann-Werbung und V-Mann-Führung" könnten laut Darstellung der Bundesregierung nicht nur die "Funktionsfähigkeit der Verfassungsschutzbehörden" beeinträchtigen, sondern auch die betroffenen V-Leute in Gefahr bringen.

Hinsichtlich des Zugangs zu MfS-Akten verweist die Bundesregierung auf das Stasi-Unterlagen-Gesetz. Es regelt den Zugang zu den Unterlagen. Demnach stehen Medienvertretern und Forschern auffindbare, antragsbezogene Unterlagen für die "politische und historische Aufarbeitung" grundsätzlich zur Verfügung. Zum Schutz von Persönlichkeitsrechten kann das Material gegebenenfalls anonymisiert oder können einzelne Seiten entnommen werden. Wissenschaftler, die an Forschungseinrichtungen tätig sind, können "verpflichtet" werden und so "in Unterlagen unanonymisiert einsehen", führt die Bundesregierung aus. Im Fall der "gesamten Akte" von Odfried Hepp sei das schon mehrfach erfolgt. Bei der von den Fragestellern angeführten Recherche von Regine Igel zur Akte Hepp habe es sich hingegen "um einen Medienantrag für eine Fernsehdokumentation" gehandelt, schreibt die Bundesregierung. Eine "Verpflichtung" ? und damit eine unanonymisierte Einsichtnahme ? sei daher nicht möglich gewesen. Die Akte beinhalte zudem "umfangreiche Daten Dritter", führt die Bundesregierung aus, "die zur beantragten Fragestellung von Regine Igel keinerlei Bezug hatten und deren Persönlichkeitsrechte zu schützen sind".

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4. Flugreisen in Krisengebieten

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Sicherheit von Flugreisenden in Krisengebieten und besonders um den mutmaßlichen Abschuss von Malaysia Airlines Flug MH17 über der Ostukraine geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2273). Die Bundesregierung soll angeben, welche Hinweise sie auf Luftabwehrsysteme und Waffensysteme für den Luftkampf in den umkämpften Gebieten der Ostukraine hatte. Außerdem wird danach gefragt, ob das Auswärtige Amt im Rahmen der Reisewarnungen künftig auch Überflüge von potenziellen Kriegs- und Krisengebieten berücksichtigen und bewerten wird.

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5. Planungen einer Maut für Pkw

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Bis wann, mit welchen Bedingungen und welchen Zielen die Bundesregierung die angekündigte Pkw-Maut umsetzen will, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/2272) erfahren. Außerdem soll die Bundesregierung angeben, inwieweit eine Beteiligung des Bundesrates erforderlich ist. Weitere Fragen betreffen zum Beispiel die Kontrolle und Bearbeitung der Pkw-Maut.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 409 - 13. August 2014 - 14.05 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. August 2014