Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/4573: Heute im Bundestag Nr. 438 - 03.09.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 438
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 03. September 2014, Redaktionsschluss: 9.10 Uhr

1. Dogan-Urteil: Kein Präjudiz
2. BER-Eröffnungstermin weiterhin unbekannt
3. Merkel nicht zum New Yorker Klimagipfel
4. Unterrichtsinhalte Sache der Länder
5. Restriktive Regeln für Militärvideos
6. Maßnahmen gegen Wildtierunfälle



1. Dogan-Urteil: Kein Präjudiz

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Das sogenannte Dogan-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist nach Ansicht der Bundesregierung kein "unmittelbares Präjudiz" in Hinblick auf ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, das die Europäische Kommission aufgrund der Sprachnachweisregelungen bei Ehegattennachzug im Aufenthaltsrecht angeschoben hatte. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/2414) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2328) hervor. Die Fragesteller hatten unter anderem Auskunft über die Konsequenzen des Urteils des EuGH (C-138/13) verlangt. Der Gerichtshof hatte im Juli 2014 entschieden, dass eine Regelung, die Ehepartnern in Deutschland lebender Türken auferlegt, vor Visa-Erteilung minimale Deutschkenntnisse vorzuweisen, nicht mit dem Assoziationsrecht vereinbar ist. Die Fragesteller heben in ihrer Vorbemerkung hervor, dass nach ihrer Ansicht das Urteil "unzweideutig" die Einführung von Sprachnachweisen verbietet. Die Bundesregierung argumentiert in ihrer Antwort hingegen, dass das Urteil "die Prüfung jedes Einzelfall sicherstellen wollte und sich gegen 'automatisch Ablehnungen' von Anträgen ausgesprochen hat".

Dementsprechend hätten sich Auswärtiges Amt und Bundesinnenministerium auf einen Erlass geeinigt, in dem grundsätzlich an dem Sprachnachweis festgehalten werde, der allerdings auch Härtefallregelungen vorsehe. Laut Auskunft der Bundesregierung haben bisher weniger als zehn Personen bei der Deutschen Botschaft in Ankara Visa-Anträge mit Bezug auf das Urteil gestellt. Eine statistische Erfassung von Anträgen mit Urteilsbezug bei anderen Stellen erfolge allerdings nicht.

Das Vertragsverletzungsverfahren wurde laut Bundesregierung bisher nicht weiter betrieben. Die Bundesregierung habe Ende Juli 2013 umfassend Stellung genommen, für mögliche weitere Schritte sei die Europäische Kommission verantwortlich. Informationen dazu lägen der Bundesregierung nicht vor. Die Ausführungen des EuGH-Generalanwalts Paolo Mengozzi, der im Schlussantrag des Dogan-Verfahrens die Vereinbarkeit von Spracherfordernis im deutschen Recht und der EU-Richtlinie über die Familienzusammenführung in Zweifel gezogen hatte, entfalte kein Präjudiz für das Verfahren. Die Bundesregierung verweist - wie auch die Fragesteller - darauf, dass der EuGH sich im Dogan-Urteil nur auf das Assoziationsrecht und nicht auf die Richtlinie bezogen habe.

*

2. BER-Eröffnungstermin weiterhin unbekannt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Der Bundesregierung ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg nicht bekannt. Dies geht aus ihrer Antwort (18/2407) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2313) hervor. Ihr liege auch kein aktualisiertes Finanzierungskonzept vor, schreibt die Bundesregierung.

*

3. Merkel nicht zum New Yorker Klimagipfel

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wird definitiv nicht am 23. September zum Sonderklimagipfel nach New York reisen. "Aus terminlichen Gründen" werde sie an dem informellen Gipfeltreffen zur internationalen Klimapolitik nicht teilnehmen, heißt es in der Antwort der Regierung (18/2399) auf eine Kleine Anfrage (18/2290) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gleichwohl begrüße die Regierung die Initiative von UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon, zu dem Treffen einzuladen.

Die Bundesregierung verfolge eine ambitionierte internationale Klimapolitik, für die sich Merkel auch persönlich engagiere, heißt es in der Antwort weiter. Dieses Engagement zeige sich unter anderem in dem von ihr ins Leben gerufenen jährlichen Petersberger Klimadialog. Das jüngste Treffen im Juli habe sowohl der Vorbereitung des Klimagipfels in New York als auch der 20. Vertragsstaatenkonferenz Ende 2014 in Lima gedient. Ferner werde die Kanzlerin den Klimaschutz auch zu einem wichtigen Thema der laufenden deutschen G7-Präsidentschaft machen, um so einen starken Impuls für die Verabschiedung eines ambitionierten internationalen Klimaschutzabkommen bei der 21. Vertragsstaatenkonferenz 2015 in Paris zu geben.

*

4. Unterrichtsinhalte Sache der Länder

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, in welchem Umfang fertige Unterrichtsmaterialien von Unternehmen, Verbänden, Stiftungen oder Vereinen zur Prüfung, Weiterempfehlung oder Förderung eingereicht werden. Grund dafür sei, dass die Zuständigkeit für die schulische Bildung einschließlich der Prüfung und Bewertung von Unterrichtsmaterialien nach der föderalen Kompetenzverteilung grundsätzlich bei den Ländern liegt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2400) auf die Kleine Anfrage der Linken (18/2297).

Die Linke hatte in ihrer Kleinen Anfrage kritisiert, dass immer mehr Wirtschafts- und Finanzverbände, Privatunternehmen, sowie Stiftungen und andere Lobbygruppen Unterrichtsinhalte in den Schulen mitbestimmen. Sie würden nicht nur Standards für die "Ökonomische Bildung" publizieren, sondern den Schulen auch Fortbildungsangebote und interessengeleitete Projekte und Schulwettbewerbe anbieten.

*

5. Restriktive Regeln für Militärvideos

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/PK) Film- und Tonaufnahmen von laufenden Auslandseinsätzen der Bundeswehr unterliegen nach Angaben der Bundesregierung strengen Regelungen. So seien private Bild-, Film- und Tonaufnahmen in Liegenschaften der Bundeswehr sowie innerhalb und außerhalb von Dienstgebäuden verboten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/2397) auf eine Kleine Anfrage (18/2311) der Fraktion Die Linke.

Ab 2009 habe es Anweisungen gegeben, dienstliche "Bildaufzeichnungen von Gefechtssituationen" anzufertigen, um den eigenen Informationsbedarf zu decken sowie das Material für die Pressearbeit und Ausbildungszwecke zu nutzen. Ab 2011 seien für dienstliche Aufnahmen mit Helmkameras restriktive Auflagen festgelegt worden. Aufnahmen mit privaten Geräten seien nur ausnahmsweise bei einem dienstlichen Interesse gestattet, wobei die selben Regeln gälten wie beim Einsatz von Dienstgeräten. Vor allem seien die Aufnahmen "nach dienstlicher Übernahme von privaten Speichermedien zu löschen".

In einer Weisung des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr von 2013 werde nochmals hervorgehoben, dass während eines laufenden Auslandseinsatzes grundsätzlich alle Informationen über dienstliche Tätigkeiten in- und außerhalb der Feldlager der Verschwiegenheit unterlägen, teilt die Regierung weiter mit.

*

6. Maßnahmen gegen Wildtierunfälle

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die Wirksamkeit von Maßnahmen gegen Wildtierunfälle will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/2403) informieren. Allein im Jahr 2012 hätten sich 258.000 Wildunfälle ereignet, bei denen häufig auch Menschen zu Schaden gekommen seien, schreibt die Fraktion. Deshalb soll die Bundesregierung unter anderem mitteilen, wie viele Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Wildtieren es im Jahr 2013 gegeben hat und welche Kosten diese nach sich gezogen haben.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 438 - 3. September 2014 - 09.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. September 2014