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BUNDESTAG/4592: Heute im Bundestag Nr. 457 - 19.09.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 457
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 19. September 2014, Redaktionsschluss: 11.00 Uhr

1. Plattform für Haushaltshilfen
2. Gewährung reproduktiver Rechte
3. Situation von Intersexuellen
4. Erkenntnisse zu Flug MH 17
5. Sonderprogramm für Yasuni-Biosphäre
6. Hochwasser-Hilfen für Balkanländer



1. Plattform für Haushaltshilfen

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/AW) Im Jahr 2010 haben rund zwölf Prozent aller Haushalte in Deutschland (rund 4,9 Millionen) haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2378) unter Berufung auf eine vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Studie auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2275) mit. Rund elf Prozent hätten in der Vergangenheit schon einmal eine bezahlte Hilfe in Anspruch genommen. Darüber hinaus käme für weitere 16 Prozent der Haushalte, die bislang noch keine Haushaltshilfe in Anspruch genommen haben, dies in Frage. Nach Angaben der Regierung wird derzeit eine Dienstleistungsplattform konzipieren, die einen Überblick über den Dienstleistungsmarkt bieten und den Zugang zu legalen haushaltsnahen Dienstleistungen für Familien und ältere Menschen erleichtern soll. Sie soll zudem die Etablierung von Qualitätsstandards in der Branche unterstützen. Die Plattform soll jedoch nicht zur direkten Vermittlung von Angeboten dienen. Ziel der Regierung sei es, die weit verbreitete und gering bezahlte Schwarzarbeit in diesem Bereich in reguläre Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln.

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2. Gewährung reproduktiver Rechte

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/AW) Nach Auskunft der Bundesregierung existiert kein ausdrückliches Menschenrecht auf die "Gewährung reproduktiver Rechte", bestimmte Einzelaspekte seien aber menschenrechtlich geschützt. Dies geht aus der Antwort der Regierung (18/2393) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2248) hervor. Die Regierung verweist auf das Recht auf Zugang zur Gesundheitsversorgung und das Recht auf Privatleben nach Artikel 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). So habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2010 festgestellt, dass die EMRK zwar kein Recht auf Schwangerschaftsabbruch gewähre, aber dennoch im Einzelfall die faktische Verweigerung eines rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruchs einen Verstoß gegen Artikel 8 der EMRK darstellen könne. In Deutschland bestehe davon unabhängig auf der Grundlage des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ein umfangreiches und qualifiziertes Beratungsangebot für alle Frauen und Männer, um ihnen eine selbstbestimmte Entscheidung bei der Wahrnehmung ihrer reproduktiven Rechte in Anspruch zu nehmen.

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3. Situation von Intersexuellen

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/AW) Die geänderten Personenstandsreglungen zugunsten intersexueller Menschen sollen evaluiert und gegebenenfalls ausgebaut werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2482) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2382) mit. Im September werde deshalb eine interministerielle Arbeitsgruppe "Intersexualität/Transsexualität" unter Federführung des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtet, um die besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen zu untersuchen.

Aus Sicht der Bundesregierung existiert in Deutschland - vor allem in Großstädten - eine "erfreuliche Vielzahl" von guten Maßnahmen, Beratungs- und Aufklärungsangeboten für trans- und intergeschlechtliche Menschen. Im ländlichen Raum oder in kleinen und mittelgroßen Städten fehle es hingegen oftmals an entsprechenden Angeboten. In vielen lokalen Anlaufstellen fehlt es nach Einschätzung der Regierung zudem an Wissen und Kompetenz bezüglich des Umgangs mit den betroffenen Menschen. Deshalb müssten spezialisierte Beratungs- und Unterstützungsstrukturen flächendeckend ausgebaut und finanziell abgesichert werden.

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4. Erkenntnisse zu Flug MH 17

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat keine "gesicherten Erkenntnisse" über den möglichen Einsatz von Flugabwehrlenkkörpern im Zusammenhang mit dem Absturz des malaysischen Flugzeugs auf Flug MH 17 über der Ostukraine im Juli dieses Jahres. Wie es in einer Antwort (18/2521) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2316) heißt, hätten zwei Awacs-Aufklärungsflugzeuge der Nato, die sich zum Zeitpunkt des Absturzes im polnischen beziehungsweise rumänischen Luftraum befanden, die Maschine der Malaysia Airlines per Radar erfasst. "Die Radaraufzeichnungen des Fluges MH-17 verlieren sich um 14.52 Uhr Mitteleuropäische Zeit mit Verlassen der MH-17 aus dem Aufklärungsbereich der Awacs-Luftfahrzeuge", schreibt die Bundesregierung.

Erfasst hätten die Awacs-Aufklärer zudem "Signale von einem Flugabwehrraketensystem sowie ein weiteres durch Awacs nicht zuzuordnendes Radarsignal". Das Flugabwehrsystem sei automatisiert als "Surface to Air-Missile" SA-3 klassifiziert worden, "ein in der gesamten Region routinemäßig erfasstes Signal". Zu möglichen Informationen durch Aufklärungssatteliten der USA nimmt die Bundesregierung aus Gründen des Geheimschutzes nicht offen Stellung: "Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu technischen Fähigkeiten von ausländischen Nachrichtendiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben", heißt es weiter. Die Antwort zu dieser Frage sei als "Geheim" eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt.

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5. Sonderprogramm für Yasuni-Biosphäre

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Deutschland stellt für das Sonderprogramm zur nachhaltigen Nutzung des Biosphärenreservats Yasuni in Ecuador insgesamt 34,5 Millionen Euro zur Verfügung. Wie die Bundesregierung in einer Antwort (18/2490) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2373) schreibt, stammen dabei 24,5 Millionen Euro aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" aus dem Jahr 2012, aufgeteilt auf 13,5 Millionen Euro des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) und elf Millionen Euro aus dem Etat des Umweltministeriums. Weitere zehn Millionen Euro für die Aufstockung der Waldschutzprogramme Socio Bosque und REDD stammten aus einer Verpflichtungsermächtigung im BMZ-Etat des Jahres 2011 und würden zum Sonderprogramm Biosphäre Yasuni hinzugerechnet.

Die Grünen hatten in ihrer Anfrage darauf hingewiesen, dass die Regierung Ecuadors im August vergangenen Jahres die sogenannte Yasuni-ITT Initiative aufgrund mangelnder internationaler Unterstützung für gescheitert erklärt habe. Die Initiative hätte vorgesehen, auf die Ausbeutung der Ölvorkommen im Yasuni-Nationalpark dauerhaft zu verzichten, wenn sich die Internationale Gemeinschaft im Gegenzug bereit erklärt, in einem Zeitraum von 13 Jahren die Hälfte der entgangenen Einnahmen, rund 3,6 Milliarden US-Dollar, aus der Ölförderung zu kompensieren. Nachdem zunächst auch Deutschland signalisiert hätte, die Initiative zu unterstützen, habe nach dem Regierungswechsel 2009 der damalige Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel (FDP), dem Vorhaben eine Absage erteilt. Dies habe nach Darstellung der Grünen "eine verheerende Signalwirkung auf andere potenzielle Geberländer" gehabt.

Dazu heißt es in der Antwort: "Die Bundesregierung hat wiederholt bekräftigt, dass sie die umweltpolitischen Ziele der Initiative ausdrücklich teilt; sie jedoch nicht davon überzeugt war, dass die Yasuni-ITT-Initiative das richtige Instrument für den Klima- und Waldschutz in Ecuador darstellt und hat den Ansatz eines Ausgleichs für unterlassene Ölförderung abgelehnt." Man habe von Anfang an darauf gesetzt, ein inhaltliches Schutzkonzept für die Biosphäre Yasuni als Ganzes zu vereinbaren, welches an messbare Erfolge bei Waldschutz, Schutz der Biodiversität und Stärkung der lokalen Akteure anknüpft. Das gelinge nicht über die Einzahlung in einen Treuhandfonds, "sondern nur mit konkreten und sichtbaren Programmen mit und für die Menschen, die in der Region leben und Verantwortung tragen".

Nach einer zwischenzeitlichen Aufkündigung des Sonderprogramms mit der Bundesregierung durch die ecuadorianische Seite, sei bei den entwicklungspolitischen Regierungskonsultationen im Februar 2014 die Fortführung dieses Programms "entlang der vereinbarten Arbeitslinien" vereinbart worden. "Damit sind wichtige Impulse für die Fortsetzung der entwicklungs- und klimapolitischen Zusammenarbeit gesetzt", heißt es in der Antwort weiter.

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6. Hochwasser-Hilfen für Balkanländer

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat Bosnien-Herzegowina und Serbien zur Bewältigung der Schäden des Hochwassers und der Überschwemmungen im Mai dieses Jahres auf bilateraler Ebene Hilfen in Höhe von sieben Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Wie es in einer Antwort (18/2489) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2319) heißt, seien aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung fünf Millionen Euro Wiederaufbauhilfe zur Verfügung gestellt worden. Das Auswärtige Amt habe zudem eine Million Euro an humanitärer Soforthilfe und eine weitere Million Euro für Maßnahmen zur Minen- und Kampfmittelräumung bereitgestellt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 457 - 19. September 2014 - 11.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. September 2014