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BUNDESTAG/4599: Heute im Bundestag Nr. 464 - 23.09.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 464
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 23. September 2014, Redaktionsschluss: 14.30 Uhr

1. Gesetzentwurf zur Bankenabwicklung
2. Bankenfonds wird von Europa übernommen
3. Linke thematisiert Abfrage von Kontodaten
4. Die Stillkommission soll Bilanz ziehen
5. Drogentests der Arbeitsagenturen



1. Gesetzentwurf zur Bankenabwicklung

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) In Deutschland soll die Abwicklung auch großer systemrelevanter Finanzinstitute möglich werden, ohne dass die Finanzstabilität gefährdet wird. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines BRRD-Umsetzungsgesetzes (18/2575). Mit dem Entwurf wird die EU-Abwicklungsrichtlinie umgesetzt. Die national schon umgesetzten Teile der Abwicklungsrichtlinie werden in den Entwurf integriert. Der Entwurf steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilität (FMSA) zunächst nationale Abwicklungsbehörde werden. Damit sollen die bisher auf verschiedene Stellen verteilten Abwicklungsbefugnisse bei der FMSA gebündelt werden. In einem zweiten Schritt soll die FMSA in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als "Anstalt in der Anstalt" übertragen werden. "Hierdurch sollen Synergien mit der bestehenden Allfinanzaufsicht gehoben und mögliche Reibungsverluste vermieden werden", heißt es in dem Entwurf. Das Modell "Anstalt in der Anstalt" schaffe eine klare organisatorische Trennung zwischen der Abwicklungsbehörde und der Bankenaufsicht und stelle die in der Abwicklungsrichtlinie geforderte Trennung der Abwicklungsbehörde von der Aufsicht sicher.

Die Kreditinstitute haben Sanierungspläne zur Vorbereitung auf den Krisenfall zu erstellen, wobei nicht systemrelevante Institute von der Verpflichtung befreit werden können. Mit dem Sanierungsplan soll die Widerstandsfähigkeit eines Instituts oder einer Finanzgruppe in Krisensituationen gestärkt werden. In dem Plan sollen Handlungsoptionen beschrieben werden, die die Geschäftsleistung ergreifen will, um die wirtschaftliche Lage zu stabilisieren und die Überlebensfähigkeit des Instituts zu sichern, "ohne dass es auf aus Steuergeldern finanzierte Stabilisierungsmaßnahmen angewiesen ist". die Abwicklungsbehörde soll eine Bewertung der Abwicklungsfähigkeit der Institute vornehmen.

Mit dem Gesetzentwurf soll die Abwicklungsbehörde weitreichende Befugnisse erhalten, um im Fall einer Bestandsgefährdung eines Instituts eine geordnete Abwicklung betreiben zu können und dabei die Finanzstabilität zu wahren sowie öffentliche Mittel und gedeckte Einlagen der Kunden zu schützen. "Zu den Befugnissen der Abwicklungsbehörde gehören insbesondere die Instrumente der Gläubigerbeteiligung, der Unternehmensveräußerung, der Übertragung auf ein Brückeninstitut und der Übertragung auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft", schreibt die Bundesregierung. Die derzeit erhobene Bankenabgabe soll durch die Einführung einer neuen, den Vorgaben der Richtlinie entsprechenden Bankenabgabe abgelöst werden. Das Geld soll im Restrukturierungsfonds gesammelt werden und zur Finanzierung künftiger Abwicklungsmaßnahmen herangezogen werden können.

Der genaue Titel der geplanten Vorschriften lautet Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr.1093/2010 und (EU) Nr.648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz). Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme eine reihe von Änderungen und Präzisierungen.

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2. Bankenfonds wird von Europa übernommen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die bisher in nationaler Regie geführten nationalen Abwicklungsfonds für in Schieflage geratene Banken sollen auf den einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds übertragen werden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (18/2576). Das Übereinkommen ergänzt die sogenannte SRM-Verordnung, mit der der gemeinsame Abwicklungsfonds und die Modalitäten für dessen Inanspruchnahme geregelt werden. Ohne die Übertragung sei der einheitliche Abwicklungsfonds nicht funktionsfähig, schreibt die Regierung. Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

Hauptziel des Abwicklungsregimes ist es nach Angaben der Bundesregierung, "dass in Zukunft nicht mehr die Steuerzahler, sondern vorrangig die Finanzinstitute selbst für die Kosten von Bankenproblemen aufkommen. Das Übereinkommen stellt damit einen wichtigen Beitrag zu der von der Bundesregierung auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene verfolgten Ausrichtung auch der Finanzmärkte auf das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung sowie langfristiger Stabilität und Tragfähigkeit dar."

Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme die "mangelhafte Transparenz und Beteiligung der Länder bei der Ausarbeitung des Übereinkommens".

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3. Linke thematisiert Abfrage von Kontodaten

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Ausweitung von internationalen Finanzermittlungen und Abfragen von Kontodaten" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2537). Darin erkundigt sich die Fraktion, ob die Bundesregierung eine Verschärfung der Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland plant. Auch will sie unter anderem wissen, ob die Zahl der Kontenabfragen durch Finanzämter und Sozialbehörden im vergangenen Jahr gestiegen ist und welche Zahlen die Bundesregierung hierzu vorlegen kann.

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4. Die Stillkommission soll Bilanz ziehen

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Nationale Stillkommission feiert dieses Jahr ihr 20-jähriges Bestehen. Aus Anlass des Jubiläums interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/2555) an die Bundesregierung für die Aktivitäten, Arbeitsweise und Ausstattung der Kommission. Die Bundesregierung soll unter anderem darüber Auskunft geben, wie erfolgreich die Arbeit der Kommission ist und welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden müssen. Des Weiteren wird um eine Einschätzung der Wirksamkeit der Empfehlungen der nationalen Stillkommission gebeten. Die Kommission wurde im Jahr 1994 aufgrund einer Resolution der 45. Versammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gegründet. Sie ist seit dem Jahr 2002 dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) angegliedert und hat die Förderung des Stillens von Säuglingen in Deutschland zum Ziel.

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5. Drogentests der Arbeitsagenturen

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit laut Zeitungsberichten geplanten Drogentests der Arbeitsagenturen befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/2538). Angeblich solle die Bundesagentur für Arbeit (BA) 88.000 Drogentests anschaffen, um Erwerbslose und Hartz-IV-Bezieher auf einen Missbrauch von Betäubungsmitteln zu überprüfen. Da der Konsum von Betäubungsmitteln in Deutschland jedoch nicht verboten sei, stellten sich Fragen nach der Rechtsgrundlage, den konkreten Folgen und der Verhältnismäßigkeit der Aufforderung zum Drogenscreening der Agenturen sowie dem weiteren Umgang mit den dabei anfallenden Daten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 464 - 23. September 2014 - 14.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. September 2014