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BUNDESTAG/4603: Heute im Bundestag Nr. 468 - 24.09.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 468
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 24. September 2014, Redaktionsschluss: 13.40 Uhr

1. Anhörung zur EU-Bankenunion
2. Schuldenerlass der Krankenkassen
3. Mangelnder Schutz vor Diskriminierungen



1. Anhörung zur EU-Bankenunion

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zur europäischen Bankenunion beschlossen. Die Anhörung soll am Montag, den 6. Oktober, stattfinden und um 13.00 Uhr beginnen. Dabei geht es um zwei von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwürfe, die das Ziel haben, einerseits die europäischen Vereinbarungen zur Bankenunion umzusetzen und andererseits die bisher schon in Deutschland aufgrund der Erfahrungen in der Finanzkrise getroffenen Regelungen an die europäischen Vorgaben anzupassen.

Ein wichtiges Instrument der Bankenunion ist die Möglichkeit der Abwicklung auch großer systemrelevanter Finanzinstitute, ohne dass die Finanzstabilität gefährdet wird. Diesem Ziel dient der Entwurf eines sogenannten BRRD-Umsetzungsgesetzes (18/2575). BRRD steht dabei für "Bank Recovery and Resolution Directive", also Bankensanierungs- und -abwicklungsrichtlinie, die mit dem Entwurf in deutsches Recht umgesetzt werden. Mit dem Gesetzentwurf zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (18/2576) sollen die bisher in nationaler Regie geführten nationalen Abwicklungsfonds für in Schieflage geratene Banken auf den einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds übertragen werden.

Der Ausschuss nahm außerdem den von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten ersten Bericht des Ausschusses für Finanzstabilität zur Finanzstabilität in Deutschland (18/17795) zur Kenntnis. Darin ist von einer Entspannung auf den Finanzmärkten die Rede. Zur Entspannung habe auch "die sich aufhellende konjunkturelle Entwicklung" beigetragen. Es gebe aber eine ganze Reihe von Risiken, unter anderem aufgrund von Forderungen gegenüber Schuldnern aus von der Finanzkrise besonders betroffenen Ländern.

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2. Schuldenerlass der Krankenkassen

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/PK) Das im August 2013 in Kraft getretene sogenannte Beitragsschuldengesetz zeigt nun offenbar doch Wirkung. Wie aus einem am Mittwoch vorgelegten Bericht der Regierung an den Gesundheitsausschuss des Bundestages hervorgeht, haben rund 55.000 Menschen von den Möglichkeiten der Entschuldung Gebrauch gemacht. Ihnen wurden insgesamt 231,6 Millionen Euro an Beitragsschulden bei Krankenversicherungen erlassen. Ferner profitierten zahlreiche Versicherte davon, dass sie erhöhte Säumniszuschläge in Höhe von insgesamt 909,4 Millionen Euro nicht zahlen mussten.

Das Gesetz sollte es nicht versicherten Menschen ermöglichen, eine Krankenversicherung abzuschließen, ohne Kassenbeiträge, die sich seit Einführung der allgemeinen Versicherungspflicht 2007 automatisch angehäuft hatten, nachzahlen zu müssen. Seit August 2013 gilt zudem für alle Beitragsrückstände ein einheitlicher Säumniszuschlag von einem Prozent. Der im April 2007 eingeführte erhöhte Säumniszuschlag von fünf Prozent im Monat wurde abgeschafft. Gleichwohl war die Resonanz auf das Gesetz anfangs sehr gering.

Wie viele nicht Krankenversicherte es in Deutschland jetzt noch gibt, kann nur geschätzt werden. Das Statistische Bundesamt hatte auf der Basis einer Bevölkerungsbefragung 2011 eine Zahl von 137.000 hochgerechnet. Wie die Parlamentarische Gesundheits-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) im Ausschuss sagte, stünden derzeit keine validen Zahlen zur Verfügung. Klar sei nur, dass es weiterhin Menschen ohne Krankenversicherungsschutz gebe. Das Problem habe sich somit nicht erledigt, die Situation werde weiter beobachtet.

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3. Mangelnder Schutz vor Diskriminierungen

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berlin: (hib/AW) Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, fordert Nachbesserungen am Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG). Lüders stellte am Mittwoch dem Familienausschuss die Ergebnisse und Empfehlungen aus dem Ersten und Zweiten Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (17/4325, 17/14400) vor. Nach Ansicht Lüders' schützt das AGG nicht ausreichend vor sogenannten mehrdimensionalen Benachteiligungen und vor Diskriminierungen im Bildungsbereich. Das AGG verbiete zwar Benachteiligungen wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität, aber in der juristischen Praxis würden meist nur Diskriminierungen aus einem Grund anerkannt. In der Realität seien Menschen aber immer wieder Opfer von Benachteiligungen aus verschiedenen Gründen. Lüders nannte das Beispiel von Frauen mit Migrationshintergrund, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen. Gut die Hälfte aller deutschen Betriebe würden keine Kopftuchträgerinnen einstellen wollen. Lüders sprach sich vor dem Ausschuss dafür aus, den Aspekt der mehrfachen Diskriminierung explizit im AGG zu verankern. Nur so könnten beispielsweise höhere Schadensersatzansprüche wegen mehrfacher Diskriminierungen geltend gemacht werden.

Nachbesserungsbedarf sieht Christine Lüders im Gleichstellungsgesetz auch für das Bildungswesen. Zu Diskriminierungen komme es bereits im Kindergarten und dies ziehe sich bis an die Hochschulen fort. So würde Migrantenkindern in der Grundschule trotz gleicher Eignung oftmals keine Empfehlung für das Gymnasium ausgestellt. Und behinderte Kinder würden noch immer nicht flächendeckend in den regulären Kindergarten- und Schulbetrieb inkludiert. Das AGG gellte aber leider nicht für das öffentliche Bildungswesen, dies müsse verändert werden. Schlechtere Bildungschancen würden schließlich weitere Diskriminierungen bei den Karrierechancen und beim Lohn nach sich ziehen, argumentierte Lüders. So gebe es bei den Löhnen nicht nur einen "gender gap", sondern auch eine Lohnlücke bei Migranten und Menschen mit Behinderung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 468 - 24. September 2014 - 13.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. September 2014