Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/4630: Heute im Bundestag Nr. 495 - 08.10.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 495
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 08. Oktober 2014, Redaktionsschluss: 11.30 Uhr

1. Parlamentsfernsehen über Astra 19,2° Ost
2. Anträge zu Dispozinsen abgelehnt
3. Störfälle in deutschen Kernkraftwerken



1. Parlamentsfernsehen über Astra 19,2° Ost

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss hält den Vorschlag für bedenkenswert, zukünftig das Parlamentsfernsehen über den Satelliten Astra 19,2° Ost statt wie bislang über den Satelliten Astra 23,4° Ost auszustrahlen. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird darauf verwiesen, dass das Parlamentsfernsehen derzeit nicht mit einer auf den Satelliten Astra 19,2° Ost ausgerichteten Parabolantenne empfangen werden könne. Diese Position sei jedoch die Hauptempfangsposition für den Empfang öffentlich-rechtlicher und privater Fernseh- und Hörfunkprogramme in Deutschland. Eine Ausstrahlung des Parlamentsfernsehens auf diesem Weg könne dazu führen, dass sich mehr Zuschauer die Übertragungen aus Bundestag und Bundesrat anschauen und sich "politisch interessierte Bürger über die Bundespolitik aus erster Hand informieren können".

In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses wird darauf verwiesen, dass die Frage der bundesweiten Verbreitung der Empfangbarkeit des Parlamentsfernsehens in der Vergangenheit in der politischen Leitung des Bundestages und auch in der Verwaltung seit langem Gegenstand von Diskussionen gewesen sei. Gegenwärtig, so heißt es weiter, beabsichtige der Deutsche Bundestag nicht die Einrichtung eines eigenen Senders, sondern sei daran interessiert, die bestehenden Kommunikationswege (digitales Kabel, Internet, Satellit) zu nutzen, um das schon seit Jahren betriebene Parlamentsfernsehen einer größeren interessierten Öffentlichkeit zugänglich zumachen.

So sei derzeit das Programm im Internet via Livestream, auf Abruf in der Mediathek sowie live auf mobilen Endgeräten empfangbar. Außerdem werde das Parlamentsfernsehen in Berlin ins digitale Kabelnetz von Kabel Deutschland eingespeist.

Was die Verbreitung über Satellit angeht, so sei es richtig, dass diese derzeit über den Satellit Astra 23,5° Ost erfolge, so dass die Nutzer entweder eine zweite Satellitenschüssel oder einen sogenannten Doppel-LNB benötigten, der beide Positionen (19,2° Ost und 23,5° Ost) anpeilt. Nach Aussage des Petitionsausschusses ist als Grund für die Verbreitung des Parlamentsfernsehens über Astra 23,5° Ost anzusehen, dass das Programm ursprünglich als internes Fernsehen für den Austausch unter den Bundesbehörden angelegt worden sei.

Der Petitionsausschuss, so heißt es weiter, ist der Überzeugung, "dass es gegenwärtig für interessierte Bürger zahlreiche Möglichkeiten gibt, das Parlamentsfernsehen zu verfolgen". Hinzuweisen sei neben dem schon genannten auf das Angebot "Video-on-demand", welches es ermögliche, bereits gesendete Produktionen "zu jedem Zeitpunkt und beliebig oft" anzusehen. Gleichwohl halten die Abgeordneten die vorliegende Petition für geeignet, "in möglicherweise künftig anstehende Meinungsbildungsprozesse hinsichtlich des Parlamentsfernsehens einbezogen zu werden".

*

2. Anträge zu Dispozinsen abgelehnt

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Berlin: (hib/JBB) Mit den Stimmen der SPD- und CDU/CSU-Fraktion hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner Sitzung am Mittwoch zwei Anträge der Linken (18/807) und Bündnis 90/Die Grünen (18/1342) zur Deckelung des Dispositions- und Überziehungskredits bei Girokonten abgelehnt. Nach dem Antrag der Linksfraktion sollen die Zinsen für eingeräumte Dispositionskredite sowie für geduldete Überziehungskredite künftig höchstens fünf Prozentpunkte über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) liegen dürfen. Die Grünen hingegen fordern in ihrem Antrag die Senkung der Zinsen auf ein "vertretbares Niveau", das einerseits dem Verbraucherschutz Rechnung trägt und andererseits die Refinanzierungs- und Risikokosten der Bank berücksichtigt. Die Linke stimmte für ihren Antrag, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich, wohingegen die Grünen den eigenen Antrag unterstützten und die Linke sich hier enthielt.

Ein Vertreter der Linksfraktion sagte, es habe sich gezeigt, dass freiwillige Appelle an die Banken nicht der richtige Weg seien, deshalb brauche man jetzt eine gesetzliche Regelung. Auch das Argument, Verbraucher könnten ja auswählen und die Bank wechseln, sei nicht zielführend, da gerade auf dem Land dies oftmals schlichtweg nicht möglich sei. Und wer persönliche Beratung wolle, für den seien Internetbanken, die oft einen geringeren Zinssatz anbieten, auch keine Lösung. Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion begründete die Ablehnung mit grundsätzlichen Überlegungen. Man sei aus Prinzip gegen gesetzliche Deckelungen. Die Forderungen der Anträge klängen zwar populär, seien aber nicht durchdacht. Zudem fußten sie auf alten, schlecht ermittelten Daten. Auch könne ein gedeckelter Zinssatz für den Dispokredit niemanden aus der Schuldenspirale retten. Eine wirkliche Lösung des Problems ergebe sich nur, wenn die Menschen den Dispokredit nicht mehr in Anspruch nehmen müssten. Ein Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen kritisierte die Regi erungskoalition. Wenn diese eine gesetzliche Deckelung der Zinssätze schon ablehnten, dann müssten sie an anderer Stelle liefern, beispielsweise bei der Beratungspflicht für Banken, mehr Transparenz oder mehr Wettbewerb zwischen den Instituten. Hier mache die Koalition aber keine Vorschläge. Die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass eine Beratungspflicht für Banken den Verbrauchern mehr helfen würde, als eine gesetzliche Deckelung des Zinssatzes. Das hätte auch die Anhörung zu diesem Thema ergeben.

*

3. Störfälle in deutschen Kernkraftwerken

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) In der von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH seit den 1980er-Jahren geführten elektronischen Transienten-Datenbank (TRANS) sind bis zum Jahr 2011 zirka 5.500 Abweichungen vom konstanten Leistungsbetrieb in deutschen Kernkraftwerken erfasst worden, darunter Betriebsstillstände, Leistungsreduzierungen, Abschaltungen oder signifikante Abweichungen betrieblicher Parameter von den Sollwerten (Transienten). Allerdings sei die Erfassung in den vergangenen Jahren nicht systematisch erfolgt, da die GRS keine quantitativen Studien durchgeführt habe, für die eine Vollständigkeit erforderlich gewesen wäre, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/2675) auf eine Kleine Anfrage (18/2506) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Regierung verweist darauf, dass die Betreiber von Kernkraftwerken Unfälle, Störfälle oder sonstige für die kerntechnische Sicherheit bedeutsame Ereignisse grundsätzlich der jeweiligen Aufsichtsbehörde melden müssten. Über diese für die Sicherheit bedeutsamen Ereignisse werde die Öffentlichkeit unter anderem über die Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz regelmäßig informiert. In der "TRANS"-Datenbank der GRS mbH würden hingegen bekannt gewordene Anlagenzustände ohne Berücksichtigung ihrer unmittelbaren sicherheitstechnischen Bedeutung aufgeführt. Sie sei so strukturiert, dass die in den Kernkraftwerken auftretenden Abweichungen vom konstanten Leistungsbetrieb anlagenspezifisch mit beschreibenden Parametern erfasst werden könnten.

Eine von der GRS mbH übermittelte Übersichtsliste übermittelt die Bundesregierung im Anhang ihrer Antwort. Allerdings verweist sie darauf, dass eine vollständige Übermittlung aller Inhalte der Datenbank im Rahmen der Anfrage der Grünen-Fraktion nicht möglich sei.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 495 - 8. Oktober 2014 - 11.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Oktober 2014