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BUNDESTAG/4878: Heute im Bundestag Nr. 079 - 13.02.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 079
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 13. Februar 2015, Redaktionsschluss: 09.45 Uhr

1. Kleinanleger werden besser geschützt
2. Kündigung von Bausparverträgen
3. Umweltschäden durch Gas- und Ölförderung
4. Grüne fragen nach Hilfen gegen Ebola


1. Kleinanleger werden besser geschützt

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes (18/3994) eingebracht, um die Transparenz von Finanzprodukten zu erhöhen. Damit sollen die Anleger besser informiert werden als bisher. Wie die Bundesregierung schreibt, haben Anleger erhebliche Verluste erlitten, "indem sie in Produkte investierten, die nur einer eingeschränkten Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterlagen. Die eingetretenen Vermögensschäden beruhten auch auf der fehlerhaften Annahme der Anleger, hohe Renditen könnten ohne Risiko erreicht werden."

Als Konsequenz aus den Vorfällen in der Finanzbranche will die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf eine Reihe von Regelungslücken schließen und auch zusätzliche Maßnahmen einleiten. So sollen Anlageprospekte nur noch zwölf Monate und nicht mehr unbegrenzt gültig sein. Auch nach Beendigung des öffentlichen Angebots müssen Anbieter von Vermögensanlagen anlegerrelevante Tatsachen unverzüglich veröffentlichen. Anbieter von Nachrangdarlehen und ähnlichen Produkten sollen ebenfalls verpflichtet werden, einen Prospekt zu erstellen. Da solche Darlehen aber auch beim Crowdinvestment sowie bei sozialen und gemeinnützigen Projekten zur Finanzierung eingesetzt werden, soll es hier einige Ausnahmen von der Prospektpflicht geben. Werbung für Vermögensanlagen im öffentlichen Raum (zum Beispiel Bussen und Bahnen) soll nicht mehr zulässig sein. In Printmedien bleibt sie erlaubt, wird aber eingeschränkt.

Vermögensanlagen sollen in Zukunft eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren haben. Die Regierung begründet ihren Schritt damit, dass manche Anbieter zu kurzfristigen Rückzahlungen nicht in der Lage gewesen seien. Die Kündigung von Anlagen soll frühestens nach einem Jahr möglich sein. Diese Frist hat nach Ansicht der Regierung zwei Vorteile: Die Anbieter würden eine stabile Finanzierungsgrundlage erhalten. Und dem Anleger werde verdeutlicht, dass er sein Geld in eine unternehmerische Investition von einer gewissen Dauer stecke.

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2. Kündigung von Bausparverträgen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Kündigung von hochverzinsten Bausparguthaben durch die Bausparkassen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3944). Nach Angaben der Fraktion kündigen Bausparkassen ihren Kunden selbst dann hochverzinsliche Verträge, wenn die vertraglich vereinbarte Bausparsumme noch nicht erreicht sei. Die Auffassung der Bausparkassen, dass ihnen ein Kündigungsrecht zustehe, wenn das angebotene Darlehen auch zehn Jahre nach Zuteilungsreife nicht in Anspruch genommen worden sei, sei umstritten, argumentiert die Fraktion, die von der Bundesregierung wissen will, ob sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit den Kündigungsfällen befasst habe. Die Bundesregierung soll auch mitteilen, ob die Vertragskündigungen durch die Bausparkassen zur Sicherung ihrer Insolvenz erfolgten. Außerdem wird nach geplanten Änderungen des Bausparkassengesetzes gefragt.

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3. Umweltschäden durch Gas- und Ölförderung

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Umweltschäden durch die Erdgas- und Erdölförderung in Deutschland sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3954). So soll die Bundesregierung zu Quecksilberbelastungen im Umfeld von Erdgasförderstätten Stellung nehmen und ihre Kenntnisse hinsichtlich der Umweltauswirkungen von Methanemissionen aus Förderstätten mitteilen.

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4. Grüne fragen nach Hilfen gegen Ebola

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach den Maßnahmen der Bundesregierung im Kampf gegen die Ebola-Epidemie in Westafrika erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/3956). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, wieviel Ebola-Infizierte durch Helfer des Deutschen Roten Kreuzes und der Bundeswehr behandelt wurden und inwieweit die deutschen Hilfen "den veränderten Bedarfen in

den betroffenen Ländern" angepasst werden. Weitere Fragen zielen auf den Lufttransport von Hilfsgütern, auf die Zahl und die soziale Absicherung der freiwilligen deutschen Helfer und den "(Wieder)Aufbau regulärer Gesundheitsvorsorge in den Krisenländern". Außerdem erkundigen sich Abgeordneten, wie künftig ein "verbessertes globales Krisenmanagement" gestaltet werden und welche Rolle in dieser Frage der G7-Gipfel in diesem Jahr spielen soll.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 079 - 13. Februar 2015 - 09.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Februar 2015

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