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BUNDESTAG/4932: Heute im Bundestag Nr. 133 - 12.03.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 133
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 12. März 2015, Redaktionsschluss: 14.35 Uhr

1. Anhörung zu Eigenmitteln der EU
2. Erdgasversorgung in Deutschland
3. Über die Kosten der Planungen berichten
4. Fragen zum Tierschutz beim Wassergeflügel
5. Gesundheitsgefährdung durch Energy Drinks
6. Ethikrat hält an Hirntod-Diagnose fest


1. Anhörung zu Eigenmitteln der EU

Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Berlin: (hib/JOH) Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4047) zu dem Beschluss des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union ist am Montag, dem 16. März 2015, ab 13 Uhr Thema einer öffentlichen Anhörung des Europaausschusses.

Als Sachverständige sind geladen Peter Becker von der Stiftung Wissenschaft und Politik Berlin, Professor Henrick Enderlein von der Hertie School of Governance sowie Professor Clemens Fuest, Präsident und wissenschaftlicher Direktor des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung.

Die Anhörung findet im Paul-Löbe-Haus in Sitzungssaal E.400 statt und beginnt um 13 Uhr. Externe Besucher werden gebeten, sich im Sekretariat des Europaausschusses unter Angabe der Nummer ihres Personalausweises und ihres Geburtsdatums zu melden: europaausschuss@bundestag.de

Dem Gesetzentwurf zufolge soll die Bundesrepublik in diesem Jahr mit 32,3 Milliarden Euro zu den Eigenmitteln der EU beitragen. Die Fortschreibung der Zahlungen sieht bis 2020 Beiträge in ähnlicher Höhe vor. Bei diesen Werten handele es sich aber nur um eine Momentaufnahme, schreibt die Bundesregierung, da die Prognosen im Rahmen der halbjährlichen Steuerschätzungen aktualisiert würden.

Die Eigenmittel sind die Einnahmen der Europäischen Union, mit denen sie ihre gesamten Ausgaben bestreiten muss. Sie stammen im Wesentlichen aus dreiQuellen: den traditionellen Eigenmitteln, in erster Linie Zöllen und Zuckerabgaben. Sie machen etwa 12,5 Prozent der Einnahmen aus. Außerdem bekommt Brüssel einen Teil der nationalen Mehrwertsteuereinnahmen. Dieser Posten macht etwa 11,5 Prozent der Einnahmen aus. Die verbliebene Finanzierungslücke schließen die Staaten, indem sie Beiträge an die EU überweisen. Sie richten sich nach dem jeweiligen Bruttonationaleinkommen. Deutschland ist als wirtschaftlich stärkstes Mitgliedsland der größte Beitragszahler in der Europäischen Union, es trägt rund ein Fünftel der EU-Ausgaben.

Gemäß Eigenmittelbeschluss dürfen die Eigenmittel insgesamt nicht mehr als 1,23 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU betragen. Der entsprechende Betrag in Euro wird von der Kommission jährlich neu ermittelt. Ausgaben, die darüber liegen, dürfen nicht getätigt werden. Der Mehrjährige Finanzrahmen, der Ausgabenobergrenzen über einen Zeitraum von sieben Jahren festlegt, muss deutlich unterhalb der Eigenmittelobergrenze liegen, damit deren Einhaltung stets sichergestellt ist.

Am 26. Mai 2014 hatte der Europäische Rat drei Rechtsakte über das Eigenmittelsystem der EU für den Zeitraum 2014-2020 beschlossen, drei Jahre, nachdem die Europäische Kommission einen Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014-2020 vorgelegt hatte. Darin ist festgelegt, dass die EU insgesamt fast 1.000 Milliarden Euro für die verschiedenen Politikbereiche ausgeben kann. Die Ausgaben für Forschung und Technologie sowie Sicherheit und Unionsbürgerschaft sollen deutlich steigen, die Ausgaben für Agrar- und Strukturpolitik sinken.

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2. Erdgasversorgung in Deutschland

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach der Erdgasversorgung in Deutschland erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/4248). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, wie groß die Erdgasspeicherkapazität in Deutschland ist und welche Unternehmen diese Speicher betreiben. Außerdem wird danach gefragt, welche Zeiträume durch die Speicher im Falle eines Ausbleibens von Erdgaslieferungen überbrückt werden können und welche Konsequenzen aus dem derzeit niedrigen Füllstand der Speicher gezogen werden.

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3. Über die Kosten der Planungen berichten

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die Planungskosten für die Weiterführung der A 20 zwischen Bad Segeberg und Westerstede will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/4249) informieren. Die Bundesregierung will unter anderem über die Planungskosten insgesamt informieren sowie über die Kosten der betroffenen Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen vom Beginn der Voruntersuchungen bis zum heutigen Stand.

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4. Fragen zum Tierschutz beim Wassergeflügel

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Haltungsbedingungen bei Gänsen und Enten beschäftigt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (18/4251) fordert die Fraktion die Bundesregierung zur Auskunft über Produktionszahlen in der Mästung und Schlachtung von Wassergeflügel während der vergangenen fünf Jahre auf. Darüber hinaus interessiert die Grünen, wie hoch der prozentuale Anteil der Enten war, die nicht im Freiland gehalten wurden. Außerdem soll die Bundesregierung angeben, ob sie eine Erweiterung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um Vorgaben zur Haltung von Wassergeflügel plant.

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5. Gesundheitsgefährdung durch Energy Drinks

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Grünen befürchten Gefahren für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch den Konsum sogenannter Energy Drinks und Energy Shots. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert deshalb in einer Kleinen Anfrage (18/4237) die Bundesregierung unter anderem zu einer Einschätzung darüber auf, ob Warnhinweise auf dem Etikett von Energy Shots ausreichend seien, statt der vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ursprünglichen empfohlenen Untersagung des Inverkehrbringens zu folgen. Die Grünen führen dazu weiter aus, dass die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) von einem Risiko für Jugendliche ausgehe, wenn diese mehr als drei Milligramm Koffein pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag aufnehmen. Diese Menge könne bei Heranwachsenden bereits durch den Konsum eines halben Liters handelsüblicher Energy Drinks erreicht werden. Höhere Mengen von Koffein können zu Herz-Rhythmus-Störungen, Krampfanfällen, Bluthochdruck oder Nierenversagen führen.

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6. Ethikrat hält an Hirntod-Diagnose fest

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Der Deutsche Ethikrat hält einstimmig an der Hirntod-Diagnose als Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme fest. Die Mehrheit des Gremiums sei zudem der Auffassung, dass der Hirntod "ein sicheres Todeszeichen ist", heißt es in einer Unterrichtung des Ethikrates (18/4256) an den Bundestag. Die Spende lebenswichtiger Organe dürfe nur zulässig sein, wenn der Tod des möglichen Organspenders festgestellt sei. Eine Minderheit des Gremiums halte hingegen den Hirntod nicht für den Tod des Menschen und sehe darin lediglich ein notwendiges Entnahmekriterium.

Nach Ansicht des Expertenrates sollten die Methoden der Hirntoddiagnostik auf der Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse kontinuierlich angepasst werden. Zudem sollte die Forschung im Zusammenhang mit Hirntoddiagnostik und Organspende hinsichtlich der naturwissenschaftlichen Grundlagen sowie der psychosozialen Beratung und Begleitung gefördert werden. Da die Hirntoddiagnostik eine hohe medizinische Fachkompetenz erfordere, sollten die Ärztekammern für die nötige Aus-, Fort- und Weiterbildung sorgen, heißt es in den Empfehlungen weiter.

Die Angehörigen sind den Angaben zufolge im Rahmen ihres Totensorgerechts zur Entscheidung über eine Organspende berufen, wenn der mögliche Spender zu Lebzeiten keine Erklärung für oder gegen eine Organentnahme abgegeben und auch keine Vertrauensperson hierfür benannt hat. Nach Ansicht des Ethikrates sind in der Kommunikation mit den Angehörigen "erhebliche Verbesserungen" nötig. "Hierzu gehören möglichst früh einsetzende Gespräche in einer ruhigen Umgebung und einem angemessenen zeitlichen Rahmen." Die Beratungen sollten ergebnisoffen geführt werden. Auch eine Ablehnung der Organspende sollte respektiert werden.

Bei der Beratung der Angehörigen sollten "die sprachlichen und kulturellen Barrieren von Menschen mit Migrationshintergrund" berücksichtigt werden, schreibt der Ethikrat weiter. Wenn Angehörige die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschten, sollte ein Dolmetscher zugezogen werden. Die Finanzierung solcher Dienste sollte rechtlich geregelt werden und unbürokratisch ablaufen. Auf Wunsch der Angehörigen sollte zudem der Kontakt zu religiösen Instanzen oder Geistlichen ermöglicht werden.

Gesetzlichen Änderungsbedarf sieht der Ethikrat auch bei sogenannten organprotektiven Maßnahmen. Mit der organprotektiven Intensivtherapie werden funktionelle Schäden und Verluste der zur Transplantation vorgesehenen Organe vermieden. Liege keine Einwilligung des Organspenders vor, sollte geregelt werden, welche Personen die Entscheidung über die nötigen organprotektiven Maßnahmen vor Feststellung des Hirntodes treffen können. Zudem sei hier eine Fristenregelung sinnvoll, was die Zulässigkeit dieser Eingriffe bis zur abschließenden Feststellung des Hirntodes angehe.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 133 - 12. März 2015 - 14.35 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2015

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