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BUNDESTAG/4944: Heute im Bundestag Nr. 145 - 18.03.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 145
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 18. März 2015, Redaktionsschluss: 10.45 Uhr

1. Aktuelle Stunde zu Vorratsdaten
2. Ortstermin in Wallenhorst
3. Mehr Kulturtourismus auf dem Land
4. Vereinbarkeit mit EU-Recht umstritten
5. Datenschutz wird immer wichtiger
6. Rückenschmerzen weit verbreitet und teuer


1. Aktuelle Stunde zu Vorratsdaten

Recht und Verbraucherschutz/Aktuelle Stunde

Berlin: (hib/SCR) Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist am Mittwochnachmittag Gegenstand einer Aktuellen Stunde. Beantragt hat die Debatte unter dem Titel "Pläne der Bundesregierung für einen nationalen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung" die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Tagesordnungspunkt soll gegen 16.40 Uhr aufgerufen werden.

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2. Ortstermin in Wallenhorst

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Vertreter des Petitionsausschusses werden am 22. Juni 2015 zu einem Ortstermin nach Wallenhorst (Niedersachsen) reisen. Diesen Beschluss fasste der Ausschuss bei seiner Sitzung am Mittwochmorgen. Die Abgeordneten wollen sich vor Ort einen Eindruck von der Situation an der Bundesstraße 68 (B68) im Bereich der Autobahnauffahrt A1 "Wallenhorst" verschaffen.

Hintergrund des Ortstermins ist eine Petition mit der Forderung nach verbesserten Lärmschutzmaßnahmen im genannten Bereich. Zur Begründung verweisen die Petenten - unmittelbare Anlieger der B68, dem Autobahnzubringer Osnabrück zur A1 in Nähe der Autobahnanschlussstelle Wallenhorst - auf den zunehmenden Autoverkehr und den dreispurigen Autobahnausbau, die die ohnehin große Lärmbelastung stark erhöht hätten.

Wie aus der Vorlage hervorgeht sind zwar am Autobahnzubringer B68 Lärmschutzwände (LSW) errichtet worden. Jedoch endeten diese wenige Meter vor den Häusern der Petenten. Wie es in der Petition weiter heißt, sieht sich die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu weitergehenden Maßnahmen nicht verpflichtet.

Selbst wenn die Darstellung der Behörde zur Lärmberechnung rechtlich zutreffend sei, so kritisieren die Petenten, werde die enorme Lärmbelastung der Anwohner verkannt. Das Argument, Lärm werde nicht gemessen, sondern berechnet, sei mit Blick auf das Planfeststellungsverfahren entwickelt worden, da man hier keine Messungen durchführen könne. Für nachträglichen Lärmschutz, dessen Notwendigkeit die Straßenbauverwaltung grundsätzlich anerkenne, könne man die Belastung jedoch per Messung ermitteln und der Planung zugrunde legen, fordern die Petenten. Es sei zudem verfehlt, die Lärmbelastungen durch die A1 und B68 nicht zu addieren, zumal die Autobahn und der Zubringer B68 als einheitliche Verkehrsanlage gesehen werden müssten.

Der Beschluss des Petitionsausschusses, einen Ortstermin stattfinden zu lassen, fiel bei der morgendlichen Sitzung einstimmig. Ein Ortstermin biete die Gelegenheit, einen Eindruck der Lärmbelastung und der baulichen Situation - Straßenverlauf, Wohnbebauung, Lärmschutzwände - zu erlangen, hieß es während der Sitzung.

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3. Mehr Kulturtourismus auf dem Land

Ausschuss für Tourismus

Berlin: (hib/AS) Der Kulturtourismus in ländlichen Regionen soll stärker gefördert werden. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat sich der Ausschuss für Tourismus am Mittwochmorgen für einen entsprechenden Antrag (18/3914) der Koalitionsfraktionen ausgesprochen. Die Fraktionen die Linke und Bündnis90/Die Grünen enthielten sich. Der Antrag sieht vor, Akteure aus Kultur und Tourismus in Zukunft besser miteinander zu vernetzen. Zudem sollen Bund und Länder gezielte Vermarktungskonzepte für kulturelle touristische Ziele erarbeiten.

Die Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Iris Gleicke (SPD), sagte, dass der Kulturtourismus bislang auf große Städte fokussiert sei. Man wolle daher das Augenmerk auf ländliche Regionen setzen. Sie gab zu bedenken, dass es sich bei Kultur und Tourismus um zwei Bereiche handele, in denen die Länder zuständig seien. "Wir sitzen hier in der zweiten Reihe", erklärte sie. Gleicke betonte, dass ein gesamtdeutsches Förderkonzept angestrebt werde und für mehrere Modellregionen 500.000 Euro für drei Jahre zur Verfügung gestellt werden sollten.

Die Vertreterin der CDU/CSU Fraktion erklärte, dass die Kultur in großen Städten einen Boom erfahre, "aber wir haben viele ländliche Räume, wo es Sinn macht, Kleinode herauszustellen". Es sei daher wichtig, auch über Grenzen hinweg zu schauen und eine gezielte Vermarktung durch die Bundesregierung zu erhalten. Von Seiten der SPD wurde betont, dass es schnell gelungen sei, einen entsprechenden Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Ländliche Regionen sollten bei der Stärkung des Kulturtourismus mehr zum Zuge kommen, um etwa beschäftigungspolitische Impulse zu setzen. Gleichzeitig müsse auch die Barrierefreiheit unterstützt werden.

Die Fraktion die Linke begründete ihre Enthaltung damit, dass in dem Antrag konkrete Initiativen fehlten. Es handele sich vielmehr um eine Prüfung ohne eigene Umsetzungsvorschläge. "Das ist uns schlichtweg zu wenig", sagte der Vertreter der Fraktion die Linke. "Wir teilen das Anliegen", erklärte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Antrag gehe nicht weit genug gehe, es sei aber wichtig, dass das Thema weiter auf der Tagesordnung stehe.

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4. Vereinbarkeit mit EU-Recht umstritten

Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur/Anhörung

Berlin: (hib/MIK) Die Vereinbarkeit der geplanten Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) und die gleichzeitige Senkung der Kfz-Steuer für deutsche Fahrzeughalter mit EU-Recht wird von Experten unterschiedlich beurteilt. Dies wurde deutlich bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwochmorgen. Dabei ging es hauptsächlich um den Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe" (18/3990). Danach soll eine Abgabe (Maut) eingeführt werden, die gleichermaßen von Haltern von im Inland und im Ausland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen zu entrichten ist. Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pkw sollen in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren (18/3991) Steuerentlastungsbeträge erhalten.

Für Professor Christian Hillgruber, Universität Bonn, stellt dies "keine mittelbare Diskriminierung" aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar, die nicht unionsrechtlich zu rechtfertigen wäre. Auch für Professor Holger Schwemer liegt eine "unmittelbare Diskriminierung" nicht vor. Fraglich sei allein, ob eine mittelbare Ungleichbehandlung gegeben sei, die vom Gesetzgeber nicht offengelegt worden ist. Und dem möglichen Eindruck, dass der Gesetzgeber seine wahren Absichten nicht transparent gemacht hat, könne der Gesetzgeber entgegentreten, indem er die Gesetzesvorhaben Steuersenkung und Infrastrukturabgabe zeitlich entkoppelt.

Völlig anders sieht dies Professor Franz C. Mayer von der Universität Bielefeld. Für ihn ist die Einführung einer Infrastrukturabgabe bei Entlastung der Inländer eine europarechtlich verbotene mittelbare Diskriminierung. Sie verstoße auf jeden Fall gegen die Beschränkungsverbote der Grundfreiheiten und gegen das Gebot der Unionstreue. Insgesamt wäre dies eine "qualifizierte Verletzung von Unionsrecht. Neben Strafzahlungen würden daher Schadenersatzansprüche durch die betroffenen Unionsbürger drohen, betonte Mayer.

Unterschiedlich äußerten sich die Sachverständigen auch zu den möglichen Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe, die vom Verkehrsministerium mit rund 732 Millionen Euro im Jahr angegeben werden. Professor Wolfgang H. Schulz von der Zeppelin Universität Friedrichshafen konnte in seiner wissenschaftlichen Überprüfung der Prognose diese Summe nachvollziehen. Die zugrundeliegenden Annahmen seien stets konservativ gehalten worden, sodass die Mauteinnahmen eher unterschätzt würden. Zu ganz anderen Zahlen kommt der Verkehrswissenschaftler Ralf Ratzenberger. Nach seiner Schätzung belaufen die Einnahmen sich lediglich auf rund 262 Millionen Euro pro Jahr. Entscheidend für die unterschiedlichen Einnahmeprognosen ist vor allem die Schätzung, wie viele Tagespendler aus dem Ausland auf welchen Wegen einreisen werden.

Hilmar von Lojewski von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, zu der der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund gehören, begrüßte grundsätzlich die Zielsetzung, mit einer Infrastrukturabgabe die finanziellen Mittel für verkehrliche Infrastrukturmaßnahmen zu erhöhen. Er bedauerte allerdings ausdrücklich, dass die derzeitige Diskussion über eine Pkw-Maut weitgehend isoliert geführt werde und nicht in ein Gesamtfinanzierungskonzept für die Verkehrsinfrastruktur aller staatlichen Ebenen eingebettet sei. Der Gesetzentwurf bliebe "deutlich" hinter den Notwendigkeiten zurück. Aufwand und Ertrag stehen nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander, heißt es in seiner Stellungnahme. Weiter kritisierte er, dass die prognostizierten Gesamteinnahmen aus der Infrastrukturabgabe in Höhe von 3,7 Milliarden Euro abzüglich der Erhebungskosten nicht vollständig in den Verkehrsinvestitionshaushalt des Bundes einfließen solle Wie bereits bei der Erhebung der Lkw-Maut würden die Steuermittel für Verkehrsinvestitionen des Bundes aus dem Umfang der erzielten Einnahmen gekürzt werden. Bei den grenznahen Verkehren schlug er vor, einen 30-km-Streigen flächendeckend an den Grenzen herauszunehmen, in dem "fakultativ" keine Maut erhoben werden soll.

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5. Datenschutz wird immer wichtiger

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Mit dem "Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit. Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt 2015 - 2020" macht die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung (18/4304) deutlich, dass IT-Sicherheit auch zukünftig einen ganz hohen Stellenwert haben wird.

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) würden alle Bereiche unserer Gesellschaft durchdringen. Ohne IKT gäbe es keine modernen Krankenhäuser, keine zuverlässige Wasser- und Stromversorgung, kein zeitgemäßes Bankensystem, keinen wettbewerbsfähigen Automobil- oder Maschinenbau und erst recht keine Industrie 4.0. Der alltägliche Gebrauch von Smartphones, Tablets und vernetzten Fernsehern sei für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit.

Umso wichtiger sei es, sich jederzeit auf sichere IKT verlassen zu können, die stabil funktioniert und IT-Angriffen standhält. Durch zunehmende Digitalisierung und Vernetzung seien heute lebenswichtige Infrastrukturen der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens verletzbarer denn je. Allein die Deutsche Telekom registriere täglich bis zu einer Million Angriffe auf ihr Netz. Unternehmen und Staaten seien einer wachsenden Gefahr durch Cyberattacken ausgesetzt. Wenn beispielsweise nach einem Hacker-Angriff die Stromversorgung flächendeckend ausfalle, seien auch Verkehrsleitsysteme, Krankenhäuser, Logistikketten oder die Wasserversorgung massiv betroffen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachte jeden Tag fünf gezielte Spionageangriffe auf die Bundesverwaltung. Rund 30.000 Zugriffsversuche aus dem Regierungsnetz auf Webseiten, würden jeden Monat verhindert werden. 2013 sei die weltweite Zahl der Angriffe auf die IT-Sicherheit von Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr um 48 Prozent auf 42,8 Millionen gestiegen. Dies entspreche 117.330 Angriffen pro Tag. Allein die wirtschaftlichen Schäden seien für 2013 weltweit auf bis zu 575 Milliarden Dollar geschätzt.

Darüber hinaus seien Bürger auch in ihrem Privatleben betroffen. Beim Umgang mit ihren persönlichen Daten würden sie immer wieder in einen Zwiespalt geraten. Einerseits wollten und müssten sie Daten preisgeben, um Produkte und Dienste der Cyberwelt nutzen zu können. Dadurch entstünden aber andererseits immer umfassendere Profile, die miteinander vernetzt, gehandelt und ausgewertet werden können. Alleine Facebook habe über 1,3 Milliarden Nutzer. Sie würden alle 20 Minuten rund eine Million Links teilen und tauschten etwa drei Millionen Nachrichten aus. Facebook sammle dabei geschätzt etwa 500 Terabyte (TB) Daten täglich. Zum Vergleich: Die gesamte US-Library of Congress umfasse lediglich 20 TB. Da kaum jemand wisse, wie seine Daten mit anderen Informationen verbunden würden, wer sie nutzt und was weiter mit ihnen passiert, seien die meisten Bürger der Big-Data-Welt weitestgehend ausgeliefert und in ihrem informationellen Selbstbestimmungsrecht deutlich eingeschränkt.

Deshalb sind im Forschungsrahmenprogramm zehn Ziele und Leitlinien zusammengestellt worden, die sich unter anderem mit der Daseinsvorsorge und Vertrauen von IT-Sicherheit beschäftigen, mit dem Schutz der Privatsphäre und der Stärkung des Standortes Deutschlands, wie auch dem Betrieb kritischer Infrastrukturen.

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6. Rückenschmerzen weit verbreitet und teuer

Gesundheit/Bericht

Berlin: (hib/PK) Rückenschmerzen sind in der deutschen Bevölkerung weit verbreitet und ziehen nach einer Fachanalyse hohe Kosten nach sich. Wie aus einem Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zum technischen Fortschritt im Gesundheitswesen (18/4283) hervorgeht, machen die indirekten Kosten bei Rückenleiden mit einem Anteil von etwa 85 Prozent den Großteil der Gesamtkosten aus. Gemeint sind vor allem Produktivitätsausfälle aufgrund von Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit.

Nur rund 15 Prozent der Kosten entfallen demnach auf die medizinische Behandlung. Nach einer Krankheitskostenrechnung des Statistischen Bundesamtes wurden dem Bericht zufolge 2008 für die Behandlung von Erkrankungen der Wirbelsäule und des Rückens 9,04 Milliarden Euro ausgegeben, rund vier Prozent der direkten Kosten für alle Krankheiten. Was die indirekten Kosten betrifft, gingen 2008 den Angaben zufolge "172.000 Erwerbstätigkeitsjahre durch Arbeitsunfähigkeit sowie 75.000 durch Invalidität aufgrund von Rückenschmerzen verloren".

Ein Rückenleiden kann viele Gründe haben, rund 80 Prozent aller Rückenschmerzen sind allerdings unspezifisch, lassen sich also nicht auf eine bestimmte Ursache zurückführen. In einer Befragung des Robert-Koch-Instituts (RKI) von 2009 gaben dem Bericht zufolge 20,7 Prozent der Befragten an, im zurückliegenden Jahr mindestens drei Monate oder länger unter anhaltenden Rückenschmerzen gelitten zu haben.

In den Schlussfolgerungen des Berichtes heißt es, die empirischen Befunde deuteten zwar tatsächlich darauf hin, dass der medizinisch-technische Fortschritt (MTF) ein wichtiger Faktor für die Kostenentwicklung sei. Die Auswirkungen des MTF und die Entwicklung der Gesundheitsausgaben müssten jedoch differenzierter betrachtet werden.

So seien die Gesundheitsausgaben in Deutschland in den vergangenen zwei Jahrzehnten nur moderat gewachsen. Eine Kostenexplosion lasse sich nicht beobachten. Der MTF sei auch nicht alleiniger Faktor für Kostensteigerungen. Die Alterung der Bevölkerung oder der Anstieg des Durchschnittseinkommens führten auch zu höheren Gesundheitsausgaben. Der MTF sei zudem nicht nur von zentraler Bedeutung für die Gesundheit der Bevölkerung, sondern auch für die Wertschöpfung und Beschäftigung. "Er sollte daher nicht allein unter Kostengesichtspunkten betrachtet werden."

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 145 - 18. März 2015 - 10.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2015

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