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BUNDESTAG/4956: Heute im Bundestag Nr. 157 - 23.03.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 157
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 23. März 2015, Redaktionsschluss: 15.30 Uhr

1. Gegen vollständiges Rüstungsexportverbot
2. Fachgespräch zum Baukulturbericht
3. Anhörung zum Versorgungsausgleich
4. Änderung des Aktienrechts
5. Kampf gegen Korruption
6. Hochfeldmagnet in Berlin in Betrieb


1. Gegen vollständiges Rüstungsexportverbot

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) lehnt ein vollständiges Verbot von Rüstungsgütern ab. Würden Rüstungsexporte ohne jede Ausnahme verboten, könne Deutschland nicht länger Mitglied der Nato und der Europäischen Union sein, sagte Gabriel während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag. Damit stellte sich der Wirtschaftsminister gegen eine Petition von Christine Hoffmann, Generalsekretärin der Internationalen Katholischen Friedensbewegung "pax christi" und zugleich Sprecherin der Kampagne "Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel". Die Petentin sprach sich in der Eingabe, die allein mehr als 50.000 Menschen handschriftlich unterschrieben haben, für eine "Klarstellung" in Artikel 26 Absatz 2 des Grundgesetzes aus.

Dort heißt es bislang: "Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz." Den Vorstellungen der Petentin folgend soll es dort künftig heißen: "Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt das Kriegswaffenkontrollgesetz. Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter werden grundsätzlich nicht exportiert. Das Nähere regelt das Rüstungsexportgesetz." Als Begründung, warum sie Wert auf eine Änderung des Grundgesetzes lege, verwies Hoffmann während der Sitzung auf durchaus vorhandene gesetzliche Regelungen zum Rüstungsexport, die jedoch lax gehandhabt würden. Sie greife angesichts dessen "nach den Sternen", um einen Export von Terror und Gewalt "Made in Germany" zu beenden, sagte die Petenten.

Ein Verstoß gegen das Grundgesetz seien Rüstungsexporte, wie sie von deutschen Regierungen durchgeführt worden seien, offenbar nicht, da das Bundesverfassungsgericht dies bislang nicht festgestellt habe, entgegnete Minister Gabriel. Gleichwohl räumte er ein, "dass man sich bei der Frage des Exports von Waffen immer schuldig machen kann". Sowohl durch die Lieferung, als auch durch die Nicht-Lieferung, sagte Gabriel, der in diesem Zusammenhang auf die Waffenlieferungen an die kurdischen Peschmerga-Kämpfer für deren Kampf gegen den Terror des Islamischen Staates (IS) aufmerksam machte. Daher dürfe man die Diskussion "nicht prinzipiell führen, sondern unter Betrachtung des Einzelfalls", forderte er. Sein Motto dabei sei: "Im Zweifel immer dagegen."

Aus Sicht Gabriels entspricht die derzeitige Rechtslage der, die von der Petentin eingefordert werde. Zugleich verwies er darauf, dass die derzeitige Bundesregierung deutlich restriktiver bei Waffenexporten vorgehe. Auch gebe es heute ein Maß an Transparenz bei den Rüstungskontrollberichten, "wie nie zuvor". Der Minister forderte zugleich den Bundestag auf, intensiver zum Thema der Waffenexporte zu diskutieren. "Eine außenpolitische Debatte, an wen liefern wir, an wen nicht, könnte einen großen Wert haben", befand er. Auf Regierungsebene, so schlug Gabriel vor, sollte die Entscheidung über die Exporte in die Kompetenz des Auswärtigen Amtes gelegt werden, statt beim Bundeswirtschaftsministerium zu verbleiben. Schließlich dürften wirtschaftspolitische Erwägungen bei der Exportentscheidung keine Rolle spielen, "auch wenn es aus dem politischen Raum immer wieder solche Forderungen gibt".

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2. Fachgespräch zum Baukulturbericht

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Berlin: (hib/JOH) Der Baukulturbericht 2014/15 (18/3020) der Bundesstiftung Baukultur ist am Mittwoch, dem 25. März 2015, Thema eines öffentlichen Fachgespräches im Umweltausschuss. Als Experte eingeladen ist Reiner Nagel, der Vorstandsvorsitzende der 2006 errichteten Stiftung.

Die Sitzung findet im Paul-Löbe-Haus in Sitzungssaal E.700 statt und beginnt um 12 Uhr. Interessierte Besucher werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum anzumelden: umweltausschuss@bundestag.de

Mit dem Baukulturbericht legt die Bundesstiftung Baukultur erstmals einen Bericht zur Lage der Baukultur in Deutschland vor und gibt Bundesregierung und Bundestag Anregungen und Handlungsempfehlungen, wie die Lebensqualität in den Städten und auf dem Land verbessert werden kann. Im Fokus des Berichts stehen die Themen gemischte Quartiere, öffentlicher Raum und Infrastruktur sowie Planungskultur und Prozessqualität.

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Stellungnahme, der Bericht zeige auf, dass die Qualität der gebauten Umwelt "entscheidend für die Identität unserer Städte und Gemeinden" sei. Die Herstellung einer Baukultur sei ein gesellschaftlicher Prozess, der eine breite Verständigung über qualitative Werte und Ziele erfordere. Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) hatte zudem Anfang Februar in der Bundestagsdebatte zum Thema betont, es sei nicht "egal", welche bauliche Qualität etwa beim Wohnungsneubau erreicht werde. Bauen habe immer auch eine "emotionale und ästhetische Dimension".

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3. Anhörung zum Versorgungsausgleich

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (öffentliche Anhörung)

Berlin: (hib/SCR) Eine mögliche Änderung des Versorgungsausgleichgesetzes ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Am Mittwoch, 25. März, ab 15 Uhr, werden Experten zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3210) Stellung nehmen. Der Entwurf sieht vor, einen Paragraphen in dem Gesetz aufzuheben, der sich auf die externe Teilung von Betriebsrenten im Falle von Ehescheidungen bezieht.

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4. Änderung des Aktienrechts

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Finanzierung von Aktiengesellschaften soll nach Willen der Bundesregierung "flexibilisiert" werde. Ein Gesetzentwurf (18/4349) sieht vor, dass Aktiengesellschaften künftig regulatorisches Kernkapital auch durch die Ausgabe von stimmrechtslosen Vorzugsaktien bilden können. Dazu soll ein "angemessener Gestaltungsspielraum" geschaffen werden.

Weiterhin soll künftig ein Umtauschrecht auch für den Schuldner von Wandelschuldverschreibungen in Anteile an dem Grundkapital der betreffenden Gesellschaft eingeführt werden. Laut Begründung des Gesetzentwurfes kann dies ein "sinnvolles Instrument sein, um eine Unternehmenskrise zu verhindern oder zu bewältigen".

Die Novelle sieht zudem unter anderem vor, die Beteiligungsverhältnisse bei nichtbörsennotierten Aktiengesellschaften transparenter zu gestalten. Laut Bundesregierung wurde auf internationaler Ebene Kritik an der deutschen Regelung geäußert, da gegebenenfalls durch die aktuellen Regelungen im Aktiengesetz "keine ausreichenden Informationen über den Gesellschafterbestand verfügbar seien".

Weitere Änderungen sind in Bezug auf den möglichen Missbrauch von nachgeschobenen Nichtigkeitsklagen sowie die Berichtspflicht von Aufsichtsräten, die von Gebietskörperschaften entstand werden, vorgesehen.

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5. Kampf gegen Korruption

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Umsetzung internationaler Übereinkommen zur Bekämpfung der Korruption ist Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (18/4350). Laut Begründung besteht Umsetzungsbedarf in Hinblick auf das Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption, ein dazugehöriges Zusatzprotokoll sowie den Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor.

Vorgesehen ist unter anderem die Ausdehnung des Geltungsbereiches des deutschen Strafrechts. So sollen auch Auslandstaten in Fällen der Vorteilsgewährung an Amtsträger erfasst werden. Zudem sollen einzelne Korruptions- und Bestechlichkeitstatbestände nun auch in den Vortatenkatalog des Geldwäschetatbestands aufgenommen werden. Bestechlichkeitsvorschriften aus dem Nebenstrafrecht, etwa im Gleichstellungsgesetz oder dem Nato-Truppen-Schutzgesetz, sollen darüber hinaus in das Strafgesetzbuch überführt werden.

In seiner Stellungnahme kritisiert der Bundesrat die Wortwahl bei einem Tatbestandsmerkmal und schlägt eine Ersetzung vor. Die Bundesregierung lehnt dies in ihrer Gegenäußerung ab.

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6. Hochfeldmagnet in Berlin in Betrieb

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Im Oktober 2014 erfolgte die erfolgreiche Inbetriebnahme des Hochfeldmagneten des Helmholtz-Zentrums Berlin in Verbindung mit dem Atomreaktor BER II, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4309) auf die Kleine Anfrage der Linken (18/4065). Mit einem Maximalfeld von 26 Tesla seien die geplanten 25 Tesla sogar überschritten worden. Im Moment seien letzte Installationen für den Routinebetrieb am Neutroneninstrument im Gange. Erste Experimente von externen Nutzern würden voraussichtlich im Mai 2015 stattfinden. Die Gesamtinvestitionskosten betragen laut Bundesregierung 20,8 Millionen Euro. Davon entfielen 8,8 Millionen Euro auf die Entwicklung und den Bau des Magneten und 12 Millionen Euro auf den Bau des Gebäudes und die technische Infrastruktur.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 157 - 23. März 2015 - 15.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. März 2015

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