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BUNDESTAG/5052: Heute im Bundestag Nr. 253 - 18.05.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 253
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 18. Mai 2015, Redaktionsschluss: 14.10 Uhr

1. Anti-Doping-Gesetz vorgelegt
2. Regierung will Wohngeld erhöhen
3. Einfachere Rückgabe von Elektrogeräten
4. Island beteiligt sich an Kyoto-Zielen
5. Quecksilberbelastung in Deutschland
6. Grundlagenforschung mit Stammzellen


1. Anti-Doping-Gesetz vorgelegt

Sport/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Dopende Leistungssportler müssen künftig mit Haftstrafen rechnen. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes (18/4898) vor, der am Freitag in erster Lesung durch den Bundestag beraten wird. Laut dem Entwurf wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wer "ein Dopingmittel oder eine Dopingmethode bei sich anwendet oder anwenden lässt". Damit geht die Neuregelung über die bisherigen "strafbewehrten Verbotsnormen" im Arzneimittelgesetz (AMG) hinaus, die den Handel mit Dopingmitteln im Blick haben, nicht aber das Selbstdoping. Erfasst werden sollen durch das Anti-Doping Gesetz "gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, die beabsichtigen, sich mit Doping Vorteile in Wettbewerben des organisierten Sports zu verschaffen", erläutert die Bundesregierung. In der Begründung zu dem Gesetzentwurf heißt es: "Die Norm dient dem Schutz der Integrität des Sports. Sie stellt damit den Kern der Neuausrichtung in der strafrechtlichen Dopingbekämpfung dar."

Gestärkt werden soll durch den Entwurf auch die Stellung der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada). So soll eine neue Ermächtigung zur Datenübermittlung von Gerichten und Staatsanwaltschaften an die Nada geschaffen werden. Ebenso wie Vorschriften für die Nada zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Laut Paragraf 8 des Anti-Doping-Gesetzes dürfen Gerichte und Staatsanwaltschaften der Nada "personenbezogene Daten aus Strafverfahren von Amts wegen übermitteln, soweit dies aus Sicht der übermittelnden Stelle für disziplinarrechtliche Maßnahmen im Rahmen des Dopingkontrollsystems der Nada erforderlich ist und ein schutzwürdiges Interesse der von der Übermittlung betroffenen Person nicht entgegensteht".

Paragraf 9 sieht vor, dass die Nada berechtigt sein soll, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, "soweit dies zur Durchführung ihres Dopingkontrollsystems erforderlich ist". Zu diesen Daten gehören laut Gesetzentwurf auch Angaben zur Erreichbarkeit und zum Aufenthaltsort von Sportlern, die zu dem von der Nada vorab festgelegten Kreis von Sportlern gehören, die Trainingskontrollen unterzogen werden.

Nach Ansicht der Bundesregierung legitimiert der Entwurf auch die Sportsgerichtbarkeit, indem in Paragraf 11 die grundsätzliche Zulässigkeit von Schiedsvereinbarungen in den Verträgen zwischen Verbänden und Sportlern klargestellt werde. Konkret heißt es: "Sportverbände und Sportler können als Voraussetzung der Teilnahme von Sportlern an der organisierten Sportausübung Schiedsvereinbarungen über die Beilegung von Rechtstreitigkeiten mit Bezug auf diese Teilnahme schließen, wenn die Schiedsvereinbarungen die Sportverbände und Sportler in die nationalen oder internationalen Sportorganisationen einbinden und die organisierte Sportausübung insgesamt ermöglichen, fördern oder sichern." Die Schiedsgerichtsbarkeit, so schreibt die Regierung in der Begründung, sei als Streitbeilegungsmechanismus für die Teilnahme an der organisierten Sportausübung "erforderlich, gängige Praxis und hat sich grundsätzlich weltweit bewährt".

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2. Regierung will Wohngeld erhöhen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will das Wohngeld für rund 870.000 Haushalte erhöhen und es an die Entwicklung der Einkommen und Warmmieten seit der letzten Reform im Jahr 2009 anpassen. Das geht aus einem von Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf (18/4897) vor, über den der Bundestag am Freitag, dem 22. Mai 2015, in erster Lesung berät.

Als Folge der Wohnungsknappheit seien die Preise für Neu- und Wiedervermietungen seit einiger Zeit spürbar angestiegen, schreibt die Bundesregierung darin. Besonders einkommensschwache Haushalte hätten inzwischen vielerorts Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Angesichts dieser Entwicklungen reiche das Leistungsniveau des Wohngeldes nicht mehr aus, um die wohnungspolitische und soziale Zielstellung des Wohnungsgeldes, nämlich die Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten bei den Wohnkosten, zu erreichen.

Von der Erhöhung des Wohngeldes sollen nach Angaben der Regierung rund 90.000 Haushalte profitieren, die bisher auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen waren. Während ein Zwei-Personen-Haushalt im Jahr 2012 durchschnittlich 112 Euro Wohngeld im Monat erhalten habe, sollen es nach der Reform im Durchschnitt 186 Euro monatlich sein.

Das Wohngeld wird von Bund und Ländern je zur Hälfte gezahlt. Daher muss neben dem Bundestag auch der Bundesrat der Wohngeldreform der Bundesregierung zustimmen. Sie soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

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3. Einfachere Rückgabe von Elektrogeräten

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will die Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten neu regeln. Das von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) vorgelegte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (18/4901) soll große Vertreiber zukünftig verpflichten, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen. Kleinere Geräte sollen die großen Vertreiber sogar ohne Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen müssen. Der Bundestag berät erstmals am Donnerstag, dem 22. Mai 2015, über die Vorlage.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) in deutsches Recht umsetzen. Ziel ist es, die Sammelmenge von Altgeräten zu erhöhen, wertvolle Metalle rückzugewinnen und eine umweltgerechte Entsorgung der Reststoffe zu ermöglichen. Auch die illegale Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ins Ausland soll eingedämmt werden.

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4. Island beteiligt sich an Kyoto-Zielen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/JOH) Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten wollen im zweiten Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls ab dem Jahr 2013 bis zum Jahr 2020 ihre Emissionsreduktionsverpflichtung gemeinsam mit Island erfüllen. Die völkerrechtlichen Voraussetzungen für diese am 1. April 2015 getroffene Vereinbarung soll ein Gesetz (18/4895) schaffen, das die Bundesregierung dem Bundestag jetzt vorgelegt hat.

Die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls wurde im Dezember 2012 auf der UN-Klimaschutzkonferenz in Doha (Katar) vereinbart. Die EU, ihre Mitgliedstaaten und Island haben zugesagt, ihre kombinierten Treibhausgasemissionen gemessen am Stand von 1990 bis 2020 gemeinsam um 20 Prozent zu reduzieren.

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5. Quecksilberbelastung in Deutschland

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Quecksilberbelastung von Gewässern in Deutschland ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/4868) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter anderem fragen die Abgeordneten nach den Ursachen für den seit dem Jahr 2010 wachsenden Quecksilberausstoß und den Auswirkungen von Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken auf Luft und Gewässer. Außerdem interessiert sich die Fraktion für Maßnahmen der Bundesregierung zur Begrenzung der Schadstoffeinträge in die Umwelt.

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6. Grundlagenforschung mit Stammzellen

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Menschliche embryonale Stammzellen haben eine wachsende Bedeutung für die internationale medizinische Grundlagenforschung. Der potenzielle Nutzen humaner embryonaler (hES) und induzierter pluripotenter Stammzellen (hiPS) für die Entwicklung neuer Therapiekonzepte und Wirkstoffe habe sich "deutlich konkretisiert", heißt es in der aktuellen Unterrichtung der Bundesregierung (18/4900) zum Stammzellgesetz.

Von Jahresanfang 2012 bis Jahresende 2013 wurden den Angaben zufolge in Deutschland 19 neue Forschungsvorhaben unter Einsatz menschlicher embryonaler Stammzellen genehmigt. Seit Inkrafttreten des Stammzellgesetzes (StZG) im Juli 2002 wuchs die Zahl der genehmigten Forschungsprojekte damit auf 88. Die jüngst genehmigten Vorhaben zeigten, "dass die durch das Stammzellgesetz eröffneten Möglichkeiten weiterhin wahrgenommen werden und ein unvermindertes Interesse an der Forschung unter Verwendung von hES-Zellen besteht". Das Stammzellgesetz ermöglicht unter strengen Auflagen die Einfuhr und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken.

Induzierte pluripotente Stammzellen (iPS) entstehen durch Reprogrammierung somatischer Zellen (Körperzellen) und weisen Eigenschaften pluripotenter Stammzellen auf. Dabei werden in bereits differenzierte Körperzellen solche Gene eingeschleust, die das embryonale Programm in der Zelle wieder anschalten und Eigenschaften einer Stammzelle auslösen (induzieren). Aus embryonalen Stammzellen lassen sich alle Gewebe entwickeln; sie bilden die Grundlage für sämtliche Körperzellen und beinhalten die nötigen genetischen Informationen zur Bildung eines kompletten Organismus.

Die Reprogrammierung somatischer Zellen habe sich in kurzer Zeit als Methode zur Herstellung pluripotenter Stammzellen etabliert. Es zeichne sich darüber hinaus ab, dass auch die direkte Umprogrammierung (Transprogrammierung) von einem somatischen Zelltyp in einen anderen effizient genutzt werden könne. Es bleibe jedoch abzuwarten, ob und inwieweit reprogrammierte oder umprogrammierte Zelltypen für die regenerative Medizin einsetzbar seien, heißt es in der Unterrichtung weiter.

Studien in den USA, Großbritannien, Frankreich und Südkorea zielten vor allem auf die Entwicklung neuer Therapien für verschieden Formen der Makuladegeneration (Augenleiden) sowie auf die Behandlung von Rückenmarksverletzungen, Herzinfarkt und Diabetes mellitus. In der Grundlagenforschung würden humane embryonale Stammzellen weiterhin als Standardzellsytem eingesetzt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 253 - 18. Mai 2015 - 14.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2015

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