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BUNDESTAG/5111: Heute im Bundestag Nr. 312 - 17.06.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 312
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. Juni 2015, Redaktionsschluss: 09.45 Uhr

1. Situation von Pflegebedürftigen
2. Dokumentationszentrum im Deutschlandhaus
3. Sicherungsverfilmung von Kulturgut
4. Deutsche im Irak und Syrien
5. Mehr Flexibilität bei Auslandsmandaten
6. Neues Fördersystem für den Mittelstand


1. Situation von Pflegebedürftigen

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Bemühungen, die Situation von Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen zu verbessern. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird gefordert, dass der zeitliche Hilfebedarf bei zwei oder mehr pflegebedürftigen Kindern in einer Familie zusammengezählt werde soll. Dadurch, so die Argumentation der Petenten, könnten Familien höhere oder überhaupt erst Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, wenn zwei Kinder nur einen grundpflegerischen Hilfebedarf von beispielsweise täglich 30 Minuten haben.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, setzen Leistungen der Pflegeversicherung derzeit voraus, dass eine erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I) vorliegen muss, die einen täglichen Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten voraussetzt. Um die Situation von Pflegebedürftigen sowie Angehörigen zu verbessern, so heißt es weiter, solle Pflegebedürftigkeit zukünftig besser anerkannt werden. Deshalb sei geplant, mit einem Zweiten Pflegestärkungsgesetz einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und auch ein neues Begutachtungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode einzuführen. Als Ziel einer solchen Neuregelung führt der Ausschuss unter anderen die Gleichbehandlung von somatisch, kognitiv und psychisch beeinträchtigten Pflegebedürftigen bei Begutachtung und Leistungszugang auf. Zudem solle es eine Erfassung des Grades der Selbstständigkeit in allen pflegerelevanten Bereichen anstelle der Messung der Zeit für pflegerische Verrichtungen geben. Schließlich soll es fünf Pflegegrade anstelle von drei Pflegestufen geben.

Nach Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, so schreibt der Petitionsausschuss, könne die derzeitige Anknüpfung an den Zeitaufwand der pflegenden Angehörigen für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung "voraussichtlich nicht aufrechterhalten werden". Im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes werde daher nach einer Lösung gesucht, die sich in die Systematik des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs einfügt.

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2. Dokumentationszentrum im Deutschlandhaus

Kultur und Medien/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über das geplante Dokumentationszentrum der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung im Deutschlandhaus in Berlin-Kreuzberg. In einer Kleinen Anfrage (18/5085) will sie unter anderem wissen, wann die Bauarbeiten am Deutschlandhaus abgeschlossen sein werden und wann die Dauerausstellung im Dokumentationszentrum eröffnen wird. Zudem möchte sie erfahren, warum weder Vertreter der Sinti und Roma noch Wissenschaftler aus Tschechien und der Slowakei im wissenschaftlichen Beraterkreis der Stiftung vertreten sind.

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3. Sicherungsverfilmung von Kulturgut

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Sicherungsverfilmung und Digitalisierung von Kulturgut im Barbarastollen" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5147). Wie die Fraktion darin schreibt, dient "der Zentrale Bergungsort der Bundesrepublik Deutschland, der Barbarastollen in Oberried bei Freiburg, (...) als kulturelles Gedächtnis der Nation". Um der "völligen Vernichtung von Kulturgütern im Katastrophenfall entgegenzuwirken", würden diese im Barbarastollen durch Sicherungsverfilmungen gesichert. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, welche Art von Kulturgütern im Barbarastollen archiviert und wo die Materialien "sicherungsverfilmt" werden.

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4. Deutsche im Irak und Syrien

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will von der Bundesregierung wissen, ob sie Bundesregierung Kenntnisse darüber hat, "dass Deutsche beziehungsweise aus Deutschland stammende Personen im syrisch-irakische Kriegsgebiet an Folterungen beziehungsweise an Kriegsverbrechen beteiligt waren". Ferner erkundigen sich die Abgeordneten in einer Kleinen Anfrage (18/5155) unter anderem danach, gegen wie viele Personen der Generalbundesanwalt beziehungsweise nach Kenntnis der Bundesregierung die Justiz der Bundesländer Ermittlungsverfahren wegen möglicher strafbarer Handlungen im syrisch-irakischen Kriegsgebiet aufgenommen hat.

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5. Mehr Flexibilität bei Auslandsmandaten

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung sollte künftig bei der Formulierung von Mandaten für Auslandseinsätze der Bundeswehr bestehende Spielräume mit Blick auf die personelle Obergrenze, die Bestimmung des Einsatzgebietes und die Benennung der Fähigkeiten der einzusetzenden Streitkräfte stärker nutzen. So lautet eine der Empfehlungen aus dem Abschlussbericht der Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr, der als Unterrichtung (18/5000) vorliegt. Das Ausnutzen dieser Spielräume sei wichtig, um mit größerer Flexibilität auf Entwicklungen während der Laufzeit des Mandats reagieren zu können, schreibt die vom ehemaligen Verteidigungsminister Volker Rühe geleitete Kommission.

Klarstellungen fordert der Bericht auch für das schon jetzt im Parlamentsbeteiligungsgesetz geregelte "vereinfachte Verfahren" bei der Mandatierung. Es kann laut Gesetz angewandt werden kann, wenn es sich um Fälle von geringer Intensität und Tragweite handelt. Die Tatsache, "dass seit dem Jahr 2006 keinem einzigen Antrag der Bundesregierung im vereinfachten Verfahren zugestimmt wurde", habe damit zu tun, dass bislang die Akzeptanz des Verfahrens als Zustimmung zu dem Einsatz gewertet worden sei. Daher, so empfiehlt die sogenannte Rühe-Kommission, solle es künftig möglich sein, dass eine Fraktion sich mit der Behandlung des Antrags im vereinfachten Verfahren einverstanden erklärt, "dem Antrag in der Sache aber nicht zustimmt".

Die Kommission sieht zudem Klärungsbedarf in der Frage der unterschiedlichen Einsatztypen. Der Gesetzgeber müsse klären, bei welchen praktisch relevanten Einsatztypen typischerweise eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung nicht zu erwarten und eine Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich sei. In das Parlamentsbeteiligungsgesetz müsse zudem auch eine Regelung zu Stäben und Hauptquartieren aufgenommen werden, heißt es weiter. Nicht der Zustimmung des Bundestages unterliegen soll danach die Mitwirkung von Soldaten der Bundeswehr "in Stäben und Hauptquartieren der Nato, der EU und anderer Organisationen der kollektiven Sicherheit", wenn es sich nicht um eine Tätigkeit in einem Gebiet eines bewaffneten Konflikts handelt.

Des Weiteren soll die Bundesregierung dem Parlament jährlich einen Bericht darüber vorlegen, welche konkrete Verantwortung für die multilateralen militärischen Verbundfähigkeiten aus der Bündnissolidarität folgt. Zugleich solle die Regierung das Parlament frühestmöglich informieren, welche neuen multilateralen militärischen Verbundfähigkeiten eingerichtet werden, an denen Bundeswehrsoldaten mitwirken sollen.

In der Unterrichtung verweist die am 20. März 2014 eingesetzte Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr auf den ihr gestellten Auftrag. Es sei darum gegangen, "zu prüfen, wie auf dem Weg fortschreitender Bündnisintegration und trotz Auffächerung von Aufgaben die Parlamentsrechte gesichert werden können". Die erarbeiteten Vorschläge, so macht die Kommission deutlich, zielt darauf ab, "die Rechte des Bundestags bei der Begleitung der militärischen Integration zu sichern und zugleich die Bündnisfähigkeit Deutschlands zu stärken".

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6. Neues Fördersystem für den Mittelstand

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIK) Die Innovations- und Technologieförderung der Regierung für den Mittelstand ist in dieser Legislaturperiode neu strukturiert und deutlich gestrafft worden. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/5058) hervor. Das neue Fördersystem bestehe jetzt aus vier Säulen (Gründung, Kompetenz, Vorwettbewerbliche Forschung, Marktnahe Forschung und Entwicklung), die sich einerseits an Gründer, junge und etablierte Unternehmen richteten und andererseits die Phasen der Produktentwicklung von der Idee in den Markt abdeckten, heißt es weiter. So gebe es jetzt ein geschlossenes, übersichtliches und bedarfsgerechtes Fördersystem für den innovativen Mittelstand. Die Programme seien technologieoffen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 312 - 17. Juni 2015 - 09.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juni 2015

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