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BUNDESTAG/5137: Heute im Bundestag Nr. 338 - 29.06.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 338
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 29. Juni 2015, Redaktionsschluss: 16.21 Uhr

1. Nachwuchs an Unis braucht Sicherheit
2. Doppelsitzung der Endlager-Kommission
3. Alternativen zum Rechtsweg
4. Neuregelung von Mietspiegeln
5. Blocktrennung beim AKW Gundremmingen


1. Nachwuchs an Unis braucht Sicherheit

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Anhörung

Berlin: (hib/ROL) Planbare, verlässliche und transparente Karrierewege sind an deutschen Hochschulen gerade für den wissenschaftlichen Nachwuchs nicht die Regel. Oft ist das Gegenteil der Fall. Das wurde in einer öffentlichen Anhörung zu dem Thema "Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes" am Montagnachmittag deutlich. Zu der Anhörung hatte der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung eingeladen. Der Anhörung lagen die Drucksachen (17/13670), (18/1463) und (18/4804) zugrunde.

Anke Burkhardt vom Institut für Hochschulforschung der Universität Halle-Wittenberg machte deutlich, dass viele der Promovierenden unzufrieden seien und die Unplanbarkeit der Karriere monieren würden. Zudem liege der Verdienst für promovierte Wissenschaftler außerhalb der Unis um ein Drittel höher. Das unterlaufe die "Wettbewerbsfähigkeit" der Hochschulen.

Auch Andreas Keller, Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), warf ein kritisches Licht auf die Situation des akademischen Nachwuchspersonals. Es gebe mittlerweile zwar mehr Selbstverpflichtungsrichtlinien von Hochschulen. Dies sei jedoch kein Grund für den Bund, sich zurück zu lehnen. Der müsse durch seine Gesetzgebung einen eigenen Beitrag leisten, Karrierewege zu verbessern. Bei befristeten Verträgen müsste es Mindeststandards geben.

Ähnlich argumentierte auch Matthias Neis, Gewerkschaftssekretär von ver.di. Er forderte, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu einem Qualifizierungsgesetz zu machen. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das die Befristung von Arbeitsverträgen von wissenschaftlichem Personal ermöglicht, müsse in seiner jetzigen Form abgeschafft und durch bundesweite gesetzliche Regelungen ersetzt werden, deren Fokus die Gewährleistung von guten Arbeitsbedingungen im Wissenschaftsbereich zugrunde liegen.

Manfred Scheifele, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der Fraunhofer-Gesellschaft, bemängelte, dass es bei der Fraunhofer-Gesellschaft zwar eine Leitlinie gebe, diese aber in der Realität ständig unterlaufen werde und immerhin 19 Prozent des wissenschaftlichen Nachwuchses nur einen Vertrag bis zu einem Jahr hätten.

Aus Sicht der Hochschulen stellt sich die Situation etwas anders dar. Professor Ernst M. Schmachtenberg, Rektor der Rheinisch-Westfälischen Technische Hochschule Aachen, machte deutlich, dass in der letzten Zeit schon viel passiert sei und ein großer Teil des akademischen Nachwuchses nach der Promotion bereits sozialversicherungsbeschäftigt eingestellt werde.

Auch Professor Johanna Eleonore Weber, Vizepräsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Rektorin der Universität Greifswald, betonte, dass für den Nachwuchs enorm viel getan werde. Aber sie machte auch deutlich: Verlässlichkeit und Transparenz heißt für eine Hochschule nicht automatisch, eine Dauerstelle anzubieten. Es sei für den wissenschaftlichen Nachwuchs durchaus sinnvoll, verschiedene Karrierewege "kennen zu lernen".

Rüdiger Willems, Stellvertretender Generalsekretär der Max-Planck-Gesellschaft München betonte, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz allen Beteiligten eine große Rechtssicherheit gegeben habe und plädierte dennoch für eine sanfte Novellierung - nämlich unter anderem für die Möglichkeit, Familienzeiten mitanzurechnen.

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2. Doppelsitzung der Endlager-Kommission

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Die Rückstellungen der Energieversorger für die Endlagerung des Atommülls ist eines der Themen der kommenden Sitzungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission). Dazu wird am Freitag, 3. Juli, um 11.30 Uhr Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) als Gast erwartet.

Auch ein Zwischenfazit der drei Arbeitsgruppen steht bei den Sitzungen am Freitag sowie am Sonnabend, 4. Juli, auf der Tagesordnung. Diskutiert wird am Sonnabend unter anderem über den Abschlussbericht der Kommission und eine mögliche Fristverlängerung. Eigentlich ist vorgesehen, dass die Kommission bis Ende dieses Jahres einen Abschlussbericht vorlegt. Das Standortauswahlgesetz, das die Arbeit der Kommission regelt, sieht aber die Möglichkeit einer Verlängerung von sechs Monaten vor.

Die Sitzung am Freitag beginnt im Europasaal 4.900 im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestags um 11 Uhr. Die Sitzung am Sonnabend findet abweichend im Plenarsaal des Bundesrates (Leipziger Straße 3-4) statt. Beginn ist dort um 9.30 Uhr. Die Anmeldung für die beiden Sitzungen ist bei der Endlager-Kommission unter Telefon (030) 227 32978 oder per E-Mail an kommission.endlagerung@bundestag.de möglich. Für die Sonnabend-Sitzung im Bundesrat ist eine Anmeldung bis spätestens 30. Juli erforderlich. Das gilt auch für bereits angemeldete Dauergäste.

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3. Alternativen zum Rechtsweg

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Regelung alternativer Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten ist Gegenstand eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (18/5295). Der Entwurf gleicht dem bereits in erster Lesung beratenen Entwurf der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD (18/5089).

Ziel der grundlegenden EU-Richtlinien und des Gesetzentwurfes ist es, Verbrauchern eine Alternative zum Rechtsweg bei Streitigkeiten bezüglich Kauf- und Dienstleistungsverträgen zu geben. Mit dem einzuführenden Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) sollen Kriterien und grundlegende Verfahrensmodalitäten zur Anerkennung der Streitschlichtungsstellen festgelegt werden. So soll zum Beispiel sichergestellt werden, dass die Stellen unabhängig und unparteilich agieren. Zudem soll sowohl für Verbraucher als auch Unternehmen das Prinzip der freiwilligen Beteiligung gelten.

In der Gesetzesbegründung wird darauf hingewiesen, dass die damit zu schaffenden Schlichtungsstellen die "streitvermeidenden bzw. konfliktlösende Beratungs- und Vermittlungstätigkeit" anderer Akteure nicht verdrängen oder behindern sollen. Diese Tätigkeiten würden in vielen verbraucherrelevanten Bereichen schon durch Beratungsstellen oder Interessenverbände wahrgenommen, die Schlichtungsstellen sollen als Ergänzung dienen.

Laut Gesetzesbegründung werden grundsätzlich die Länder für die Anerkennung solcher Stellen zuständig sein. Zudem sollen die Länder eigene Universalschlichtungsstellen einrichten, die nachrangig tätig werden sollen, wenn für eine bestimmte Branche keine nicht-staatliche Stelle existiert. Zudem soll das Bundesamt für Justiz als innerstaatliche Stelle benannt werden, die "für Verbraucher, Unternehmen und Streitbeilegungsstellen in grenzübergreifenden Konflikten aus online geschlossenen Verträgen zur Verfügung steht", heißt es in dem Entwurf.

In seiner Stellungnahme kritisiert der Nationale Normenkontrollrat (NKR) unter anderem "zahlreiche Unsicherheiten" beim Erfüllungsaufwand und die mangelnde Einbindung der Länder und Verbände zur Spezifizierung des Erfüllungsaufwandes. Die Ermittlung des Erfüllungsaufwandes sei in einigen Punkten zudem "unplausibel". Die Bundesregierung weist die Kritik in ihrer Gegenstellungnahme zurück.

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4. Neuregelung von Mietspiegeln

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/KJK) Die Erstellung von Mietspiegeln soll nach Willen der Fraktion Die Linke neu geregelt werden. Damit soll der Anstieg von Mieten gebremst und mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Die Fraktion fordert in einem Antrag (18/5230) die Bundesregierung dazu auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Mit diesem sollen Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern verpflichtet werden, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Der Bund soll nach Ansicht der Links-Fraktion die Hälfte der dabei anfallenden Kosten übernehmen.

Ihren Antrag begründen die Linken-Abgeordneten damit, dass die bisherige Praxis zur Erstellung von Mietspiegeln "überdurchschnittliche Mieterhöhungen" legitimiere, weil sie häufig nicht qualifiziert seien. Dadurch würden meist die höchsten Mieten der vergangenen vier Jahre als ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen, was dazu führe, dass der "Mietspiegel seine mietpreisbeschränkende Wirkung" verliere, führen die Abgeordneten aus. Folglich könne auch die sogenannte Mietpreisbremse ihre Wirkung nicht entfalten.

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5. Blocktrennung beim AKW Gundremmingen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die meldepflichtige Reaktorabschaltung, die sich am 25. März 2015 im Atomkraftwerk Gundremmingen C ereignet hat, ist erneut Thema einer Kleinen Anfrage (18/5307) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Da die Bundesregierung ihrer Ansicht nach die Kleine Anfrage (18/4742) vom Mai 2015 nicht abschließend beantwortet hat, erkundigt sie sich ein weiteres Mal nach den bisherigen Erkenntnissen über den Vorfall. Unter anderem fragen die Abgeordneten, ob die Anforderung des besonderen Schutzes tatsächlich eingehalten werde, wenn sich die Steuerluftsysteme für BlockB und C in demselben Raum befinden und deshalb ein Innentäter, der sich Zugang zu diesen Räumenverschafft, beide Blöcke gleichzeitig stören könnte.

Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort (18/4888) angegeben, dass es im Rahmen eines Instandhaltungsauftrages für eine Steuerluft-Armatur des Blockes B des Kernkraftwerkes Gundremmingen vor Ort zu einer Verwechslung gekommen sei. Offenbar sei fehlerhaft das Gehäuse der im selben Raum befindlichen Armatur des Blockes C geöffnet worden. Der Ausfall des Steuerluftsystems des Blockes habe daraufhin zur automatischen Reaktorschnellabschaltung geführt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 338 - 29. Juni 2015 - 16.21 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juli 2015

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