Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/5191: Heute im Bundestag Nr. 392 - 06.08.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 392
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 06. August 2015, Redaktionsschluss: 09.55 Uhr

1. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
2. Agrarmarketing: ZMP und CMA aufgelöst
3. Sicherheitsabkommen mit Tunesien
4. Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes


1. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Inneres/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Inobhutnahmen Minderjähriger aufgrund einer unbegleiteten Einreise nach Deutschland hat sich den Jahren 2010 bis einschließlich 2013 mehr als verdoppelt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5564) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2999) hervor. Danach stieg diese Zahl der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zufolge von 2.822 im Jahr 2010 über 3.482 im Jahr 2011 und 4.767 im Jahr 2012 auf 6.584 im Jahr 2013.

In den 6.584 Fällen des Jahres 2013 waren den Angaben zufolge 726 der Betroffenen weiblich und 5.858 männlich. Insgesamt waren von ihnen laut Vorlage 377 jünger als 14 Jahre, 1.647 im Alter von 14 bis unter 16 Jahre und 4.560 im Alter von 16 bis unter 18 Jahre.

Die Feststellungen der Bundespolizei von allein reisenden ausländischen Personen, bei denen nur Personen bis zum 16. Lebensjahr erfasst wurden, stiegen der Antwort zufolge von 282 Betroffenen im Jahr 2010 über 365 im Jahr 2011, 403 im Jahr 2012 und 443 im Jahr 2013 auf 1.087 im Jahr 2014. Als Hauptherkunftsländer werden dabei für das vergangene Jahr Afghanistan mit 536 Fällen vor Eritrea mit 171 und Somalia mit 91 ausgewiesen, gefolgt von Syrien mit 73 und Marokko mit 66 Fällen.

Wie die Bundesregierung in der Antwort darlegt, gehören ausländische Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern allein nach Deutschland kommen und ihre Familien verlassen, "zu den schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt". Sie hätten nach der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht darauf, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden. Dies sicherzustellen, sei für die Bundesregierung "ein Anliegen von höchster Priorität, dem sie sich angesichts der kontinuierlichen Zunahme unbegleitet nach Deutschland einreisender ausländischer Minderjähriger mit der gebotenen Dringlichkeit" zuwendet.

"Unter den Menschen, die zu uns kommen, sind auch immer mehr ausländische Kinder und Jugendliche, die ohne Personensorgeberechtigte nach Deutschland einreisen und hier weder mit einem Personensorgeberechtigten noch einem anderen Erziehungsberechtigten zusammenkommen", schreibt die Bundesregierung. Daher bringe sie den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher auf den Weg. Damit verfolge sie das Ziel, den tatsächlichen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen, die unbegleitet nach Deutschland einreisen, "weiterhin bestmöglich gerecht zu werden".

Mit dem Gesetz soll laut Vorlage durch Regelung einer bundesweiten Aufnahmepflicht der Länder unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen bundesweit ein "gutes Aufwachsen" gesichert werden. Dabei gelte das Primat der Kinder- und Jugendhilfe. Dadurch sollten auch die mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen verbundenen Belastungen, die derzeit größtenteils eine relativ geringe Anzahl von Kommunen zu schultern hätten, gerechter verteilt werden.

Ziel sei insbesondere eine den besonderen Schutzbedürfnissen und Bedarfslagen von unbegleiteten Minderjährigen entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung durch eine landes- und bundesweite Aufnahmepflicht, erläutert die Regierung. So solle beispielsweise eine Verteilung nicht möglich sein, wenn dadurch das Kindeswohl gefährdet würde. Übergangsphasen sowie Verwaltungsabläufe sollten dem kindlichen Zeitempfinden und der spezifischen Belastungssituation von unbegleiteten Minderjährigen soweit wie möglich Rechnung tragen. Minderjährige sollten auch immer persönlich von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe begleitet werden, wenn sie in die Obhut eines anderen Jugendamts übergeben werden sollen.

Das Gesetz soll den Angaben zufolge "gewährleisten, dass in allen Ländern unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche ihrem Wohl und ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechend untergebracht, versorgt und betreut werden".

*

2. Agrarmarketing: ZMP und CMA aufgelöst

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/PK) Der Absatzfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft befindet sich noch in der Abwicklung. Hingegen ist die Liquidation der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) und der Zentralen Markt und Preisberichtsstelle (ZMP) abgeschlossen, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/5547) auf eine Kleine Anfrage (18/5169) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht.

Die Liquidation der CMA endete zum 30. April 2015, die der ZMP bereits zum 31. Dezember 2014. Im Februar 2009 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die gesetzliche Pflichtabgabe der deutschen Landwirtschaft an den Absatzfonds rückwirkend bis 2002 verfassungswidrig ist. Daraufhin wurden CMA, ZMP und der Absatzfonds aufgelöst.

Aufgrund der Gerichtsentscheidung wurden bislang Beiträge in Höhe von rund 117,4 Millionen Euro zurückerstattet. Dabei entfielen die größten Posten auf Molkereien (64,2 Millionen Euro), Schlachtereien (20,3), Eierpackstellen (9,2) und Mühlenbetriebe (6,5).

Für die Personalkosten beim Absatzfonds werden 2015 noch rund 466.000 Euro veranschlagt. Die Personalkosten der CMA liegen bei 141.000 Euro, für die ZMP fallen den Angaben zufolge keine Personalkosten mehr an.

Weitere Kosten in Höhe von insgesamt rund 455.000 Euro entfallen im laufenden Jahr beim Absatzfonds beispielsweise auf Immobilien oder Honorare für Sachverständige. Bei der CMA belaufen sich die zusätzlichen Kosten, im Wesentlichen Sachkosten, auf 595.000 Euro. Bei der ZMP fallen auch hier keine Kosten mehr an.

Nach Berechnungen der Grünen-Fraktion wurden seit 2002 auf der Basis des Absatzfondsgesetzes von den Landwirten rund 600 Millionen Euro verfassungswidrig eingezogen.

*

3. Sicherheitsabkommen mit Tunesien

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Verhandlungen über ein Sicherheitsabkommen Deutschlands mit Tunesien und mit Ägypten sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/5600) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5361). Wie die Regierung darin ausführt, besteht mit Tunesien bereits ein bilaterales Sicherheitsabkommen, das im November 2005 in Kraft getreten ist. Die Verhandlungen mit Tunesien über ein neues Abkommen zur Ablösung des bestehenden seien noch nicht abgeschlossen.

Auch die Verhandlungen mit Ägypten sind laut Vorlage noch nicht abgeschlossen. Ein Unterzeichnungstermin steht den Angaben zufolge in beiden Fällen noch nicht fest. Aufgrund der noch laufenden Verhandlungen könnten keine näheren Angaben gemacht werden.

*

4. Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Um "Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes in Deutschland" geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5646). Darin erkundigen sich die Abgeordneten danach, ob die Bundesregierung bei nachrichtendienstlicher Tätigkeit durch den türkischen Geheimdienst in der Bundesrepublik die Grenze zu strafbarem Handeln überschritten sieht. Auch wollen sie unter anderem wissen, in wie vielen und welchen Fällen nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit von deutschen Behörden wegen des Verdachts der Agententätigkeit gegen mutmaßliche Mitarbeiter des türkischen Geheimdienstes ermittelt wurde und wie diese Verfahren ausgingen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 392 - 6. August 2015 - 09.55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. August 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang