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BUNDESTAG/5219: Heute im Bundestag Nr. 419 - 25.08.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 419
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 25. August 2015, Redaktionsschluss: 10.44 Uhr

1. Weniger Quecksilber in Batterien
2. Uranabbau in Niger und Mali
3. Patientenberatung soll unabhängig bleiben
4. Auswirkungen der EEG-Novelle
5. Marktmacht deutscher Supermärkte
6. Fragen nach Niedrigzinsphase


1. Weniger Quecksilber in Batterien

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will das Batteriegesetz ändern und damit die Verwendung von Cadmium und Quecksilber in Batterien weiter einschränken. Laut ihrem Gesetzentwurf (18/5759) sollen ab dem 1. Oktober 2015 keine Knopfzellen mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, die mehr als 0,0005 Gewichtprozent Quecksilber enthalten. Zudem soll sich mit dem Ablauf der Übergangsfrist zum 31. Dezember 2016 das Verbot der Verwendung von Cadmium auch auf Gerätebatterien und -akkumulatoren von schnurlosen Elektrowerkzeugen erstrecken.

Grundlage der Novellierung ist eine EU-Richtlinie vom 20. November 2013, die von allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss.

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2. Uranabbau in Niger und Mali

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung hat keine Informationen darüber, aus welchen Ländern das in Deutschland verwendete Uran stammt. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfasse ausschließlich die radioaktiven Stoffe selbst, jedoch keine Daten über ihre Herkunft, schreibt sie in einer Antwort (18/5745) auf eine Kleine Anfrage (18/5582) der Fraktion Die Linke. Zugleich betont die Bundesregierung, dass in den wichtigsten Lieferländern strenge Vorschriften gelten würden, um einen Bergbau mit möglichst geringfügigen Folgen für die Umwelt und den Menschen zu gewährleisten. Auch habe die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) internationale Standards in Bezug auf Sicherheit und Umweltschutz festgelegt, die strenge Anforderungen für den gesamten Zyklus der Nutzung der Kernenergie definierten.

Von der Linksfraktion nach der Menschenrechtslage in den Uran abbauenden Staaten Niger und Mali gefragt, berichtet die Bundesregierung, dass diese sich in Niger seit der Rückkehr zur Demokratie nach einem Militärputsch im Jahr 2010 verbessert habe. In jüngster Zeit würden aber wieder zunehmend Zweifel an der Unabhängigkeit von Polizei und Justiz laut. Für einen erheblichen Teil der Bevölkerung könne zudem das Recht unter anderem auf Gesundheit, Erziehung, Nahrung und Wasser nicht ausreichend verwirklicht werden. In Mali sei die Menschenrechtssituation gekennzeichnet von einer Zweiteilung zwischen dem von der Regierung kontrollierten Süden und dem umkämpften Norden, in dem die malische Regierung Menschenrechtsstandards nicht durchsetzen könne. Die Regierung habe alle wesentlichen internationalen Vereinbarungen zum Schutz der Menschenrechte ratifiziert und auch den Großteil der Empfehlungen der letzten regelmäßigen Überprüfung durch den VN-Menschenrechtsrat angenommen. Über die gesundheitlichen Folgen für die am Uranabbau beteiligten Arbeiterinnen und Arbeiter in Niger sowie für die an der Uranexploration beteiligten Arbeiterinnen und Arbeiter in Mali hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse, ebenso wenig wie über die Bedingungen, unter denen die Anwohner von Uranabbaugebieten in Niger und Mali umgesiedelt wurden beziehungsweise noch werden sollen sowie über Kinderarbeit in nigrischen Uranminen.

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3. Patientenberatung soll unabhängig bleiben

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Bei der gesetzlichen Patientenberatung ist nach Darstellung der Bundesregierung die unabhängige Hilfe auch künftig garantiert. So müsse sichergestellt sein, "dass die Verbraucher- und Patientenberatung frei von jeglichen Interessenkonflikten" angeboten werde, heißt es unter Bezug auf die neue Auftragsbekanntmachung in der Antwort der Regierung (18/5678) auf eine Kleine Anfrage (18/5566) der Fraktion Die Linke.

2010 war zuletzt der Auftrag an die gemeinnützige Gesellschaft "Unabhängige Patientenberatung (UPD)" gegangen, eine Bietergemeinschaft aus Sozial- und Verbraucherverbänden, die schon seit 2006 den Service erbringt. Die UPD bietet an 21 regionalen Stationen in Deutschland kostenlose Beratungen an.

Da die aktuelle Laufzeit des Vertrages am 31. Dezember 2015 endet, ist der Auftrag neu ausgeschrieben worden. Die Förderphase wurde unlängst gesetzlich von fünf auf sieben Jahre verlängert, die Fördermittel von 5,2 auf neun Millionen Euro jährlich erhöht. Insgesamt geht es also nun um 63 Millionen Euro.

In der Presse war gemutmaßt worden, die Firma Sanvartis, die in Duisburg ein Callcenter betreibt, könnte den Zuschlag erhalten. Das wird von Gesundheitsexperten kritisch gesehen, da die Firma offenkundig auch Aufträge von Krankenkassen und Pharmakonzernen bekommt. Eine unabhängige Beratung von Patienten wäre so nicht gewährleistet, hieß es.

Wer die Gelder in der neuen Förderperiode ab 2016 bekommt, ist jedoch offenbar noch nicht entschieden. Nach Angaben der Regierung läuft das europaweite Ausschreibungsverfahren noch. Vergeben werden die Fördermittel letztlich vom GKV-Spitzenverband im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung. Dieser habe seine Zustimmung davon abhängig gemacht, "dass Neutralität und Unabhängigkeit sowie ein hohes Maß an Qualität, Regionalität und Bürgernähe gewährleistet sind".

Künftig soll die Zahl der Beratungen noch deutlich gesteigert und die Erreichbarkeit des unabhängigen Informations- und Beratungsangebots verbessert werden. Angestrebt wird ein Mix aus nutzerorientierten, möglichst barrierefreien Beratungen per Telefon, E-Mail, Fax, Brief, online oder im persönlichen Gespräch.

Der Einfluss auf Beratungsinhalte oder -standards durch Dritte, etwa Träger oder Kooperationspartner, müsse ausgeschlossen sein. Das Angebot müsse so ausgestaltet sein, "dass eine unabhängige und neutrale Verbraucher- und Patientenberatung gewährleistet ist, die die Nutzer auch als eigenständig, unabhängig und neutral wahrnehmen können", was insbesondere die Zurückstellung eigener institutioneller Interessen der Träger bedinge, heißt es den Angaben zufolge in der Auftragsbekanntmachung weiter.

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4. Auswirkungen der EEG-Novelle

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach den Auswirkungen der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/5774). Die Bundesregierung wird nach der Vergütung für die Stromerzeugung ebenso gefragt wie nach der Entwicklung der Stromerzeugung durch Photovoltaik. In weiteren Fragen geht es unter anderem um die Akteursvielfalt bei der Stromerzeugung.

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5. Marktmacht deutscher Supermärkte

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Auswirkungen der Marktmacht deutscher Supermärkte auf die Arbeitsbedingungen in Schwellen- und Entwicklungsländern geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5772). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welche konkreten Auswirkungen die Marktkonzentration im deutschen Einzelhandel auf soziale und ökologische Standards in Schwellen- und Entwicklungsländern hat und welche Schlüsse die Bundesregierung daraus zieht. Wissen wollen die Abgeordneten auch, ob die Bundesregierung Maßnahmen plant, um gegen den Preisdruck vorzugehen, den Lebensmittelhändler aufgrund ihrer Marktmacht auf Zulieferer in Entwicklungs- und Schwellenländern ausüben könnten und der zur Absenkung von Arbeits- und Umweltstandards führen könnte.

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6. Fragen nach Niedrigzinsphase

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Auswirkungen der seit mehreren Jahren anhaltenden Niedrigzinsphase geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5698). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, wie hoch die Zinsersparnis aller öffentlichen Haushalte seit dem Jahr 2009 ist. Außerdem wird gefragt, ob die Bundesregierung von einem mittel- beziehungsweise langfristigen Anstieg des Zinsniveaus ausgeht. Zu den Auswirkungen eines plötzlichen Anstiegs des Zinsniveaus auf die deutschen Versicherungen und auf die Realwirtschaft werden ebenfalls Fragen gestellt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 419 - 25. August 2015 - 10.44 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. August 2015

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