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BUNDESTAG/5255: Heute im Bundestag Nr. 455 - 17.09.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 455
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 17. September 2015, Redaktionsschluss: 10.23 Uhr

1. Strategie für automatisiertes Fahren
2. Sachsen: Fast alle Haushalte mit Internet
3. Persönliche Gegenstände von V-Leuten
4. Nationales Entsorgungsprogramm
5. Anhörung zur Sterbehilfe


1. Strategie für automatisiertes Fahren

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erarbeitet derzeit eine Strategie zur Weiterentwicklung des automatisierten Fahrens. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5929) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5660). Eine Zulassung von Systemen, die automatisiertes Fahren ermöglichen, komme nur dann in Betracht, wenn der Hersteller deren Sicherheit nachweisen könne, heißt es weiter.

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2. Sachsen: Fast alle Haushalte mit Internet

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) 99,7 Prozent der Haushalte in Sachsen haben einen Internetanschluss mit mindestens ein Megabit pro Sekunde; 41,7 Prozent der dortigen Haushalte haben einen Anschluss mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5793) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5696) hervor.

In Deutschland haben insgesamt 99,9 Prozent der Haushalt einen Anschluss mit mindestens ein Megabit pro Sekunde und 62,1 Prozent einen Anschluss mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde, heißt es weiter.

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3. Persönliche Gegenstände von V-Leuten

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Um eine "Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen und Unterlagen von V-Leuten beim Bundesamt für Verfassungsschutz" (BfV) geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5973). Wie die Abgeordneten darin schreiben, wurde im Zusammenhang mit dem Tod des V-Manns Thomas R. alias "Corelli" bekannt, "dass das BfV auch persönliche Gegenstände von V-Leuten in besonderen Situationen an sich nimmt und dort zeitweilig einlagert". Wissen wollen sie von der Bundesregierung unter anderem, in wie vielen Fällen "das BfV im Zeitraum vom 1. Januar 1989 bis zum 31. Dezember 2014 Gegenstände, Unterlagen, Computer, Bild-, Ton- und Datenträger und Mobiltelefone von V-Leuten an sich genommen und diese verwahrt" hat.

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4. Nationales Entsorgungsprogramm

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/JOH) Das von der Bundesregierung am 12. August 2015 beschlossene Nationale Entsorgungsprogramm (NaPro) liegt dem Bundestag jetzt als Unterrichtung (18/5980) vor. In dem Programm legt die Regierung die deutsche Strategie für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle dar. Es steht jedoch unter Revisionsvorbehalt, da sich auf Grundlage der Empfehlungen der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" ("Endlager-Kommission") wesentliche Änderungen ergeben können.

Die Bundesregierung folgt mit dem Programm einer Vorgabe der Europäischen Union, der zufolge alle Mitgliedstaaten verpflichtet sind, ein Nationales Entsorgungsprogramm zu erstellen, durchzuführen, regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Es muss der Europäischen Kommission vorgelegt werden. Zwar hat es nicht die Qualität einer Rechtsnorm, muss aber bei allen Entsorgungsplanungen und Verwaltungsverfahren von den Akteuren im Bereich der Entsorgung berücksichtigt werden.

Grundlage des NaPro ist ein aktuelles Verzeichnis, das alle Arten radioaktiver Abfälle umfasst, die in Deutschland endgelagert werden sollen. Das schließt sowohl den hochradioaktiven Atommüll wie die abgebrannten Brennelemente aus den Atomkraftwerken und zurückgeführte Abfälle aus der ausländischen Wiederaufarbeitung ein. Außerdem werden schwach- und mittelradioaktive Abfälle aller Art aufgeführt. Es enthält darüber hinaus eine Prognose über die zu erwartende Menge der radioaktiven Abfälle, die bis 2080 anfällt.

Wesentliches Element des Programms ist die Festlegung, dass die Entsorgung von radioaktiven Abfällen grundsätzlich in nationaler Verantwortung und auch nur im Inland erfolgen soll. Lediglich bestrahlte Brennelemente aus Anlagen, die der Spaltung von Kernbrennstoffen, aber nicht der gewerblichen Erzeugung von Elektrizität dienen, sollen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in ein Land, in dem Brennelemente für Forschungsreaktoren bereitgestellt oder hergestellt werden, verbracht werden dürfen.

Das NaPro sieht außerdem für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle zwei Standorte vor: das bereits genehmigte Endlager Konrad für vernachlässigbar Wärme entwickelnde Abfälle und einen noch festzulegenden Standort für insbesondere hochradioaktive Abfälle. Die radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II sollen zurückgeholt und bei der Standortsuche für das Endlager nach Standortauswahlgesetz berücksichtigt werden, ebenso das angefallene und noch anfallende abgereicherte Uran aus der Urananreicherung.

Nach den bisherigen Planungen soll bis 2031 ein Standort für das Endlager gefunden werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass es um das Jahr 2050 in Betrieb gehen kann. Das ehemalige Erzbergwerk Konrad wird derzeit zu einem Endlager umgerüstet. Laut Schätzungen des Bundesumweltministeriums soll es im Jahr 2022 in Betrieb gehen.

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5. Anhörung zur Sterbehilfe

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Die geplante Regelung der Sterbehilfe ist am Mittwoch, 23. September, Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Schwerpunkt der aktuellen Debatte ist dabei die Frage, inwiefern Ärzte oder sogenannte Sterbehilfe-Vereine künftig Sterbewilligen beim Suizid assistieren dürfen. Aktuell ist die Beihilfe zur Selbsttötung straffrei, im bundesweit uneinheitlichen Standesrecht der Mediziner gibt es aber unterschiedliche Regelungen.

Behandelt werden in der Anhörung die vier Gruppenentwürfe um die Abgeordneten Brand-Griese (18/5373), Hintze-Reimann (18/5374), Künast-Sitte (18/5375) und Sensburg-Dörflinger (18/5376). Insgesamt sind zwölf Sachverständige eingeladen, Stellung zu beziehen. Beginn der Anhörung ist um 14 Uhr.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 455 - 17. September 2015 - 10.23 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. September 2015

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