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BUNDESTAG/5264: Heute im Bundestag Nr. 464 - 23.09.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 464
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 23. September 2015, Redaktionsschluss: 10.17 Uhr

1. Kleinwaffen für die Türkei
2. Tierschutz bei Exportkreditgarantien
3. Rüstungsexporte in die Golfregion
4. Private Schiedsgerichte
5. Ungleichbehandlung von Partnerschaften
6. Weiterentwicklung der Demografiestrategie


1. Kleinwaffen für die Türkei

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Türkei hat seit dem Jahr 2003 zahlreiche Kleinwaffen und leichte Waffen aus Deutschland enthalten. In einer Antwort der Bundesregierung (18/5939) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5729) werden die entsprechenden Genehmigungen detailliert aufgelistet. Außerdem wird mitgeteilt, dass die Türkei in der Vergangenheit Lizenzen zur Fertigung von Waffen des Typs G3, MP5 und HK 33 erhielt. Es sei nicht bekannt, ob diese Waffentypen aktuell noch in der Türkei produziert würden.

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2. Tierschutz bei Exportkreditgarantien

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um Tierschutzaspekte in den Regeln für die Vergabe von Exportkreditgarantien geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6006). Die Abgeordneten wollen erfahren, ob sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen im Rahmen der dritten Konsultationsrunde für die "World Bank Safeguard Policies: Environmental and Social Framework" aktiv für verbindliche Tierhaltungsregeln einsetzen will, um so zu gewährleisten, dass tierschutzwidrige Haltungsanlagen nicht mehr finanziert werden.

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3. Rüstungsexporte in die Golfregion

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um Rüstungsexporte in die Golfregion geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6016). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, in welchem Wert welche Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter an Saudi-Arabien, Katar, Kuwait, Bahrein und die Vereinigten Arabischen Emirate ausgeführt wurden.

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4. Private Schiedsgerichte

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Ob und in welchen Verhandlungsmandaten für Freihandelsabkommen private Schiedsgerichte aufgenommen worden sind, will die Fraktion Die Linke mit einer Kleinen Anfrage (18/5984) in Erfahrung bringen. Außerdem wird gefragt, ob die Bundesregierung aufgrund neuer Erkenntnisse und der gewandelten politischen Sicht auf Investor-Staat-Schiedsverfahren es für angezeigt hält, die alten Verhandlungsmandate zurückzuziehen. Gefragt wird auch, ob die Bundesregierung auf diese Paralleljustiz komplett verzichten will oder ob sie den jetzt vorgeschlagenen internationalen Handels- und Investitionsgerichtshof in jedem Fall für notwendig hält.

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5. Ungleichbehandlung von Partnerschaften

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) In den EDV-Systemen der Finanzverwaltung gibt es immer noch Ungleichbehandlungen von eintragenen Lebenspartnerschaften. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht dies zum Thema einer Kleinen Anfrage (18/6602) und will unter anderem wissen, ob die den verpartnerten Steuerzahlern beziehungsweise Steuerzahlerinnen ausgestellten Einkommensteuerbescheide mit systembedingter falscher Geschlechtsangabe eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung darstellen. Außerdem soll die Regierung angeben, ob sie angesichts der Rechtsentwicklung in vielen Nachbarländern und angesichts der laut Meinungsumfragen breiten Befürwortung der Forderung nach "Ehe für alle" in der Bevölkerung Vorkehrungen dafür trifft, dass im Falle der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare die Steuerverwaltungen und andere Verwaltungen eine reibungslose und diskriminierungsfreie Umsetzung der rechtlichen Gleichstellung gewährleisten können.

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6. Weiterentwicklung der Demografiestrategie

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat die Weiterentwicklung ihrer Demografiestrategie aus dem Jahr 2012 als Unterrichtung (18/6021) vorgelegt. Darin wird darauf verwiesen, dass seit mehr als 40 Jahren Frauen in Deutschland,statistisch gesehen rund 1,4 Kinder zur Welt bringen. Jede Elterngeneration werde nur zu zwei Dritteln durch die nachfolgende Kindergeneration ersetzt. Daneben steige die Lebenserwartung in Deutschland seit mehr als 50 Jahren kontinuierlich. So hätten Männer seit 1960 im Durchschnitt 10,8 und Frauen 10,4 Jahre an Lebenserwartung gewonnen.

Die Nettowanderung hat der Unterrichtung zufolge seit 1950 insgesamt zugenommen. Seit 2010 stiegen die Zuwanderungszahlen nach einem längeren Tief deutlich an. Nachdem der Wanderungssaldo 2012 bei 369.000 Personen gelegen habe, habe er sich 2013 auf rund 429.000 belaufen. Für die Jahre 2014 und 2015 sei mit einem weiteren Anstieg der Wanderungsgewinne zu rechnen.

Die Gesamtbevölkerungszahl in Deutschland wird laut Vorlage bis 2030 voraussichtlich in etwa auf dem Niveau von heute liegen, wobei sie zunächst noch weiter ansteigen, dann aber zurückgehen dürfte. Dagegen werde die Zahl der Erwerbsbevölkerung im Alter von 20 bis 66 Jahren in diesem Zeitraum um bis zu 3,5 Millionen abnehmen. Die Altersgruppe der über 67-Jährigen wachse bis 2030 um 27 Prozent, die der 80-Jährigen und Älteren um 43 Prozent gegenüber heute.

Bis 2060 wird sich der demografische Wandel den Angaben zufolge fortsetzen, "Die Bevölkerungszahl könnte auf 73,1 Millionen zurückgehen. Der Anteil der unter 20-Jährigen würde dann nur noch etwas mehr als 16 Prozent betragen", heißt es in der Unterrichtung weiter. Deutlich sinken werde voraussichtlich auch die Erwerbsbevölkerung im Alter von 20 bis unter 67. Dem stehe ein weiterer Anstieg des Anteils der Älteren und Hochbetagten gegenüber.

Andere Annahmen zur Geburtenrate prognostizieren eine andere Bevölkerungsentwicklung, wie aus der Vorlage ferner hervorgeht. So reduziere sich bei einer angenommenen Geburtenrate von 1,6 Kindern pro Frau, einem moderaten Anstieg der Lebenserwartung und einem langfristigen Wanderungssaldo von 200.000 pro Jahr die Bevölkerung auf 76,9 Millionen. "Der Anstieg der Geburtenrate ist theoretisch möglich, lässt sich derzeit aber noch nicht beobachten. Rückgang und Alterung der Bevölkerung sind jedoch nach allen Modellrechnungen nicht umkehrbar", schreiben die Autoren.

Die weiterentwickelte Demografiestrategie soll deutlich machen, welche Schwerpunktmaßnahmen die Bundesregierung zur Gestaltung des demografischen Wandels treffen will. Mit den Maßnahmen will sie insbesondere dazu beitragen, "das wirtschaftliche Wachstumspotenzial zu stärken, um den erreichten materiellen Wohlstand fortzuentwickeln und an künftige Generationen weitergeben zu können, sowie den sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu bewahren und zu fördern". Weitere Ziele der Maßnahmen sind den Angaben zufolge, "die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eine hohe Lebensqualität in den vom demografischen Wandel sehr unterschiedlich betroffenen ländlichen und städtischen Regionen zu befördern" und durch solide Finanzen "die Handlungsfähigkeit des Staates, die Verlässlichkeit der sozialen Sicherungssysteme und einen attraktiven und modernen öffentlichen Dienst dauerhaft zu gewährleisten".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 464 - 23. September 2015 - 10.17 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. September 2015

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