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BUNDESTAG/5284: Heute im Bundestag Nr. 484 - 30.09.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 484
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 30. September 2015, Redaktionsschluss: 10.00 Uhr

1. Formaldehyd in Kosmetikartikeln
2. Asyl: 500 Millionen Euro für Kommunen
3. Verbesserungen für Soldaten
4. Deutsch-russische Gesundheitsprojekte


1. Formaldehyd in Kosmetikartikeln

Petitionsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die gegenwärtig von der Europäischen Kommission gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten durchgeführte Prüfung, ob die festgeschriebenen Bedingungen für eine Ausnahmegenehmigung bezüglich des Einsatzes von Formaldehyd in Nagellack und Nagelhärtern erfüllt sind. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten. In der Petition wird gefordert, den Grenzwert für Formaldehyd insbesondere in kosmetischen Mitteln wie Nagellack deutlich zu verringern.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, besteht derzeit für Formaldehyd laut EU-Kosmetik-Verordnung eine Zulassung zur Verwendung in Nagelhärtern bis zu einer Höchstkonzentration von fünf Prozent. Zudem sei Formaldehyd als Konservierungsstoff in kosmetischen Mitteln mit einer Höchstkonzentration von 0,1 Prozent (in Mundmitteln) sowie 0,2 Prozent (in sonstigen kosmetischen Mitteln) zugelassen. "Andere Verwendungen als in Nagelhärtern oder als Konservierungsmitteln sind nicht zulässig", heißt es in der Vorlage. Das gelte auch für Nagellack.

Weiter wird darauf verwiesen, dass im Rahmen des Chemikalienrechts der Europäischen Union eine Einstufung von Formaldehyd als krebserregend geplant sei. Die entsprechende Verordnung soll ab 1. April 2016 gelten. Stoffe mit krebserzeugenden, erbgutverändernden sowie reproduktionsgefährdenden Eigenschaften (CMR-Stoffe), so schreibt der Ausschuss, seien laut EU-Kosmetik-Verordnung jedoch verboten. Sie könnten lediglich in Ausnahmefällen und innerhalb von 15 Monaten nach ihrer Einstufung zur Verwendung in kosmetischen Mitteln zugelassen werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind, heißt es weiter. Die Bewertung, ob die vorgeschriebenen vier Bedingungen erfüllt sind, nimmt nach Aussage des Petitionsausschusses der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der Europäischen Kommission (SCCS) vor. Da von Seiten der Industrie bei der EU-Kommission ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Formaldehyd in Nagelhärtern eingereicht worden sei, habe der SCCS dies untersucht und sei zu dem Schluss gekommen, dass Nagelhärter mit einer Konzentration von bis zu 2,2 Prozent an freiem Formaldehyd sicher verwendet werden könnten.

Bei der eingangs erwähnten gegenwärtigen Prüfung, ob die Bedingungen für eine Ausnahmegenehmigung erfüllt sind, stünden derzeit insbesondere die Verfügbarkeit von geeigneten Ersatzstoffen im Focus, schreibt der Petitionsausschuss. Zugleich weisen die Abgeordneten daraufhin, dass die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Aufhebung der Zulassung von Formaldehyd als Konservierungsstoff angekündigt habe. Vor dem Hintergrund, dass die entsprechenden Regelungen auf EU-Ebene getroffen werden, erachtet der Petitionsausschuss es als sinnvoll, die Eingabe dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

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2. Asyl: 500 Millionen Euro für Kommunen

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern (18/6172) vorgelegt. Danach sollen die Länder schon in diesem Jahr weitere 500 Millionen Euro, die bisher für 2016 eingeplant waren, zusätzlich für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern erhalten.

Für den Zeitraum ab 2016 hat der Bund zugesagt, sich strukturell, dauerhaft und dynamisch an den gesamtstaatlichen Kosten zu beteiligen, die in Abhängigkeit von der Zahl der Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen, heißt es im Gesetzentwurf weiter. Die genauen Regelungen dafür sollen zwischen Bund und Länder bis zum Herbst gemeinsam festgelegt werden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten werden. Die Bundesrat hat gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen.

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3. Verbesserungen für Soldaten

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Auf Verbesserungen für Soldaten der Bundeswehr zielt der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines "Besoldungsänderungsgesetzes" (18/6156) ab. Wie die Regierung darin ausführt, werden Beamte und Soldaten zwar grundsätzlich nach einheitlichen Regeln besoldet, doch müssen Soldaten zum Teil zusätzliche Dienstzeiten absolvieren, um in die nächsthöhere Erfahrungsstufe aufzusteigen. Zudem würden ihnen berufliche Vorerfahrungen bisher nicht individuell anerkannt.

Hintergrund dieser seit 2009 geltenden Differenzierung sind laut Vorlage Besonderheiten des militärischen Dienstes, "der unter anderem dadurch geprägt ist, dass es für Soldatinnen und Soldaten keine klar abgrenzbaren Anwärterzeiten gibt". Diese Sonderregelungen sollten nun entfallen. Der damit verbundene beschleunigte Aufstieg in den Erfahrungsstufen führe zu einer verbesserten Bezahlung. Das Vorhaben soll die Maßnahmen des "Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes" ergänzen, mit denen das Dienstrecht der Soldaten dem Beamtenrecht auch in anderen Bereichen angenähert worden ist.

Vorgesehen ist den Angaben zufolge, die Sonderregelungen für die Stufenlaufzeit aufzuheben, so dass insbesondere junge Soldaten die zweite Erfahrungsstufe rascher als bisher erreichen können. Langdienende Soldaten stiegen schneller in höhere Stufen auf, heißt es in der Vorlage weiter. Für Bewerber mit beruflichen Vorqualifikationen soll bei einer Einstellung in einem höheren Dienstgrad ein Anerkennungstatbestand geschaffen werden, der die Einstufung in einer höhere Erfahrungsstufe ermöglicht. Ferner sollen unter anderem zur Verbesserung der Beförderungsmöglichkeiten in der Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes die dortigen Planstellenobergrenzen angehoben werden.

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4. Deutsch-russische Gesundheitsprojekte

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Russland und Deutschland halten in der Gesundheitspolitik weiter fachliche Kontakte aufrecht. Nach der Unterzeichnung des deutsch-russischen Gesundheitsabkommens 2010 habe es eine umfangreiche Agenda gemeinsamer Gesundheitsprojekte gegeben, teilt die Regierung in ihrer Antwort (18/5991) auf eine Kleine Anfrage (18/5872) der Fraktion Die Linke mit. Allerdings seien mit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland die hochrangigen Gesprächsformate derzeit ausgesetzt.

Die Agenda umfasste den Angaben zufolge die Bereiche Krankenversicherungsentwicklung, ärztliche Selbstverwaltung, Demografie, übertragbare Krankheiten, grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Laboratorien, Psychiatrie und Rettungsdienste. Ungeachtet der politischen Spannungen sei der Bundesregierung daran gelegen, "Gesprächskanäle mit Russland offen zu halten und zivilgesellschaftliche Kontakte zu intensivieren".

Auch in diesem Jahr habe es Gespräche auf Fachebene mit dem russischen Gesundheitsministerium und nachgeordneten Institutionen gegeben, die sich vor allem auf das Verfahren und die Finanzierung der Sozialversicherung bezogen sowie auf die Entwicklung der ärztlichen Selbstverwaltung. Zudem habe das Bundesgesundheitsministerium an einer deutsch-russischen Fachtagung zur Psychiatrieentwicklung teilgenommen.

Das Abkommen von 2010 sei im Juli 2015 um weitere fünf Jahre verlängert worden. Die Kündigung eines bilateralen Gesundheitsabkommens sei unüblich, da solche Vereinbarungen auf langfristige Kooperationen abzielten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 484 - 30. September 2015 - 10.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Oktober 2015

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