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BUNDESTAG/5357: Heute im Bundestag Nr. 557 - 29.10.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 557
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 29. Oktober 2015, Redaktionsschluss: 14.48 Uhr

1. Fortsetzung der UN-Mission im Südsudan
2. Fortsetzung von UNAMID in Darfur
3. Offizielle Besuche in Deutschland
4. Kitaplätze für Flüchtlingskinder
5. Nachrichtendienste in Botschaften


1. Fortsetzung der UN-Mission im Südsudan

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Beteiligung der Bundeswehr an der UN-Friedensmission im Südsudan (UNMISS) soll fortgesetzt werden. Vier Jahre nach seiner Unabhängigkeit stehe das Land weiterhin vor massiven Herausforderungen, bei deren Bewältigung das Land auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen bleibt, schreibt die Bundesregierung in einem Antrag (18/6504), der am nächsten Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Mit dem Beginn "schwerer bewaffneter Auseinandersetzungen seit dem 15. Dezember 2013 hatte sich unter anderem die Sicherheitslage in Teilen des Landes stark verschlechtert und die humanitäre Notlage verschärft."

In Reaktion auf die Verschärfung habe der UN-Sicherheitsrat mit Resolution 2155 im Mai 2014 die Aufgaben der Mission neu ausgerichtet. Priorität hätten demnach Maßnahmen zum Schutz der südsudanesischen Zivilbevölkerung. Mit Resolution 2241 vom Oktober 2015 sei das Mandat der Mission um Aufgaben zur Unterstützung der Implementierung des Friedensabkommens vom August 2015 erweitert worden.

Konkret soll sich die Bundeswehr bei der Wahrnehmung von "Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben" beteiligen sowie bei der technischen Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen sowie für die Vereinten Nationen helfen. Die Zusatzausgaben für den Einsatz von bis zu 50 Soldaten längstens bis zum 31. Dezember 2016 beziffert die Bundesregierung auf rund 1,5 Millionen Euro.

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2. Fortsetzung von UNAMID in Darfur

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung will die Beteiligung der Bundeswehr an der UNAMID-Operation von Afrikanischer Union (AU) und den Vereinten Nationen (UN) in Darfur fortsetzen. "Trotz umfangreicher Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, den Konflikt in der Region Darfur im Sudan beizulegen, ist es bisher nicht gelungen, einen dauerhaften und nachhaltigen Frieden zu etablieren", heißt es in einem Antrag der Bundesregierung (18/6503), der am kommenden Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Es komme nach wie vor sowohl zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Rebellengruppen und staatlichen Streitkräften sowie Milizen als auch zu "intrakommunaler Gewalt" zwischen verschiedenen Ethnien. Das Doha-Friedensabkommen von 2011 und der im Januar 2014 durch die sudanesische Regierung begonnene nationale Dialog hätten bisher nicht ausreichend zu einer Lösung des Konflikts beigetragen, da bislang die Beteiligung wesentlicher Oppositionsgruppen an den jeweiligen Prozessen nicht erreicht werden konnte, heißt es im Antrag weiter. Zur Beilegung des Konflikts und Stabilisierung der humanitären Situation sei das fortgesetzte Engagement der internationalen Gemeinschaft weiterhin unverzichtbar.

Priorität hätten aktuell der Schutz von Zivilpersonen, die Erleichterung der Bereitstellung humanitärer Hilfe und die Sicherheit des humanitären Personals, die Vermittlung zwischen der Regierung Sudans und den bewaffneten Bewegungen, die das Doha-Dokument nicht unterzeichnet haben sowie die Unterstützung der Vermittlungsbemühungen in Konflikten zwischen Bevölkerungsgruppen, einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung ihrer tieferen Ursachen, in Zusammenarbeit mit dem Länderteam der Vereinten Nationen.

Konkret soll sich die Bundeswehr bei der Wahrnehmung von "Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben" beteiligen sowie bei der technischen Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen helfen. Die Zusatzausgaben für den Einsatz von bis zu 50 Soldaten längstens bis zum 31. Dezember 2016 sollen laut Regierung rund 0,5 Millionen Euro betragen.

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3. Offizielle Besuche in Deutschland

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Zwischen 2002 und Mitte 2015 hat es 561 offizielle Besuche von Staatsoberhäuptern in Deutschland gegeben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/6244) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5332) hervor. Im selben Zeitraum gab es demnach 590 offizielle Besuche ausländischer Regierungschefs in der Bundesrepublik. Umgekehrt waren der deutsche Bundeskanzler beziehungsweise die deutsche Bundeskanzlerin im genannten Zeitraum 534 Mal auf offiziellen Auslandsreisen.

Die Antwort gibt weiterhin Auskunft zu offiziellen Besuchen ausländischer Außen-, Verteidigungs- und Wirtschaftsminister in Deutschland, zu Auslandsreisen von deutschen Ministern dieser Ressorts sowie zu Besuchen ausländischer Generalstabschefs und zu Auslandsreisen des Generalinspekteurs der Bundeswehr. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass sie als offizielle Besuche im Sinne der Anfrage Besuche von Staatsoberhäuptern, Regierungschefs sowie Außen-, Wirtschafts- und Verteidigungsministern mit Terminen mit ihren jeweiligen deutschen Amtskollegen wertet. "Sonstige Besuche - etwa auf Einladung der Regierungen der Bundesländer, der Wirtschaft, von Parteien oder Privatpersonen - werden von der Bundesregierung nicht erfasst."

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4. Kitaplätze für Flüchtlingskinder

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit dafür, zusätzliche Betreuungsangebote in Kitas für Kinder von Flüchtlingen zu schaffen. Diese Ansicht vertritt sie in ihrer Antwort (18/6439) auf eine Kleine Anfrage (18/5985) der Fraktion Die Linke. Die Betreuungsangebote der Kommunen stünden auch Teilnehmern von Integrationskursen offen. Aufgrund des ohnehin schon stattfindenden Ausbaus der Kindertageseinrichtungen gebe es keinen Bedarf an zusätzlichen Angeboten für Teilnehmer an Integrationskursen, heißt es in der Antwort. Den besonderen Bedürfnissen von Frauen trage der Integrationskurs durch die speziellen Kursarten "Frauenintegrationskurs" und "Elternintegrationskurs" Rechnung. Darüber hinaus werde der Spracherwerb von Frauen durch niedrigschwellige Frauenkurse besonders gefördert. "Andere spezielle Hürden für Frauen für die Teilnahme am Integrationskurs sind der Bundesregierung nicht bekannt", schreibt sie weiter.

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5. Nachrichtendienste in Botschaften

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach dem Personal von Nachrichtendiensten in diplomatischen Vertretungen erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/6321). In einer Rundnote habe Auswärtige Amt im August 2014 alle diplomatischen Vertretungen in Deutschland "um Benennung des in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzten Personals von Nachrichtendiensten" gebeten, die den Schutz völkerrechtlicher Verträge als Angehörige offizieller Stellen genießen würden, schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung soll nun unter anderem Auskunft geben, wie viele Staaten diese Rundnote erhalten und darauf mit welchen Antworten reagiert haben. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, wie viele weitere - nicht dem Auswärtigen Amt gemeldete - für ausländische Nachrichtendienste tätige Personen nach Kenntnis der Bundesregierung an diplomatischen Vertretungen und sonstigen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind. Die Bundesregierung soll sich zudem dazu äußern, in welchen Staaten Vertreter deutscher Nachrichtendiensten in diplomatischen Vertretungen und sonstigen Einrichtungen mit Diplomatenstatus mit Kenntnis des jeweiligen Gastlandes tätig sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 557 - 29. Oktober 2015 - 14.48 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Oktober 2015

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