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BUNDESTAG/5368: Heute im Bundestag Nr. 568 - 04.11.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 568
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 04. November 2015, Redaktionsschluss: 11.15 Uhr

1. Regeln zur Terrorbekämpfung verlängern
2. Regelung zur Suizidbeihilfe
3. Linke scheitert mit Kältemittel-Verbot
4. Kinderförderung in Entwicklungsländern


1. Regeln zur Terrorbekämpfung verlängern

Inneres/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg zur Verlängerung befristeter Regelungen zur Terrorismusbekämpfung frei gemacht. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5924), der am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, stimmte der Ausschuss am Mittwoch gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in modifizierter Fassung zu. Danach sollen Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen, die derzeit bis Januar 2016 befristet sind, weitere fünf Jahre in Kraft sein.

Im Wesentlichen geht es dabei laut Bundesregierung um nachrichtendienstliche Befugnisse zur Einholung von Auskünften bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten. Die Regelungen wurden hauptsächlich nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeführt.

Grundlage für den Gesetzentwurf ist ein Evaluierungsbericht von Wissenschaftlern des Instituts für Gesetzfolgenabschätzung, der nach Regierungsangaben gezeigt hat, dass die Befugnisse "wichtige Erkenntnisse für die Bekämpfung des Terrorismus erbringen" und dabei von den Nachrichtendiensten "maßvoll eingesetzt werden". So sind laut Bundesinnenministerium beispielsweise im vergangenen Jahr 33 Anordnungen zur Einholung von Verkehrsdaten-Auskünften bei Telekommunikationsanbietern ergangen. Dabei habe unter anderem einer Person die Werbung und Unterstützung zugunsten einer terroristischen Vereinigung nachgewiesen werden können.

Mit der neuerlichen Befristung, die am 10. Januar 2021 abläuft, soll der Vorlage zufolge auch gesetzgeberisch gewährleistet werden, "dass die weitere Entwicklung im Blick bleibt". Daher sollen die Befugnisse vor Ablauf der neuen Frist erneut evaluiert werden.

Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalition an, mit dem das Inkrafttreten zweier Artikel der Gesetzesvorlage um mindestens zwei Monate verschoben wird. Dabei geht es um eine Auskunftssperre gegenüber betroffenen Grundstückeigentümern bei verdeckten Einsichtnahmen der Nachrichtendienste in Grundbücher und Grundakten. Für die Umsetzung der neuen Auskunftssperre in den Grundbuchämtern bedürfe eines Zeitraums vom mindestens zwei Monaten zwischen Verkündung und Inkrafttreten, heißt es in der Begründung des Änderungsantrages. Damit wird einer entsprechenden Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf Rechnung getragen, der die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zugestimmt hatte (18/6177).

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2. Regelung zur Suizidbeihilfe

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am Mittwochmorgen den Weg für die abschließende Debatte zum assistierten Suizid freigemacht. Die Debatte ist für den Freitagmorgen angesetzt. Einvernehmlich beschloss der Ausschuss, dem Bundestag zu empfehlen, einen Beschluss über die vier vorliegenden Gruppen-Gesetzentwürfe um die Abgeordneten Brand-Griese (18/5373), Hintze-Reimann (18/5374), Künast-Sitte (18/5375) und Sensburg-Dörflinger (18/5376) herbeizuführen. Eine Abstimmung über die einzelnen Entwürfe fand im Ausschuss nicht statt. Änderungsanträge lagen nicht vor.

Geplant ist, am Freitag nach dem sogenannten Stimmzettelverfahren abzustimmen. Als Zusatzpunkt wird zudem über einen Gruppenantrag (18/6546) abgestimmt. Darin fordern die Antragsteller, auf strafrechtliche Regelungen zur Suizidbeihilfe zu verzichten.

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3. Linke scheitert mit Kältemittel-Verbot

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Die Linke ist am Mittwochmorgen im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit einem Antrag zum Verbot des Kältemittels R1234yf gescheitert. Das Kältemittel wird in Fahrzeugen in Klimaanlagen eingesetzt. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten gegen einen entsprechenden Linken-Antrag (18/4840). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Ein Vertreter der Linken-Fraktion begründete den Antrag mit den Risiken, die durch die Verwendung des Mittels entstünden. Das Mittel sei "hochentzündlich" und im Brandfall entstünden sehr giftige Gase. Zwar könne die Automobilindustrie auf die Einhaltung der Vorschriften verweisen, in diesen sei aber bisher keine Rauch- und Brandprüfung vorgesehen. Der Linken-Vertreter sagte, dass er nicht davon ausgehe, mit dem Antrag Erfolg zu haben. Wichtig sei aber, dass die Gefahr öffentlich bekannt gemacht werde.

Ein Vertreter der Fraktion CDU/CSU kritisierte an dem Linken-Antrag, dass der Begriff "hochentzündlich" falsch verwandt werde. Es könne aber nicht völlig ausgeschlossen werden, dass beim Verbrennen des Kältemittels giftige Gase entstünden. Das Thema sei aber sehr komplex. Hinsichtlich der von den Linken vermuteten Gefahren verwies der CDU/CSU-Vertreter darauf, dass weltweit bereits über zehn Millionen Fahrzeuge mit dem Mittel ausgestattet worden seien. Wären die Risiken so groß, wie von den Linken vermutet, wäre das bereits offensichtlich.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion sagte, dass ein Komplettverbot nicht sinnvoll sei, da viele Menschen auf ihre Klimaanlage nicht verzichten wollten. Es gebe kein vollkommen risikofreies Kühlmittel. Es sei aber auf einen Wechsel der Industrie hin zu CO2 als Kältemittel zu setzen.

Ähnlich äußerte sich ein Vertreter der Grünen-Fraktion. Die Industrie habe, um klimafeindliche Kältemittel zu ersetzen, auf einen "falschen Technologiepfad" gesetzt. CO2 wäre die bessere Lösung. Auch die Bundesregierung sei in der Pflicht, Forschung und Entwicklung in diesem Bereich voranzutreiben.

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4. Kinderförderung in Entwicklungsländern

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/AHE) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD setzen sich für eine Verbesserung der Situation von Kindern in Entwicklungsländern ein. Das Aufwachsen unter schwierigen Lebensumständen wie Armut, Krieg, Flucht, Hunger, Menschenhandel, Zwangsarbeit, schlechten Bildungschancen und unzureichender Gesundheitsversorgungen schade nicht nur der individuellen Entwicklung, sondern auch der Entwicklung ganzer Gesellschaften, heißt es in einem Antrag (18/6329), der am Mittwoch im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit angenommen wurde. Derartige Bedingungen seien ein "in einigen Staaten massenhaft auftretendes und langfristig wirksames Entwicklungshemmnis".

Die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD sehen die Bundesregierung in der Pflicht, von den Partnerländern "mehr Eigenverantwortung bei der Verwirklichung des Rechts auf Gesundheit, also dem Auf- beziehungsweise Ausbau von Gesundheitssystemen" ebenso einzufordern wie bei beim Auf- und Ausbau von Bildungssystemen. Die Bundesregierung solle zudem bei ihrem Beitrag zur Umsetzung der 2030-Agenda Schwerpunkte auf die "ganzheitliche Gesundheitsförderung für Kinder" und die "ganzheitliche und inklusive Bildungsförderung für Kinder" legen. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf den Schutz von Kindern vor Gewalt, die gezielte Förderung von jungen Frauen und Mädchen, Programme zur außerschulischen Hygiene-, Ernährungs- und Gesundheitsbildung sowie zur Schulernährung für Kinder aus einkommensschwachen Familien. Grundsätzlich sei zudem bei den Rahmenbedingungen die "Bildungsfürsorge durch existenzsichernde Arbeit zu unterstützen, die Familien in die wirtschaftliche Lage versetzt, ihren Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen".

Eine Vertreterin der SPD-Fraktion betonte im Ausschuss, dass es insbesondere auf die frühkindliche Bildung ankomme: "Wir müssen ganz unten anfangen". Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion argumentierte, dass in vielen Ländern insbesondere Mädchen keinen gleichberechtigten Zugang zu Bildung hätten und dies eine Ursache für gesellschaftliche Fehlentwicklungen sei.

Die Oppositionsfraktionen lehnten den Antrag ab: Er enthalte zwar eine "tolle statistische Zusammenfassung der Probleme", stehe aber im Kontrast zur Politik der Bundesregierung und obendrein noch unter Finanzierungsvorbehalt, sagte ein Vertreter der Grünen. Er verwies in diesem Zusammenhang auf eine Initiative der EU-Kommission zur Neuregelung des Vergaberechts, nach dem Kinderarbeit künftig ein definitives Ausschlusskriterium sein solle. Die Bundesregierung verwässere in einem entsprechenden Gesetzentwurf zur Umsetzung in nationales Recht dieses Kriterium: "Wie glaubwürdig ist das?", fragte der Abgeordnete.

Ein Vertreter der Linken wies darauf hin, dass die deutschen Mittel für Bildung Entwicklungsländern in den vergangenen Jahren nicht etwa aufgestockt, sondern reduziert worden seien. Es sei zwar richtig, insbesondere das Recht von Mädchen und jungen Frauen auf Bildung zu betonen - aber diese Forderung stehe im scharfen Kontrast zur außen- und sicherheitspolitischen Kooperation der Bundesregierung mit Ländern wie Saudi-Arabien, die solche Rechte mit den Füßen treten würden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 568 - 4. November 2015 - 11.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. November 2015

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