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BUNDESTAG/5386: Heute im Bundestag Nr. 586 - 11.11.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 586
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 11. November 2015, Redaktionsschluss: 09.47 Uhr

1. Aktuelle Stunde zu Flüchtlingspolitik
2. Externe Hilfsmittelberater der GKV
3. Anerkennung von Berufsqualifikationen
4. Völkerstrafprozesse in Deutschland
5. Belastung durch Stickstoffdioxid
6. 1,41 Milliarden Euro für Bundesstraßen
7. Schleusen durchschnittlich 75 Jahre alt


1. Aktuelle Stunde zu Flüchtlingspolitik

Inneres/Aktuelle Stunde

Berlin: (hib/STO) Die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung ist am Mittwoch erneut Thema im Bundestagsplenum. Auf Antrag der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen debattieren die Abgeordneten am Nachmittag ab zirka 15.50 Uhr in einer Aktuellen Stunde über die "Haltung der Bundesregierung zur Statusfrage syrischer Flüchtlinge und zur Einschränkung des Familiennachzugs".

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2. Externe Hilfsmittelberater der GKV

Petitionsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Absicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die Praxis des Einsatzes von externen Hilfsmittelberatern durch die gesetzlichen Krankenkassen zu überprüfen und gegebenenfalls gesetzlich neu zu regeln. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine Petition mit der Forderung nach Unterbindung des Einsatzes externer Hilfsmittelberater an das BMG zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung hervorgeht, können Krankenkassen gemäß Paragraf 275 Absatz 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) "in geeigneten Fällen" vor Bewilligung eines Hilfsmittels dessen Erforderlichkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüfen lassen. Der MDK spreche schließlich eine entsprechende Empfehlung aus. Die Feststellung des Hilfsmittelbedarfes obliege schlussendlich der jeweiligen Krankenkassen, führt der Petitionsausschuss aus.

Gemäß Paragraf 197b des SGB V könnten die Kassen aber auch ihnen obliegende Aufgabe durch Arbeitsgemeinschaften "oder durch Dritte mit deren Zustimmung wahrnehmen lassen", wenn die Aufgabenwahrnehmung so wirtschaftlicher ist, es im "wohlverstandenen Interesse" des Betroffenen liegt und die Rechte der Versicherten nicht beeinträchtigt werden. "Darüber hinaus dürfen wesentliche Aufgaben zur Versorgung der Versicherten nicht in Auftrag gegeben werden", heißt es in der Vorlage.

Was private Gutachter angeht, so verweist der Ausschuss auf ein im April 2011 von den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder erstelltes Arbeitspapier. Darin werde die Einschaltung externer Hilfsmittelberater unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall im Rahmen einer Interessenabwägung als zulässig angesehen, "wenn die Krankenkasse diese Aufgabe nicht selbst fristgerecht wahrnehmen kann, der MDK im Einzelfall keine zeitnahe Begutachtung vornehmen kann und der Versicherte der Beauftragung und der Datenübermittlung zugestimmt hat". Die Vereinbarung und Zahlung erfolgsabhängiger Honorare werde dabei ausdrücklich untersagt, heißt es weiter.

Zugleich macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass sowohl das Bundesversicherungsamt als auch die Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Beauftragung von externen Hilfsmittelberatern und - als deren Folge - die Weitergabe von Sozialdaten an diese für rechtlich unzulässig halten. Mit Verweis auf oben genanntes Arbeitspapier halte aber das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen den Einsatz von externen Hilfsmittelberatern unter bestimmten Bedingungen dennoch für zulässig, schreibt der Ausschuss.

Laut BMG bedürfen die im Rahmen der Petition aufgeworfenen Gesichtspunkte einer sorgfältigen Abwägung. Es werde derzeit geprüft, inwieweit diesbezüglich gesetzlicher Handlungsbedarf bestehe, teilt das Ministerium mit.

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3. Anerkennung von Berufsqualifikationen

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Mit der Anerkennung von Berufsqualifikationen befasst sich ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6616) zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union. Die EU-Richlinie trat am 17. Januar 2014 in Kraft und muss bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden, wie es in der Vorlage heißt.

Teil der Novelle ist ein Europäischer Berufsausweis, der das herkömmliche Anerkennungsverfahren und die Anerkennungsentscheidung ersetzt. Ferner ermöglicht die Neuregelung einen "partiellen Berufszugang", wenn sich die jeweiligen Berufsbilder und Ausbildungsgänge in den EU-Staaten unterscheiden.

Das Gesetz beinhaltet auch einen Vorwarnmechanismus in Fällen, wo nationale Behörden bestimmten Berufsangehörigen die Ausübung ihrer Tätigkeit ganz, teilweise oder vorübergehend verboten haben. In solchen Fällen müssen die zuständigen Behörden aller EU-Länder unterrichtet werden. Das gilt den Angaben zufolge für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Hebammen, Gesundheits- und Krankenpfleger oder andere Berufsangehörige mit Auswirkungen auf die Patientensicherheit. Die Regelung umfasst auch Informationspflichten bei der Verwendung gefälschter Berufsqualifikationsnachweise.

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4. Völkerstrafprozesse in Deutschland

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Anwendung des Völkerstrafrechts in Deutschland stärken. Dies sieht ein Antrag der Fraktion (17/6341) vor.

Vor dem Hintergrund von 49 Ermittlungsverfahren und eines erstinstanzlichen Urteils auf Grundlage des 2002 eingeführten Völkerstrafgesetzbuches fordern die Grünen, die in der Praxis aufgetretenen Probleme anzugehen. Dazu solle von der Bundesregierung eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden. Diese solle Empfehlungen zu einzelnen Regelungen der Strafprozessordnung im Licht völkerstrafrechlichter Verfahren ausarbeiten. Darunter fällt zum Beispiel die Frage, wie Nebenkläger effektiv eingebunden werden können. Zudem fordern die Grünen, die entsprechenden Stäbe beim Generalbundesanwalt und beim Bundeskriminalamt personell auszubauen.

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5. Belastung durch Stickstoffdioxid

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Im Jahr 2012 waren bundesweit 382.213 Menschen von einer übermäßigen Belastung durch Stickstoffdioxid (NO2) betroffen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/6530) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6398) hervor. Die Angaben zu den Betroffenen beziehen sich allerdings nur auf die 29 Gebiete und Ballungsräume, die von der EU-Kommission in dem Aufforderungsschreiben Nr. 2015/2073 benannt wurden. In diesen Gebieten und Ballungsräumen wurde laut EU-Kommission in den Jahren 2010 bis 2013 der NO2-Grenzwert gemäß der Luftqualitätsrichtlinie überschritten.

In Hinblick auf die Zahl der betroffenen Menschen weist die Bundesregierung zudem darauf hin, dass die Länder unterschiedliche Methoden zur Quantifizierung anwenden. Dies führe zu "deutlichen Unterschieden bei der Darstellung der Anzahl der betroffenen Menschen in den Städten und Ballungsräumen".

Die Fragesteller hatten sich zudem nach den Kosten für das Gesundheitssystem erkundigt, die aus den erhöhten NO2-Werten resultierten. Dazu liegen laut Bundesregierung "keine belastbaren Informationen" vor, da es an Daten zur NO2-Belastung der gesamten Fläche und Bevölkerung fehle. Das Umweltbundesamt habe in diesem Jahr damit begonnen, zu diesem Thema zu forschen. Erste Ergebnisse werden laut Antwort für Ende 2016 erwartet.

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6. 1,41 Milliarden Euro für Bundesstraßen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Investitionen in den Erhalt, den Aus- und den Neubau der Verkehrsinfrastruktur des Bundes im Saarland beliefen sich in den Jahren 1991 bis 2014 bei den Schienenwegen des Bundes auf rund 715 Millionen Euro und bei den Bundesfernstraßen auf rund 1,41 Milliarden Euro. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6542) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6431).

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7. Schleusen durchschnittlich 75 Jahre alt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Das Durchschnittsalter der Schleusenanlagen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung beträgt rund 75 Jahre, das der Wehre rund 65 Jahre. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/6517) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6415) zum Zustand der Schleusen, Wehren und Brücken an Bundeswasserstraßen hervor. Das Durchschnittsalter der Brücken der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung beträgt rund 48 Jahre, heißt es weiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 586 - 11. November 2015 - 09.47 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. November 2015

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