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BUNDESTAG/5425: Heute im Bundestag Nr. 625 - 27.11.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 625
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 27. November 2015, Redaktionsschluss: 09.23 Uhr

1. Ausforschung von Flüchtlingen umstritten
2. Investmentrecht wird geändert
3. Linke will fairen Handel statt TTIP
4. Fortschrittsbericht Energie alle drei Jahre


1. Ausforschung von Flüchtlingen umstritten

1. Untersuchungsausschuss (NSA)/Ausschuss

Berlin: (hib/wid) Im Bundesnachrichtendienst (BND) bestanden bereits lange vor der Affäre um die Enthüllungen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden Zweifel, ob die Ausforschung von Asylbewerbern nach geheimdienstlich verwertbaren Erkenntnissen weiterhin sinnvoll war. Dies berichtete der derzeit zuständige Referatsleiter im Kanzleramt, Albert Karl, am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss ("NSA"). Der heute 53-Jährige hatte 1985 als Bürosachbearbeiter beim BND eine Laufbahn begonnen, die ihn seither in verschiedene Funktionen in der Welt der Nachrichtendienste führte. Bereits von 2003 bis 2008 war er Referent in der zuständigen Abteilung 6 im Kanzleramt und kehrte dann zum BND zurück. Seit dem 5. August 2013 leitet Karl das Referat 603, das unter anderem für den Bereich "Technische Aufklärung", also Abhörmaßnahmen, zuständig ist. Der BND unterhielt seit 1958 eine getarnte "Hauptstelle für das Befragungswesen" (HBW), die zunächst vor allem Flüchtlinge aus der DDR und Ländern des Ostblocks, später Asylbewerber ausforschte. Dabei kooperierten deutsche Beamte mit Agenten des US-Militärgeheimdienstes Defense Intelligence Agency (DIA). Ins Visier des Untersuchungsausschusses geriet die mittlerweile abgewickelte HBW vor allem wegen der Vermutung, bei der Befragung von Asylbewerbern könnten Erkenntnisse angefallen sein, die dann im Drohnenkrieg der USA gegen radikalislamische Freischärler Verwendung fanden. In seiner Vernehmung berichtete Karl allerdings, dass im BND spätestens seit 2011 massive Zweifel am Wert der HBW-Aktivitäten aufgekommen seien. Die gewonnenen Informationen hätten den Aktualitätserfordernissen moderner Aufklärungsarbeit nicht mehr entsprochen. Schließlich seien Gewährsleute befragt worden, die ihre Herkunftsländer oftmals schon seit geraumer Zeit verlassen hatten. Der Ertrag an wirklich brandheißen Erkenntnissen sei daher gering gewesen. Weder qualitativ noch quantitativ habe die HBW die Erwartungen erfüllt. BND-Präsident Gerhard Schindler habe daher Ende Januar 2014 entschieden, die Dienststelle zum 30. Juni aufzulösen. Wenige Wochen zuvor hatte die HBW noch im Zuge der durch die Snowden-Enthüllungen entfachten Geheimdienstdebatte Furore gemacht. Am 19. November 2013 hatte die "Süddeutsche Zeitung" einen Bericht veröffentlicht unter dem Titel "Deutsche Behörde horcht Asylbewerber aus". Im Bundestag gab der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Ole Schröder (CDU), zu, dass die HBW dem BND unterstand, was bis dahin verschwiegen worden war. Im Kanzleramt sah sich der Zeuge Karl ein Vierteljahr nach Antritt seiner Referatsleiterstelle mit einer Flut parlamentarischer Anfragen konfrontiert, deren Gegenstand die Ausforschung von Asylbewerbern war. Er forderte daher einen Bericht über die HBW an. In diesem Bericht, der ihn am 25. November erreichte, war unter anderem zu lesen, dass die Flüchtlinge zwar in der Regel von deutschen und amerikanischen Geheimdienstlern gemeinsam befragt wurden, hin und wieder aber auch von DIA-Agenten allein. Karl reagierte unverzüglich und wies die HBW noch am selben Tag in einer Mail an, sicherzustellen, dass künftig keine Befragungen mehr ohne Anwesenheit von BND-Mitarbeitern stattfanden. Da die HBW eine Einrichtung unter der organisatorischen Verantwortung des BND war, habe er dies für unabdingbar gehalten, betonte der Zeuge. Auf die Frage, ob die Vernehmung von Asylbewerbern in Deutschland allein durch US-Geheimdienstler nicht auch rechtswidrig gewesen sei, entgegneter er: "Ich habe mich nicht gesondert damit auseinandergesetzt. Davon musste ich ausgehen, dass das rechtmäßig war."

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2. Investmentrecht wird geändert

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will neue europarechtliche Vorgaben im Bereich des Investmentwesens umsetzen. Dazu gehören insbesondere Änderungen bei der Haftung von Verwahrstellen für Wertpapiere, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli1 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmten Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und die Sanktionen (18/6744). Durch die Regelungen soll gleichzeitig dem Ziel der Bundesregierung Rechnung getragen werden, mehr Beteiligungskapital und private Investoren für die Finanzierung von öffentlicher Infrastruktur zu gewinnen. Geändert werden sollen auch Bußgeldvorschriften. Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme eine Reihe von Vorschlägen, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung mitträgt.

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3. Linke will fairen Handel statt TTIP

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Die Linke hat einen neuen Vorstoß gegen die von der Europäischen Union geplanten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) unternommen. In einem Antrag (18/6818) mit dem Titel "Für eine lebendige Demokratie - Fairer Handel statt TTIP und CETA" wird die Bundesregierung aufgefordert, das bisher finalisierte CETA-Verhandlungsergebnis "als nicht annehmbar" zurückzuweisen und für einen Stopp der TTIP-Verhandlungen zu sorgen. Zudem sollen in künftigen EU-Handels- und Investitionsabkommen keine Liberalisierungs-, Deregulierungs- und Privatisierungsvorschriften aufgenommen werden. Aus laufenden Verhandlungen und bereits geschlossenen Abkommen sollen diese Vorschriften wieder herausgenommen werden. Unternehmen, Banken und Konzernen sollen zudem keine Sonderrechte durch Investitionsschutzklauseln und Streitschlichtungsverfahren eingeräumt und entsprechende Klauseln in bilateralen und EU-Abkommen sollen gestrichen werden. Umwelt- und Verbraucherschutzstandards sollen weiterentwickelt und Arbeits- und Menschenrechte geregelt werden. In der Begründung ihres Antrages schreibt die Fraktion, mit CETA und TTIP würden Freihandelsabkommen neuen Typs entstehen, die weit über die in bisherigen Abkommen üblichen Verpflichtungen hinausgehen würden. Mit dem Investitionsschutz würden Sonderrechte für Unternehmen, Konzerne und Banken von gänzlich neuer Qualität geschaffen.

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4. Fortschrittsbericht Energie alle drei Jahre

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung wird in jedem Jahr einen Monitoring-Bericht zur "Energie der Zukunft" vorlegen. Wie aus einer von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung (18/6781) hervorgeht, wird zudem alle drei Jahre ein Fortschrittsbericht vorgelegt. Der jährliche Monitoring-Bericht soll in diesem Fall Teil des Fortschrittsberichts sein. Eine aus vier Mitgliedern bestehende Expertenkommission soll zum Bericht der Bundesregierung Stellung beziehen. Ihre Mitglieder müssten über besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen über das Energiesystem und die energiepolitischen Ziele verfügen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 625 - 27. November 2015 - 09.23 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2015

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