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BUNDESTAG/5447: Heute im Bundestag Nr. 647 - 04.12.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 647
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 04. Dezember 2015, Redaktionsschluss: 12.05 Uhr

1. Rheintalbahn bürgerfreundlich ausbauen
2. Zentrum gegen Migrantenschleusung
3. Kapazitätsreserve und Strommarkt
4. Regierung informiert über Hafenkonzept
5. Keine Änderungen bei Prüfradien
6. Wärmeziele sind erreichbar


1. Rheintalbahn bürgerfreundlich ausbauen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/MIK) Einen bürgerfreundlichen und umweltgerechten Ausbau der Rheintalbahn will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In ihrem Antrag (18/6884) fordern sie deshalb die Bundesregierung auf, alle erforderlichen Schritte einzuleiten, damit die Beschlüsse des Projektbeirates Rheintalbahn zu den sechs Kernforderungen aus der Region zügig umgesetzt werden. Außerdem soll sie sich für eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg einsetzen, nach der sich das Land zur Hälfte bis zu einer Höhe von 280 Millionen Euro an anfallenden Mehrkosten beteiligt.

Weiter soll die Bundesregierung sich für eine möglichst frühzeitige Fertigstellung und Inbetriebnahme des Tunnels in Offenburg einsetzen und alle erforderlichen Maßnahmen einleiten, um die Planung für die zweigleisige Güterverkehrstrasse entlang der Bundesautobahn A 5 zwischen Offenburg und Riegel unverzüglich aufnehmen sowie die konkrete Ausgestaltung des beschlossenen Lärmschutzes auf dem Streckenabschnitt von Hügelheim bis Auggen mit den betroffenen Kommunen und der DB Netz AG abzustimmen.

Als Teil des Kernnetzkorridors des Transeuropäischen Verkehrsnetzes gehört die Rheintalbahn zu den zentralen europäischen Güterverkehrsachsen, schreibt die Fraktion zur Begründung. Mit mehr als 250 Zügen pro Tag sei sie außerdem eine der am stärksten befahrenen Schienenverbindungen Deutschlands. Eine schnelle Realisierung des viergleisigen Ausbaus sei daher entscheidend, um Deutschland noch leistungsfähiger und umweltfreundlicher in Europa einzubinden und nachhaltige Mobilität für Personen und Güter im Sinne der europäischen Verkehrsnetze zu fördern.

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2. Zentrum gegen Migrantenschleusung

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Das "Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung" (EMSC) ist Thema der Antwort der Bundesregierung (18/6859) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6705). Wie die Regierung darin ausführt, sollen ihrer Kenntnis nach in dem Zentrum die Instrumente und Einheiten von Europol zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität organisatorisch zusammengefasst werden. Eingerichtet werden solle das EMSC bei Europol in Den Haag innerhalb der Abteilung Operationen im Geschäftsbereich "Schwere und Organisierte Kriminalität".

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3. Kapazitätsreserve und Strommarkt

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Kapazitätsreserve ist eine vollständig vom Strommarkt getrennte zusätzliche Absicherung der Stromversorgung für "sehr seltene, außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Situationen". Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6832) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6625). Mit der Weiterentwicklung des Strommarkts seien Transformations- und Lernprozesse verbunden, deren Verlauf nicht exakt prognostiziert werden könne. Es sei daher sinnvoll, frühzeitig mit dem schrittweisen Aufbau der Kapazitätsreserve zu beginnen. Damit könnten zudem Kapazitäten, deren Stilllegung anstehe, für die Reserve gebunden werden. Durch die Einrichtung der Kapazitätsreserve werde mit einer geringfügigen Erhöhung der Strompreise für Endkunden im Bereich von etwa 0,028 bis 0,055 Cent pro Kilowattstunde gerechnet.

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4. Regierung informiert über Hafenkonzept

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Umsetzung des Nationalen Hafenkonzepts 2015 wird durch eine Steuerungsgruppe, Ad-Hoc-Arbeitsgruppen und eine Koordinierungsstelle im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur koordiniert und begleitet. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/6851) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6703) hervor. Die Bürger würden im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung und der beteiligten Verbände über die Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Hafenkonzepts informiert, heißt es weiter.

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5. Keine Änderungen bei Prüfradien

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die meisten europäischen Staaten haben einen 15 Kilometer Prüfradius bei Drehfunkfeueranlagen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6850) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6628). Planungen hinsichtlich Änderungen dieser Prüfradien seien derzeit nicht bekannt, heißt es weiter.

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6. Wärmeziele sind erreichbar

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Das Ziel der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen, dürfte erreicht oder sogar übertroffen werden. Diese Prognose gibt die Bundesregierung in dem von ihr als Unterrichtung (18/6783) vorgelegten Zweiten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (2. EEWärmeG-Erfahrungsbericht) ab. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme könnte dann 16,3 Prozent betragen. Der EEWärme-Erfahrungsbericht wird alle vier Jahre abgegeben.

Während die erneuerbaren Energien mit einem Anteil von 27,4 Prozent am Bruttostromverbrauch bereits die wichtigste Stromquelle seien, gebe es im Wärme- und Kältemarkt noch Potenziale und auch Bedarf zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, schreibt die Bundesregierung in der Unterrichtung. Für die Energiewende und das Erreichen der Ziele zur Minderung der Treibhausgasemissionen habe die Entwicklung im Wärme- und Kältemarkt dabei wesentliche Bedeutung, da im Jahr 2013 mit 58 Prozent ein Großteil der in der Bundesrepublik Deutschland verbrauchten Energie für die Erzeugung von Wärme und Kälte eingesetzt worden sei. Erneuerbare Energien sollten deshalb auch in diesem Sektor eine immer stärkere Verbreitung finden.

Die bisherige Entwicklung zeige, dass die Instrumente des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes wirken würden: Der Verbrauch von Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien sei zwischen 2008 und 2013 um etwa ein Drittel gestiegen. Mit großem Abstand am meisten genutzt würden dabei Brennstoffe aus Biomasse. Auch die Anteile der Solarthermie und der Wärmepumpen hätten in den letzten Jahren deutlich zugelegt. Insgesamt sei der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte von 8,5 Prozent im Jahre 2008 auf 12,2 Prozent im Jahr 2013 angestiegen. Damit reduziere das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz die Abhängigkeit von Energieimporten, trage zur Versorgungssicherheit in Deutschland und zum Erreichen des langfristigen Ziels eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands im Jahr 2050 bei, schreibt die Bundesregierung.

Wie es in dem Bericht weiter heißt, dominieren im Bestand an Wärmeerzeugern in Deutschland mit einem Anteil von etwa 90 Prozent die fossilen Technologien. 2014 seien im Bereich Wärmeerzeuger mehrheitlich Gasheizungen verkauft worden. Erneuerbare Wärmeerzeuger hätten seit einigen Jahren einen relativ konstanten Anteil von rund 12,2 Prozent am Gesamtabsatz der Heizungsanlagen. Nach Angaben der Bundesregierung wurden 2014 insgesamt 138.375 Wohn- und Nichtwohngebäude errichtet. In 19.789 Fällen habe keine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bestanden. In 81 Prozent der neu genehmigten Ein- und Zweifamilienhäuser seien erneuerbare Energien als alleinige Erfüllungsoption oder in Kombinationslösungen eingeplant worden. Bei den neu genehmigten Nichtwohngebäuden (Büro-, Verwaltungs- und Betriebsgebäude) seien dagegen rund 61 Prozent aufgrund von Ausnahmebestimmungen aus der Nutzungspflicht erneuerbarer Energien ausgenommen worden. Bei den übrigen Gebäuden sei in der Hälfte der Fälle auch der Einsatz erneuerbarer Energien eingeplant worden, was nach Ansicht er Bundesregierung "auf weitere, noch ungenutzte Potenziale schließen lässt".

Zur Wirtschaftlichkeit der mit erneuerbaren Energien betriebenen Wärmeanlagen heißt es, diese könnten Wärme bereits vielfach zu vergleichbaren Kosten bereitstellen wie Anlagen, die fossile Energieträger wie Öl oder Gas verwenden würden. Den typischerweise höheren Investitionskosten würden deutlich niedrigere Betriebskosten gegenüberstehen. Dieser Effekt wirke sich insbesondere bei größeren Gebäuden aus, wie zum Beispiel großen Mehrfamilienhäusern, da mit zunehmender Größe der Anlagen die Bedeutung der Investitionskosten für die Wärmebereitstellungskosten abnehme.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 647 - 4. Dezember 2015 - 12.05 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Dezember 2015

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