Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/5455: Heute im Bundestag Nr. 655 - 11.12.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 655
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 11. Dezember 2015, Redaktionsschluss: 10.23 Uhr

1. Anhörung zum Telemediengesetz
2. Endlager-Kommission diskutiert Entwurf
3. Höhere Zuschüsse zur Alterssicherung
4. Bericht zur Rentenversicherung
5. Identifizierung von GKV-Versicherten
6. Ängste im Umgang mit HIV-Infizierten


1. Anhörung zum Telemediengesetz

Wirtschaft und Energie/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Um das Telemediengesetz geht es in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch, den 16. Dezember 2015. Die öffentliche Anhörung findet im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses statt und soll um 11.00 Uhr beginnen.

Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (18/6745). Der Zugang zum Internet über Funknetze (WLAN) soll damit in Zukunft einfacher angeboten werden können. Die Regierung will mit der Änderung die Voraussetzungen schaffen, dass mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Grund für das in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern geringere WLAN-Angebot ist nach Angaben der Bundesregierung das Haftungsrisiko, dem Betriebe, Cafes, Restaurants, Hotels, Einzelhändler, aber auch öffentliche Einrichtungen ausgesetzt seien. Denn die Kunden könnten über den Hotspot zum Beispiel Rechtsverletzungen (Verstöße gegen Urheberrecht durch zum Beispiel illegale Downloads) begehen. WLAN-Betreiber würden Gefahr laufen, insbesondere mit Abmahnungen von Urheberrechteinhabern konfrontiert zu werden. Mit der Gesetzesänderung soll klargestellt werden, dass WLAN-Betreiber Zugangsanbieter im Sinne von Paragraf 8 des Telemediengesetzes sind. Diese Anbieter sind für den Inhalt übermitte lter fremder Informationen nicht verantwortlich.

Als Sachverständige sind geladen: Dirk Häger (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), Dieter Frey (FREY Rechtsanwälte), Professor Gerald Spindler (Georg-August-Universität Göttingen - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung, Multimedia- und Telekommunikationsrecht), Professor Niko Härting (HÄRTING Rechtsanwälte), Volker Tripp (Digitale Gesellschaft) und Ulf Buermeyer (Landgericht Berlin).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

*

2. Endlager-Kommission diskutiert Entwurf

Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) wird sich in den kommenden beiden Sitzungen mit der Gliederung und den ersten Teilen des Kommissionsberichts befassen. Das Thema steht sowohl bei der 18. Sitzung am Freitag, 18. Dezember 2015, als auch bei der 19. Sitzung am Sonnabend, 19. Dezember 2015, auf der Tagesordnung. Die finale Fassung des Berichts muss das Gremium bis Mitte nächsten Jahres vorlegen.

Am Freitag wird zudem Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) erwartet. Themen des Gespräches mit den Kommissionsmitgliedern sind die Zwischenlagerung, die für die Endlager-Frage relevante Behördenstruktur und die Abfallbilanz. Am Sonnabend sind zudem unter anderem Berichte aus den Arbeitsgruppen vorgesehen.

Die Sitzungen finden an beiden Tagen im Sitzungssaal 4.900 (Europasaal) im Paul-Löbe-Haus statt. Am Freitag beginnt die Sitzung um 11 Uhr, am Sonnabend um 9.30 Uhr. Interessierte Besucher werden geben, sich jeweils bis 16. Dezember unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum anzumelden (Tel.: (030) 227 32978, E-Mail: kommission.endlagerung@bundestag.de).

*

3. Höhere Zuschüsse zur Alterssicherung

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIK) Einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 9,6 Millionen Euro für Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte hat der Bundesfinanzminister zugestimmt. Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/6984) hervor. Der Mehrbedarf an Bundesmitteln beruhe zum einen auf der höheren Rentenanpassung sowie zum anderen auf dem stärker als erwarteten Rückgang der Beitragseinnahmen, heißt es weiter.

*

4. Bericht zur Rentenversicherung

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Die Kassen der gesetzlichen Rentenversicherung sind trotz des Rentenpakets der Bundesregierung gut gefüllt. Das geht aus dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung für 2015 hervor, der nun als Unterrichtung (18/6870) vorliegt. Demnach sind die Beitragseinnahmen von Januar bis Oktober 2015 um rund drei Prozent gestiegen. Die Nachhaltigkeitsrücklage beträgt Ende des Jahres 33,7 Milliarden Euro und entspricht damit 1,75 Monatsausgaben. Der Beitragssatz bleibt bis zum Jahr 2020 unverändert bei den derzeitigen 18,7 Prozent und steigt erst danach schrittweise auf 21,5 Prozent im Jahr 2029. Kontinuierlich sinken wird dagegen das Sicherungsniveau vor Steuern der gesetzlichen Rente, bis auf 44,6 Prozent im Jahr 2029.

Aus dem Bericht geht weiter hervor, dass zum Stichtag 1. Juli 2014 die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Rentenzahlbetrags für Versichertenrenten bei Männern 1.006 Euro und bei Frauen nur 583 Euro betrug. Mit einem Wert von 770 Euro lag dieser Zahlbetrag bei den Frauen in den Ost-Bundesländern, vor allem aufgrund der unterschiedlichen Erwerbsverläufe, deutlich über dem Wert in den West-Bundesländern von 532 Euro. Knapp 20 Prozent der Rentner in Deutschland (Vier Millionen) erhielten mehr als eine Rente. Rund 87 Prozent der Mehrfachrentner waren Frauen.

Die Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung dürften jedoch nicht mit dem gesamten Alterseinkommen gleichgesetzt werden, denn die Einkommen älterer Menschen flössen aus unterschiedlichen Quellen, schreibt die Regierung. So verfügten Ehepaare in Rentnerhaushalten mit einer Bezugsperson über 65 Jahre im Jahr 2011 über ein monatliches Nettoeinkommen von durchschnittlich 2.510 Euro (West) und 2.016 Euro (Ost). 64 Prozent der Einnahmen in Seniorenhaushalten kommen dem Bericht zufolge aus der gesetzlichen Rentenversicherung, andere Alterssicherungssysteme erreichen 21 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Anteil von Quellen außerhalb der Alterssicherungssysteme liegt mit 24 Prozent bei den Ehepaaren in den alten Bundesländern doppelt so hoch wie in den neuen mit rund 12 Prozent.

*

5. Identifizierung von GKV-Versicherten

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Verfahren zur Feststellung der Identität von Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend. In ihrer Antwort (18/6928) auf eine Kleine Anfrage (18/6725) der Fraktion Die Linke schreibt die Regierung, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) trage durch die Prüfung, "ob das Lichtbild den Versicherten abbildet", dazu bei, "die missbräuchliche Inanspruchnahme von GKV-Leistungen zu reduzieren".

Die Ausgabe der Gesundheitskarten obliege den Krankenkassen. Die Versicherten würden bereits im Rahmen der gesetzlichen Meldebestimmungen bei Eintritt in die GKV identifiziert. Demnach seien alle persönlichen Angaben, die an die Träger der Sozialversicherung gemeldet würden, aus amtlichen Unterlagen zu entnehmen. "Damit ist eine ausreichende Identifizierung der Pflichtversicherten sichergestellt."

Da die eGK kein Ausweisdokument wie der Pass oder Personalausweis sei, "ist auch keine vergleichbare Identitätsfeststellung des Versicherten bei der Lichtbildübermittlung vorzunehmen", heißt es in der Antwort weiter. Auch eine freiwillige Mitgliedschaft könne nur begründet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorlägen, die von den Betroffenen nachzuweisen und von der Krankenkasse zu prüfen seien.

Nach Kenntnis der Bundesregierung hätten die Krankenkassen im Übrigen in ihren Verfahren bestimmte Prüfschritte vorgesehen, um zu verhindern, dass falsche Lichtbilder übermittelt werden.

Mit Einführung der neuen elektronischen Gesundheitskarte waren Fälle bekannt geworden, wo Versicherte anstelle eines Passfotos ein Bild von einer Comicfigur eingereicht hatten und die eGK dann auch mit diesem Foto versehen wurde. Auch war es angeblich möglich, sich eine eGK mit eigenem Passbild auf den Namen eines anderen Versicherten zu besorgen. Das hatte Zweifel an der Identitätsfeststellung aufkommen lassen.

*

6. Ängste im Umgang mit HIV-Infizierten

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will darauf hinwirken, Diskriminierungen von HIV-Infizierten zu verhindern. Die HIV/AIDS-Präventionsstrategie beruhe auf dem Abbau von Stigmatisierungen und Diskriminierungen von Menschen mit einer HIV-Infektion, heißt es in der Antwort der Regierung (18/6949) auf eine Kleine Anfrage (18/6755) der Fraktion Die Linke.

Die Kampagne zum Welt-AIDS-Tag sei seit einigen Jahren explizit darauf ausgerichtet, "Ängste und Unsicherheiten im täglichen Umgang mit HIV positiven Menschen zu reduzieren".

Zu möglichen Übertragungsrisiken schreibt die Regierung in ihrer Antwort weiter, in Deutschland befänden sich mehr als 80 Prozent aller Menschen, bei denen HIV diagnostiziert wurde, in medizinischer Behandlung. Nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) könne bei etwa 90 Prozent der Menschen, die in regelmäßiger Behandlung seien, das Übertragungsrisiko "mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden".

Der größte Unsicherheitsfaktor sei die "Therapietreue" des Patienten. Wenn Betroffene über mehrere Tage keine Medikamente einnähmen, steige die Viruslast und die Wahrscheinlichkeit einer HIV-Übertragung nehme zu.

Grundsätzlich könnten auch HIV-Infizierte Flüchtlinge die etablierten Hilfsangebote nutzen und hätten von den Erstaufnahmeeinrichtungen aus Zugang zu regionalen AIDS-Hilfen, deren Landesverbänden, öffentlichen Gesundheitsdiensten sowie zur Sozialarbeit und Sozialberatung der zumeist nichtstaatlichen Träger.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 655 - 11. Dezember 2015 - 10.23 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Dezember 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang