Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/5494: Heute im Bundestag Nr. 008 - 07.01.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 008
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 07. Januar 2016, Redaktionsschluss: 14.43 Uhr

1. Regierung will Konto für alle einführen
2. Ausbildungseinsatz im Irak
3. Genehmigungen nur noch einzeln
4. Anpassungsstrategie an den Klimawandel


1. Regierung will Konto für alle einführen

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle und somit auch für Flüchtlinge einführen. Dies sieht der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (18/7204) vor. Danach sollen Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union die Möglichkeit haben, in jedem Mitgliedsland diskriminierungsfrei ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu eröffnen. Das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto soll auch Verbrauchern ohne festen Wohnsitz, Asylsuchenden und Verbrauchern ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, eingeräumt werden. Zu den grundlegenden Funktionen eines Basiskontos gehören nach Angaben der Bundesregierung das Ein- und Auszahlungsgeschäft, Lastschriften, Überweisungen und das Zahlungskartengeschäft. Kreditinstitute dürfen dafür nur angemessene Gebühren verlangen.

Unter Verweis auf Angaben der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2010 berichtet die Bundesregierung, das in Deutschland rund 670.000 Menschen keinen Zugang zu einem Girokonto hätten. Im Februar 2013 habe die EU-Kommission sogar von bundesweit fast einer Million Menschen ohne eigenes Girokonto berichtet. Die Regierung stellt fest: "Das Zahlungskonto ist auch in Deutschland für jeden volljährigen Bürger eine elementare, zur Lebensführung notwendige Finanzdienstleistung."

Da Verbraucher ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Verbraucher ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, oft nicht in der Lage sind, die nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen Angaben zu machen, soll auch dieses Gesetz geändert werden, "um die bestehende Ungleichbehandlung beim Zugang zu einem Zahlungskonto zu beenden. Eine Aufweichung der Standards zur Verhinderung der Geldwäsche ist damit nicht verbunden", versichert die Regierung. Die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten würden nicht geschwächt.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine verbesserte Transparenz und Vergleichbarkeit von Kontoentgelten vor. Kreditinstitute sollen verpflichtet werden, die Verbraucher über Kosten für kontobezogene Dienstleistungen zu informieren. Der Wechsel zu einem anderen Kontoanbieter soll erleichtert werden.

In seiner Stellungnahme verlangt der Bundesrat unter anderem eine Pflicht zur Angabe der Gebühren, wenn ein Kunde an einem fremden Geldautomaten Bargeld abhebt. Die Gebühren würden trotz einer Vereinbarung der Banken nicht immer angezeigt. Die Bundesregierung lehnt diesen Vorstoß in ihrer Gegenäußerung unter Hinweis auf eine bald kommende EU-Richtlinie mit entsprechenden Regelungen ab.

*

2. Ausbildungseinsatz im Irak

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll weiterhin die Sicherheitskräfte im Irak und in der Region Kurdistan-Irak ausbilden und dafür bis zu 150 statt wie bisher bis zu 100 Soldaten entsenden. Die deutschen Streitkräfte würden "im Rahmen und nach den Regeln eines Systems kollektiver Sicherheit" und als "Teil der internationalen Anstrengungen im Kampf" gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) handeln, von der nach Feststellung des UN-Sicherheitsrates "eine Bedrohung für Weltfrieden und internationale Sicherheit" ausgehe, schreibt die Bundesregierung in ihrem Antrag (18/7207), der am kommenden Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Die Ausbildung werde "auf Bitten und im Einverständnis" mit der irakischen Regierung und der Regierung der Region Kurdistan-Irak geleistet. Der irakische Außenminister habe mit einem Schreiben an den UN-Generalsekretär im Juni 2014 alle UN-Mitgliedstaaten um Unterstützung im Kampf gegen IS auch im Wege militärischer Ausbildung gebeten. "Der Einsatz zur Ausbildungsunterstützung ist daher völkerrechtsgemäß", argumentiert die Bundesregierung.

Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören laut Antrag neben der Ausbildung der irakisch-kurdischen Sicherheitskräfte und der irakischen Streitkräfte mit dem Schwerpunkt Raum Erbil auch die "Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben" unter anderem in Hauptquartieren der multinationalen Partner im Rahmen der internationalen Allianz gegen IS. Hinzu kommen "Konsultations- und Koordinierungsaufgaben zeitlich befristet auch in anderen Regionen des Irak" sowie die "Gewährleistung von Führungs-, Verbindungs-, Warn-, Schutz- und Unterstützungsaufgaben für die Durchführung des Einsatzes deutscher Kräfte".

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Ausbildung, unter anderem auf Bereiche wie Sanitätswesen, Logistik und ABC-Abwehr und im Zusammenhang mit der Verstärkung des Eigenschutzes sei die Anhebung der Personalobergrenze auf 150 Soldatinnen und Soldaten notwendig. Zielsetzung bleibe weiterhin, die Fähigkeit zur Selbstverantwortung der irakischen Streitkräfte und der regionalen kurdischen Sicherheitskräfte zu erhöhen. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben des bis zum 31. Januar 2017 befristeten Mandats beziffert die Bundesregierung auf rund 34,9 Millionen Euro.

Die Sicherheitslage im Irak sei nach wie vor durch anhaltende Gefechtshandlungen, Terroranschläge und große Flüchtlingsbewegungen geprägt, heißt es im Begründungstext des Antrags. Nach Beginn der internationalen Bemühungen im Kampf gegen die Terrororganisation IS habe deren Vormarsch aufgehalten werden können. "Vor allem im Norden des Irak ist es den kurdischen Peschmerga und den irakischen Streitkräften mit Unterstützung der internationalen Allianz gelungen, IS überwiegend in die Defensive zu zwingen." Der Ausbildungseinsatz bleibe ebenso wie die 2014 begonnene Ausrüstungshilfe für die Regierungen des Iraks und der Region Kurdistan-Irak eingebettet in einen ganzheitlichen politischen Ansatz und in Ergänzung zur fortgesetzten Stabilisierungshilfe und Entwicklungszusammenarbeit zur bedarfsorientierten Unterstützung von syrischen Flüchtlingen, irakischen Binnenflüchtlingen und der Bevölkerung in den aufnehmenden Gemeinden im Irak.

*

3. Genehmigungen nur noch einzeln

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung erteilt keine Komplementärgenehmigungen bei Rüstungsexporten mehr. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (18/7104) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6502) mit. Komplementärgenehmigungen konnten zuvor für drei Jahre erteilt werden. Beabsichtigte ein Unternehmen in diesen drei Jahren, Kriegswaffen auf Grundlage einer gültigen Entscheidung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz auszuführen, so musste es für diese Ausfuhren keine Einzelgenehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz beantragen. Seit 2006 seien 18 Unternehmen Komplementärgenehmigungen erteilt worden.

*

4. Anpassungsstrategie an den Klimawandel

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Die Deutsche Anpassungsstrategie (DAS) an den Klimawandel von 2008 steht vor dem Eintritt in eine neue Phase. Künftig soll im Rahmen des Aktionsplanes II (APA II) der DAS die Umsetzungsorientierung im Mittelpunkt stehen. Im APA II sind in insgesamt sieben Bereichen 145 Maßnahmen und Instrumente vorgesehen. Von den 150 Aktivitäten und Maßnahmen des APA I, der 2011 verabschiedet wurde, sind bisher 43 abgeschlossen und weitere 88 in "unterschiedlichen Umsetzungsstadien". Dies geht aus dem Fortschrittsbericht zur DAS hervor, über den die Bundesregierung den Bundestag unterrichtet (18/7111) hat. DAS und APA bilden den politischen Rahmen, mit dem die Bundesregierung den Folgen des Klimawandels in Deutschland begegnen will.

In Hinblick auf den APA I zieht der Fortschrittsbericht eine positive Bilanz. Schwerpunkt sei die "Generierung und Bereitstellung von Wissen über den Klimawandel", dessen Folgen und Möglichkeiten der Anpassung gewesen. Es sei ein "erheblicher Wissensfortschritt" erzielt worden. Als umgesetztes Kernvorhaben wird in dem Bericht zum einen die Etablierung eines Systems zum Monitoring bereits beobachtbarer Folgen des Klimawandels und der Anpassung aufgeführt. Ein Ergebnis davon sei der im Mai 2015 veröffentlichte Monitoringbericht gewesen. Zum anderen sei im November 2015 eine erste, konsistente und flächendeckende Vulnerabilitätsanalyse vorgelegt worden. Sie identifiziert Regionen und Systeme, die in naher und ferner Zukunft durch den Klimawandel besonders betroffen sind, skizziert die Anpassungsfähigkeit des jeweiligen Handlungsfeldes und bemisst so die Vulnerabilität.

Ein wesentlicher Bestandteil des APA I sei auch die "intensive Einbindung und Mobilisierung regionaler Akteure" bei Forschung und der Entwicklung von Anpassungsmaßnahmen und Instrumenten gewesen. Als Beispiele werden in dem Bericht das unter Federführung des Bundesforschungsministeriums angestoßene Forschungsprogramm "KLIMZUG - Klimawandel in den Regionen zukunftsfähig gestalten" sowie die Einrichtung des "Climate Service Centers" genannt. Aus den "pilothaften Anwendungen" soll künftig ein "konsistentes, dauerhaftes, für Entscheidungsträger und Akteure relevantes Angebot" entwickelt werden. Die Anpassung an den Klimawandel soll somit als Daueraufgabe auf "operativer Ebene" etabliert werden. Dem Bund falle dabei unter anderem die Aufgabe zu, durch Monitoring-, Vorhersage- und Projektionsdienste "verlässliche, qualitätsgesicherte und langfristig angelegte Grundlagen für Planungs- und Entscheidungsprozesse zur Anpassung an den Klimawandel" bereitzustellen, heißt es in dem Bericht. Dazu ist bereits im Herbst der 2015 der Deutsche Klimadienst mit einer Geschäftsstelle beim Deutschen Wetterdienst gegründet worden. Dieser soll durch "KlimaAdapt", Dienste zur Unterstützung zur Klimaanpassung, ergänzt werden. Zudem sollen weitere Forschungsprojekte angestoßen werden, um Wissenslücken zu schließen und Wissensbestände zu aktualisieren. So könnten bisher bei 31 von 72 untersuchten Klimawirkungen nur Aussagen von "geringer Gewissheit" getroffen werden.

Die Aktivitäten des APA II umfassen neben handlungsfeldübergreifenden Aktivitäten wie der Einrichtung der Klimadienste Maßnahmen in sechs Clustern: "Wasser", "Infrastruktur", "Land", "Gesundheit", "Wirtschaft" und "Raumplanung". Die Cluster basieren auf der Vulnerabilitätsanalyse und umfassen jeweils mehrere Handlungsfelder und Maßnahmenbereiche (Anpassung von Infrastrukturen oder rechtlichen Rahmen, Forschung, Öffentlichkeitsarbeit und weitere). Im Cluster "Wasser" verweist der Bericht zum Beispiel auf das Handlungsfeld "Küsten- und Meeresschutz". Handlungsbedarf besteht laut der Vulnerabilitätsanalyse, weil durch den Klimawandel unter anderem Küstenbauwerke bedroht sind und Küstenerosion droht. Hier verweist der Bericht auf eine Reihe von Daueraufgaben des Bundes, wie beispielsweise die Kartierung der Nordseeoberflächentemperatur. Im Cluster "Gesundheit" sind im gleichnamigen Handlungsfeld beispielsweise Monitoringmaßnahmen zur Erkennung möglicher Gesundheitsgefahren durch Infektionskrankheiten vorgesehen. Auch ein "Sensibilisierungsmonitoring" zu Allergenen, deren Verbreitung durch den Klimawandel gegebenenfalls gefördert wird, ist eingeplant. Zudem soll die Erarbeitung von Hitzeaktionsplänen geprüft werden, um auf die Folge von Hitzeextremen insbesondere in Ballungsräumen reagieren zu können.

Grundsätzlich beibehalten und verstetigt werden soll die Organisationsstruktur hinter der DAS. Sowohl die interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) auf Bundesebene als auch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Gremien zur Bund-Länder-Koordination hätten sich bewährt. Zudem sieht die IMA es laut Bericht als zielführend an, das Behördennetzwerk Vulnerabilität dauerhaft zu etablieren. Diese Idee stehe aber noch unter einem Finanzierungsvorbehalt. Der Monitoringbericht soll künftig alle vier Jahre veröffentlich werden. Auch eine Vulnerabilitätsanalyse soll alle sechs Jahre vorgelegt werden.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 008 - 7. Januar 2016 - 14.43 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Januar 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang