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BUNDESTAG/5501: Heute im Bundestag Nr. 015 - 13.01.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 015
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. Januar 2016, Redaktionsschluss: 10.09 Uhr

1. Debatte zur Lage in Nah- und Mittelost
2. Bundestag debattiert Militärkooperationen
3. Einkommenslage der Behinderten
4. Stellungnahme zu Ankunftsnachweis
5. IS-Verbrechen gegen Jesiden


1. Debatte zur Lage in Nah- und Mittelost

Auswärtiges/Aktuelle Stunde

Berlin: (hib/AHE) Die "aktuelle Lage im Nahen und Mittleren Osten" ist am Mittwoch Thema im Bundestagsplenum. Auf Verlangen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD werden die Abgeordneten am Nachmittag etwa ab 16.20 Uhr über das Thema in einer Aktuellen Stunde debattieren.

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2. Bundestag debattiert Militärkooperationen

Auswärtiges/Aktuelle Stunde

Berlin: (hib/AHE) Die Zusammenarbeit mit Saudi Arabien und der Türkei ist am Donnerstag Thema im Bundestagsplenum. Auf Verlangen der Fraktion Die Linke debattieren die Abgeordneten am Nachmittag ab zirka 13.00 Uhr in einer Aktuellen Stunde über die "fortgesetzte Militärkooperation mit Saudi-Arabien und der Türkei".

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3. Einkommenslage der Behinderten

Petitionsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für eine Verbesserung der Einkommenssituation der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu überweisen sowie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird gefordert, die zusätzliche Anerkennung von Beschäftigten in Werkstätten für Behinderte wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht den Leistungen aus der Grundsicherung gegenzurechnen. Der Petent führt in der Eingabe aus, dass viele Menschen mit Behinderung teils bis zu 35 Stunden pro Woche arbeiten würden und neben dem "bescheidenen Werkstattgeld" auch auf Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) angewiesen seien. Zusätzliche Gehaltszuwendungen könnten sie jedoch nicht behalten, da diese auf die Grundsicherung angerechnet würden. Dies führe zu Demotivation oder sogar einer ablehnenden Haltung gegenüber den Sonderzahlungen, heißt es weiter.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, gibt es für den genannten Personenkreis bereits Anrechnungsfreiheit von erzieltem Erwerbseinkommen durch die sogenannte Sockelbetragsregelung. Sonderzahlungen seien jedoch nicht anrechnungsfrei. Der Petitionsausschuss stimmt vor diesem Hintergrund der Sichtweise des Petenten zu, dass dadurch bei den Betroffenen "Demotivation und auch Verbitterung entstehen kann, wenn Weihnachtsgeld nie für Weihnachtsgeschenke oder ein Weihnachtsessen oder einen Weihnachtsbaum ausgegeben kann". Zugleich erinnern die Abgeordneten daran, dass die Lebens- und Einkommenssituation für Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten für Behinderte beschäftigt sind, unabhängig von den Fragen des Verdienstes Beschwernisse aufwiesen, "von denen sich Menschen ohne Behinderung noch nicht einmal eine Vorstellung machen können".

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4. Stellungnahme zu Ankunftsnachweis

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur schnelleren Registrierung von Asyl- und Schutzsuchenden sowie unerlaubt Eingereisten ist aus Sicht des Bundesrates "grundsätzlich zu begrüßen". In seiner Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf (18/7203), der gleichlautend auch von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebracht worden war (18/7043), unterstützt der Bundesrat "die Zielstellung, Asylverfahren zu beschleunigen und effizienter zu gestalten".

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass die im Zusammenhang mit der Registrierung erfassten Informationen allen zuständigen Stellen elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Ferner sollen die Asylsuchenden eine mit fälschungssicheren Elementen ausgestaltete Bescheinigung erhalten, den sogenannten Ankunftsnachweis. Er soll grundsätzlich Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen und die Stellung eines Asylantrages sein.

In seiner Stellungnahme plädiert der Bundesrat für eine Reihe von Änderungen an der Regierungsvorlage. So will er etwa mit einer Ergänzung sicherstellen, dass unbegleitete minderjährige Ausländer, die durch das Jugendamt in Obhut genommen werden, "auch am Ort der Inobhutnahme registriert und erkennungsdienstlich behandelt" werden können. Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Gegenäußerung darlegt, hält sie eine solche Änderung für entbehrlich. Demgegenüber schreibt sie zur Forderung des Bundesrates, bei der gewählten Datenbanklösung den erforderlichen Datenschutz zu gewährleisten, sie werde im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen, ob zusätzliche datenschutzrechtliche Vorkehrungen nötig sind.

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5. IS-Verbrechen gegen Jesiden

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Eine mögliche Bewertung von Verbrechen des "Islamischen Staates" gegen die jesidische Bevölkerung im Nordirak als Genozid durch den Sicherheitsrat oder die Generalversammlung der Vereinten Nationen wäre aus Sicht der Bundesregierung in erster Linie von politischer Bedeutung. "In einem Gerichtsverfahren würde sie als politische Bewertung ein Indiz darstellen, ein nationales oder internationales Gericht aber nicht von einer eigenen Beweiswürdigung und Bewertung entbinden", schreibt sie in ihrer Antwort (18/7152) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6934).

Voraussetzung für die Ausübung der Gerichtsbarkeit des Internationale Strafgerichtshofs sei etwa, dass der Staat, in dessen Hoheitsgebiet fragliche Verbrechen stattgefunden haben, Vertragsstaat des Römischen Statuts ist beziehungsweise die Gerichtsbarkeit, des Gerichtshofs anerkannt hat oder der mutmaßliche Täter Staatsangehöriger eines solchen Staates ist. Der Irak prüfe gegenwärtig nach eigenen Angaben eine Ratifikation des Römischen Statuts, heißt es in der Antwort weiter.

Es sei ebenso möglich, dass der Sicherheitsrat "auch Situationen in Nicht-Vertragsstaaten an den Internationalen Strafgerichtshof überweisen" kann. Auch für ein Sondertribunal wäre ein Mandat des VN-Sicherheitsrats erforderlich. Gleichfalls kämen auch die Gerichte von Staaten in Frage, die in Fällen von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit Gerichtsbarkeit beanspruchen würden. Die Verfahrensvoraussetzungen würden sich in diesem Fall nach dem jeweils anwendbaren Verfahrensrecht richten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 015 - 13. Januar 2016 - 10.09 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Januar 2016

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