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BUNDESTAG/5537: Heute im Bundestag Nr. 051 - 27.01.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 051
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 27. Januar 2016, Redaktionsschluss: 11.58 Uhr

1. Antrag zur Rheintalbahn abgelehnt
2. Anhörung zur Tabak-Richtlinie beschlossen
3. Meister-BAföG soll verbessert werden
4. Tennet soll Süd-Ost-Trasse übernehmen
5. Die Arbeitswelt von morgen
6. Mehr Umsatz auf dem Eisenbahnmarkt


1. Antrag zur Rheintalbahn abgelehnt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/MIK) Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat am Mittwochvormittag einen Antrag (18/6884) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für einen bürgerfreundlichen, umweltgerechten Ausbau der Rheintalbahn mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Neben den Antragsstellern stimmte lediglich die Linksfraktion dafür.

In ihrem Antrag forderten die Grünen die Bundesregierung auf, alle erforderlichen Schritte einzuleiten, damit die Beschlüsse des Projektbeirates Rheintalbahn zu den sechs Kernforderungen aus der Region zügig umgesetzt werden. Außerdem soll sie sich für eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg einsetzen, nach der sich das Land zur Hälfte bis zu einer Höhe von 280 Millionen Euro an anfallenden Mehrkosten beteiligt.

Weiter soll die Bundesregierung sich für eine möglichst frühzeitige Fertigstellung und Inbetriebnahme des Tunnels in Offenburg einsetzen und alle erforderlichen Maßnahmen einleiten, um die Planung für die zweigleisige Güterverkehrstrasse entlang der Bundesautobahn A 5 zwischen Offenburg und Riegel unverzüglich aufnehmen sowie die konkrete Ausgestaltung des beschlossenen Lärmschutzes auf dem Streckenabschnitt von Hügelheim bis Auggen mit den betroffenen Kommunen und der DB Netz AG abzustimmen.

Die Koalition begründete ihre Ablehnung vor allem damit, dass sie am Donnerstag im Bundestag einen eigenen Antrag zur Rheintalbahn zur Abstimmung stellen würde und in den meisten Punkten des Grünenantrags die Bundesregierung keine Zuständigkeit hätte. Die Linke stimmte dem Antrag der Grünen zu, weil darin "alles richtig" sei.

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2. Anhörung zur Tabak-Richtlinie beschlossen

Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Bundestages hat am Mittwochmorgen einstimmig die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (18/7218) beschlossen. Die Anhörung soll am Mittwoch, 17. Februar 2016, um acht Uhr beginnen und zwei Stunden dauern. Mit dem Gesetzentwurf soll die europäische Tabakprodukt-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. In Folge des Entwurfs sollen in Zukunft zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten-und Drehtabakpackungen für Warnbilder und zusätzliche Hinweise bedruckt werden. Außerdem soll neben den neuen Text-Bild-Warnhinweisen auch das Überdecken des Tabakgeschmacks durch Aromen unterbunden werden. Um Fälschungen vorzubeugen, sollen Verpackungen künftig ein individuelles Erkennungs- sowie ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen.

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3. Meister-BAföG soll verbessert werden

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Anhörung

Berlin: (hib/ROL) Die Gesetzesnovelle weist in die richtige Richtung. Das war die einhellige Meinung nahezu aller Experten der Öffentlichen Anhörung zum Thema "Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (Meister-BAföG)", die auf Einladung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwochvormittag in Berlin stattfand. Der Gesetzentwurf (18/7055) der Bundesregierung hat das Ziel, durch Leistungsverbesserungen, durch die Erweiterung der Fördermöglichkeiten und durch strukturelle Modernisierungen im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) berufliche Aufstiegsfortbildungen noch attraktiver zu machen. Mögliche Hemmschwellen bei der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, der Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie oder der Finanzierung sollen dadurch abgebaut werden.

Reinhard Böckl, IG-Metall, Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses der Industrie- und Handelskammer (IHK) Niederbayern, betonte, dass die berufliche Qualifizierung als gesellschaftliche und öffentliche Aufgabe nicht nur für die Förderung des Strukturwandels relevant sei, sondern die berufliche Qualifizierung auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen steigere. Sie schütze Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit.

Volker Born, Abteilungsleiter Berufliche Bildung, Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), unterstrich, dass das 3. Änderungsgesetz zum AFBG spürbare Verbesserungen für Aufstiegsfortbildungsteilnehmer vorsehe. Insbesondere begrüße der ZDH die Verbesserung der Unterhaltsförderung, die Anhebung der maximalen Beiträge zur Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und die Einführung der Bezuschussung für die Meisterprüfungskosten.

Knut Diekmann, Referatsleiter Grundsatzfragen der Weiterbildung Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), merkte an, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden soll, ob sich im Zuge der AFBG-Novellierung nicht noch breitere positive Wirkungen erreichen ließen, beispielweise bei den Teilnehmern von Teilzeitlehrgängen.

Professor Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), unterstrich, dass die Erweiterung des Berechtigtenkreises auf Bachelorabsolventen sinnvoll sei. Die Berufsbildung und auch die deutsche Wirtschaft brauche in Zeiten des Fachkräftemangels und hoher Studentenzahlen deutliche Signale, die zeigen, dass die berufliche Bildung ein attraktives, durchlässiges System mit Entwicklungspotential sei.

Auch Olaf Haushälter, Leiter Bildungsförderung Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank, lobte die Novelle und unterstrich, dass der individuellen Lehrgangsgestaltung der Teilnehmer ein angemessener Freiraum zugebilligt werde und die Ungleichbehandlung von formal gleichen Abschlüssen mit dem Gesetzesvorhaben beseitigt werden sollen.

Mario Patuzzi, Referatsleiter Grundsatzfragen der Beruflichen Bildung & Weiterbildung, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand, betonte, dass die Novellierung des AFBG die Chance biete, die Attraktivität der Abschlüsse zu steigern und stärker als bisher dem Grundsatz der Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung Rechnung zu tragen. Zugleich bemängelte Patuzzi, dass sich der Gesetzentwurf zum Thema Qualität der Anbieter, des Lehrpersonals und ihrer Inhalte ausschweige.

Professor Reinhard Pollak, Leiter der Projektgruppe "Nationales Bildungspanel: Berufsbildung und lebenslanges Lernen" Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), betonte, dass mit der Novelle die Steigerung der Durchlässigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung steige, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Aufstiegsfortbildung möglich werde, die Antragstellung vereinfacht werde, die Leistungen erhöht würden. Er begrüßte es, dass künftig auch die Förderung von Ausländern mit bestimmten Voraussetzungen möglich sein soll. Gleichwohl sei es fraglich, ob die Novelle ausreichend an den Bedürfnissen der Menschen ansetze, die von Arbeitslosigkeit bedroht seien.

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4. Tennet soll Süd-Ost-Trasse übernehmen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Beim Ausbau der Stromnetze kündigt sich ein Zuständigkeitswechsel an. Künftig soll der Betreiber Tennet für den Ausbau der Süd-Ost-Gleichstromtrasse verantwortlich sein. Der bisherige Betreiber Amprion soll im Gegenzug Zuständigkeiten im Bereich des Nord-Teils des A-Korridors bekommen. Das berichtete Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, während eines öffentlichen Fachgespräches am Mittwochmorgen im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Homann sagte, dass die Unternehmen Details zu dem Tausch diese Woche bekanntgeben werden. Der Wechsel habe verschiedene Vorteile. Unter andere könne die Akzeptanz vor allem in Bayern gesteigert werden, sagte Homann.

Thema des Fachgespräches waren die Auswirkungen des Netzausbaues auf Strahlenschutz, Naturhaushalt und Landschaftsbild. Beate Jessel vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) betonte, dass der Naturschutz im Vergleich mit anderen Themen beim Netzausbau "kein herausragendes Konfliktfeld" sei. Dafür bedürfe es aber auf allen Planungsebenen einer Einbeziehung naturschutzrelevanter Aspekte und einer Alternativenprüfung. Der jüngst beschlossene Vorrang der Erdverkabelung sei begrüßenswert. Es sei aber wichtig, die Trassenlegung grundsätzlich im Einzelfall zu betrachten. Auch beim Verlegen von Stromkabeln in der Erde könnten Bodenschutzziele, etwa in Hinblick auf den Wasserhaushalt, eine wichtige Rolle spielen. Bei Freileitungen seien die Auswirkungen auf Vögel, Landschaftsbild und Waldgebiete zu beachten. In Hinblick auf Vogelkollisionen forderte Jessel, Wirkungsforschung zu betreiben. Die bisher genutzten Kollisionsmarker seien "kein Allheilmittel", sagte die BfN-Präsidentin.

Homann betonte, dass der Netzausbau im Zuge der Energiewende dringend gebraucht werde. Während der Ausbau der erneuerbaren Energien voranschreite, fehle es noch an den notwendigen Netzkapazitäten. Homann gab an, dass konkrete Ausbauvorhaben umstritten seien, in manchen Regionen sei eine "Totalablehnung" zu verzeichnen. Diese Konflikte beruhten häufig aber nicht auf der Abwägung verschiedener Naturschutzgüter, sondern auf der Abwägung zwischen Mensch und Natur, etwa wenn eine Trasse aus Gründen des Naturschutzes näher an eine Siedlung verlegt werde. Der Vorrang der Erdverkabelung könne die Situation beruhigen. Zudem ermögliche die Erdverkabelung, geradliniger zu planen und Abstand von der Ellipsen-Betrachtung zu nehmen. Es sei aber auch wichtig, zu kommunizieren, dass der Erdverkabelungsvorrang nur für die Gleichstromkabel gelte, sagte der Netzagentur-Präsident. Eine mögliche Neufassung der Bundeskompensationsverordnung sei in Hinblick auf Entschädigungsfragen bei Land- und Forstwirtschaft zu begrüßen, sagte Homann.

Peter Ahmels von der Deutschen Umwelthilfe e.V. verwies darauf, dass es zu vielen Fragen, die im Zuge des Netzausbaues bei den Betroffenen aufkämen, schon Antworten gebe. Das gelte etwa in Hinblick auf die Lärmbelastung durch den Korona-Effekt oder die Schadstoffbelastung. Das Wissen sei vor Ort aber häufig noch nicht bekannt. Einige Fragen seien aber noch offen. In Hinblick auf Naturschutz müsse etwa bei Erdverkabelung genau analysiert werden, ob ein Wald durchquert werden könne oder umgangen werden müsse, sagte Ahmels.

Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), betonte, dass die bekannten Gesundheitsgefahren durch Stromleitungen durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die sich daraus ergebenden Anforderungen abgedeckt würden. Es gebe aber "Hinweise", denen man nachgehen müsse. Als Beispiel nannte König eine Studie zum Leukämierisiko bei Kindern im Umfeld von Stromleitungen. Dieses sei noch nicht wissenschaftlich belegt. Zudem seien die Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge in diesem Bereich sehr komplex, sagte König. Man müsse die Fragen aber offen angehen. Der BfS-Präsident regte ein entsprechendes Forschungsprogramm an. Wichtig sei dabei, etwa durch die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Forschung, die Akzeptanz der Ergebnisse sicherzustellen. König verwies auf die Forschung zur Wirkung von Mobilfunkstrahlung. Durch die Studien habe sich das Wissen enorm erhöht und es sei eine große Akzeptanz erreicht worden, sagte König.

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5. Die Arbeitswelt von morgen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Die Arbeitswelt befindet sich in einem stetigen Wandel und unterliegt wie kaum ein anderer gesellschaftlicher Bereich den Einflüssen von Megatrends sowie neuen Herausforderungen. Die zunehmende Digitalisierung von Arbeitsprozessen steht dabei ebenso im Mittelpunkt wie die Auswirkungen des demografischen Wandels. Jedoch ist dies ein gestaltbarer Prozess. Denn die Digitalisierung eröffnet nicht nur neue Möglichkeiten der Wertschöpfung, sondern auch Möglichkeiten für die Humanisierung der Arbeitswelt sowie für soziale und gesellschaftliche Innovationen. Das schreiben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD in ihrem Antrag (18/7363).

Darin machen sie auch auf die Veränderungen in diesem Umbruch aufmerksam. Hochautomatisierte Produktionssysteme würden die unverzichtbare Rolle menschlicher Arbeit ergänzen und verlangten neue integrierte Konzepte von Technikentwicklung und Gestaltung der Arbeit. Zunehmend vernetzte Arbeitsstrukturen, wie sie unter dem Stichwort "Industrie 4.0" diskutiert werden, würden neue Möglichkeiten bei der Gestaltung der Arbeit schaffen. Dadurch würden sich Arbeitsprozesse in einer digitalen Welt zunehmend differenzieren und entgrenzen, auch über Unternehmensgrenzen hinweg. Neben den Chancen für neue Wertschöpfungen entstünden aber auch Risiken für die Beschäftigungsentwicklung, die bewährte Form der Mitbestimmung und die bisherigen Beschäftigungsformen.

Um passende Antworten und Lösungen auf die Fragen für die Arbeitswelt von morgen zu finden, sei eine gut aufgestellte, fundierte und umfänglich finanzierte Arbeitsforschung unverzichtbar. Gemeinsam mit den Sozialpartnern müssten die Potenziale des digitalen Wandels für neue Wertschöpfungen, nachhaltiges Wachstum, gute Arbeit und soziale Sicherheit in der Zukunft genutzt werden, fordern CDU/CSU und SPD in ihrem Antrag. Eine zeitgemäße, an den Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft ausgerichtete Arbeitsforschung müsse den Menschen in den Mittelpunkt rücken und sich nicht allein auf technische Aspekte beschränken. Es gehe nicht allein darum, die Menschen an die Technik anzupassen, sondern vor allem müsse die Technik, die Arbeitsbedingungen und die Kompetenzen entsprechend der Fähigkeiten und Potenziale der Beschäftigten und der Beschäftigung weiter entwickelt werden. Ziel sei es, sowohl die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit als auch Beschäftigungs- und Humanisierungsoptionen der modernen Arbeitswelt zu fördern.

Die Fraktionen fordern die Bundesregierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf, die Umsetzung der einzelnen Programmteile und Förderschwerpunkte aus dem Programm "Zukunft der Arbeit" und des Rahmenprogramms "Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen" zeitnah auf Basis aktueller Forschungsergebnisse der Produktions-, Dienstleistungs- und Arbeitsforschung sowie des gesellschaftlichen Bedarfs vorzunehmen. Einen Schwerpunkt legen die Fraktionen auf die beschäftigungs- und beteiligungsorientierten Gestaltung des digitalen Strukturwandels und der Fachkräftesicherung gemäß dem Eckpunktepapier zur Programmlinie "Zukunft der Arbeit". Dazu zählten vor allem die sozio-technische Arbeitsgestaltung, Herausforderungen interaktiver und mobiler Arbeit, die Gesundheitsprävention, die Förderung der sozialen Nachhaltigkeit, die Qualifizierungs- und Kompetenzentwicklung für die Arbeit der Zukunft, die Nutzung neuer Flexibilitätsspielräume im Interesse von Unternehmen und Beschäftigten, die Modernisierung von Sozialpartnerschaft und Mitbestimmung sowie die Entwicklung von sozialen Innovationen.

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6. Mehr Umsatz auf dem Eisenbahnmarkt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIK) Auf dem Eisenbahnmarkt konnte 2013 ein Umsatz von 18,7 Milliarden Euro erzielt werden. Dies schreibt die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen in ihrem Tätigkeitsbericht 2014 für den Bereich Eisenbahn, den die Bundesregierung als Unterrichtung (18/7300) vorgelegt hat. Von dem Gesamtumsatz seien 4,8 Milliarden Euro auf den Schienengüterverkehr, vier Milliarden auf den Schienenpersonenfernverkehr und 9,9 Milliarden Euro auf den Schienenpersonennahverkehr entfallen.

Im Zeitraum von 2009 bis 2013 sei der Umsatz des Eisenbahnverkehrsmarktes um rund 13 Prozent gewachsen, heißt es weiter. Aufgeteilt nach Verkehrsarten ergebe sich ein Umsatzwachstum für den Schienengüterverkehr von 23 Prozent, für den Schienenpersonenfernverkehr von elf Prozent und für den Schienenpersonennahverkehr von zehn Prozent.

Die Verkehrsleistung seien im Jahr 2013 im Vergleich zum Jahr zuvor von 43 Milliarden auf 44 Milliarden Personenkilometer gestiegen. Auch die Zahl der Fahrgäste habe sich um etwa zwei Prozent auf 2,5 Milliarden Fahrgäste erhöht. Im Schienenpersonenfernverkehr sei die Verkehrsleistung hingegen annähernd konstant bei etwa 37 Milliarden Personenkilometern annähernd konstant geblieben.

Die Zahl der Fahrgäste stagnierte bei 131 Millionen Fahrgästen im Vergleich zu 2012, während die mittlere Reiseweite leicht zurückging, heißt es in der Unterrichtung. Die Verkehrsleistung im Schienengüterverkehr sei leicht um knapp zwei Prozent auf rund 113 Milliarden Tonnenkilometern im Jahr 2013 gestiegen. Die Beförderungsmenge stieg um etwa vier Prozent auf 380 Millionen Tonnen.

Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung des Wettbewerbs auf den Eisenbahnmärkten mit großer Aufmerksamkeit und unterstützt die konstruktiven Maßnahmen der Bundesnetzagentur zur Förderung des Wettbewerbs, heißt es in ihrer Stellungnahme.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 051 - 27. Januar 2016 - 11.58 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2016

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