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BUNDESTAG/5567: Heute im Bundestag Nr. 081 - 12.02.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 081
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 12. Februar 2016, Redaktionsschluss: 12.41 Uhr

1. Keine Hinweise auf Aussage unter Folter
2. Skigebiete bauchen alternative Angebote
3. 23 Sitzungen zum VW-Abgasskandal
4. Planungen bei den Wasserstraßen
5. Überprüfungen von Schienenlärmprojekten


1. Keine Hinweise auf Aussage unter Folter

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Auslieferungspraxis auf Grundlage des Europäischen Haftbefehls beruht nach Aussage der Bundesregierung auf dem gegenseitigen Vertrauen der Mitgliedstaaten. Es werde davon ausgegangen, dass alle Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte beachten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/7486) auf eine Kleine Anfrage (18/7328) der Fraktion Die Linke.

In Ausnahmefällen sehe der Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl die Möglichkeit vor, eine Überstellung abzulehnen. Dies habe das Bundesverfassungsgericht zuletzt in einer Entscheidung vom 15. Dezember 2015 bestätigt. Die Regierung habe keine Erkenntnisse über einen möglichen Missbrauch oder Fehlgebrauch des Europäischen Haftbefehls.

Die Linksfraktion erkundigt sich in der Anfrage konkret nach dem Fall des Spaniers Tomás Elgorriage Kunze, der am 16. November 2015 auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls von Mannheim nach Frankreich ausgeliefert worden sei, nachdem er zuvor mehr als ein Jahr in deutscher Auslieferungshaft verbracht habe. Der unter dem Verdacht des Terrorismus für die baskische ETA stehende Elgorriage sei nach einer Festnahme 1998 in Spanien gefoltert worden. Es sei zu befürchten, dass er von Frankreich nach Spanien ausgeliefert und erneut gefoltert werde, heißt es in der Anfrage unter Bezug auf Medienberichte.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort, aus den bisherigen Ermittlungen des Generalbundesanwalts ergäben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass den Erkenntnissen der Behörde Aussagen zugrunde lägen, die unter Folter zustande gekommen sein könnten. Darüber hinaus sei der Generalbundesanwalt an dem Verfahren zur Entscheidung über das Auslieferungsersuchen Frankreichs in diesem Fall nicht beteiligt gewesen.

Die Anklagebehörde habe am 11. November 2014 ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann unter anderem wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland eingeleitet. Die Ermittlungen dauerten noch an.

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2. Skigebiete bauchen alternative Angebote

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Der Klimawandel wird nach Überzeugung der Bundesregierung erheblichen Einfluss auf die Zukunft des Skitourismus in den deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen haben. Wie die Regierung in ihrer Antwort (18/7474) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7315) schreibt, können veränderte Temperatur- und Schneebedingungen mit rückläufigen Schneehöhen und fehlender Schneesicherheit in klassischen Wintersportgebieten zu "schwierigen Marktbedingungen" führen.

Ohne Anpassung an die veränderten Bedingungen könne es zu einem Rückgang von Beschäftigung und Wertschöpfung kommen. Die Effekte hingen jedoch stark davon ab, inwieweit Unternehmen oder Urlaubsziele ihre wirtschaftliche Abhängigkeit vom Skitourismus durch alternative Angebote, etwa Wander- oder Gesundheitstourismus, verringern könnten.

Was die Schneesicherheit in den Alpen betrifft, verweist die Bundesregierung auf eine OECD-Studie von 2007. Demnach kann bei einem Temperaturanstieg um zwei Grad Celsius davon ausgegangen werden, dass die Höhengrenze für die natürliche Schneesicherheit um 300 Meter steigt. Sehr wahrscheinlich wird sich die Wintersportsaison deutlich verkürzen beziehungsweise in höhere Lagen verschieben. Der Studie zufolge wird bei einer solchen Erwärmung die Zahl der schneesicheren Skigebiete in Oberbayern auf 15 Prozent und im Allgäu auf elf Prozent sinken.

Nach einer Studie des Deutschen Alpenvereins (DAV) von 2013 gelten den Angaben zufolge derzeit in Bayern 50 Prozent der Skigebiete als natürlich schneesicher, alle weiteren Skigebiete sind mit künstlicher Beschneiungstechnik schneesicher. Bei einem Temperaturanstieg um zwei Grad wären noch neun Prozent der Skigebiete natürlich schneesicher, 30 Prozent wären mit künstlicher Beschneiung schneesicher und 61 Prozent wären nicht mehr schneesicher.

Der Klimawandel hat bereits erhebliche Auswirkungen auf die Gletscher in den deutschen Alpen, die in den vergangenen 20 Jahren stark an Fläche und Volumen verloren haben. So hat die Gletscherfläche den Angaben zufolge seit 1989/90 um 48 Prozent abgenommen. Der Flächenschwund variiere dabei von 28 Prozent am Nördlichen Schneeferner bis 86 Prozent am Watzmanngletscher. Zur Volumenveränderung könnten ohne weitere Auswertung keine verlässlichen Angaben gemacht werden. Der prozentuale Wert sei aber in jedem Fall größer als beim Flächenschwund.

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3. 23 Sitzungen zum VW-Abgasskandal

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Untersuchungskommission zum VW-Abgasskandal ist bis zum 19. Januar 2016 insgesamt zu 23 Sitzungen zusammentreten. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7444) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7294) hervor. Ein Zeitpunkt für den Abschluss der Arbeiten der Untersuchungskommission ist nicht festgelegt worden, heißt es weiter.

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4. Planungen bei den Wasserstraßen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die Vorhaben der Bundesregierung im Bereich Wasserstraßen will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/7480) informieren. Die Abgeordneten interessiert, wann die Bundesregierung das angekündigte Spezialgesetz für die Gebühren in der Binnenschifffahrt sowie das seit 2008 angekündigte Wassertourismuskonzept vorlegen will. Weiter soll die Bundesregierung unter anderem mitteilen, welche Zeitplanung sie zur Errichtung einer eigenen Einrichtung zur Planung und Finanzierung der Bundeswasserstraßen hat.

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5. Überprüfungen von Schienenlärmprojekten

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Die Auswirkungen der Senkung der Grenzwerte für Schienenlärm auf bestehende Projekte zur Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7481). Die Bundesregierung soll mitteilen, welche Lärmsanierungsprojekte seit dem 1. Januar 2016 überprüft und welche Verfahren zur Überprüfung angewandt wurden. Weiter interessiert die Abgeordneten unter anderem, welche Mehrkosten mit der Überprüfung verbunden sind und wann mit dem Abschluss der Überprüfungen zu rechnen ist.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 081 - 12. Februar 2016 - 12.41 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2016

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