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BUNDESTAG/5573: Heute im Bundestag Nr. 087 - 17.02.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 087
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. Februar 2016, Redaktionsschluss: 11.17 Uhr

1. Ja zu Koalitionsantrag zur Agenda 2030
2. Ausweisung straffälliger Ausländer
3. Einführung beschleunigter Asylverfahren
4. Baukosten der Festen Fehmarnbeltquerung


1. Ja zu Koalitionsantrag zur Agenda 2030

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen die Nachhaltigkeitsstrategie auf die Umsetzung der 2015 in New York verabschiedeten globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainabale Development Goals, "SDGs") ausrichten und die Ziele durch entsprechende Maßnahmen auf allen Ebenen "aktiv" unterstützen. Diesen Forderungen in einem Antrag (18/7361) von CDU/CSU und SPD stimmten die Mitglieder des Entwicklungsauschusses am Mittwochmorgen mehrheitlich zu. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme, Bündnis 90/Die Grünen votierten gegen den Antrag.

Eine Vertreterin der SPD-Fraktion bezeichnete den Antrag als wichtigen Anstoß für alle Akteure und Ressorts, sich in den Umsetzungsprozess der so genannten "Agenda 2030" einzubringen. Er zeige in einem ersten Schritt auf, was jetzt getan werden müsse. Als Beispiele nannte sie unter anderem den Einsatz für menschenwürdige Arbeit und die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Die Grünen sahen in dem Antrag zwar "viel Gutes", vermissten aber konkrete Vorschläge, wie die insgesamt 17 SDGs erreicht werden sollen. Die Initiative der Koalitionsfraktionen sei daher nicht viel mehr als ein "Ermunterungsprogramm". Die Grünen forderten unter anderem die Aufwertung des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung und eine Neuauflage der EU-Nachhaltigkeitsstrategie. Im Entwicklungsausschuss scheiterten sie mit vier Anträgen (18/6061, 18/6054, 18/6045 und 18/6050), die Forderungen zur Umsetzung einzelner Ziele enthalten.

Die Linksfraktion bezeichnete die Initiative von CDU/CSU und SPD als "reinen Schaufensterantrag". Auch sie forderte die Fraktionen auf, konkrete Vorschläge zu machen, wie die Bundesregierung Herausforderungen wie die wachsende soziale Ungleichheit, Steuerflucht und organisierte Steuervermeidung angehen solle. Diese Themen kämen im Forderungskatalog des Antrags aber gar nicht vor, kritisierte eine Vertreterin der Fraktion.

Von Seiten der Unionsfraktion hieß es dazu, die Entwicklungspolitiker seien nicht diejenigen, die anderen Ressorts sagen könnten, was sie jetzt tun und zu lassen haben. Ihre Aufgabe sei es vielmehr, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, was die neue Entwicklungsagenda für die Zukunft und Deutschland eigentlich bedeutet. Auch müssten sie dafür sorgen, dass die Umsetzung in den anderen Politikbereichen weiterverfolgt wird.

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2. Ausweisung straffälliger Ausländer

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die CDU/CSU- und die SPD-Fraktion haben einen Gesetzentwurf zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern (18/7537) vorgelegt. Ziel der Vorlage, die am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, ist es zudem, Asylsuchenden, die Straftaten begehen, konsequenter die Anerkennung als Flüchtling zu versagen.

Der Vorlage zufolge soll das Interesse des Staates an einer Ausweisung künftig bereits dann schwer wiegen, wenn ein Ausländer wegen Straftaten "gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum" oder wegen Widerstand gegen Polizisten zu einer Freiheitsstrafe - auch auf Bewährung - verurteilt worden ist und die Tat mit Gewalt oder List oder unter Androhung von Gefahr für Leib oder Leben begangen wurde. Beträgt die Freiheitsstrafe für solche Taten - unabhängig ob zur Bewährung ausgesetzt oder nicht - mindestens ein Jahr, soll das Ausweisungsinteresse als "besonders schwerwiegend" gewichtet werden. Asylsuchenden soll bei einer solchen Verurteilung zur einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr die Rechtsstellung als Flüchtling versagt werden können, weil sie wegen der begangenen Delikte eine "Gefahr für die Allgemeinheit bedeuten".

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3. Einführung beschleunigter Asylverfahren

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Große Koalition will für bestimmte Asylbewerber wie etwa Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten ein beschleunigtes Verfahren einführen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/7538) hervor, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach sollen diese Asylbewerber in besonderen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden können und ihre Verfahren innerhalb von maximal drei Wochen durchgeführt werden. Für die Dauer des Verfahrens und im Fall einer Einstellung oder Ablehnung auch bis zur Ausreise oder Rückführung soll ihr Aufenthalt auf den Bezirk der Ausländerbehörde begrenzt werden, in dem die zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt.

Ferner sollen der Vorlage zufolge "Abschiebungshindernisse aus vermeintlich gesundheitlichen Gründen" abgebaut werden. Danach sollen "grundsätzlich nur lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, die Abschiebung des Ausländers hindern können". Zudem sollen qualifizierte Kriterien geschaffen werden, denen eine ärztliche Bescheinigung genügen muss, um eine Erkrankung des Ausländers glaubhaft zu machen.

Auch soll die Höhe der Geldleistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf dem Gesetzentwurf zufolge "unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Sicherung des Existenzminimums" gegenüber den derzeit geltenden Leistungssätzen "durch eine Nichtberücksichtigung von einzelnen Verbrauchsausgaben in angemessenem Umfang abgesenkt" werden. Die vollen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen Asylbewerber generell erst nach Aushändigung des Ankunftsnachweises in der Aufnahmeeinrichtung erhalten, der sie zugewiesen worden sind. Darüber hinaus soll der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt werden.

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4. Baukosten der Festen Fehmarnbeltquerung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die Kostensteigerungen bei der geplanten Festen Fehmarnbeltquerung will sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/7513) informieren. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, ob die Steigerung der geplanten Baukosten für die Hinterlandanbindung (Bahnstrecke) der Festen Fehmarnbeltquerung von 800 Millionen Euro auf geschätzt 1,7 Milliarden Euro eine wesentliche Änderung der Vertragsgrundlagen ist und ob sie es angesichts der absehbaren Verzögerungen für notwendig hält, eine neue Kostenschätzung für die Hinterlandanbindung in Auftrag zu geben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 087 - 17. Februar 2016 - 11.17 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Februar 2016

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