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BUNDESTAG/5743: Heute im Bundestag Nr. 257 - 04.05.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 257
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 04. Mai 2016, Redaktionsschluss: 10.50 Uhr

1. Anwendung von US-Blockadegesetzen
2. Ausnahmezustand in Frankreich
3. Überfall auf die Sowjetunion 1941
4. EU-Türkei-Abkommen im Fokus


1. Anwendung von US-Blockadegesetzen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/EB) Seit Februar 2015 haben zwei deutsche Online-Händler Klage eingereicht, weil sie ihre Rechte durch die Anwendung der US-Blockadegesetze gegen Kuba verletzt sehen. Das teilt die Bundesregierung in einer Antwort (18/8185) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8010) mit. In einem Fall werfe ein deutscher Staatsangehöriger einem Online-Zahlungsanbieter sowie seiner Bank mit Sitz in Deutschland vor, ihm Leistungen zu verweigern, weil er seinen Wohnsitz in Kuba habe.

Die Abgeordneten hatten unter anderem gefragt, inwieweit sich die veränderten Blockadebedingungen der USA gegen Kuba auf die Durchsetzung der Sanktionen im Rechtsraum der Europäischen Union auswirken. Die erlassenen Sanktionsrechtsakte gegen Kuba seien weiterhin in Kraft, heißt es dazu in der Antwort. Nach US-Recht unterlägen Tochterunternehmen von US-Unternehmen in Drittstaaten den gleichen Beschränkungen wie ihre US-Mutterkonzerne.

Die Bundesregierung habe die Europäische Kommission entsprechend Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 über beide Fälle informiert. Die Verordnung bezieht sich auf den Schutz vor den extraterritorialen Anwendungen von Rechtsakten, die von einem Drittland erlassen wurden. Zudem prüften innerdeutsche Ermittlungsbehörden derzeit, ob ein Verstoß gegen Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts vorliegt.

Bislang habe sie keine Gespräche mit Vertretern der Online-Dienstleister PayPal und eBay über die Sperrung von Kundenkonten aufgrund von US-Sanktionsbestimmungen gegen Kuba geführt, schreibt die Bundesregierung in der Antwort. Sie spreche sich gegenüber der US-Regierung und staatlichen Einrichtungen der USA regelmäßig gegen die extraterritoriale Anwendung von US-Sanktionsbestimmungen aus.

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2. Ausnahmezustand in Frankreich

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht mit Blick auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) keine Regelverletzung der französischen Regierung im Zusammenhang mit dem Ausnahmezustand nach den Terroranschlägen von Paris im November 2015. Es sei festzuhalten, "dass die französische Regierung den Generalsekretär des Europarats in dem nach Artikel 15 EMRK vorgesehenen Verfahren über die ergriffenen Maßnahmen informiert und davon unterrichtet hat, dass diese Maßnahmen Abweichungen von den in der Konvention enthaltenen Rechten beinhalten können", heißt es in der Antwort (18/8202) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8026). Grundsätzlich eröffne die EMRK dem Generalsekretär des Europarates die Möglichkeit, weitere Erklärungen von dem betreffenden Vertragsstaat zu erbitten. "Den von diesen Maßnahmen betroffenen Personen steht es ebenso frei, Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit der Behauptung zu erheben, die getroffenen Maßnahmen stellten trotz der Erklärung Frankreichs nach Artikel 15 EMRK Konventionsverletzungen dar." Eine Überprüfung der von der französischen Regierung ergriffenen Maßnahmen sei somit durch in der Konvention vorgesehene Mechanismen möglich. "Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, ihrerseits die Maßnahmen der französischen Regierung zu bewerten."

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3. Überfall auf die Sowjetunion 1941

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Das Gedenken der Bundesregierung an den 75. Jahrestag des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8213). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welche Gedenkveranstaltungen anlässlich dieses Jahrestags im Juni im In- und Ausland von der Bundesregierung geplant sind, welche Mittel dafür zur Verfügung stehen sollen und an welcher dieser Veranstaltungen der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin oder Minister der Bundesregierung teilnehmen werden.

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4. EU-Türkei-Abkommen im Fokus

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach dem "EU-Türkei-Abkommen zur Migrationsbekämpfung" erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/8205). Kern des Abkommens sei die Verpflichtung der Türkei, "die rasche Rückführung aller Migranten zu akzeptieren, die keinen internationalen Schutz benötigen und von der Türkei aus nach Griechenland einreisen, und alle in türkischen Gewässern aufgegriffenen irregulären Migranten zurückzunehmen". Für jeden auf diesem Weg zurückgewiesenen Syrer solle dem Abkommen nach ein anderer Syrer legal aus der Türkei in die EU einreisen können, schreiben die Abgeordneten. Staatsangehörige anderer Länder würden von dieser Regelung ausgenommen. Darüber hinaus erhalte die Türkei im Gegenzug bis 2018 bis zu sechs Milliarden Euro, das Versprechen, noch 2016 eine Visa-Liberalisierung umzusetzen sowie die Eröffnung neuer Kapitel in den Beitrittsverhandlungen mit der EU. Die Türkei solle außerdem zukünftig als Türwächter der EU fungieren und die Einreise in die EU über die Ägäis verhindern.

Die Bundesregierung soll unter anderem darlegen, wie sie die Vereinbarkeit des Abkommens mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem EU-Recht, dem Völkerrecht und der Genfer Flüchtlingskonvention bewertet. Zudem fragen die Abgeordneten, ob die Bundesregierung die Türkei als sicheren Herkunftsstaat einstufen wolle und ob ihr Fälle bekannt seien, bei denen die Türkei syrische Flüchtlinge nach Syrien abgeschoben hätte.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 257 - 4. Mai 2016 - 00.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2016

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