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BUNDESTAG/5854: Heute im Bundestag Nr. 368 - 17.06.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 368
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 17. Juni 2016, Redaktionsschluss: 11.28 Uhr

1. Enge Kooperation mit privaten Akteuren
2. Auswirkungen von Geisternetzen
3. Mülltentfernung aus dem Meer
4. Motorensoftware nicht offengelegt
5. Störungen bei Stuttgarter S-Bahn
6. Einschränkungen der Religionsfreiheit


1. Enge Kooperation mit privaten Akteuren

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung betrachtet die wachsende Rolle privater Akteure und die Zusammenarbeit mit ihnen als wichtigen Baustein für die Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele ("Sustainable Development Goals", SDGs). Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit habe das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) begonnen, die Zusammenarbeit mit privaten deutschen Stiftungen "gezielt und systematisch" zu intensivieren, schreibt sie in einer Antwort (18/8714) auf eine Kleine Anfrage (18/8369) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Außerdem führten das BMZ und die Durchführungsorganisationen seit 2008 Kooperationsprojekte mit der Gates-Stiftung von Microsoft-Gründer Bill Gates durch. Gemeinsame globale Initiativen seien unter anderem die Impfallianz GAVI, die Globale Allianz für verbesserte Ernährung (GAIN) und der Globale Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria (GFATM).

Mit den Kooperationsprojekten unterstützt die Bundesregierung nach eigenen Angaben "eine große Bandbreite an Maßnahmen und die Verfolgung von unterschiedlichen Entwicklungszielen". Die Maßnahmen beinhalteten Herausforderungen, "die durch öffentliche Akteure und Mittel allein nicht gemeistert werden können". Zugleich böten sie Potenziale, die auch für andere Akteure von Interesse seien.

In ihrer Antwort betont die Bundesregierung, dass für die Kooperationsprojekte die "üblichen Verfahren und Bedingungen" der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Anwendung fänden. Darüber hinaus hätten das BMZ und die Gates-Stiftung in einem im Jahr 2011 unterzeichneten Memorandum of Understanding (MoU) gemeinsame Prinzipien, Ziele und Methoden festgehalten. Darin würden fünf Bereiche der Zusammenarbeit identifiziert: Gesundheit, Wasser und sanitäre Einrichtungen, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Stadtentwicklung sowie Mikrofinanzen. Eine Überarbeitung des MoU sei für dieses Jahr geplant, schreibt die Regierung.

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2. Auswirkungen von Geisternetzen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Verloren gegangene Netze sowie anderes verlorenes Fischfanggerät sind für einen "nennenswerten" Anteil des Plastikmülls im Meer verantwortlich und beeinträchtigen die Biodiversität. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/8678) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8454) hervor. So wird laut Antwort etwa der Rückgang von Tiefseehaien im Nordatlantik mit den sogenannten Geisternetzen in Verbindung gebracht.

Zudem verweist die Bundesregierung unter anderem auf Angaben des CDB-Reports (Convention on Biological Diversity, Biodiversitäts-Konvention) von 2012. Demnach seien insbesondere Meeresschildkröten von den Netzen betroffen, indem sie sich etwa in ihnen verheddern oder Netzteile verschlucken. Auch auf einige Arten von Meeressäugern und Seevögeln träfe dies zu. Insgesamt sei die Zahl der betroffenen Tierarten von 247 im Jahr 1997 auf 373 Arten im Jahr 2012 gestiegen, heißt es in der Antwort.

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3. Mülltentfernung aus dem Meer

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht beim Thema Müllentfernung aus dem Meer noch grundsätzlichen Forschungsbedarf. Dies geht aus einer Antwort (18/8690) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8467) hervor. Danach könne Müll nicht einfach abgeschöpft werden, da gerade im Meso- und Mikrobereich Risiken bestünden, etwa weil dies gleichzeitig zur Entnahme von Meeresorganismen führen würde. Auch der G7-Aktionsplan zur Bekämpfung der Meerverschmutzung gebe klar vor, dass "jegliche Entfernung von Müll aus dem Meer umweltverträglich" erfolgen solle, schreibt die Bundesregierung.

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4. Motorensoftware nicht offengelegt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über Maßnahmen der Bundesregierung zur dauerhaften Sicherung der Konformität typengenehmigter und in Betrieb befindlicher Pkw in Deutschland will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/8789) informieren. Unter anderem soll die Bundesregierung dazu Stellung nehmen, warum die in den europäischen Vorschriften verankerte Möglichkeit, im Rahmen der Typengenehmigung auf begründete Nachfrage eine Offenlegung der Motorensoftware von den Automobilherstellern einzufordern, vom Kraftfahrt-Bundesamt nie in Anspruch genommen worden sei.

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5. Störungen bei Stuttgarter S-Bahn

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die Entwicklung von Infrastrukturstörungen im Netz der S-Bahn Stuttgart will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/8720) informieren. Die Bundesregierung soll mitteilen, welche Störungen es dort seit 2005 gegeben hat.

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6. Einschränkungen der Religionsfreiheit

Menschenrechte/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht in dem Problem fehlender oder schwacher Staatlichkeit einen wesentlichen Grund für Verletzung der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergelegten Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Eine Reihe von Staaten käme der Verpflichtung zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit teilweise nicht nach, heißt es in dem als Unterrichtung vorliegendem Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (18/8740). Hintergrund könne eine gezielte Politik sein, etwa die Verteidigung des Wahrheitsanspruchs der Mehrheitsreligion oder die Furcht vor fremden Einflüssen. "Häufiger Grund für mangelnden Schutz sind aber auch eine schwache Staatlichkeit, Korruption, wirtschaftliche und ethnische Gründe. Besonders das Aufkommen extremistischer und terroristischer Organisationen hat - in Verbindung mit der Schwächung von Staatlichkeit - insbesondere im Nahen und Mittleren Osten und Nordafrika zu religiös begründeter Gewalt, zu Zerstörung und Vertreibung geführt." Davon betroffen seien sowohl die religiöse Mehrheitsbevölkerung, als auch religiöse Minderheiten.

Die Bundesregierung schreibt in ihrem Bericht von zahlreichen Einschränkungen und Diskriminierungen unterschiedlicher Art, die alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens durchdringen könnten: "Von der Möglichkeit, sich überhaupt zu einer bestimmten Religion oder Weltanschauung bekennen zu dürfen oder eben sich zu keiner Religion bekennen zu müssen, über den gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Ämtern bis hin zum Bau und der Pflege religiöser Einrichtungen." Religionsgemeinschaften unterlägen in der Ausübung ihres Rechts zur Selbstverwaltung vielfach bürokratischen Hindernissen - häufig vor dem Hintergrund von Sicherheitsbedenken, der Furcht vor ausländischen Einflüssen oder Kontrollansprüchen von Staaten. Während insbesondere das Christentum und der Islam mit wenigen Ausnahmen in fast allen Ländern der Welt formelle Anerkennung genießen, sähen sich insbesondere Gläubige von Minderheitsströmungen dieser Religionen erheblichen Einschränkungen, Diskriminierungen und auch Gewalt ausgesetzt. Aber auch die formelle Anerkennung einer Religion bedeute für ihre Anhänger nicht notwendigerweise ein größeres Maß an Freiheit bei der Ausübung ihrer Religion. "So kann in Ländern mit dem islamischen Recht als eine oder einzige Rechtsquelle die Abkehr vom Islam schwerwiegende Konsequenzen für Leib und Leben mit sich bringen: für Nichtgläubige, als 'Apostaten' gebrandmarkte Menschen ebenso wie für Konvertiten."

Der Bericht skizziert zudem das Spannungsfeld, "in dem das Recht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit auf andere Menschenrechte trifft, insbesondere das Wechselspiel zwischen Religions- und Meinungsfreiheit". Der Grundsatz, dass das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein individuelles Freiheitsrecht sei, in dessen Zentrum der Mensch mit seiner Würde und seinen inneren Überzeugungen steht, und nicht die Religion, werde dabei nicht selten ignoriert oder bestritten. Abzulehnen seien deshalb Ansätze, die Universalität dieses Menschenrechts in Frage zu stellen, es in ein Kollektivrecht umzumünzen, Religion über Kritik zu erheben, Religionskritik pauschal als Rassismus abzustempeln. "Gleichzeitig ist es Aufgabe von Staaten, entschieden gegen religiöse Hetze, Hassreden und religiös begründete Kriminalität vorzugehen."

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 368 - 17. Juni 2016 - 11.28 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juni 2016

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