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BUNDESTAG/6027: Heute im Bundestag Nr. 541 - 22.09.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 541
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 22. September 2016, Redaktionsschluss: 17.44 Uhr

1. Die zwei Leben des Herrn Richter
2. Bundeswehr-Fähigkeiten im Inneren
3. Rechtsgrundlagen für Zurückweisungen
4. Weltanschauliche Neutralität des Staates


1. Die zwei Leben des Herrn Richter

3. Untersuchungsausschuss (NSU)/Ausschuss

Berlin: (hib/FZA) Das Privatleben und die Todesumstände des V-Mann Thomas Richter alias "Corelli" bleiben rätselhaft. Daran hat auch die Befragung eines engen Freundes von Richter, der am 22. September 2016 als Zeuge vor dem 3. Untersuchungsausschusses "NSU II" des Bundestages unter Leitung von Clemens Binninger (CDU) ausgesagt hat, wenig geändert.

Er habe Thomas Richter 2010 in Leipzig kennengelernt, erzählte der Zeuge T.M. Richter habe wie er ein Faible für getunte Autos gehabt, über das gemeinsame Interesse sei man sich schnell näher gekommen. Bald schon habe man gemeinsame Nachmittage und Abende mit der Familie und engen Freunden verbracht. Dort habe man zum Beispiel über die Arbeit, Familiäres und auch über Politisches gesprochen. Dass Richter rechtsextrem gesinnt und ein bundesweit führender Neonazi war, habe er trotzdem nur am Rand mitbekommen, teilte M. dem Ausschuss mit. Des Öfteren sei Richter nach Halle gefahren, um sich dort mit Gleichgesinnten zu treffen. Er selber habe diese Freunde von Richter aber kaum einmal zu Gesicht bekommen

Richter habe in der Wohnung beispielsweise eine Vitrine gehabt, in der er Panzer und andere Objekte mit der Aufschrift "Blood & Honour" gesammelt habe. "Ich konnte damit nichts anfangen", so M., der selbst keinen nachweisbaren Bezug zur rechten Szene hat. Dass es sich bei "Blood&Honour" um eine berüchtigte rechtsextreme Gruppierung handelt, habe er zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst. Auf Richters Sammlung an rechtsradikalen CDs und DVDs sei er nie aufmerksam geworden, obwohl er einen Schlüssel zu Richters Wohnung hatte und dort für Richter die Pflanzen goss und aufräumte, auch als dieser bereits als V-Mann enttarnt und in Zeugenschutz genommen worden war.

Richter habe ein perfektes Doppelleben geführt, folgerte M. "Uns hat er erzählt, dass er Handtaschen und Portemonnaies verkauft", erzählte M. Wie zum Beweis zog er ein braunes Lederportemonnaie aus der Hosentasche. Das sei ein Geschenk von Richter gewesen. Von Richters V-Mann-Tätigkeit hat M. laut eigener Aussage erst nach dessen Tod erfahren. Über Richters Vergangenheit habe man ebenfalls nie gesprochen. Trotzdem nickte M. zustimmend, als ihn der Abgeordnete Uli Grötsch (SPD) als sehr guten Freund von Richter bezeichnete. "Bis auf seinen Bruder Lothar hat Thomas eigentlich keine Familie gehabt", sagte M.

Detailliert fragten die Abgeordneten nach der Zeit nach Richters Enttarnung 2012 bis zu dessen Tod im April 2014. In dieser Zeit war der Zeuge M. einer der wenigen, zu denen Richter weiter Kontakt hatte. Thorsten Hoffmann (CDU) verlas einen kurzen schriftlichen Dialog, den Richter und M. am 2. April 2014 auf WhatsApp führten. Fünf Tage später wurde Richter tot in seiner Wohnung aufgefunden. Auf die Frage von M., ob alles klar sei, schrieb Richter damals nur: "Bin krank." Trotz mehrmaliger Nachfrage vonseiten M.'s antwortete Richter danach nicht mehr.

Das sei eine äußerst untypische Kommunikation für Richter gewesen, sagte der Vorsitzende Clemens Binninger. Der Zeuge M. bestätigte das: "Es war für mich, als ob er das nicht selber gewesen wäre." Richter habe ansonsten "immer Romane geschrieben." Soweit er wisse, habe Richter keine Diabetes gehabt, sei überhaupt sehr selten krank gewesen. Bereits während einer telefonischen Vernehmung durch das Bundeskriminalamt (BKA) hatte M. die bei der Obduktion festgestellten Zuckerschocks als Todesursache bezweifelt. Daran glaube niemand im Freundeskreis. Auf die Nachfrage der Abgeordneten, wer Richter womöglich ermordet habe, hatte auch M. keine Antwort.

Zuvor hatte sich der Ausschuss erneut mit den DNA-Spuren befasst, die an den Tatorten der NSU-Verbrechen sichergestellt worden waren. Als Zeugin war dazu Eva Schultheiss vom BKA geladen worden. Sie war als Sachverständige für DNA-Analysen bis Februar 2013 für die Spurenauswertung - insbesondere denen aus dem ausgebrannten Wohnmobil in Eisenach sowie der von Beate Zschäpe in Brand gesteckten Wohnung in Zwickau - zuständig gewesen. Zur zentralen Frage, warum die NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos an keinem ihrer insgesamt 27 Tatorte DNA hinterließen und ob die zahlreichen anderen DANN-Funde Rückschlüsse auf mögliche Mittäter geben können, konnte Schultheiss allerdings nichts Entscheidendes beitragen. Bisher konnten 43 der an NSU-Tatorten gesicherten DNA-Spuren keiner Person zugeordnet werden.

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2. Bundeswehr-Fähigkeiten im Inneren

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Fähigkeiten der Bundeswehr außerhalb der Luft- und Seesicherheit, die für einen Einsatz im Innern notwendig und geeignet sind und den Polizeien von Bund und Ländern oder zivilen Hilfsorganisationen nicht zur Verfügung stehen, sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/9619) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9351). Wie die Bundesregierung darin darlegt, verfügt die Bundeswehr über sogenannte Unikat-Fähigkeiten, die aufgrund des Auftrages der Bundeswehr bei zivilen Stellen nicht oder unvollständig zur Verfügung stehen. Zusätzlich verfüge sie über Fähigkeiten, "die auch bei zivilen Stellen grundsätzlich, aber nicht in ausreichender Zahl verfügbar sind (zum Beispiel Hubschrauber, Räumgerät)".

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, sind aus Sicht der Länder nach einer Beschlussfassung der Innenministerkonferenz zur Unterstützung des Bevölkerungsschutzes seitens der Bundeswehr unter anderem "Aufklärungsfähigkeiten im Sinne von Erkundung", Lufttransportfähigkeiten, Pionierfähigkeiten und sanitätsdienstliche Fähigkeiten relevant.

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3. Rechtsgrundlagen für Zurückweisungen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Rechtsgrundlagen für Zurückweisungen und Zurückschiebungen von Ausländern erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9634) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9492). Wie die Regierung darin ausführt, erfolgt die Zurückweisung (Einreiseverweigerung) von Personen an der Grenze auf Grundlage von Artikel 14 des Schengener Grenzkodexes in Verbindung mit Paragraf 15 des Aufenthaltsgesetzes, wenn im Rahmen der Grenzkontrolle festgestellt wird, dass die Einreisevoraussetzungen gemäß Artikel 6 des Schengener Grenzkodexes nicht erfüllt sind. Die Zurückschiebung erfolge auf Grundlage von Paragraf 57 des Aufenthaltsgesetzes, "wenn der Betroffene in Verbindung mit der unerlaubten Einreise angetroffen wird". Bei Asylsuchenden erfolgen der Antwort zufolge derzeit keine Zurückweisungen und Zurückschiebungen, "es sei denn, im Rahmen des Dublin-Verfahrens erfolgt eine Überstellung an den zuständigen Mitgliedstaat".

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4. Weltanschauliche Neutralität des Staates

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die weltanschaulich-religiöse Neutralität der Bundesrepublik ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/9635) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9504). Wie die Bundesregierung darin ausführt, gebietet das Grundgesetz dem Staat diese Neutralität. Sie sei "nicht als eine distanzierende im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche zu verstehen, sondern als eine offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung". Einen laizistischen Auftrag begründe das Grundgesetz daher nicht.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 541 - 22. September 2016 - 17.44 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2016

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