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BUNDESTAG/6084: Heute im Bundestag Nr. 598 - 18.10.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 598
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 18. Oktober 2016, Redaktionsschluss: 14.45 Uhr

1. Zoll soll Post stärker kontrollieren
2. Verluste sollen nicht immer entfallen
3. Gasversorgung wird teilweise umgestellt
4. Bund will Kommunen entlasten
5. Eurocontroll ratifizieren
6. Mehr Geld für die Länder


1. Zoll soll Post stärker kontrollieren

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Der Schutz der Gesellschaft vor der organisierten Kriminalität und die Bekämpfung des Terrorismus sollen erheblich verbessert werden. Um die Ein- und Ausfuhr illegaler Waren auf dem Postweg besser zu kontrollieren und illegalen Bargeldtransfers über die deutschen Grenzen besser auf die Spur zu kommen, will die Bundesregierung mit dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes (18/9987) dem Zoll mehr Kontrollmöglichkeiten einräumen, um illegale Waren wie Betäubungsmittel, Waffen oder hochsteuerbare Waren zu finden und dem Wirtschaftskreislauf zu entziehen. "Nach Erkenntnissen der Zollbehörden wird der Postverkehr zunehmend zu kriminellen Zwecken missbraucht", schreibt die Regierung in der Begründung ihres Gesetzentwurfs.

Änderungen sind vor allem im Postverkehr vorgesehen. Aus historischen Gründen ist bisher nur die Deutsche Post AG verpflichtet, der Zollverwaltung Sendungen vorzulegen, bei denen Anhaltspukte für einen Verstoß gegen ein Einfuhr-, Durchfuhr- oder Ausfuhrverbot bestehen. Zukünftig soll diese Vorschrift auch für andere Postdienstleister gelten, um eine Regelungslücke zu schließen. Mitarbeiter der Zollverwaltung sollen in Zukunft auch in den Geschäftsräumen der Postdienstleister risikoorientierte als auch stichprobenartige Kontrollen vornehmen können. "Eine wirksame Bekämpfung des Schmuggels erfordert die Möglichkeit, die Warenströme prüfen und kontrollieren zu können", begründet die Regierung ihr Vorhaben. Dazu müsse auch eine örtlich und zeitlich begrenzte Kontrolle von Sendungen innerhalb der EU möglich sein.

Auch zur Bekämpfung der Geldwäsche und im Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung sind weitere Maßnahmen vorgesehen. "Durch grenzüberschreitenden Transport und Versand von Bargeld können durch Straftaten bemakelte Vermögenswerte besonders wirksam dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen werden. Von dieser Möglichkeit wird auch weiterhin in erheblichem Umfang Gebrauch gemacht", heißt es in der Begründung, wo außerdem darauf hingewiesen wird, dass gerade durch den körperlichen Transport und Versand von Bargeld über die nationalen Grenzen die Herkunft dieser Mittel "besonders wirksam verschleiert" werde. "Die Aufdeckung solcher Transporte ist ein Eckpfeiler für Ermittlungen bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung."

Im Gesetzentwurf heißt es dazu: "Auf Verlangen der Zollbediensteten müssen natürliche Personen ... Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr, die sie in den, aus dem oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringen, nach Art, Zahl und Wert mündlich anzeigen sowie die Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und den Verwendungszweck dieser Barmittel und gleichgestellter Zahlungsmittel darlegen." Zum Nachweis der Herkunft, des Berechtigten und des Verwendungszwecks müssen Belege vorgelegt werden, die auch "für Besteuerungsverfahren und für Strafverfahren wegen Steuerstraftaten verwendet werden" dürfen. Falls die Belege nicht ausreichen, dürfen die Zollbehörden weitere Belege zum Beispiel bei Banken anfordern, die diese Auskünfte innerhalb von drei Werktagen erteilen müssen.

Schließlich sollen mit der Gesetzesänderung den Zollbediensteten "präventive Befugnisse zur Eigensicherung" eingeräumt werden. Befugnisse zur allgemeinen Gefahrenabwehr im Sinne der Polizeigesetze sollen die Zollbediensteten aber nicht erhalten.

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2. Verluste sollen nicht immer entfallen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die steuerliche Verlustverrechnung bei Unternehmen soll auf eine neue Grundlage gestellt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften (18/9986) eingebracht. Bisher hätten nicht genutzte Verluste einer Körperschaft wegfallen können, wenn Anteilserwerbe an einer Körperschaft stattgefunden hätten. Künftig sollen Unternehmen, die für die Unternehmensfinanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, die nicht genutzten Verluste weiter nutzen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach dem Anteilseignerwechsel fortführen. Dafür müssen die Unternehmen aber bestimmte Bedingungen erfüllen.

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3. Gasversorgung wird teilweise umgestellt

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Erdgasversorgung wird in Teilen des Bundesgebietes umgestellt. Da die Förderung des sogenannten L-Gases in den Niederlanden und in Deutschland rückläufig sei, werde in Zukunft das sogenannte H-Gas, das einen höheren Methan-Gehalt hat, verwendet. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas (18/9950) sieht einen Kostenerstattungsanspruch nach Installation von Neugeräten für die Gaskunden gegenüber dem Netzbetreiber vor. Der Erstattungsanspruch soll 100 Euro für jedes Neugerät betragen.

Wie aus dem Gesetzentwurf weiter hervorgeht, wurde der Umstellungsprozess auf H-Gas bereits 2015 gestartet und soll 2030 abgeschlossen sein. Betroffen seien Gaskunden in den Ländern Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Unter Berufung auf Schätzungen schreibt die Regierung, dass sich in den betroffenen Gebieten rund 5,5 Millionen Geräte betroffen sein könnten. Der gesamte Erfüllungsaufwand für die Umstellung wird auf rund 175 Millionen Euro geschätzt.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf verschiedene Anpassungen, Klarstellungen und Korrekturen bei den Vorschriften zur Erdölbevorratung vor. Damit werde auf die Erfahrungen mit dem 2012 neu gefassten Erdölbevorratungsgesetz reagiert. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme eine weitergehende Datenübermittlungspflicht des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle an die statistischen Ämter der Länder, was die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung für nicht erforderlich hält.

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4. Bund will Kommunen entlasten

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Der Bund will zur Entlastung der Kommunen die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte für die Jahre 2016 bis 2018 übernehmen. Hierzu soll die Beteiligung des Bundes an den KdU im Zweiten Sozialgesetzbuch erhöht werden, wie aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9980) zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen hervorgeht. Dadurch würden die Kommunen um 400 Millionen Euro in diesem Jahr und voraussichtlich um 900 Millionen Euro im Jahr 2017 und um 1,3 Milliarden Euro 2018 entlastet werden, schreibt die Regierung.

Weiter sollen die Länder für die Jahre 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Dafür soll der Länderanteil an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes erhöht werden.

Daneben soll durch den Gesetzentwurf festgelegt werden, dass der Bund den Ländern die für Wohnungsbau im Integrationskonzept in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2017 bis 2018 als Kompensationsmittel gewährt. Die Verteilung dieser Mittel soll nach den dem Königsteiner Schlüssel erfolgen.

Schließlich sollen die Kommunen ab 2018 jährlich um fünf Milliarden Euro entlastet werden, in dem der Anteil von Gemeinden und Ländern an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes durch eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes erhöht wird. Eine Milliarde Euro davon sollen über den Umsatzsteueranteil der Länder und Milliarden Euro sollen im Verhältnis drei zu zwei über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden sowie über die Bundesbeteiligung an den KdU bereitgestellt werden.

Der Gesetzentwurf wird am kommenden Donnerstag erstmals im Bundestag beraten.

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5. Eurocontroll ratifizieren

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/9877) zur Neufassung des Internationalen Übereinkommens über die Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL" vorgelegt, der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird.

Mit dem Vertragsgesetz soll die Voraussetzung der Ratifikation des Protokolls der Neufassung geschaffen werden. Diese soll im Wesentlichen dazu dienen, die Ziele der Organisation an zukünftige Aufgaben anzupassen, eine neue Organisationsstruktur zu schaffen, die Aufgaben der Organisation zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Flugverkehrs- Managements auszuweiten sowie für eine effektivere Beschlussfassung zu sorgen.

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6. Mehr Geld für die Länder

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung will das Regionalisierungsgesetz ändern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (18/9981) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird.

Auf Grundlage des Regionalisierungsgesetzes erhalten die Länder für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einen Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes, der besonders zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) verwendet werden soll, heißt es im Gesetzentwurf. Diese finanzielle Unterstützung soll noch in diesem Jahr von acht Milliarden Euro auf 8,2 Milliarden Euro erhöht werden. Ab 2017 bis 2031 soll dieser Betrag jährlich um 1,8 Prozent steigen.

Laut Gesetzentwurf soll die Verteilung des Betrages in Höhe von acht Milliarden Euro auf alle Bundesländer nach Festlegung des Kieler Schlüssels erfolgen. Zur Kompensation der Länder, die durch den Kieler Schlüssel Nachteile gegenüber dem alten Verteilungsschlüssel haben, wird 2016 ein Betrag von 200 Millionen Euro mit einem gesonderten Verteilungsschlüssel auf die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verteilt. Diese Beträge sollen mit 1,8 Prozent über den Gesamtzeitraum dynamisiert werden.

Für den Bundeshaushalt würden sich dadurch bis zum Jahr 2031 zusätzliche Belastungen von insgesamt 3,67 Milliarden Euro ergeben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 598 - 18. Oktober 2016 - 14.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Oktober 2016

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