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BUNDESTAG/6101: Heute im Bundestag Nr. 615 - 20.10.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 615
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 20. Oktober 2016, Redaktionsschluss: 13.38 Uhr

1. Branntweinverwaltung wird aufgelöst
2. Grüne für einheitliches Rentenrecht
3. Soziale Absicherung von Selbständigen
4. Koalition will Bildungschancen erhöhen
5. Teilhabegesetz: Streit um Kostenübernahme
6. Keine Änderung der Kassenaufsicht
7. Auskunft zu Pensionskassen geheim
8. Meldeverstöße von EEG-Anlagebetreibern
9. Stiftungsrat der Bundesstiftung Baukultur


1. Branntweinverwaltung wird aufgelöst

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein soll aufgelöst werden. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/10008) eingebracht. Grund ist, dass das Branntweinmonopolgesetz mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft tritt und das Branntweinmonopol zu diesem Termin vollständig abgeschafft ist. Die 20 Beschäftigten sollen in Zukunft in der Bundeszollverwaltung tätig sein.

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2. Grüne für einheitliches Rentenrecht

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Ein gleiches Rentenrecht in Ost und West fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einem Antrag (18/10039) schreiben die Abgeordneten, dass das unterschiedliche Rentenrecht ohne Eingriffe des Gesetzgebers so lange existieren würde, bis sich die Rentenwerte in den alten und neuen Bundesländern vollkommen angeglichen hätten. Dies könne noch Jahrzehnte dauern. "Die Ungleichbehandlung zwischen Ost- und Westdeutschen ist auch deshalb immer schwerer zu rechtfertigen, da die Entlohnung der Beschäftigten in erheblichem Maße auch zwischen Regionen in Nord- und Süddeutschland variiert", heißt es in dem Antrag.

Die Grünen fordern deshalb, den aktuellen Rentenwert Ost und die Beitragsbemessungsgrenze Ost auf die jeweiligen Werte im Westen anzuheben. Die bereits erworbenen Rentenansprüche sollen unverändert erhalten bleiben. Entgeltpunkte sollen ab einem Stichtag bundesweit einheitlich berechnet und danach auf eine gesonderte Hochwertung von Entgeltpunkten in Ostdeutschland verzichtet werden. Außerdem plädieren die Grünen erneut dafür, eine steuerfinanzierte Garantierente einzuführen, um geringe Rentenansprüche aufzustocken.

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3. Soziale Absicherung von Selbständigen

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen plädiert für eine bessere soziale Absicherung von Selbständigen. In einem Antrag (18/10035) fordert sie von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der gesetzlich versicherte Selbständige bei den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen entlastet. Nicht anderweitig abgesicherte Selbständige sollen in die gesetzliche Rentenversicherung mit einbezogen und die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige wieder bezahlbar ausgestaltet werden. Außerdem müsse Rechts- und Planungssicherheit hergestellt werden, indem die Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung eindeutig und praxistauglich geregelt wird, so die Grünen.

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4. Koalition will Bildungschancen erhöhen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Die große Koalition will mehr Bildungschancen für benachteiligte Kinder schaffen und das Bundesprogramm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" nach 2017 weiterentwickeln. Das schreiben CDU/CSU und SPD in ihrem Antrag (18/10016). Die Teilhabe an guter Bildung sei für Kinder und Jugendliche sei die Grundlage für ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben. Dies zu ermöglichen, sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wegen der föderalen Aufgabenverteilung in der Bundesrepublik Deutschland vor allem in die Zuständigkeit der Länder falle, unterstreichen die Fraktionen. Dennoch würde es der Förderung durch den Bund, des Engagements der Eltern, der Akteure aus der Zivilgesellschaft und der bildungspolitischen Träger auf allen staatlichen Ebenen bedürfen.

Die Fraktionen führen an, dass mehr als jedes vierte Kind in Deutschland (28 Prozent) in mindestens einer sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolage aufwachse. Kinder Alleinerziehender und von Eltern mit Migrationshintergrund seien überproportional häufig betroffen. Diese Kinder und Jugendlichen bräuchten besondere Förderung. Dies gelte ganz besonders mit Blick auf die Entwicklung ihrer Persönlichkeit und ihrer sozialen Kompetenzen. Ein Schlüssel dafür sei kulturelle Bildung. CDU/CSU und SPD stützen sich dabei unter anderem auf die Autorengruppe Bildungsberichterstattung im Bericht "Bildung in Deutschland 2016". Diese würden deutlich machen, dass es einen ausgeprägten Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg, der Integration von Kindern und Jugendlichen aus Fluchtkontexten, der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, dem Erwerb und Erhalt kultureller Praktiken und künstlerischer und sozialer Grundfertigkeiten gebe.

Vor dem Hintergrund der Bedeutung der kulturellen Bildung für die individuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und mit dem Ziel, mehr Bildungschancen auch für junge Menschen aus einem bildungsfernen Umfeld zu schaffen, habe das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Jahr 2012 das Programm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" ins Leben gerufen. Es sei mit 230 Millionen Euro für fünf Jahre das größte Förderprogramm des Bundes im Bereich der kulturellen Bildung, das es in der Bundesrepublik Deutschland je gegeben hat. Mit "Kultur macht stark" werden außerschulische kulturelle Bildungsangebote für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen drei und 18 Jahren gemacht. Die besonderen Stärken des Programms lägen auch in der Bündnisstruktur, die häufig lokale Akteure in gemeinsamen Projekten zusammenbrächte, die andernfalls nicht miteinander in Berührung kämen. Rund 90 Prozent der lokalen Bündnisse würden außerdem Ehrenamtliche einbinden und somit würde das zivilgesellschaftliche Engagement gestärkt werden.

CDU/CSU und SPD fordern das erfolgreiche Programm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" in einer neuen Programmphase von 2018 an weiter fortzuführen und es unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der ersten Programmphase fortzuentwickeln. Es gelte, das Momentum der ersten Förderphase zu nutzen, um nahtlos Bündnisse und Strukturen zu festigen, so dass noch mehr junge Menschen von kulturellen Bildungsangeboten profitieren können. Zudem solle die Zielgruppe des Programms, bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahrenzu fördern im Sinne der Definition des Nationalen Bildungsberichts 2016 beibehalten werden. Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien würden unter diese Definition fallen. Zudem treten die Fraktionen dafür ein, dass junge Flüchtlinge bis 26 Jahre durch eine eigene Förderrichtlinie ebenfalls gefördert werden. Der bisherige inklusive Ansatz, die Maßnahmen in gemischten Gruppen zusammen mit nicht benachteiligten Kindern und Jugendlichen durchführen zu können soll beibehalten werden. Das "voneinander lernen" ermögliche Chancen und vermeide Stigmatisierung.

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5. Teilhabegesetz: Streit um Kostenübernahme

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Das geplante Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird keine zusätzliche Ausgabendynamik für die Länder und Kommunen entfachen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum BTHG, die als Unterrichtung (18/9954) vorliegt. Nach ihren Berechnungen würden Länder und Kommunen durch das BTHG ab dem Jahr 2021 entlastet, der Entlastungsbetrag steige von 71 Millionen Euro im Jahr 2021 auf rund 235 Millionen im Jahr 2035, schreibt die Bundesregierung.

Die Länderkammer vertrat in ihrer Stellungnahme die Ansicht, dass der Entwurf für ein BTHG das Ziel, "die bestehende Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe zu stoppen" verfehle. Sie hatte darüber hinaus gefordert, dass der Bund generell die durch das BTHG verursachten Mehrausgaben vollständig und dauerhaft tragen sollte. Dies lehnt die Bundesregierung ab und verwies darauf, dass der Bund in den Jahren 2017 bis 2020 rund 82 Prozent der veranschlagten Gesamtkosten übernehme.

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6. Keine Änderung der Kassenaufsicht

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die unterschiedliche Aufteilung der Aufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen nach Bundes- und Landesrecht hat sich aus Sicht der Bundesregierung bewährt. Mögliche Neuordnungen könnten aus verfassungsrechtlichen und praktischen Gründen schwierige Rechtsfragen aufwerfen, heißt es in der Antwort (18/9993) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/9859) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

In vielen Fällen gelinge es in der Praxis, auf eine einheitliche Handhabung der Aufsicht hinzuwirken. So gebe es einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Die Treffen zwei Mal im Jahr dienten auch dazu, eine einheitliche Auffassung aller Aufsichtsbehörden zu Rechts- und Verfahrensfragen herbeizuführen.

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7. Auskunft zu Pensionskassen geheim

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will die Antwort auf Fragen zum Zustand einer Pensionskasse aus dem Bankgewerbe nicht veröffentlichen. Wie es in der Antwort der Bundesregierung (18/9942) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9767) heißt, wird die als "VS - Vertraulich" eingestufte Auskunft in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt. Grund ist, dass ein Bekanntwerden der Informationen die Wettbewerbssituation einzelner Unternehmen beeinträchtigen könne.

Die Bundesregierung bestätigt, dass zwei Pensionskassen, nach denen sich die Abgeordneten erkundigt hatten, die Verrentungsfaktoren für neue Beiträge bestehender Versicherungen in älteren Tarifen abgesenkt haben. Es handele sich dabei aber nicht um eine Leistungskürzung für bereits erworbene Anwartschaften oder laufende Renten. Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) habe in der Freiwilligen Versicherung für Neuverträge ab 1. Juni 2016 einen neuen Tarif eingeführt, der mit einem niedrigeren Rechnungszins kalkuliert sei. Die Einführung des neuen Tarifs hat nach Angaben der Bundesregierung keine Auswirkungen auf bestehende Verträge.

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8. Meldeverstöße von EEG-Anlagebetreibern

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um Rückforderungen erhaltener Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9996). So schreiben die Abgeordneten, zwischen Januar und September 2015 hätten 4.499 landwirtschaftliche Betriebe ihre EEG-Anlagen verspätet gemeldet. Seit September 2015 habe es weitere 8.686 verspätete Meldungen gegeben. Die Fraktion will erfahren, wo sich diese Anlagen befinden und wie hoch die Summe ist, die von den Anlagebetreibern von der erhaltenen Umlage wegen verspäteter Meldungen zurückgezahlt werden müsse. Bei der Kleinen Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache (18/6785) sowie auf die Schriftliche Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/9927).

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9. Stiftungsrat der Bundesstiftung Baukultur

Kultur und Medien/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/AW) Die Abgeordneten Volkmar Vogel (CDU), Anja Weisgerber (CSU), Michael Groß (SPD), Claudia Tausend (SPD) und Heidrun Bluhm (Die Linke) sollen den Bundestag zukünftig im der Bundesstiftung Baukultur vertreten. Dies sieht der gemeinsame Vorschlag von CDU/CSU, SPD und Linksfraktion (18/10021) für die Wahl des Stiftungsrates vor. Die übrigen Mitglieder des insgesamt 13-köpfigen Stiftungsrat werden vom Bundesbau- und Bundesfinanzministerium, von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie durch den Konvent der Baukultur bestimmt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 615 - 20. Oktober 2016 - 13.38 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Oktober 2016

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