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BUNDESTAG/6166: Heute im Bundestag Nr. 680 - 17.11.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 680
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 17. November 2016, Redaktionsschluss: 14.47 Uhr

1. Antrag zu kultureller Bildung abgelehnt
2. Anhörung zur Kraft-Wärme-Kopplung
3. Straftaten mit dem Angriffsziel Moschee
4. Mehr Verantwortung für Unternehmen
5. Maßnahmen zum Kohleausstieg


1. Antrag zu kultureller Bildung abgelehnt

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Bericht

Berlin: (hib/ROL) CDU/CSU und SPD haben gegen die Stimmen der Linken und Bündnis 90/Die Grünen in einer Beschlussempfehlung und einem Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18/10063) den Antrag der Linken (18/8181) zum Bundesprogramm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" abgelehnt. Die Linke hatte vorgeschlagen, die Bundesregierung zu einem Bündel von Maßnahmen aufzufordern, das Bundesprogramm weiterzuentwickeln.

Die Linke hatte argumentiert, dass kulturelle Bildung die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen fördere und sie befähige durch Eigentätigkeit, Begegnung und Auseinandersetzung mit kultureller Vielfalt, gesellschaftliche Wandlungsprozesse zu reflektieren und mitzugestalten. Vor dem Hintergrund, dass circa 29 Prozent der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren unter anderem aufgrund von Erwerbslosigkeit oder niedrigem Bildungsabschluss der Eltern als benachteiligt gelten können, werde im Zeitraum von 2013 bis 2017 das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) initiierte und finanzierte Bundesprogramm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" angeboten.

Eine Zwischenevaluation der Prognos AG und Auswertungen von Programmpartnern sehe Korrekturbedarf bei der Definition der Zielgruppe und außerunterrichtlicher Bildungsmaßnahmen. Ferner seien die Länder und Kommunen stärker in die Programmvorbereitung einzubeziehen, um struktur- und infrastrukturschwache Landkreise und Städte besser zu fördern. Schließlich habe das laufende Programm die Grenzen ehrenamtlichen Engagements und die Notwendigkeit einer stärkeren Einbeziehung angemessen bezahlter Fachkräfte aufgezeigt.

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2. Anhörung zur Kraft-Wärme-Kopplung

Wirtschaft und Energie/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Um die Neuregelung der Bestimmungen für die Kraft-Wärme Kopplung (KWK) geht es in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag, den 21. November, um 14.00 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses. Die sieben geladenen Sachverständigen sollen sich zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung (18/10209) äußern. Der Entwurf sieht vor, dass KWK-Anlagen zwischen einem und 50 Megawatt in Zukunft nur noch dann gefördert werden, wenn sie sich erfolgreich an einer Ausschreibung beteiligt haben. Außerdem sollen Regelungen zur Eigenversorgung mit Strom geändert werden. Dies betrifft die Erhebung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Als Sachverständige sind geladen: Jörg Rothermel (Die Energieintensiven Industrien in Deutschland), Sebastian Bolay (Deutscher Industrie- und Handelskammertag), Gerd-Dieter Krieger (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau), Stefan Kapferer (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft), Michael Wübbels (Verband kommunaler Unternehmen), Othmar M. Verheyen (Universität Duisburg-Essen) und Heinz Ullrich Brosziewski (Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung) .

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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3. Straftaten mit dem Angriffsziel Moschee

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Für das dritte Quartal dieses Jahres sind insgesamt 26 politisch motivierte Straftaten mit dem Angriffsziel "Religionsstätte/Moschee" erfasst worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/10322) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im dritten Quartal 2016" (18/10142) hervor.

Wie die Regierung darin ausführt, stellen "Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen" ebenso wie die "Schändung von Moscheen" kein eigenständiges Delikt dar. Vielmehr würden durch einen Anschlag beziehungsweise eine Schändung - je nach den Umständen des konkreten Einzelfalles - unterschiedliche Straftatbestände verwirklicht.

"Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle in Tateinheit oder natürlicher Handlungseinheit begangenen Taten ausschließlich zahlenmäßig und nur bei dem Straftatbestand gezählt, der die höchste Strafandrohung aufweist", heißt es in der Vorlage weiter. Demzufolge ließen sich aus der PKS solche Straftaten systembedingt nicht herausfiltern. Hingegen erfolge im Rahmen des "Kriminalpolizeilichen Meldedienstes - Politisch Motivierte Kriminalität" (KPMD-PMK) eine Kategorisierung der Taten nach Themenfeldern. Zudem habe das Bundeskriminalamt (BKA) in seiner Zentraldatei Lapos Angriffsziele katalogisiert, "die bei der dortigen statistischen Erfassung nach Bewertung des von den Ländern zu jeder Tat mitgeteilten Kurzsachverhaltes eingegeben werden". . Der BKA-interne Lapos-Begriff für das Angriffsziel "Religionsstätte/Moschee" gelte nur für Moscheen selbst. Sonstige Stätten der Religionsausübung, Moscheevereine oder islamische Einrichtungen seien nicht enthalten.

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4. Mehr Verantwortung für Unternehmen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesegierung auf, ein Gesetz zur Verankerung verbindlicher menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten zu erarbeiten. Wie die Abgeordneten in einem Antrag (18/10255) ausführen, soll dieses Gesetz unter anderem eine fortlaufende, menschenrechtsbezogene Risikoanalyse, geeignete Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen und wirksame Abhilfemaßnahmen bei Menschenrechtsverstößen festschreiben. Kriterien wie Bilanzssumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl sollten berücksichtigt werden.

Außerdem soll die Bundesregierung die Klagemöglichkeiten für Opfer von Menschenrechtsverletzungen, die von Unternehmen verursacht wurden, verbessern und kollektive Klagemöglichkeiten schaffen. Gegen Unternehmen soll sie bei Verstößen gegen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten wirksame Sanktionsmöglickeiten verankern.

Zur konsequenten Umsetzung der "Guiding Principles on Business and Human Rights" der Vereinten Nationen seien gesetzliche Verbesserungen erforderlich, "um einen klaren rechtlichen Rahmen für die menschenrechtlichen Auswirkungen von transnationalen Aktivitäten von Unternehmen zu schaffen", heißt es in der Begründung des Antrags. Konkret bedürfe es einer Verbesserung von Klagemöglichkeiten für die Opfer von Unternehmenshandeln sowie eines Gesetzes über die unternehmerische Sorgfaltspflicht zum Schutz der Menschenrechte.

"Staaten müssen (...) gesetzgeberisch tätig werden und Verhaltensmaßstäbe gesetzlich festschreiben, wenn es zu menschenrechtlich nachteiligen Auswirkungen durch die Geschäftspraxis von Konzernen kommt", betonen die Abgeordneten. Der deutsche Gesetzgeber verfüge hierbei über einen völkerrechtlich gebotenen Regelungszugriff auf alle inländischen natürlichen und juristischen Personen und somit die in Deutschland ansässigen Unternehmen.

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5. Maßnahmen zum Kohleausstieg

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlregionen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10206). Die Bundesregierung soll sich zu Details bestimmter Haushaltstitel äußern, wobei der Schwerpunkt der Fragen auf Maßnahmen für die Region Lausitz gelegt wird. Außerdem wird nach Steuerrückforderungen des Vattenfall-Konzerns an Kommunen in der Lausitz gefragt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 680 - 17. November 2016 - 14.47 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. November 2016

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