Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/6175: Heute im Bundestag Nr. 689 - 24.11.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 689
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 24. November 2016, Redaktionsschluss: 15.52 Uhr

1. Zeuge spricht von Defiziten beim BND
2. Ermittlung der Regelbedarfssätze
3. Linke fragt nach Qualität der Deutschkurse
4. Steuermehreinnahmen bei Digitalumsätzen
5. Beschwerden über Drittanbieter


1. Zeuge spricht von Defiziten beim BND

1. Untersuchungsausschuss (NSA)/Ausschuss

Berlin: (hib/wid) Als Konsequenz aus der Snowden-Affäre werden im Bundesnachrichtendienst (BND) die Regeln für den Einsatz von Suchmerkmalen, sogenannten Selektoren, in der strategischen Fernmeldeaufklärung grundsätzlich überdacht. "Wir werden das ganze System umstellen", sagte der derzeitige Leiter der Abteilung Technische Aufklärung (TA), der Zeuge W.K.. bei seiner Vernehmung am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA). Über Einzelheiten der geplanten Umstellung könne er freilich nur in geheimer Sitzung Auskunft geben. Der 51-jährige BND-Mitarbeiter leitet die für Nachrichtengewinnung zuständige Unterabteilung T1, die unter anderem die organisatorische Betreuung der Außenstellen wahrnimmt. Seit Jahresanfang steht er zudem kommissarisch an der Spitze der gesamten Abteilung.

In seiner Befragung räumte W.K. ein, es habe in der Vergangenheit "wohl organisatorische Defizite" beim BND gegeben. So sei bis zum Frühjahr 2015 weder ihm als Unterabteilungsleiter noch dem Präsidenten bekannt gewesen, dass in der gemeinsam mit der amerikanischen National Security Agency (NSA) betriebenen Abhöranlage in Bad Aibling auch zwölf Millionen NSA-Selektoren im Einsatz waren. Der Zeuge erinnerte sich noch genau, wann ihm dieser Umstand bewusst wurde: Es sei Freitag der 13. März 2015 gewesen, als im BND erstmals eine ausgedruckte Liste der NSA-Selektoren vorlag, die anderthalb Jahre zuvor ihrer politischen Brisanz wegen in Bad Aibling aussortiert worden waren.

Noch in seiner ersten Befragung durch den Ausschuss im 13. November 2014 hatte W.K. aus voller Überzeugung erklärt, eine solche Liste existiere nicht. Jetzt habe er seinen Samstag opfern müssen, um bereits 24 Stunden nach der Entdeckung in Berlin zur Berichterstattung "anzutreten". Der Anlass, die ominöse Liste erstmals ausdrucken zu lassen, sei vermutlich ein Auskunftsbegehren des Untersuchungsausschusses gewesen. Auf die Frage, ob er ohne die Tätigkeit des Ausschusses womöglich bis heute ahnungslos geblieben wäre, entgegnete der Zeuge: "Im Moment sieht's danach aus."

Wie viele BND-Mitarbeiter vor ihm bestätigte W.K., dass der Dienst bei der Überwachung von Datenverkehren bis vor wenigen Jahren lediglich darauf geachtet habe, dass ihm keine deutschen "Grundrechtsträger" ins Netz gingen. Eine erfasste Kommunikation etwa aus einem Land des Mittleren Osten sei automatisch gelöscht worden und so den Auswertern gar nicht zur Kenntnis gelangt, wenn am anderen Ende ein Teilnehmer in Deutschland gesessen habe, gegen den keine Überwachungsanordnung bestand. Diese Praxis sei jahrzehntelang geübt worden. Die erste entsprechende Weisung datiere aus dem Jahr 1979. Es habe dazu auch regelmäßig Schulungen gegeben.

Dagegen seien "politische Risiken" etwa von Suchmerkmalen, die sich gegen Botschaften von EU- oder Nato-Ländern richtete, nie zur Sprache gekommen. Dies habe sich erst Ende Oktober 2013 nach einer entsprechendem Weisung aus dem Kanzleramt geändert. Er selbst sei zugegen gewesen, als der damalige BND-Präsident Gerhard Schindler seinen Kollegen D.B. telefonisch informierte, dass ab sofort alle Selektoren mit EU- oder Nato-Bezug aus der Erfassung zu nehmen seien. Dass dies zunächst mündlich geschah, habe für die Dringlichkeit des Anliegens gesprochen. Erst im März und April 2014 hätten schriftliche Weisungen vorgelegen. Er selbst habe unmittelbar nach Schindlers Anruf die Außenstellen telefonisch verständigt und bis auf Bad Aibling auch alle erreicht. Bad Aibling sei am Tag danach von D.B. benachrichtigt worden.

*

2. Ermittlung der Regelbedarfssätze

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt das Verfahren zur Ermittlung der aktuellen Regelbedarfssätze im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII). Nachdem das Verfahren und die dabei vorgenommene Referenzgruppenbildung vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden sei, bestünden keine Zweifel daran, dass die gewählte Referenzgruppenbildung geeignet sei, um sie der Ermittlung existenzsichernder Regelbedarfe zugrunde zu legen. Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/10337) auf eine Kleine Anfrage (18/10168) der Fraktion Die Linke.

*

3. Linke fragt nach Qualität der Deutschkurse

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Für die Durchführung und Kosten der Deutschkurse für Flüchtlinge interessiert sich die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (18/10315) fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach der Evaluierung der Kurse durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Berichterstattung dazu. Ferner geht es in der Anfrage um Teilnehmerzahlen, Lehrkräftehonorare und Fragen zu den Trägern der Einstiegskurse.

*

4. Steuermehreinnahmen bei Digitalumsätzen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung sieht ihre Erwartungen aufgrund der Einführung des Bestimmungslandprinzips bei der Umsatzsteuer bestätigt. Dies geht aus der Antwort (18/10229) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10119) hervor. Danach waren für 2015 300 Millionen Euro Mehreinnahmen erwartet worden. Tatsächlich seien es 273 Millionen Euro gewesen. Das Bestimmungslandprinzip bedeutet, dass Unternehmen die Umsatzsteuersätze abführen müssen, die im Land des Kunden gelten. Zuvor waren digitale Dienstleistungen häufig am Unternehmenssitz in Ländern mit niedrigeren Steuersätzen abgewickelt worden. Ein neues System mit dem Namen "Min-One-Stop-Shop", mit dem Erbringer digitaler Dienstleistungen vor nationalen Behörden auch die digitalen Umsätze in anderen Ländern erklären können, hat sich nach Ansicht der Bundesregierung nicht bewährt. Es gebe zahlreiche Probleme im Rahmen des operativen Betriebs in anderen EU-Mitgliedstaaten.

*

5. Beschwerden über Drittanbieter

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Rechnungsposten von Drittanbietern auf Telefonrechnungen sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10310). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, wie viele Beschwerden es bei der Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit Forderungen von Drittanbietern in diesem Jahr gegeben hat. Außerdem wird gefragt, ob es in den vergangenen Jahren einen signifikanten Anstieg der Zahl der Beschwerden gegeben hat und welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung daraus zieht. Die Abgeordneten wollen wissen, ob eine netzseitige komplette Drittanbietersperre voreingestellt werden soll, die nur auf Wunsch der Nutzer aufgehoben werden kann.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 689 - 24. November 2016 - 15.52 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. November 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang