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BUNDESTAG/6220: Heute im Bundestag Nr. 734 - 14.12.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 734
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 14. Dezember 2016, Redaktionsschluss: 14.01 Uhr

1. Endlager-Kompromiss noch ergänzt
2. Bußgeld für Rücknahmeverweigerer
3. Spenden für CDU, SPD und FDP
4. Jahresbericht des Menschenrechtsinstituts
5. Änderung internationaler Konventionen
6. Teilhabe an Arbeitsmarktpolitik


01. Endlager-Kompromiss noch ergänzt

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Neuregelung der kerntechnischen Entsorgung am Mittwoch beschlossen. Nach dem mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommenen Gesetzentwurf (18/10469) sollen Betreiber von Kernkraftwerken für den Rückbau ihrer Anlagen zuständig bleiben, werden aber gegen Einzahlung in einen Fonds von der Pflicht zur Zwischen- und Endlagerung befreit. Zuvor hatte der Ausschuss einen gemeinsam von den Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gestellten Änderungsantrag beschlossen. Damit werden unter anderem die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages gestärkt.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Sitzung, mit dem Gesetz würden die Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs umgesetzt. Die Energieversorgungsunternehmen würden für Stilllegung und Rückbau verantwortlich bleiben. Auch die SPD-Fraktion bezog sich auf die Empfehlungen der Kommission. Wenn der Staat jetzt nicht die Rahmenbedingungen setze, bestehe die Gefahr, dass eines Tages alle Kosten zu Lasten der Allgemeinheit gehen würden. Die Fraktion begrüßte die mit dem Änderungsantrag vorgenommene Klarstellung, dass der komplette Rückbau der Anlagen zwingend sei und ein sogenannter sicherer Einschluss nicht in Frage komme. Ein Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte die gefundene Regelung und auch die Schaffung des Fonds, der für die Zwischen- und Endlagerung zuständig werde. Die Beteiligungsrechte des Bundestages seien gestärkt worden, da laut Änderungsbeschluss Mitglieder des Parlaments dem Kuratorium des Fonds angehören sollen. Außerdem gibt es eine jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag. Der erste Bericht muss zum 30. November 2018 erstellt werden. Die meisten Klagen der Konzerne seien zurückgezogen worden, die anderen sollten auch zurückgezogen werden. "Nur mit Rechtsfrieden gibt es einen Entsorgungskonsens", sagte der Sprecher.

Die Linksfraktion hatte sich zu Beginn der Sitzung mit ihrem Antrag auf Vertagung wegen des ihrer Ansicht nach zu kurzfristig vorgelegten Änderungsantrags nicht durchsetzen können. Ein Sprecher der Fraktion kritisierte, der Gesetzentwurf belaste die Steuerzahler und bedeute ein "Schnäppchen" für die Atomkonzerne. Es sei ein "höchst riskanter Festpreis" vereinbart worden. Obwohl Kostensteigerungen absehbar seien, gebe es keine Nachschusspflicht für die Konzerne.

Der beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass die Kraftwerksbetreiber für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig bleiben. "Für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung wird hingegen künftig der Bund in der Verantwortung stehen", heißt es in dem Entwurf. Die finanziellen Lasten der Zwischen- und Endlagerung müssen die Betreiber übernahmen. Dazu sind von ihnen 17,389 Milliarden Euro in einen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung einzuzahlen. Entrichten die Betreiber noch zusätzlich einen Risikoaufschlag in Höhe von 35,47 Prozent, können sie ihre Verpflichtung zum Nachschuss weiterer Beträge an den Fonds beenden. Bis zum 1. Juli 2017 müssen die Konzerne ihren Grundbetrag in den Fonds eingezahlt haben. Von der Einzahlung können Entsorgungskosten, die im ersten Halbjahr 2017 entstehen, abgezogen werden.

Wie es in dem Gesetzentwurf weiter heißt, sollen mit dem Risikoaufschlag die über die kalkulierten Entsorgungskosten hinausgehenden Kosten- und Zinsrisiken abgedeckt werden. Sollte ein Betreiber den Aufschlag bis Ende 2022 nicht zahlen, soll er verpflichtet werden, bei Nachschussbedarf des Fonds die entsprechende Mittel einzuzahlen. Diese Nachhaftung erstreckt sich auch auf Zinsrisiken, die dem Fonds entstehen könnten. Von der Pflicht zur Zahlung von Ertragsteuern wird der Fonds freigestellt. Die bisherigen Zwischenlager sollen bis zum 1. Januar 2019 (teilweise auch 1. Januar 2020) auf den bundeseigenen Zwischenlagerbetreiber übertragen werden.

Außerdem wird die Betreiberhaftung neu geregelt. Herrschende Unternehmen müssen für die Betreibergesellschaften die Nachhaftung übernehmen. "Die Nachhaftung umfasst die Kosten von Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke, die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle, die Zahlungsverpflichtungen an den mit diesem Gesetzentwurf errichteten Fonds sowie die im Falle der Nichtzahlung des Risikoaufschlags bestehende Haftung für Kostensteigerungen bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle", erläutern die Fraktionen das Vorhaben. Die Nachhaftung diene "dem Schutz von Staat und Gesellschaft vor den erheblichen finanziellen Risiken, die eine Zahlungsunfähigkeit der verantwortlichen Betreibergesellschaft mit sich brächte", heißt es weiter.

In einem vom Ausschuss beschlossenen Entschließungsantrag der drei Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird die Bundesregierung aufgefordert, sich im Zusammenhang mit den Verhandlungen über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Kraftwerksbetreibern dafür einzusetzen, dass alle im Atombereich anhängigen Klagen und Rechtsbehelfe zurückgenommen werden. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke. Sie hatte verlangt, dass die Konzerne als Verursacher dauerhaft auch in der finanziellen Verantwortung für die Stilllegung der Atomanlagen und die langfristige Atommülllagerung bleiben.

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2. Bußgeld für Rücknahmeverweigerer

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Händler, die ihrer Verpflichtung zur Rücknahme von Elektrogeräten nicht nachkommen, sollen künftig mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro belegt werden können. Zudem sollen im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) die Rücknahmepflichten der Händler in Hinblick auf Umfang und Zeitpunkt konkretisiert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/10026) vor, den die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am Mittwoch in geänderter Fassung einstimmig annahmen.

Die Neuregelungen im ElektroG gehen dabei auf einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zurück. Demnach soll ein Verstoß gegen die Rücknahmepflicht als Ordnungswidrigkeitstatbestand im Paragraph 45 ElektroG normiert werden.

Der ursprüngliche Regierungsentwurf hatte nur Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Ziel. Dort soll weiterhin die sogenannte Heizwertklausel gestrichen werden. Sie regelt bisher, dass eine energetische Verwertung der stofflichen Verwertung gleichwertig ist, wenn ein bestimmter Heizwert erfüllt wird. Dies soll künftig nicht mehr gelten. Die Regelung war im Gesetz als Übergangsregelung normiert worden.

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3. Spenden für CDU, SPD und FDP

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die CDU hat im Oktober dieses Jahres 60.000 Euro als Spende von Herrn Arend Oetker erhalten. Zudem erhielt sie im November eine Spende in Höhe von 90.000 Euro von der Evonik Industries AG, wie aus einer Unterrichtung (18/10597) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hervorgeht. Ebenfalls 90.000 Euro von der Evonik Industries AG bekam danach die SPD im Oktober/November. Ferner spendete die Firma R & W Industriebeteiligungen GmbH der FDP im November 200.000 Euro. Gemäß Parteiengesetz sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen und von diesem als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen.

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4. Jahresbericht des Menschenrechtsinstituts

Menschenrechte/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Die Entscheidung des Gesetzgebers, seit 2014 insgesamt sechs Staaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien) als "Sichere Herkunftsstaaten" einzustufen, stellt aus Sicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte "einen gravierenden Einschnitt in das Recht auf Zugang zu einem unvoreingenommenen Verfahren und effektivem Rechtsschutz" dar. Wie es in dem als Unterrichtung (18/10616) vorliegenden Jahresbericht des Instituts für 2015 weiter heißt, hätte die "politisch heiß diskutierte zahlenmäßige 'Obergrenze' für Schutzsuchende" den individuellen Anspruch auf Zugang zum Asylverfahren konterkariert "und wäre deshalb mit Grundgesetz, Flüchtlingsrecht und der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar".

Der Bericht skizziert die Schwerpunkte der Arbeit des Instituts im Berichtszeitraum des Jahres 2015, das in Deutschland "im Zeichen der Flucht stand", wie es im Vorwort heißt. Das Institut setze sich in seinen Beratungen, Empfehlungen und Veröffentlichungen für ein Asylsystem ein, "in dessen Zentrum das Menschenrecht jedes Einzelnen auf Schutz und auf gerichtlichen Rechtsschutz gegen Ablehnungsentscheidungen steht". Zum anderen wolle es darauf hinwirken, dass sich Unterbringung und Integration von Flüchtlingen an den Menschenrechten ausrichten. "Das Institut hat 2015 für eine menschenrechtskonforme Asyl- und Migrationspolitik geworben und wird dies auch weiterhin tun."

Als Arbeitsschwerpunkte nennt der Bericht die Erstellung von Parallelberichten zu den Staatenberichtsverfahren des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des UN-Ausschusses gegen rassistische Diskriminierung, die Erstellung eines wöchentlichen Berichts für die EU-Grundrechteagentur zur Menschenrechtslage von Schutzsuchenden in Deutschland sowie das Monitoring der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention. Als weitere Arbeitsfelder benennt der Bericht unter anderem den Einsatz für Religionsfreiheit, für die 17 globalen UN-Nachhaltigkeitsziele, für die Menschenrechtsbildung sowie für menschenrechtskonforme Standards in Handelsverträgen und für Unternehmen. Im nationalen und europäischen Rahmen hätten 2015 unter anderem die Themen geschlechtsspezifische Gewalt, Schutz vor Rassismus, Menschenhandel, die Ausgestaltung von Polizeibeschwerdestellen, Menschenrechte in der Terrorismusbekämpfung sowie das Themenfeld Armut und Menschenrechten im Vordergrund gestanden.

Der Bericht enthält zudem eine Übersicht zur Jahresrechnung des Instituts: Demnach hatte es 2015 Einnahmen in Höhe von 3,95 Millionen Euro, davon 2,42 Millionen Euro als Zuwendungen des Bundes und 1,52 Millionen Euro aus vermischten Einnahmen. Zu den größeren Ausgabeposten gehören den Angaben zufolge "Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Internationale Menschenrechtspolitik" (0,61 Millionen Euro), "Menschenrechtspolitik Inland/Europa" (0,38 Millionen Euro) sowie Kommunikation (0,36 Millionen Euro). Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention schlägt mit rund 0,32 Millionen Euro zu Buche, die Verwaltungskosten/Gemeinkosten für das Institut werden mit rund 0,76 Millionen Euro angegeben.

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5. Änderung internationaler Konventionen

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Absprachen mit Dänemark zur Veränderung der 'Konvention zur Verhinderung von Staatenlosigkeit' und der Europäischen Menschenrechtskonvention" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10464). Darin schreiben die Abgeordneten, dass europaweit eine Verschärfung von Gesetzen zu erleben sei, die die Rechte von Flüchtlingen und Migranten betreffen. Insbesondere im Kontext des bevorstehenden dänischen Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarats ab November 2017 existierten nach ihrer Kenntnis Projekte zur Änderung internationaler Konventionen wie dem "Übereinkommen zur Verhinderung von Staatenlosigkeit" der UNO und einer Veränderung der Interpretation der "Europäischen Menschenrechtskonvention" (EMRK).

Am 10. November 2016 habe die dänische Ausländer-, Integrations- und Wohnungsministerin Inger Støjberg verkündet, dass sich die dänische Regierung an neun weitere Regierungen gewandt hätte, um eine Änderung des "Übereinkommens zur Verhinderung von Staatenlosigkeit" zu erreichen, heißt es in der Vorlage weiter. Weiterhin habe die dänische Regierung nach eigenen Angaben eine "Taskforce" aus Beamten des Justizministeriums und des Außenministeriums berufen, um bis November 2017 die übrigen 46 Mitgliedstaaten des Europarats zu kontaktieren mit dem Ziel, eine restriktivere Migrationspolitik möglich zu machen. Dabei solle es um eine grundsätzliche Änderung der EMRK gehen.

Wissen will die Fraktion von der Bundesregierung, ob Deutschland "unter den neun nach Angaben der dänischen Ausländer-, Integrations- und Wohnungsministerin Inger Støjberg bezüglich der Veränderung des 'Übereinkommens zur Verhinderung der Staatenlosigkeit' kontaktierten Länder" war. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, ob es bisher Kontakte der Bundesregierung zur dänischen "Taskforce" gab oder solche für die Zukunft vorgesehen sind.

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6. Teilhabe an Arbeitsmarktpolitik

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Für die Teilhabe von Nichtleistungsbeziehern an der Arbeitsmarktpolitik interessiert sich die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (18/10462) verweisen die Abgeordneten auf die hohe Zahl von Arbeitslosen, die keine Leistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch erhalten. Sie wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, von welchen Leistungen der Arbeitsförderung diese Arbeitslosen ausgeschlossen sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 734 - 14. Dezember 2016 - 14.01 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Dezember 2016

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