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BUNDESTAG/6254: Heute im Bundestag Nr. 006 - 05.01.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 006
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag., 05. Januar 2017, Redaktionsschluss: 09.52 Uhr

1. Bund soll bei Lärmsanierung unterstützen
2. Kooperation mit der Clinton Foundation
3. Beteiligung an Solarkraftwerk in Marokko
4. Investitionen in nachhaltige Entwicklung
5. Menschenrechtsverletzungen in Äthiopien


1. Bund soll bei Lärmsanierung unterstützen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Der Bund soll die Länder bei der Lärmsanierung an Straßen in kommunaler Baulast finanziell unterstützen. Das fordert der Bundesrat und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung der Lärmsanierung an Straßen in kommunaler Baulast (Lärmsanierungsfinanzierungsgesetz - LärmSanFinG) (18/10748) vorgelegt. Danach soll der Bund für Investitionen der Gemeinden und Gemeindeverbände für die Finanzierung der Lärmsanierung an den Straßen 2,4 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

Zur Begründung der Initiative verweist der Bundesrat auf Erkenntnisse der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die davon ausgehe, "dass ein konsistenter Zusammenhang zwischen Verkehrslärm und Herz-Kreislauf-Erkrankungen besteht". Viele Städte und Gemeinden seien aber aktuell und auch in absehbarer Zeit nicht in der Lage, in Hinblick auf den Lärmschutz gesunde Wohnverhältnisse in ihren Quartieren zu schaffen. Ihnen fehlten die finanziellen Mittel, um dem hohen Lärmsanierungsbedarf an lauten Straßen in kommunaler Baulast Rechnung zu tragen, schreibt die Länderkammer. Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs sei es, Städte und Gemeinden durch eine (Mit-)Finanzierung der Lärmsanierung an den Straßen in kommunaler Baulast durch den Bund in die Lage zu versetzen, entsprechende Investitionen vorzunehmen und im Hinblick auf den Lärmschutz gesunde Wohnverhältnisse in ihren Quartieren zu schaffen oder diese Wohnverhältnisse jedenfalls zu verbessern.

Das Gesetz sieht die Begrenzung der Förderung des Bundes auf 75 Prozent der öffentlichen Finanzierung vor. Die Länder einschließlich der Kommunen müssten mindestens 25 Prozent tragen. Laut Bundesrat hat der Bund aufgrund der durch ihn kraft seiner gesamtwirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gesetzten Rahmenbedingungen nicht nur die zunehmende Mobilität im Straßenverkehr, sondern auch die daraus resultierende Lärmproblematik an Straßen in kommunaler Baulast in erheblichem Maße mit zu vertreten. Das erhebliche Maß seiner Mitverantwortung spräche dafür, ihm den überwiegenden Teil der Finanzierungslast zuzuweisen.

Durch das Gesetz geregelt werden soll auch, welche Maßnahmen förderfähig sind. Insbesondere sollen dazu zählen: Schallschutzwände und -wälle, Teil- oder Vollabdeckungen, Einhausungen, Geräusch mindernde Fahrbahnbeläge (Deckschichten), Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüfter, schallgedämmte Rollladenkästen, schallmindernde Balkon- oder Fenstervorbauten, Maßnahmen zur Vermeidung und Verlagerung von Verkehr, Maßnahmen zur Verstetigung des Verkehrs sowie Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung.

Nach den Vorstellungen des Bundesrates stellt der Bund die Finanzhilfen den Ländern zur eigenen Bewirtschaftung zur Verfügung. Die zuständigen Stellen der Länder sollen ermächtigt werden, die Auszahlung der Bundesmittel anzuordnen, "sobald sie zur anteiligen Begleichung erforderlicher Zahlungen benötigt werden". Die Länder müssten dann die Finanzhilfen des Bundes unverzüglich an die Letztempfänger weiterreichen.

Wie es in dem Gesetzentwurf weiter heißt, ist die (Mit-)Finanzierung der Lärmsanierung an Straßen in kommunaler Baulast durch den Bund aus Sicht der Länderkammer "finanzverfassungsrechtlich zulässig". Die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine Finanzierung der Lärmsanierung an den Straßen in kommunaler Baulast durch den Bund bestimmten sich nach der finanzverfassungsrechtlichen Vorschrift des Artikels 104b des Grundgesetzes, der die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden regelt.

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2. Kooperation mit der Clinton Foundation

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung hat drei zweckgebundene Finanzierungsvereinbarungen für Projekte in Entwicklungsländern mit Beteiligung der Clinton Foundation geschlossen. Darüber hinaus seien keine weiteren Projekte und Kooperationen geplant, schreibt sie in einer Antwort (18/10780) auf eine Kleine Anfrage (18/10619) der Fraktion Die Linke.

Konkret gehe es um zwei Vorhaben der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI), die mit Beteiligung der Clinton-Stiftung durchgeführt würden. Zweck sei die Umsetzung von konkreten Maßnahmen in Entwicklungs- und Schwellenländern im Kontext der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD). Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) habe die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) der Clinton Development Initiative (CDI) zudem für ein Projekt in Malawi von Juni 2013 bis Mai 2016 bis zu 2,4 Millionen Euro aus dem BMZ-Haushalt als Zuschuss zur Verfügung gestellt. Ziel des Projektes sei es, durch den Bau und die Inbetriebnahme von Gesundheitszentren und die Schulung von Gemeindegesundheitsarbeitern rund 500.000 Menschen im ländlichen Malawi Zugang zu essentiellen Gesundheits-, HIV/AIDS- und Ernährungsdiensten zu verschaffen.

Die Bundesregierung betont, dass die Clinton Foundation seit vielen Jahren in Malawi arbeite und über langjährige Erfahrungen unter anderem im Bereich ländliche Entwicklung verfüge. Außerdem habe sie besondere Kooperationserfahrung mit dem Forstministerium in Kenia und sei auch in anderen Ländern im Bereich von Aufforstungsvorhaben, der Verringerung von Emissionen aus Entwaldung und Waldschädigung sowie des Waldschutzes aktiv.

Von den Hinweisen darauf, dass gegen Spenden an die Stiftung Termine mit Ex-Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton vermittelt worden seien, habe sie durch die Veröffentlichungen in der Presse Kenntnis genommen, schreibt die Bundesregierung. Eigene Erkenntnisse zu den Vorwürfen habe sie jedoch nicht.

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3. Beteiligung an Solarkraftwerk in Marokko

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PJA) Die deutsche Beteiligung am größten Solarthermie-Kraftwerk der Erde in Ouarzazate (Marokko) ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/10754) der Fraktion Die Linke. Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, aus welchen Gründen sich die Bundesregierung in Marokko so "herausragend" für die Förderung einer zentralen Form der Energiegewinnung und -speicherung im Bereich der erneuerbaren Energien gegenüber möglichen dezentralen Formen engagiert. Außerdem wollen sie erfahren, wie hoch nach Kenntnis der Bundesregierung der Anschlussgrad der Bevölkerung an eine öffentliche Stromversorgung ist und welche deutschen Unternehmen, Investoren und privaten Finanzinstitute direkt und indirekt beteiligt sind.

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4. Investitionen in nachhaltige Entwicklung

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PJA) Um Investitionsprojekte der Bundesregierung im Bereich nachhaltige Entwicklung geht es in einer Kleinen Anfrage (18/10709) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Konkret wollen die Abgeordneten erfahren, in welchen Ländern und mit welchem Volumen derzeit Projekte durch Investitionsgarantien des Bundes unterstützt oder im Hinblick auf eine Unterstützung geprüft werden. Auch möchten die Fragesteller wissen, wie die Bundesregierung sicherstellt, dass Investitionsgarantien "nur für Projekte vergeben werden, die sozialen, ökologischen, entwicklungspolitischen und menschenrechtlichen Standards genügen und im Sinne größtmöglicher Politikkohärenz an der Erreichung der SDGs ('Nachhaltige Entwicklungsziele') ausgerichtet sind". Weitere Fragen zielen auf bilaterale Investitionsschutz- und -förderverträge sowie die Rolle der Vereinten Nationen und Entwicklungsbanken.

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5. Menschenrechtsverletzungen in Äthiopien

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PJA) Die Lage der Menschenrechte in Äthiopien beschäftigt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/10733). Unter anderem will sie erfahren, welche Kenntnisse die Bundesregierung über Verstöße gegen das Recht auf Pressefreiheit und freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit und über die Praxis von Folterungen und anderen Misshandlungen in Gefängnissen hat. Außerdem fragen die Abgeordneten, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus den Berichten von Amnesty International über gravierende Menschenrechtsverletzungen in dem Land zieht und welche Informationen sie hat über die Verwendung der materiellen und finanziellen Hilfen der Bundesregierung für Äthiopien seit dem Jahr 2005.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 006 - 5. Januar 2017 - 09.52 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Januar 2017

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