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BUNDESTAG/6268: Heute im Bundestag Nr. 020 - 18.01.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 020
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 18. Januar 2017, Redaktionsschluss: 10.52 Uhr

1. Ausschuss billigt Cannabis-Gesetzentwurf
2. Ausschuss stimmt für Tierärzteordnung
3. Einschränkungen der Zivilgesellschaft
4. Klima-Verordnung erneut im Bundestag


1. Ausschuss billigt Cannabis-Gesetzentwurf

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat den Weg frei gemacht für den Cannabis-Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die in den parlamentarischen Beratungen an einigen Stellen noch veränderte Vorlage (18/8965) wurde am Mittwoch im Ausschuss einstimmig gebilligt. Vertreter der Regierungs- wie auch der Oppositionsfraktionen sprachen von einem entscheidenden Fortschritt zugunsten schwer kranker Patienten. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag (19. Januar) verabschiedet werden.

Schwer kranke Patienten sollen künftig auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln versorgt werden können. Cannabis ist eine Droge, die bisher nur mit einer Ausnahmegenehmigung als Heilmittel zum Einsatz kam, etwa um Schmerzpatienten zu helfen. Die Kosten mussten die Patienten in der Regel selbst tragen.

Patienten sollen künftig getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung hin in Apotheken erhalten können. Für die Versicherten wird zudem, auch in eng begrenzten Ausnahmefällen, ein Anspruch auf Versorgung mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon geschaffen.

Um die Versorgung sicherzustellen, wird der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland ermöglicht. Geplant ist dazu der Aufbau einer staatlichen Cannabisagentur, die den Anbau und Vertrieb koordiniert und kontrolliert. Diese Aufgabe wird dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übertragen.

Um die genaue medizinische Wirkung der Cannabisarzneimittel zu erforschen, ist eine wissenschaftliche Begleiterhebung vorgesehen. Die generelle Freigabe der Droge Cannabis wird von der Bundesregierung weiter strikt abgelehnt.

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2. Ausschuss stimmt für Tierärzteordnung

Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/EIS) Der Ernährungs- und Landwirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich am Mittwochmorgen für eine Änderung der Bundes-Tierärzteordnung (18/10606) ausgesprochen. Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen votierten die Ausschussmitglieder für eine Annahmeempfehlung im Plenum. Weil Tierärzte zunehmend EU-Grenzen überschreitende Dienstleistungen erbringen, soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung unter anderem die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten erleichtern und die Standards der Mindestausbildung regeln. Die Anpassungen bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen und bei der Zusammenarbeit der Behörden mithilfe des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI-System) sollen auf Grundlage der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. November 2013 erfolgen. War bisher die Nutzung des Binnenmarkt-Informationssystems für den Informationsaustausch innerhalb der EU freiwillig, soll dies in Zukunft verpflichtend sein. Zudem soll das IMI-System den Behörden als EU-weiter Vorwarnmechanismus über standesrechtliche oder strafrechtliche Sanktionen zur Kontrolle der Berufstätigkeit der Veterinäre dienen. Darüber hinaus soll das System die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung von Antrags- oder Meldeunterlagen scha ffen. Der Gesetzentwurf bereitet außerdem die rechtlichen Voraussetzungen für die mögliche Einführung eines europäischen Berufsausweises für Veterinäre vor. Die Änderung des Inhaltes der tierärztlichen Mindestausbildung soll jedoch nicht durch die Bundes-Tierärzteordnung, sondern auf der Grundlage der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten erfolgen.

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3. Einschränkungen der Zivilgesellschaft

Menschenrechte/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Zunehmende Einschränkungen des Handlungsspielraums für die Zivilgesellschaft weltweit sind ein Schwerpunkt des Zwölften Berichts der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den Jahren 2014 bis 2016, der dem Bundestag als Unterrichtung vorliegt (18/10800). Weltweit lasse sich derzeit beobachten, wie Regierungen versuchen, die Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen einzuschränken. Diese Entwicklung - oftmals bezeichnet als "shrinking space" - sei mittlerweile zu einem globalen Trend geworden, der nicht nur in autoritären Regimen zu beobachten sei.

"Einschränkungen zivilgesellschaftlicher Organisationen erfolgen in vielen Ländern nach einem ähnlichen Muster: Mit Vorschriften über die Registrierung, Arbeitsweise und Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen versuchen Staaten, deren Handlungsspielraum zum Teil erheblich einzuschränken", schreibt die Bundesregierung. Kernanliegen bei Einschränkungen des Zugangs zu (insbesondere ausländischer) Finanzierung sei es, einheimischen Organisationen den Zugang zu den für ihre Arbeit nötigen Ressourcen zu erschweren oder die für sie vorgesehenen finanziellen Mittel staatlich zu kontrollieren. Zugleich gebe es Vorschriften, die Nichtregierungsorganisationen mit ausländischen Finanzquellen zu Kennzeichnungen verpflichten, die mehr oder weniger offen stigmatisierend seien. "Prominentestes, aber bei weitem nicht einziges Beispiel dafür ist Russland, wo bereits seit 2012 ein Gesetz in Kraft ist, das Nichtregierungsorganisationen verpflichtet, sich öffentlich als 'ausländische Agenten' zu bezeichnen, sollten sie Gelder aus dem Ausland erhalten und 'politischen' Tätigkeiten nachgehen", heißt es in dem Bericht weiter. Die russische Gesetzgebung habe als Blaupause für ähnliche Gesetze in anderen Ländern, etwa in Turkmenistan oder Tadschikistan, gedient. Vergleichbare Entwicklungen seien auch in Äthiopien, China oder Saudi Arabien zu beobachten. Zuletzt habe die Knesset in Israel im Juli 2016 ein Gesetz verabschiedet, das überwiegend durch ausländische Regierungen finanzierte Nichtregierungsorganisationen verpflichte, auf diesen Umstand in allen Berichten, Publikationen und im Kontakt mit Regierungsbeamten hinzuweisen.

Der Bericht geht auch auf die Menschenrechte in Deutschland und im Rahmen der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik der Europäischen Union ein sowie auf die Menschenrechte in der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik. Außerdem stellt er die Menschenrechtslage in 79 ausgewählten Ländern dar, darunter auch die katastrophale Situation im Bürgerkrieg in Syrien mit bisher weit mehr als 400.000 Toten und den UN-Schätzungen über 7,6 Millionen Binnenvertriebene und 4,6 Millionen syrischen Flüchtlingen im Ausland.

Als einer von 22 Schwerpunkten des "Aktionsplans Menschenrechte der Bundesregierung 2017 - 2018" wird im Bericht die Stärkung internationaler menschenrechtlicher Instrumente, Gremien und Überwachungsorgane sowie nationale Menschenrechtsinstitutionen und die Bekämpfung von Straflosigkeit genannt. Die Bundesregierung tritt zudem weiterhin weltweit für die Abschaffung der Todesstrafe und gegen Folter und das Verschwindenlassen von Personen ein. Weitere Prioritäten liegen laut Bericht unter anderem auf der Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten in Strafverfahren und der Achtung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung.

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4. Klima-Verordnung erneut im Bundestag

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Verordnung

Berlin: (hib/SCR) Die Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung wird erneut Thema im Bundestag. Mit einer Änderungsverordnung (18/10837) soll die Verordnung an neue europarechtliche Vorgaben angepasst werden, die sich laut Bundesregierung vor allem aus der Ablösung der EG-F-Gas-Verordnung Nr. 842/2006 durch die EU-Verordnung Nr. 517/2014 sowie novellierter Durchführungsregelungen ergeben.

Bereits im September 2016 hatte der Bundestag einem Entwurf der Bundesregierung (18/8959) zugestimmt. Der Bundesrat stimmte im November mit Änderungsmaßgaben zu, die von der Bundesregierung übernommen wurden und einen erneuten Beschluss des Bundestages erfordern.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 020 - 18. Januar 2017 - 10.52 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Januar 2017

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